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DKV KDBP + KDTK85

KDBP + KDTK85

  • 100% Zahnbehandlung (inkl. 300,- PZR pro jahr)
  • 85% hochwertiger Zahnersatz (inkl. Implantate,Inlays, Füllungen)
  • 100% unfallbedingter Zahnersatz
  • 100% Kieferorthopädie (für Kinder und Jugendliche); Erwachsene unfallbedingt
  • 300,- für kosmetische Bleaching-Maßnahmen

Highlights der Tarife DKV KDTK85 + KDBP

  • 100% Zahnbehandlung (KDBP)
  • 85% – 90% für hochwertigen Zahnersatz (Bonus bei Kooperationszahnärzten) (Tarif KDTK85)
  • Freie Wahl des Zahnersatzes (inkl Implantaten, Inlays)
  • 85% für hochwertige Zahnfüllungen
  • bis 100% für Kieferorthopädie (Kinder und Jugendliche; Behandlungsbeginn bis 18 Jahre) – 3000 Euro in allen 5 Kieferindikationsgruppen
  • 100% unfallbedingte KFO-Behandlung bei Erwachsenen
  • bis 300,- Erstattung pro Jahr für Prophylaxe
  • 300 Euro für Bleaching

Kurzbeschreibung DKV Zahnzusatzversicherung

Die DKV Zahnzusatzversicherung ist die die erste Unisex-Zahnzusatzversicherung im Hochleistungssegment. Die Tarife KDTK85 und KDBP bieten einen umfangreichen Versicherungsschutz im Bereich der Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie. Wie zukünftig alle Zahnzusatzversicherungen, die neu auf den Markt kommen, ist auch die DKV Zahnzusatzversicherung KDTK85 + KDBP ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert.
Die Besonderheit an dieser DKV Zahnzusatzversicherung ist, dass sich die Leistungen für auf 90% Erstattung für Zahnersatz erhöhen, sofern Vertragszahnärze der DKV Krankenversicherung aufgesucht werden. Dies ist natürlich kein Muss, führt aber insgesamt zu einer intelligenten Kostensenkung, von der alle Versicherten profitieren.

Leistungen für Zahnbehandlung

Die DKV Zahnzusatzversicherung leistet durch den Tarifbaustein DKV KDBP für folgende Zahnbehandlungen:

Professionelle Zahnreinigung

Die Aufwendungen für eine Professionelle Zahnreinigung (PZR) werden durch die DKV Zahnzusatzversicherung bis 300,- pro Kalenderjahr erstattet. Der Erstattungssatz beträgt dabei 100%. Ebenso Erstattungsfähig sind 100% der Koten bis 300 Euro für kosmetische Bleaching-Behandlungen bis zu 300 Euro innerhalb von 2 Kalenderjahren.

Parodontose- und Wurzelbehandlungen

Erstattet werden 100% der Kosten für Wurzel- und Parodontosebehandlungen durch den Tarifbaustein DKV KDPB, dies gilt auch für privatzahnärztliche Mehrkosten.

dentinadhäsive Zahnfüllungen

Hochwertige Zahnfüllungen, z.B. Inlays oder Kunststofffüllungen gelten bei der DKV Zahnzusatzversicherung als Zahnersatz und sind daher durch den Tarifbaustein KDTK85 mit einem Erstattungssatz von 100% der Rechnung erstattungsfähig.

Arzthonorare werden bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte erstattet (= 3,5 facher GOZ-Satz), was heutzutage auch Standard bei einer Premium-Zahnzusatzversicherung sein sollte.
Lediglich die Arag Zahnzusatzversicherung, z.B. Arag Z90 Bonus leistet auch über dem 3,5 fachen GOZ-Satz.
Natürlich gilt dies auch für die Bereich Zahnersatz und

Kieferorthopädie.

Leistungen für Zahnersatz

Die DKV Zahnzusatzversicherung erstattet über den Tarifbaustein DKV KDTK85 85% der erstattungsfähigen Aufwendungen für hochwertigen Zahnersatz und Zahnfüllungen.Werden die Zahnersatzmaßnahmen durch bundesweit mit der DKV Krankenversicherung kooperierende Zahnärzte durchgeführt, erhöht sich dieser Erstattungssatz sogar auf 90%. Wird eine Zahnersatzmaßnahme im Rahmen der Regelversorgung durchgeführt, werden 100% der Aufwendungen erstattet.Dieser Fall wird in der Praxis jedoch kaum vorkommen, da in den meisten Fällen auf hochwertigen Zahnersatz, z.B. Keramikverblendungen wert gelegt wird und dies bereits eine andersartige Versorgung darstellt.

Positiv ist, dass die DKV Zahnzusatzversicherung für die Augmentative Behandlung leistet, was im Zusammenhang mit einer implantologischen Zahnersatzmaßnahme sehr oft von großer Bedeutung ist und ebenso ein nicht zu unterschätzender Kostenfaktor im Rahmen der Gesamtrechnung.
Ebenso werden *funktionsanalytische Behandlungskosten im Zusammenhang mit einer Zahnersatzmaßnahme erstattet.

Bei unfallbedingten Zahnersatzmaßnahmen werden von der DKV KDTK85 sogar 100% der Kosten übernommen.

Sofern die Krankenkasse keine Vorleistung vorsieht, beispielsweise, da der Zahnarzt keine Kassenzulassung besitzt, übernimmt die DKV immerhin 50% der Aufwendungen für Zahnersatz im Tarif DKV KDTK85.

Leistungen für Kieferorthopädie

Die DKV Zahnzusatzversicherung leistet im Rahmen des Tarifbausteins DKV KDBP auch für kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern und Jugendlichen, die bei Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die DKV Zahnzusatzversicherung DKV KDBE erstattet 100% der Rechnung, allerdings maximal 3000,- Euro je Versicherungsfall. Was aber relativ gut ist, da der Tarif in allen 5 KIG-Stufen leistet, sofern die Behandlung medizinisch notwendig ist.
Für Erwachsene wird bei einer unfallbedingten Kieferorthopädischen Behandlung in gleicher Höhe geleistet.

Wartezeiten und Summenbegrenzungen

Die Wartezeit für Zahnbehandlungen (Tarif KDBE) beträgt 6 Monate, für die Erstattung der Professionellen Zahnreinigung hingegen entfällt die Wartezeit bei der DKV Zahnzusatzversicherung. Die besonderen Wartezeiten, welche 3 Monate betragen gelten für Zahnersatz und Kieferorthopädie.

Die besonderen Wartezeiten entfallen bei Unfällen.

Innerhalb der ersten drei Jahre sind die Erstattungsleistungen der DKV Zahnzusatzversicherung KDBP KDTK85 wie folgt begrenzt:

  • insgesamt bis zu 500 EUR im ersten Versicherungsjahr,
  • insgesamt bis zu 1.000 EUR im ersten und zweiten Versicherungsjahr,
  • insgesamt bis zu 1.500 EUR in den ersten drei Versicherungsjahren.

Für Kieferorthopädie werden pro Versicherungsfall generell nur 3000 Euro erstattet.

Besonderheiten und Annahmerichtlinien

Die DKV Zahnzusatzversicherung versichert bei Antragstellung bis zu 3 fehlende nicht ersetzte Zähne mit. Diesbezüglich wäre ein Beitragszuschlag von 4,- EUR je Zahn pro Monat zu entrichten.Im Vergleich schneidet dieser Tarif sehr gut ab.
Interessant ist, dass im Antrag nur nach fehlenden, nicht ersetzten Zähnen gefragt wird, so dass auch Zähne, die durch eine herausnehmbare Prothese ersetzt sind, als Zahnersatz gelten und damit mitversicherbar sind.
Sobald jedoch eine Zahnbehandlung, kieferorthopädische Behandlung oder Zahnersatzmaßnahme angeraten oder beabsichtigt ist, kann der Antrag bei der DKV Zahnzusatzversicherung nicht angenommen werden.
Daher ist die DKV Zahnzusatzversicherung wenn überhaupt, nur etwas für jüngere Antragsteller mit sehr guten Zähnen.
Wer sich nicht sicher ist, ob in der Vergangenheit einmal ärztlich eine Zahnersatzmaßnahme angeraten wurde, sollte lieber auf andere Tarife wie JA dental plus ausweichen, bei denen eine Annahme auch in diesen Fällen problemlos möglich ist und auch eine diesbezüglich versehentlich falsche Angabe nicht zur späteren Kündigung seitens des Versicherers führen kann.

Des Weiteren ist anzumerken, dass die DKV Zahnzusatuversicherung KDBP KDTK85 ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert wurde.
Die Beiträge steigen als mit dem Älterwerden unabhängig der zusätzlichen Möglichkeit ausserordentlicher Beitragsanpassungen, die bei jedem Zahntarif egal welcher Kalkulationsarzt gegeben ist.
Für die versicherte Person, die das 9., 19., 29., 39., 49., 59., 69., 79. bzw. das 89. Lebensjahr vollendet, ist ab Beginn des folgenden Kalenderjahres der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen.

Die Beiträge der DKV Zahnzusatzversicherung sind in den Tarifen KDBP und KDTK85 als Unisex-Tarife kalkuliert, Männer und Frauen haben also den gleichen Beitrag gemäß ihrers derzeitigen Alters zu entrichten.

Weitere ausführliche Infos zum Tarif

Weitere Infomationen erhalten Sie zur DKV Zahnzusatzversicherung in den DKV Zahnzusatzversicherung FAQ.