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Kostenerstattungsverfahren

Selbstzahler beim Arzt – der neue Trend

Die Versicherten bei den Ersatzkassen kennen das Thema mit dem Facharzt. Die Antwort auf die Frage nach der Art der Versicherung, Kasse oder Privat, entscheidet über die Dauer der Wartezeit auf einen Termin. Wie die Zeitung „Die Welt“ in ihrer Onlineausgabe vom 29.2.2016 berichtet, treibt die Unterscheidung seltsame Blüten.

Terminhandel neu definiert

Wurden Termingeschäfte bislang mit der Börse assoziiert, finden sie jetzt im weitesten Sinne auch in der Medizin ihren Niederschlag. Bei Unterschieden in den Wartezeiten von einer Woche für Privatversicherte und acht Wochen bei Kassenpatienten taucht die Frage auf, ob die Praxen wirklich so voll sind, oder ob die Ärzte zunächst die eigene Kasse füllen wollen, bevor sie sich der schlechter dotierten Behandlung von Ersatzkassenmitgliedern zuwenden.
Diese greifen immer häufiger in das eigene Portemonnaie, um die Wartezeit abzukürzen. „Selbstzahlersprechstunde“ lautet das Zauberwort. Der Patient bezahlt sofort und in bar. Der Versuch der Ersatzkassen, eine koordinierte Überweisung an Fachärzte zu organisieren, trifft auf viel Kritik. Immerhin ist der Radius, den ein Patient für die Anfahrt in Kauf nehmen muss, nicht für jeden praktikabel, die Wartezeiten liegen dabei immer noch über denen eines Privatpatienten.

GKV sieht Rechtsgrundlage kritisch

Der GKV-Sprecher Florian Lanz sieht den Hinweis auf Selbstzahlung durch GKV-Mitglieder als eindeutige Beeinflussung. Diese ist jedoch nach dem Sozialgesetzbuch rechtswidrig, da ein Arzt einem Kassenpatienten die Leistung ohne Eigenbeitrag erbringen muss. Die Lösungen für die Mitglieder der Ersatzkassen finden sich jedoch in den Zusatzversicherungen der privaten Krankenversicherer. Diese ermöglichen die Kostenübernahme nicht nur bei

Zahnersatz
Chefarztbehandlung im Krankenhaus
Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer

sondern auch für die

Ambulante Heilbehandlung und
Heilpraktiker

Der Vorwurf der Gesetzeswidrigkeit der Selbstzahlertermine ist jedoch umstritten. Unabhängige Fachanwälte argumentieren, dass dieser Vorwurf nur zutreffend sei, wenn der Arzt eine medizinische Notlage ausnutzt. Handelt es sich um keine akute Erkrankung, sei es dem Arzt durchaus zuzugestehen, dass er bei einem vorgezogenen Termin, der durchaus eine Wartezeit zugelassen hätte, auch privat abrechnen kann.

Passende Zusatzversicherung

Um sich trotz GKV-Pflicht wie ein Privatpatient zu versichern, muss eigentlich nur das Kostenerstattungsverfahren gewählt werden. Mit einer passenden Zusatzversicherung wie DKV KAMP wird der Kassenversicherte dann zum Selbstzahler, hat aber in fast allen Fällen eine 100% Absicherung der dadurch entstehenden Mehrkosten.

Lesen Sie dazu auch Privatpatientenstatus trotz GKV


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