Die SDK Ambulant AP – Zusatzversicherung ist die erste echte Alternative für Personen, die eine gute Zusatzversicherung inkl. Leistungen für Behandlungen durch Heilpraktiker und sonstige Naturheilverfahren suchen, jedoch bereits an schweren psychischen oder chronischen Vorerkrankungen in den letzten Jahren litten. Bei anderen Anbietern ist beispielsweise mit einer Depression oder Krebs als Vorerkrankung in den letzten 3 Jahren kein Abschluss möglich, die SDK lehnt hingegen niemanden ab!
Die ambulante Zusatzversicherung der Süddeutschen Krankenversicherung Tarif: SDK Ambulant AP1 (leistungsstärkste Tarifstufe dieser Tarifserie) erstattet ohne anfängliche Wartezeiten mit einem Erstattungssatz von 100% bis zu 1000 Euro der Behandlungskosten innerhalb von 2 Kalenderjahren für Naturheilverfahren durch Ärzte und/oder Heilpraktiker.
Ebenso erstattet SDK AP1 (Ambulant 100) 100% der Kosten für Sehhilfen (Gläser, Brillen, Kontaktlinsen) bis zu 500 Euro innerhalb von 2 Kalenderjahren.
Für Arznei- Heil- und Hilfsmittel bzw. diesbezügliche gesetzliche Zuzahlungen werden ebenso bis zu 100% von 1000 Euro Rechnungsbetrag innerhalb von 2 Kalenderjahren erstattet.
Für LASIK und Refraktive Chirurgie erstattet die Süddeutsche Krankenversicherung in der Tarifstufe AP1 100% bis 1000 Euro je Auge.
Zusätzlich ist eine Erstattung von 100% bis 500 Euro/2 KJ für privatärztliche Vorsorge, Schutzimpfungen oder Präventionskurse vorgesehen (Tarifstufe SDK AP1).
Eine Auslandsreisekrankenversicherung für Reisen bis zu 56 Tage am Stück ist ebenfalls mitversichert.
Dieser Artikel wird regelmäßig aktualisiert durch Dipl. Betriebswirtin Christina Frese, unserer Expertin für Heilpraktikerzusatzversicherungen. Letzte Überprüfung am 31.08.2024
Einige der Leistungen der SDK Ambulant Tarife (AP5, AP7, AP9 und SDK AP1:
Die SDK Ambulant AP-Tarife leisten jedoch nicht in folgenden Fällen:
Die SDK lehnt in den Tarifen SDK AP Ambulant keinen Antrag aufgrund von Vorerkrankungen ab. Die Süddeutsche Krankenversicherung verlangt je nach Diagnose nur Risikozuschläge von 20% oder 40% pro Erkrankungsart. Vorerkrankungen gelten damit als mitversichert.
So beträgt beispielsweise der Zuschlag bei einer psychischen Erkrankung wie Depression, bei einer chronischen Erkrankung wie Multiple Sklerose oder einer Krebserkrankung in den letzten 5 Jahren vor Abschluss jeweils 40%, bei einer Schilddrüsenunterfunktion 20%.
Auch mit anderen chronische Vorerkrankungen wie Asthma, Neurodermitis, chronischen Rückenbeschwerden oder bei Bandscheibenvorfällen und vielen weiteren ist eine Annahme mit entsprechendem Zuschlag möglich.
Nutzen Sie den Online-Abschluss-Button und Sie können sich die einzelnen Tarifstufen mit genauem Risikozuschlag
bezogen auf Ihre Vorerkrankungen (falls welche vorhanden sind) berechnen lassen.
Interessant ist hier bei, dass die SDK z.B. bei der psychischen Diagnose “Anpassungsstörung” einen Antrag ohne Zuschlag annimmt, da diese Erkrankung nicht zu den abgefragten Diagnosen zählt.
Die Tarife haben nur eine Mindestvertragslaufzeit von einem Versicherungsjahr und können mit 3 Monaten Frist jeweils zum 1.7. eines Jahres gekündigt werden. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weitertes Jahr. Der Versicherer selbst kann den Vertrag nicht ordentlich kündigen, z.B. weil Sie zu viele Rechnungen aus seiner Sicht eingereicht haben.
Ab Alter 30 eines Versicherten ist es erstmal möglich in jeweils 5-Jahresschritten bis letztmalig mit 65 ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine höhere Tarifstufe zu wechseln, also z.B: von AP5 mit 50% in den AP7 mit 70% Erstattung, oder vom AP9 mit 90% in den AP1 mit 100%. Ein Tarifwechsel in eine niedrigere Tarifstufe ist hingegen jederzeit nach einem Jahr möglich.