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Klimaneutral

Hallesche Krankentagegeldversicherung

KTG ab Tag 42 der Arbeitsunfähigkeit

  • einfache Gesundheitsfragen
  • direkte Annahme
  • monatliches Kündigungsrecht
  • schnelle Auszahlung der Leistung
  • bis zu 30 Euro/Tag versicherbar für Arbeitnehmer
Hallesche Zusatzversicherung

HALLESCHE Krankentagegeldversicherung mit vereinfachter Gesundheitsprüfung

Die HALLESCHE Krankenversicherung bietet eine Krankentagegeldversicherung mit vereinfachter Gesundheitsprüfung an. Das bedeutet, dass Sie diesen Tarif einfach abschließen können, ohne komplizierte und ausführliche Gesundheitsfragen beantworten zu müssen.

Mit diesem einzigartigen Krankentagegeldtarif für Arbeitsnehmer ist die HALLESCHE bestrebt, den Versicherungsprozess für ihre Kunden so einfach und bequem wie möglich zu gestalten. Mit der Krankentagegeldversicherung der HALLESCHE erhalten Sie finanzielle Unterstützung im Falle einer längeren Areitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Verletzung, da sie kontinuierlich ein Tagegeld auszahlt. Dadurch können Sie Ihren Lebensunterhalt auch während Ihrer Krankheitsphase sichern und sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren.
Die HALLESCHE ist bekannt für ihre Zuverlässigkeit und ihre nahezu 90 Jahre andauernde Erfahrung in der Privaten Krankenversicherung. Mit der vereinfachten Gesundheitsprüfung sorgt die HALLESCHE dafür, dass Sie einfach und schnell Zugang zu dem von Ihnen benötigten Versicherungsschutz erhalten.

Die Highlights der HALLESCHE Krankentagegeldversicherung

  • einfache Gesundheitsfragen
  • bis zu 30 Euro am Tag, ab der 7. Woche Arbeitsunfähigkeit
  • umkomplizierte Leistungserstattung
  • keine Mindestvertragslaufzeit – monatlich kündbar
  • günstiger Beitrag
  • leistet bei eigener Arbeitsunfähigkeit oder Krankheit des eigenen Kindes
  • Leistung bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund Organspende

Das Krankentagegeld der HALLESCHE Krankenversicherung deckt leistungsstark und günstig die Einkommenlücke gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer, die aufgrund einer länger als 6 Wochen andauernden Arbeitsunfähigkeit entsteht.

In einem solchen Fall besteht zwar zunächst zumindest für sozialversicherte Arbeitsnehmer auch ein Leistungsanspruch auf gesetzliches Krankengeld gegenüber der eigenen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), dieses deckt jedoch nach Abzug der Sozialabgaben nur ca. 80% des Nettoeinkommens ab.

Wie hoch ist die Einkommenslücke bei Arbeitsunfähigkeit?

Der abzusichernde Krankentagegeldbedarf bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von ca. 3.000 Euro brutto (ca. 2.000 Euro netto) für einen Single liegt beispielsweise bei ca. 14,00 EUR pro Tag, was einer Einkommenlücke von 14,- X 30 = 420 Euro entspricht.

Bei einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (brutto: 5.362,50 EUR pro Monat – Stand 2021/2022) fällt die nicht durch das gesetzliche Krankengeld gedeckte Einkommenslücke bei Arbeitsunfähigkeit sogar noch höher aus, da das Krankengeld der GKV max. ca. 112 Euro pro Tag brutto und damit netto nur max. ca. 1.900 Euro beträgt. Wer also normalerweise ein Nettoeinkommen von 2.800 Euro pro Monat hätte, der müsste über eine private Krankentagegeldversicherung bereits 900,- pro Monat, also 30,-/Tag absichern, um diese Lücke für den Leistungsfall komplett zu schließen.

Die HALLESCHE Krankenversicherung ermöglicht mit vereinfachten Gesundheitsfragen die Absicherung von bis zu 30 Euro/Tag ab Tag 42 einer Arbeitsunfähigkeit.
Im Antrag werden bis zu dieser Absicherungshöhe nur 2 einfache Gesundheitsfragen gestellt, die für die meisten Interessenten einer Absicherung kein Hindernis darstellen dürften. Der Abschluss ist direkt online möglich.

  • Größe und Gewicht?
  • Waren Sie in den letzten 2 Jahren länger als 21 Tage zusammenhängend arbeitsunfähig oder sind Sie derzeit arbeitsunfähig?

Sofern kein Body-mass-index Wert (BMI) von mehr als 30 erreicht wird und in den letzten 2 Jahren keine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 21 Tagen am Stück bestand, ist die HALLESCHE Krankentagegeldversicherung für Gesetzlich Krankenversicherte abschließbar.

Moratoriumsklausel

Die Hallesche Krankentagegeldversicherung leistet nicht für Arbeitsunfähigkeiten, die innerhalb von 2 Jahren nach Versicherungsbeginn eintreten und im ursächlichen Zusammenhang mit einer Vorerkrankung stehen , wegen der der Versicherte innerhalb von 2 Jahren vor Versicherungsbeginn bereits behandelt wurde und wegen der ein Tag oder länger bereits Arbeitsunfähigkeit bestanden hatte. Das bedeutet jedoch im Umkehrschluss, dass Vorerkrankungen bezüglich zukünftiger Arbeitsunfähigkeit als mitversichert gelten, sofern diese erst 2 Jahre oder später nach Versicherungsbeginn eintritt und falls in den 2 Jahren vor dem Abschluss keine Arbeitsunfähigkeit bestanden hatte.

Download Versicherungsbedingungen