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WM-Zeit – Fähnchenzeit

Spätestens seit dem Sommermärchen im Jahr 2006 ist es auch in Deutschland üblich, zur WM oder zur EM das Auto mit Fahnen und Wimpeln zu dekorieren. Besonders beliebt sind die Fähnchen, die mit Plastiksteckern an den Seitenscheiben befestigt werden. Das Versicherungsjournal weist in seiner Ausgabe vom 13.6.2018 aber darauf hin, dass es auch bei Fahnen und Wimpeln einiges zu beachten gibt. Grundsätzlich stellen diese nämlich eine Gefahr für den Straßenverkehr da. Ein Blick an den Straßenrand zeigt, dass sich die Wimpel gerne einmal selbstständig machen und wegfliegen. Diese birgt für nachfolgende Fahrzeuge durchaus ein Unfallrisiko. Gerade bei höherem Tempo ist die Haltbarkeit der Fensterbeflaggung nicht mehr gegeben. Bei Überland- und Autobahnfahrten sollten die KFZ-Besitzer ihren Fahnenschmuck auf jeden Fall entfernen.

Was beachtet werden sollte

Kommt ein anderer Verkehrsteilnehmer durch eine wegfliegende Fahne zu Schaden, ist dies ein Fall für die KFZ-Haftpflichtversicherung des Verursachers. Kann dieser aber nicht mehr ermittelt werden, muss der Geschädigte für mögliche Kosten selbst aufkommen.
Im Fenster eingeklemmte Fahnen führen dazu, dass die Scheibe nicht vollständig geschlossen werden kann. Führt dieser Sachverhalt dazu, dass das Auto aufgebrochen wird, greift die Vollkaskoversicherung nicht zwangsläufig. Da der KFZ-Halter die Scheibe nicht vollständig geschlossen hatte, liegt der Sachverhalt der groben Fahrlässigkeit vor.
Je nach Relevanz des Eigenverschuldens an dem Einbruch kann der Versicherer die Versicherungsleistung kürzen. Versicherungsnehmer können diesen Sachverhalt jedoch ausklammern, wenn sie sich für einen Tarif entscheiden, welcher grundsätzlich auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Wer auf der sicheren Seite ist, montiert die Wimpel ab, wenn das Auto unbeaufsichtigt abgestellt wird.
Ein spontaner Autokorso, wie er nach einem erfolgreichen Spiel immer wieder stattfindet, ist zwar nach deutschem Recht nicht zulässig, wird aber von der Polizei geduldet. Die Allianz weist jedoch auf die Gefahren hin, die von einem solchen Korso ausgehen. Wer bei Schritttempo lässig im offenen Fenster sitzt und im Beschleunigungsmoment das Gleichgewicht verliert, riskiert schlimmste Verletzungen.
Wer sich die Mühe macht, und mit dem Auto nach Russland fährt, sollte auf jeden Fall die grüne Versicherungskarte und einen europäischen Unfallbericht im Handschuhfach mitführen. Dieser Unfallbericht enthält Ausfüllhilfen in elf Sprachen, darunter auch in Russisch.
Ebenfalls griffbereit sollte der Zentralrufs der Autoversicherer liegen. Unter der Rufnummer 0049 40 300330300 lässt sich im Zweifelsfall die Versicherungsgesellschaft des Unfallgegners ermitteln. Diese Telefonnummer ist an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr besetzt.

Und wie sieht es sonst mit der Haftung von Fußballfans aus?

Wir wollen hier nicht über Hooligans reden. Deren Aktionen stellen Straftaten dar, die nicht über die Haftpflichtversicherung abgedeckt sind. Aber im Übereifer des Gefechts und des Jubels kann es durchaus zu dem einen oder anderen Missgeschick kommen. Dieses ist natürlich durch die Privathaftpflicht gedeckt, aber Vorsicht: Einige Versicherer haben in ihren Bedingungen eine sogenannte Alkoholklausel. Diese schließt eine Leistung der Versicherung ab einem bestimmten Promillegrad aus. Wer das eine oder andere Bier während einer Live-Übertragung zu viel trinkt, und anschließend einen Schaden herbeiführt, muss damit rechnen, dass er die Kosten selbst tragen muss.
Die Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) sehen jedoch keinen Ausschluss vor. Ein Blick in die eigene Police hilft hier weiter.
Spielt bei einem Autounfall Alkohol eine Rolle, ist der Versicherer von der Schadensersatzpflicht befreit.