Das Krankentagegeld der HALLESCHE Krankenversicherung deckt leistungsstark und günstig die Einkommenlücke gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer, die aufgrund einer länger als 6 Wochen andauernden Arbeitsunfähigkeit entsteht.
In einem solchen Fall besteht zwar zunächst zumindest für sozialversicherte Arbeitsnehmer auch ein Leistungsanspruch auf gesetzliches Krankengeld gegenüber der eigenen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), dieses deckt jedoch nach Abzug der Sozialabgaben nur ca. 80% des Nettoeinkommens ab.
Der abzusichernde Krankentagegeldbedarf bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von ca. 3.000 Euro brutto (ca. 2.000 Euro netto) für einen Single liegt beispielsweise bei ca. 14,00 EUR pro Tag, was einer Einkommenlücke von 14,- X 30 = 420 Euro entspricht.
Bei einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (brutto: 5.362,50 EUR pro Monat – Stand 2021/2022) fällt die nicht durch das gesetzliche Krankengeld gedeckte Einkommenslücke bei Arbeitsunfähigkeit sogar noch höher aus, da das Krankengeld der GKV max. ca. 112 Euro pro Tag brutto und damit netto nur max. ca. 1.900 Euro beträgt. Wer also normalerweise ein Nettoeinkommen von 2.800 Euro pro Monat hätte, der müsste über eine private Krankentagegeldversicherung bereits 900,- pro Monat, also 30,-/Tag absichern, um diese Lücke für den Leistungsfall komplett zu schließen.
Die HALLESCHE Krankenversicherung ermöglicht mit vereinfachten Gesundheitsfragen die Absicherung von bis zu 30 Euro/Tag ab Tag 42 einer Arbeitsunfähigkeit.
Im Antrag werden bis zu dieser Absicherungshöhe nur 2 einfache Gesundheitsfragen gestellt, die für die meisten Interessenten einer Absicherung kein Hindernis darstellen dürften. Der Abschluss ist direkt online möglich.
Sofern kein Body-mass-index Wert (BMI) von mehr als 30 erreicht wird und in den letzten 2 Jahren keine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 21 Tagen am Stück bestand, ist die HALLESCHE Krankentagegeldversicherung für Gesetzlich Krankenversicherte abschließbar.