Unisextarife – aktueller Stand

Zukünftige Gesetzeslage

Das am 01. März 2011 vom EuGH verabschiedete Grundsatzurteil besagt im Wesentlichen, dass sich die Prämien in Versicherungsverträgen, die ab dem 21.12.2012 geschlossen werden, nicht zwischen Männern und Frauen unterscheiden dürfen. Grundsätzlich würde man hierzu – ähnlich wie bei der Umverteilung der Schwangerschafts- und Mutterschaftskosten zum 01.01.2008 – zukünftig auf jegliche Differenzierung zwischen Männern und Frauen hinsichtlich des Leistungsbedarfs verzichten und eine Deckung über den Gesamtbestand erzeugen. Je nach Anteilen von Frauen und Männern im BEstand dürfte sich der neue Betrag daher zwischen dem heutigen Männer- und Frauenbeitrag einpendeln. In der Krankenvollversicherung sind schon heute ca. 75% Männer versichert, diese Quote dürfte dann stark abnehmen, die der Frauen steigen, so dass der Beitrag eher am alten Frauenbeitrag liegen wird, da diese nunmal mehr Schäden bzw. höhere Schäden in der Krankenversicherung verursachen.

Was passiert mit Bestandsverträgen

Es bleibt eine weiterhin spannende Frage, wie man mit bestehenden Verträgen umgeht. Prinzipiell hat der Kundenbestand nach § 204 VVG ein Umstellungsrecht in gleichartige Tarife. Für die Frauen wäre eine Umstellung in die Unisex-Tarife hinsichtlich des Beitrages sicherlich interessanter als für die Männer. Dies dürfte dazu führen, dass bei Einführung der Unisex-Tarife gleich zu Beginn ein relativ hoher Frauen-Wechsleranteil sich in den neuen Unisex-Tarifen einfinden wird. Dies hätte dann derartige Auswirkungen auf die Schaden- und Beitragsstruktur in den Unisex-Tarifen zur Folge, dass die Beiträge in den Unisex-Tarifen sich sehr stark wieder in Richtung der heutigen Frauenbeiträge bewegen würden – was die Sinnhaftogkeit und den Hintergedanken der Unisex-Tarife über den Haufen werfen würde. Daher gibt es Überlegungen, die bestehenden Verträge (für alle Geschlechter) automatisch in die neuen Unisex-Tarife zu überführen, um die beschriebenen Entwicklungen zu vermeiden. Diesbezüglich werden derzeit in einer DAV-Arbeitsgruppe (DAV = Deutsche Aktuarvereinigung) konkrete Modelle zu einer alternativen intelligenteren Lösung ausgearbeitet (die z.B. eine Limitierung des Mehrbeitrages für die Bestandskunden vorsehen).
Wie dies in Zukunft aussehen könnte oder wird, ist derzeit noch völlig offen.

Die Lösung ist noch offen

Insgesamt lässt sich somit aus heutiger Sicht noch nicht absehen, mit welchen Randbedingungen – speziell hinsichtlich der Frage des Umgangs mit dem Bestand – die Einführung der Unisex-Tarife erfolgen wird. Ohne diese Randbedingungen kann auch keine “Unisex-Strategie” entwickelt werden. Geht man von einer automatischen Bestandsüberführung in die neuen Unisex-Tarife aus, ist es auch nicht möglich, dem Kunden (wäre insbesondere für Männer interessant) ein Recht auf den Verbleib in der “alten Welt” zuzusichern.

Die ersten Versicherer im Bereich der Zahnzusatzversicherung bringen erste Unisextarife auf den Markt, welche sinnigerweise ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert sind, da die Kalkulationsform mit Alterungsrückstellungern insbesondere für Männer zukünftig deutlich uninteressanter sein dürfte.

Allianz 740 Zahnzusatzversicherung – alt und bewährt

Die Allianz 740 Zahnzusatzversicherung ist aus der Krankenvollversicherung abgekoppelt worden, wo dieser Tarif bereits seit über 30 Jahren angeboten wird.Weit über 80.000 Versicherte sind in der Allianz 740 Zahnzusatzversicherung versichert.

Die Allianz 740 Zahnzusatzversicherung hat im Zahnzusatzversicherung Vergleich zu anderen herkömmlichen Zahnzusatzverscherungen den Vorteil, dass Sie ein Versicherungsniveau, wie das eines Privatpatienten absichert.

Die Kosten für Zahnbehandlungen sind bezogen auf die Rechnung zu 75% versichert, Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse werden nicht in Abzug gebracht. Wichtige hochwertige Zahnbehandlungen wie Wurzel -und Parodontosebehandlungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse zur Verfügung gestellt werden, sind bei der Allianz 740 Zahnzusatzversicherung mitversichert. Das gleiche gilt natürlich ach für sonst teure Prophylaxemaßnahmen, die sonst aus eigener Tasche von den Kassenpatienten zu zahlen wären.

Im Bereich des Zahnersatzes erstattet die Allianz 740 Zahnzusatzversicherung 50% der Rechnung, auch hier kommt die Leistung der GKV hinzu, so dass eine Erstattung je nach Hochwertigkeit des Zahnersatzes bei ca. 65-90% der Rechnung liegt. Der Vorteil bei dieser Zahnzusatzversicherung ist, dass die Allianz 750 Zahnzusatzversicherung keinerlei Summenbegrenzungen vorsieht. Das bedeutet, dass nach Ableisten der 8 Monate Wartezeit die vollständige Rechnung bezogen auf die erstattungsfähigen Aufwendungen natürlich in Höhe der beschriebene Erstattungssätze versichert sind.

Ebenfalls mitversichert ist die Kieferorthopädie mit einem Erstattungssatz von 50%. Die Allianz 740 Zahnzusatzversicherung leistet in allen KIG (Kieferindikationsgruppen) Stufen, egal ob eine Vorleistung oder ein Anspruch gegenüber der Krankenkasse besteht oder nicht. Insofern werden auch Mehrkosten zu 50% erstattet, die nicht im Rahmen der Regelversorgung bei einer KFO-Behandlung von Kindern und Jugendlichen geleistet werden.

Fehlende Zähne sind bei der Allianz 740 Zahnzusatzversicherung ebenfalls mitversicherbar. Ein Risikozuschlag von 10 Euro pro fehlendem nicht ersetzten Zahn ist zwar recht hoch, verglichen mit anderen Zahnzusatzversicherungen, doch dafür bietet keine weitere Zahnzusatzversicherung eine Mitversicherung von fehlenden Zähnen an und sieht dabei keinerlei anfängliche Summenbegrenzungen vor.

Erstattet werden auch wichtige Nebenleistungen, wie die Augmentation (Knochenaufbau) und Funktionsanalystische Maßnahmen, da Ganze ohne eine Begrenzung auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Zahnärzte (also über dem 3,5 fachen GOZ-Satz).

Alles in Allem gibt es natürlich leistungsstärkere Zahnzusatzversicherung als Allianz 740, doch kaum eine bietet ein so breites Spektrum an Leistungen und ist so reformsicher, dass nicht auf eine Kassenzulassung des Zahnarztes oder einer Vorleistung der Krankenkasse abgezielt wird.Darüber hinaus ist die Allianz 740 Zahnzusatzversicherung sehr beitragsstabil und muss auch zum 1.1.2012 im Gegensatz zu vielen anderen Zahntarifen die Beiträge nicht erhöhen.

Infos zur Beitragsanpassung Arag, Barmenia, CSS etc.

Die großen Premium- Zahnzusatzversicherung erhöhen teilweise drastisch die Beiträge für Neu- und Bestandskunden.

Ein Grund ist diesmal die Reform der Gebührenordnung für Zahnärzte, die zu einem Anstieg der Arzthonorare und damit der Ausgaben bei Leistunsfällen in der Größenordnugn von gut 7% oder mehr führt.

Weitere Infos zur Beitragsanpassung mit grundsätzlichen Dingen, die nicht nur die Arag Zahnzusatzversicherung betreffen, auch wenn es in erster Linie um diesen Tarif dort geht, die aber ebenso auch auf anderen Zahnzusatzversicherungen aus dem Premiumsegment anzuwenden sind, erhalten Sie unter den Links zu folgenden Artikeln:

Beitragsanpassung Zusatzversicherung

Beitragsanpassung Arag Z100 – warum?

CSS flexi Zahnzusatzversicherung – Erstattung von Keramikverblendungen der Seitenzähne

Grundsätzlich erstattet die CSS flexi Zahnzusatzversicherung die Kosten einer Keramikverblendung an den Seitenzähnen bei medizinischer Notwendigkeit. Ohne eine besondere Begründung wird angenommen, dass eine optische Verblendung der Zähne bis zum jeweils 6. Zahn je Seite und Kiefer als medizinisch notwendig ausreichend anzusehen ist, da man den hintersten Backenzahn im täglichen Gebrauch z.B. beim Sprechen nicht sieht.

Allerdings ist eine Einschränkung auf bestimmte Zähne in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen oder den Tarifbedingungen wie bei den meisten anderen Zahnzusatzversicherungen auch bei der CSS Versicherung nicht zu finden. Lediglich die Bezeichnung “Medizinische Notwendigkeit” und einzelne Gerichtsurteile, die sich mit dieser Problematik auseinander setzen kamen zum Ergebnis, dass eine Verblendung bis zum 6. Backenzahn als medizinisch notwendig anzusehen ist.

Dies bedeutet aber nicht, dass eine Verblendung an den letzten Backenzähnen nicht ebenfalls abgesichert ist. Denn da diese Grenze ja nicht explizit in den Versicherungsbedingungen benannt ist und jeder Fall daher einzeln zu betrachten ist, kann eine Keramikverblendung auch am 7. Backenzahn beispielsweise aufgrund bestimmter Voraussetzungen die Maßgabe “medizinisch notwendig” erfüllen. Ein individuelle Stellungnahme des behandelnden Zahnarztes mit einer Begründung, warum eine Verblendung in einem speziellen Fall notwendig ist kann in diesem Fall helfen und die CSS Versicherung erstattet diesbezüglich Kosten.

Ein Grund könnte die individuelle Gebißstruktur sein oder der Umstand, dass die hinteren Zähne beim Sprechen zu sehen sind oder dass eine Verblendung in diesem Fall zu einer längeren Haltbarkeit des eingesetzten Zahnersatzes führt.

Zahnzusatzversicherung – ALGII – doppelter Festzuschuss und angeratene Behandlung

Frage:

Nachricht: Grüß Gott!

Meine Fakten sind folgende:

Ich bin 26 Jahre alt (31.7.1985) beziehe derzeit auf Grund einer bisweilen noch mittelfristig lang andauender Arbeitsunfähigkeit (für versicherung nicht relevant, keine physische oder medikamentös zu behandelnde
Krankheit) ausschließlich Alg II. Auf Grund dessen stellte ich bei meiner GKV (DAK) Antrag auf doppelten Festzuschuss, nach der gesetzlichen Härtefallregelung.
Leider Gottes habe ich es seit meiner Jugend versäumt die jährliche zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung wahrzunehmen. Ich hatte nie beschwerden und betrieb immer eine normale Mundhygiene. Allerdings kann ich durch mein nachlässiges Vorsorgeverhhalten kein Bonusheft vorweisen.

Jetzt zu meinem Fall/Vorhaben:

Letztes Wochenende ist mir ein kleines Stück eines Backenzahnes abgebrochen. Natürlich möchte ich so schnell als möglich den Schaden beheben lassen, um die ungeschützte Stelle nicht weiter zu strapazieren und evt. weitere Schäden zu provozieren. Ich befürchte allerdings, dass der Zahnarzt im Zuge dessen weitere Dinge findet und behandeln müsste. Wo wir bei meinem Kernthema wären.
Mir ist es sehr wichtig in meinem Mund kein Amalgam und andere bedenkliche Stoffe zu haben. Stichwort hochwertige Füllungen. Dies ist leider keine Kassenleistung. Deshalb überlege ich,vor meinem ZA-Besuch eine Zusatzversicherung abzuschließen, welche solche leistungen abdeckt. Ich nehme an, das es für meinen Fall deshalb wichtig wäre, dass die Versicherung keine Wartezeit und streng begrenzte Anfangsbudgetbegrenzungen hat. Zu erwähnen ist vielleicht noch, dass ich in ferner Zukunft als Endlösung für mein Gebiss Implantate anstrebe.

Nun zu meinen Fragen:
(Beziehen sich größtentels auf die Versicherung Ihrer Empfehlung)

Bewirkt ein doppelter Zuschuß der GKV (DAK)in kombination mit einer Zusatzversicherung irgendetwas?

Was ist unter hochwertige Füllungen, mit der Versicherungen werben, zu verstehen?
Werden auch Keramikinlays übernommen?
Wenn ja, mit welchen Prozentsatz/ Welche Summe müsste ich pro Inlay
ungefähr selbst tragen?

Welche Summe wäre ungefähr bei Kunststoffinlays pro Füllung von mir zu tragen?

Kann ich in meinem Fall bei Vertragsabschluss zum Zahnarzt gehen und sicher sein, das die Kosten übernommen werden?

Gibt es eine Mindestlaufzeit bei solchen Versicherungen?
Es ist NICHT meine Absicht, aber eine Interssante Frage: Was passiert wenn ich nach erfolgreicher Behandlung und Kostenübernahme die Versicherung kündige?

Was ist für meinen Fall die beste und wenn möglich die günstigste Versicherung?

Ich bin auf den ersten Blick positiv Überrascht, vorallen von Ihren Angeboten. Wie refinanzieren Sie dieses gute Angebot von Serviceleistungen?
Gibt es irgendeinen Haken an dieser Sache für mich?

Antwort:

vielen Dank für Ihre Anfrage,

sofern eine Behandlung seitens eines Zahnarztes noch nicht angeraten ist, würden sich die beiliegenden Tarife anbieten. Aufgrund des doppelten Festzuschussen würde man sich mit vielen Tarife schlechter stellen, die teurer wären, da diese inklusive der Zuschüsse der gesetzlichen Krankenkasse leisten.  Wichtig ist, dass Sie einen Tarif wählen, der einen bestimmten Prozentsatz erstattet und die Leistung der GKV zusätzlich gewährt wird. Zudem nehmen viele Versicherte Antragsteller nicht an, die ALGII beziehen.

Eine Behandlung ist nur dann erstattungsfähig, wenn diese noch nicht angeraten wurde. Um genau einem Fall wie dem Ihren vorzubeugen, nämlich, dass eine Behandlung noch nicht angeraten ist, jedoch von Ihnen sehr stark vermutet wird, sieht jeder Tarif in der Regel Wartezeiten und Summenbegrenzungen vor, die verhindern, dass sofort entsprechende Leistungen durch die Zahnzusatzversicherung in Anspruch genommen werden. Grundsätzlich ist es trotzdem aus dem Grund für sie eine Zahnzusatzversicherung anzuraten, da der alle Behandlungen, die noch nicht feststehen und angeraten sind natürlich bei einem Abschluss vor dem Zahnarztbesuch versichert wären.

Als günstige Alternative wären hier zu nennen: Arag Z50/90 , Württembergische BZG20+ZG30  oder +ZG50.

Die Tarife erbringen einen bestimmten Prozentsatz + der Rechnung + Leistung der Krankenkasse. Das bedeutet bei Kronen und Brücken = ca. 80%-100% Erstattung bei Inlays aus Keramik fällt die GKV-Leistung sehr niedrig aus, daher wären es hier eher 60-80% je nach Tarif.

Bedenken Sie, dass für Zahnbehandlungen (Kunsttsofffüllungen, Zahnreinigung) eine Wartezeit von 3 Monaten und für Zahnersatz eine Wartezeit von 8 Monaten besteht und dass die Tarife unterschiedliche anfängliche Höchsterstattungen in den ersten Jahren vorsehen. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Jahre, Sie können dann kündigen, es passiert natürlich nichts.Allerdings entfalten die Tarife aufgrund der dann wegfallenden Leitungsbegrenzungen ihre volle Leistung erst nach 2-4 Jahren (je nach Tarif)

Hochwertige Füllungen aus Keramik, also Inlays sind natürlich auch erstattungsfähig. Sie können sich nur für die Behandlungen bezüglich der Kostenübernahmen durch die Zahnzusatzversicherung sicher sein, die vor Vertragsabschluss noch nicht angeraten sind und die nach Ablauf der Wartezeit stattfinden und natürlich mit nur mit einer Erstattung in Höher der geltenden anfänglichen Summenbegrenzungen rechnen.


Fragen zur CSS flexi Zahnzusatzversicherung

Fragen:

Mir sind beim Durchlesen einige Fragen aufgekommen mit denen ich mich nun an Sie wende. Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.
1. Sind während der Versicherungszeit erneute Gesundheitsfragen erforderlich?
2. Was versteht man unter Alterungsrückstellung?
3. Gibt es eine Maximalgrenze bei Beitragserhöhungen, oder kann die Erhöhung unbegrenzt hoch und oft sein?
4. Wird der Risikobeitrag einmalig zu Vertragsbeginn berechnet und bleibt dann während der Versicherungsdauer konstant oder ist dieser veränderlich? Und wenn ja, inwiefern?
5. Gibt es eine Beitragsstundung, wenn man über einen gewissen Zeitraum nicht in der Lage ist seiner Beitragszahlungspflicht nachzukommen.
6. Müssen alle meine Zahnbehandlungen usw. auf ihre Erforderlichkeit geprüft werden (Zum Beispiel Fluoridierung)?
7. Ab welcher Höhe von „häufiger Inanspruchnahme medizinischer Leistungen“ wird der Beitrag angepasst oder auf welche Höhe belaufen sich die „in den technischen Berechnungsgrundlagen kalkulierten Versicherungsleistungen“? (§8b Abs.1 CSS-Grundbedingungen)
8. Ist in den CSS-Grundbedingungen eine Zahnarztbehandlung mit einer Krankenhausbehandlung zu vergleichen?
9. Wie ist §12 „Aufrechnung“ aus den CSS-Grundbedingungen zu verstehen?
10. Wie ist §14 Abs.2 aus den CSS-Grundbedingungen zu verstehen?
11. Gilt die Schadenfreiheitsrabattregelung nur ab Beginn der Versicherung oder tritt diese auch nachträglich bzw. zwischenzeitlich in Kraft? Beispiel: Man nimmt in den ersten fünf Jahren Leistungen der CSS in Anspruch, die darauffolgenden 10 Jahre ist man jedoch schadenfrei. Hat man in diesen 10Jahren Anspruch auf Schadenfreiheitsrabatt?
12. Fällt Praxisgebühr bei Zahnärzten unter die Versicherungsleistungen der CSS?
13. Wird mit jeder anfallenden Behandlung das Bonusheft geprüft oder bei Antragsstellung?
14. Gilt `Student´ als Berufsgruppe?

Antworten:

1.
Nein, der Gesundheitszustand zum Abschluss der Versicherung ist ausschlaggebend, alles andere würde für Sie ja auch keinen Sinn machen, auch hat der Versicherer kein recht auf Kündigung, sofern Sie die Antragsfragen bei Abschluss richtig beantwortet haben.

2. Die CSS Versicherung bildet keine Alterungsrückstellungen, das bedeutet, dass der Beitrag mit jedem Jahr, das Sie älter werden geringfügig ansteigt. Tarife wie Arag Z100 bilden Rückstellungen und kosten daher bei Beginn ca. 8-10 Euro mehr, hier werden die höheren Kosten für Zahnersatz (ein 70er Jähriger benötigt z.B. statistisch mehr Zahnersatz als ein 30 Jähriger) von vornherein berücksichtigt.
Die Beiträge bei der CSS flexi steigen auf ca. 45 Euro mit dem 68 Lebensjahr schrittweise an, danach sinken Sie wieder.

3. Die Erhöhung aufgrund der Alterssprünge ist begrenzt, es kann jedoch wie in allen anderen Tarifen auch Anpassungen geben aufgrund von Kostensteigerungen im Gesundheitswesen. Beispielsweise, weil die Gebührenordnung für Zahnärzte reformiert wird. Da die Rechnungen ja zu einem festen prozentualen Anteil erstattet werden, steigen die Ausgaben der Zahnversicherung natürlich dann, wenn die Rechnungen in 5 Jahren höher ausfallen als heute.
Die CSS hebt zum 1.1.2012 die Beiträge ausserordentlich um 7 % an. Da niemand die Preissteigerungen der Zukunft kennt, gibt es auch keine Höchstgrenzen. Allerdings sollte ja auch Ihr Einkommen mit den Jahren ansteigen.

4. Der Risikobeitrag steigt mit dem Älterwerden bei Erreichen einer neuen Altersklasse. Wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung mit Alterungsrückstellungen wünschen, wären hier zu nennen Arag Z100, Z70, Z50/90, Württembergische ZB ZG70 BZG20, Württembergische Z70 BZG20 und auch Hanse Merkur EZ EZT EZP., aber auch Central Prodent (allerdings sind hier keine Zahnbehandlungen versichert)
Sie finden die Tarife in unserem Vergleich Zahnzusatzversicherung

5.
Nein, wobei es nicht gleich zur Kündigung kommt, wenn Sie mal 3 einen Beitrag nicht zahlen, und erst mit dem nächsten Rechnungslauf eingezogen werden kann.

6.
Bei Prophylaxe rät Ihr Zahnarzt die Erforderlichkeit an, insofern wird dies auch erstattet. 2 Zahnreinigungen beispielsweise sind grundsätzlich kein Problem im Jahr. Bei 4 würde allerdings schon der Zahnarzt angeschrieben werden, warum dies medizinisch notwendig sein soll (z.B: bei hohem Kariesrisiko, Parodontose wäre dann die Begründung)

7.
Nicht aufgrund Ihrer in Anspruchnahme allein, sondern wenn alle Versicherten zusammen mehr ausgeben als Sie einzahlen. Wenn beispielsweise die Ausgaben gegenüber dem Vorjahr um 5% angestiegen sind, muss entsprechend der Beitrag erhöht werden, ansonsten könnten die zukünftigen Leistungen ja nicht mehr reguliert werden, da nicht genug Geld dazu da wäre. Die Versicherung ist eine Solidargemeinschaft, in der “alle in einem Boot sitzen”.

8.
Die Frage verstehe ich nicht ganz: grundsätzlich gelten die Allgemeinen Vers-Bedungen für alle Tarife, wenn in den Tarifbedingungen abweichend etwas anderes steht, hat dies Vorrang. So sind die allgemeinen Wartezeiten beispielsweise 3 Monate. In den Tarifbedingungen für den Tarifbaustein CSS flexi Zahnbehandlung steht aber z.B. dass diese entfallen. Für die stat. Tarife gelten die AVB aber ohne Einschränkung, da die Wartezeiten in den Tarifbedingungen nicht aufgehoben werden.

9.

Als Beispiel! Sie schulden den Beitrag und hätten nun eine Forderung gegen den Versicherer aufgrund einer Rechnung, die Sie eingereicht haben. Hier kann man natürlich diese nur gegenrechnen, wenn Ihr Leistungsanspruch geklärt ist also laut Tarifbedingungen begründet ist.

10.

Auf gut Deutsch: Wenn Sie einen Anspruch gegenüber einem Dritten haben, z.B. weil Sie Opfer eines Unfalls sind und die KFZHaftpflicht der Gegners müsste für den Schaden aufkommen, ist dies der CSS mitzuteilen, damit diese sich das Geld von dort wiederholt, sie also diese Forderung an dies CSS abtreten. Teilen Sie dies nicht der CSS mit und es kommt heraus, dass Sie einen Anspruch gegenüber einem Dritten hatten, kann es sein, dass die CSS ihre Leistung zurückverlangt.

11.

Sie haben in diesem Fall natürlich Anspruch auf den Rabatt, die Sie sich in den schadenfreien Jahren erarbeitet haben. Man beginnt in SF-Klasse 5, Klasse 10 wären z.B. 25% Rabatt. Bei Einreichen einer Leistung ausser Zahnreinigung, wird man 4 Stufen zurückgestuft, wobei 1-4 = 100% sind, man zahlt also nicht mehr.

12.

Nein, es sei denn Sie versichern den Baustein flexi gesundheit plus mit, da wäre es drin.

13.

Es zählt der Zeitpunkt der Zahnersatzmaßnahme, nicht der der Antragstellung.Achten sie also grundsätzlich darauf, jedes Jahr einen Zahnarztbesuch durchzuführen.

14.

Ja, Studenten sind im Sinne des Antrags eine Berufsgruppe.

Private Haftpflichtversicherung – Pflicht wäre sinnvoll

Private Haftpflichtversicherung – existentielle Absicherung

Die Private Haftpflichtversicherung gehört zu den fünf existenziellen Risiken, die man abgesichert haben muss. Die Realität sieht aber anders aus. Nur jeder dritte Haushalt in Deutschland besitzt eine Private Haftpflichtversicherung. Das liegt unter anderem daran, dass man die Gefahren und Schäden nicht richtig greifen kann. Vielleicht liegt es auch in der Natur und Glauben eines jeden Menschen, der von sich behauptet: „Ich passe auf, mir wird schon nichts passieren!“ Was aber viele nicht wissen, dass ein Schaden dem man einen Dritten zugefügt hat, schneller kommen kann als man denkt. Auch wenn man vermeintlich aufgepasst hat. Die Höhe des Schadens kann in schlimmen Fällen bis in die Millionenhöhe gehen.

Der § 823 BGB Schadensersatzpflicht besagt: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

Private Haftplichtversicherung – keine Pflicht – sollte sie aber sein

Von daher sollte jeder eine Private Haftpflichtversicherung in Deutschland besitzen. Das soll nicht heißen, dass jetzt in einer Familie jedes Familienmitglied eine eigene abschließen muss. Hierfür gibt es eine Private Haftpflichtversicherung für Familien. Sind die Kinder in einer Berufsausbildung, dann sind sie auch noch über die Eltern mitversichert Wer Single und berufstätig ist, benötigt eine Private Haftpflichtversicherung für Singles. Zieht der Freund mit der Freundin in eine gemeinsame Wohnung ein und beide besitzen jeweils eine Haftpflichtversicherung, dann wird der Vertrag gekündigt, der kürzer bestand. Beispiel: Julia hat seit 2 Jahren eine Haftpflicht bei Gesellschaft A und zieht mit Tom gemeinsam in eine Wohnung. Dieser hat seit 5 Jahren eine Private Haftpflichtversicherung bei Gesellschaft B. Julia kann ihren Vertrag nun bei Gesellschaft A aufheben lassen. Der Single Tarif bei Gesellschaft B wird umgestellt auf einen Partner Tarif und beide zahlen weniger an Beitrag als vorher.

Zahnzusatzversicherung Vergleich 2011 – Erneuerungen zu 2010

Die Zeitschrift Finanztest bringt nich jedes Jahr ihren großen Zahnzusatzversicherung Vergleich heraus. Daher gibt es keinen offiziellen Zahnzusatzversicherung Vergleich 2011 von Stiftung Warentest / Finanztest.

Da der Markt für Zahnzusatzversicherungen sehr dynamisch ist, gibt es seit dem letzten großen Testbericht die ein oder andere sehr gute Zahnzusatzverscherung, die nur in unserem erweiterten Zahnzusatzversicherung Vergleich 2011 auftaucht. Darin enthalten sein muss unbedingt die neue Zahnzusatzversicherung der Arag Krankenversicherung, Tarif Arag Z90 Bonus, welche erst seit Mitte 2011 auf dem Markt ist und daher noch nicht berücksichtigt werden konnte. Mit einem Erstattungssatz von bis zu 90% und einer anfänglichen Summenbegrenzung innerhalb der ersten 5 Jahre ist Sie fast mit der Zahnzusatzversicherung Barmenia ZG Plus gleichzusetzen. Der Unterschied ist jedoch, dass die Arag Z90 Bonus die Erstattung nach 5 Jahren vollständig geführtem Bonusheft auf 90% der Rechnung erhöht und statt 85 Euro pro Jahr sogar bis zu 120 Euro pro Jahr für die prof. Zahnreinigung erstattet (2 mal 60,- p.a.). Des Weiteren erstattet dieser Tarif sogar über dem 3,5 fachen GOZ-Satz bei einer gültigen Honorarvereinbarung. Eine Leistung, die nicht einmal der Testsieger Hanse Merkur EZ EZT EZP absichert. Zudem ist in der Arag Z90 Bonus Zahnversicherung auch die Kieferothopädie bei Erwachsenen und Kindern abgesichert, was allerdings im Zahnzusatzversicherung Vergleich 2011 nur erwähnt nicht aber zu einer besseren Bewertung führt.

Ebenfalls erst in unserem Zahnzusatzversicherung Vergleich 2011 berücksichtigt, da erst seit Juli 2010 auf dem Markt, ist der Spitzentarif JA dental Plus, welcher nach einem ähnlichen Prinzip wie die Barmenia ZG Plus arbeitet, das bedeutet mit anfänglichen Summenbegrenzungen zur besseren und stabileren Kalkulation in den ersten Jahren (allerdings nur 4 Jahre mit 4000 Euro Summenbegrenzung, statt wie bei der Barmenia Zahnzusatzversicherung 5000 Euro in den ersten 5 Jahren), ferner verwendet die JA dental plus ein Preis- Leistungsverzeichnis für Material- und Laborkosten, welches allerdings eine sehr umfangreiche Aufzählung erstattungsfähiger Leistungen mit entsprechend realistischen Höchstpreisen enthält.

Zwar bereits schon vorhanden, aber in dieser Kombination nicht getestet ist die Württembergische Zahnzusatzversicherung mit den Tarifen ZB ZG70 BZG20 mit einer absoluten Premiumabsicherung für Zahnersatz und Zahnbehandlung (beides bis 100% der Rechnung) in unserem Zahnzusatzversicherung Vergleich 2011 berücksichtigt und mit “sehr gut” bewertet worden.

Leistungsregulierung der Zahnzusatzversicherungen

Da immer wieder gefragt wird, ob bestimmte Zahnzusatzversicherungen auch im Leistungsfall sehr schnell regulieren, möchten wir (Faifekt Versicherungsmakler) diesbezüglich etwas sagen. Grundsätzlich sehr empfehlenswert sind nach unseren Erfahrungen folgende Zahnzusatzversicherungen aus unserem Zahnzusatzversicherung Vergleich, da sich  hier gezeigt hat, dass die Leistungsregulierung dort recht schnell funktioniert:
Zum einen wäre die sehr gute Barmenia ZG plus Zahnzusatzversicherung zu nennen, aber auch die Arag bietet bei ihren Tarifen 8Arag Z100, Arag Z90 Bonus, Arag Z70, Arag z50/90) zum einen eine sehr gute Leistung , aber auch eine verständliche und schnelle Leistungsregulierung. Zudem ist auch die Württembergische Zahnzusatzversicherung zu nennen, welche zwar nicht den niedrigsten Beitrag hat, aber bei der Leistungsregulierung sehr vorbildlich ist.

zudem musste durch angemerkt werden dass diese Zahnzusatzversicherung aufgrund ihrer hochwertigen Leistungen und der Bildung von Alterungsrückstellungen etwas teurer ist als Konkurrenz-Tarife, insofern kann die Württembergische Zahnzusatzversicherung uneingeschränkt empfohlen werden

Signal Iduna Zahnzusatzversicherung ist zwar von den Leistungen her eher weniger zu empfehlen, doch funktioniert dort Licence Regulierung anscheinend sehr gut und es gibt kaum Klagen der Versicherten. In der Vergangenheit sehr langsam und fragwürdig bei der Leistungsregulierung war die CSS flexi Zahnzusatzversicherung mit der es im Prinzip am meisten Ärger gibt. Zwar gibt es auch hier eine Vielzahl zufriedener Kunden, die sehr schnell die eingereichten Rechnungen erstattet bekommen haben, aufgrund der Vielzahl abgeschlossener Verträge war entsprechend auch die Anzahl der Beschwerden dort recht hoch.
Zudem ist die CSS flexi Zahnzusatzversicherung nur dann uneingeschränkt zu empfehlen, wenn man über ein sehr gesundes Gebiss bei Antragstellung verfügt und seinen Zahnarzt über Jahre hinweg beibehalten hat. Da die CSS nicht selten bei der ersten großen Leistungs Prüfung den vorherigen Zahnarzt anschreibt, um herauszufinden, ob eventuell bereits Behandlung angeraten waren, die nicht im Antrag angegeben wurden.

Bei anderen Versicherungen ist diese Praxis in der Vergangenheit nicht in dieser Form pro zu beobachten gewesen. trotzdem möchte anmerken, dass grundsätzlich alle Antragsfragen richtig zu beantworten sind, da ein Rücktritt seitens des Versicherers sonst die Folge sein kann.

Beim Einreichen kleinerer Rechnungen, beispielsweise für die professionelle Zahnreinigung macht im Prinzip keine Zahnzusatzversicherung größere Probleme, sondern Rechnungen werden innerhalb weniger Tage auf das Konto des Versicherten erstattet.

Beitragsanpassung Krankenzusatzversicherung: Arag,Barmenia,Gothaer, CSS

Zum Beginn des neuen Jahres werden in vielen Zahnzusatzversicherungen und Krankenzusatzversicherungen, insebsondere im ambulanten Bereich mal wieder die Beiträge angepasst. Insbesondere bei der Arag Krankenversicherung ist dabei interessant, dass die Beiträge sich in einer Zahnzusatzversicherung nicht nur unbedingt erhöhen müssen, sie können auch sinken.
Zwar wird der Beitrag für den Tarif Arag Z100 abermals zum Januar 2012 erhöht.Der Tarif Arag Z70 bleibt dabei jedoch (nun schon seit 2005) stabil ohne Erhöhung. Die günstigere Variante Arag Z50/90 wird sogar günstiger ab 2012.
Wer für sich erkennt, dass der Tarif Arag Z100 für ihn zu teuer ist, könnte beispielsweise ohne Probleme in den günstigen Tarif Arag Z50/90 wechseln.

Die CSS Versicherung hebt die Beiträge für ihre Tarife moderat zum 1.1.2012 um 7% an und befindet sich dabei in guter Gesellschaft, da alle Versicherer im Premium Zahnzusatzversicherung-Segment die Beiträge teilweise erhöhen.
So wird sich der Beitrag für die Barmenia ZG Plus Zahnzusatzversicherung für einige Altersklassen (ab 36 Jahren) um ca. 2-3 Euro pro Monat erhöhen. Eine moderate Anpassung wie wir finden. Die Beiträge für Kinder,Jugendlich und Männer und Frauen in der Alterskohorte bis 35 Jahre erhöhen sich nicht.

Die neue Janitos dental plus Zahnzusatzversicherung bleibt nach wie vor stabil ohne eine Beitragsanpassung.

Auch die Gothaer Krankenversicherung passt ihre Tarife an: Der Zahntarif Gothaer medident erhöht sich geringfügig, die Heilpraktikerversicherung Gothaer medinatura wird jedoch drastisch nach oben angepasst. Insebsondere bei den Frauen steigt der Beitrag um bis zu 13 Euro pro Monat. Deutlich stabiler erweist sich der sehr empfehlenswerte Tarif Gothaer MediAmbulant. Der Gothaer MediAmbulant ist von den Leistungen her vergleichbar mit dem Konkurrenz Tarif Arag 483, welcher nach der Beitragserhöhung 2012 in vielen Fällen deutlich teurer sein wird als der Tarif Gothaer MediAmbulant.
Trotzdem bleibt Arag483 nach wie vor empfehlenswert, da er eine einzigartige Option auf Krankenvollversicherung enthält.
Die Gothaer MediAmpulant ist jedoch insofern eine gute Alternative für Neukunden, da hier sehr einfach Vorerkrankungen mitversicherbar sind, die bei anderen Versicherern zur Ablehnung oder Leistungsausschlüssen führen würden.

Sehr aufschlussreicher Artikel zum Thema Beitragsanpassung AragZ100 Zahnzusatzversicherung.