Die DKV BMG Zusatzversicherung ist die derzeit leistungsstärkste Krankenzusatzversicherung als Ergänzung zum Kostenerstattungsprinzip der Gesetzlichen Krankenversicherung. Es handelt sich beim DKV BMG Tarif nicht im eine reine ambulante Zusatzversicherung , da hier nicht nur der ambulante Bereich, sondern auch die Absicherung von Krankenhaus- und Zahnbehandlungen inkl. Zahnersatz und Kieferorthopädie auf dem Niveau einer privaten Krankenvollversicherung mit Premiumschutz versichert sind.
Der Tarif ist für gesetzlich Krankenversicherte, die bei ihrer Krankenkasse das Kostenerstattungsverfahren beantragen. Dieses muss beim DKV BMG Zusatztarif für alle Bereiche gewählt werden.
Der Tarif DKV BMG erstattet bis über den 3,5fachen Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte hinaus 100% der Aufwendungen für ärztliche Leistungen, sowie verordnete Arznei-Heil- und auch Hilfsmittel.
Ebenso versichert sind psychotherapeutische Behandlungen und Naturheilbehandlungen (auch durch Heilpraktiker nach dem GebüH oder durch Ärzte mit Zusatzbezeichnung “Arzt für Naturheilverfahren) nach dem Hufelandverzeichnis wie z.B. für osteopathische Behandlungen und viele weitere alternative Heilverfahren.
Für Behandlungen durch Heilpraktiker werden pro Kalenderjahr bis zu 1000 Euro erstattet, alle anderen Leistungen sind ohne besondere Begrenzungen. (Ebenso sind Naturheilbehandlungen durch Ärzte nach GOÄ nicht beschränkt.)
DKV BMG erstattet 100% der Aufwendungen für zahnerhaltende Behandlungen und Prophylaxe, egal ob die Krankenkasse vorleistet oder nicht.
Für hochwertigen Zahnersatz (inkl. Inlays und Implantate) werden 85% der Aufwendungen inkl. eines eventuellen gesetzlichen Festzuschusses der Krankenkasse durch die DKV erstattet.
Kieferorthopädische Behandlungskosten sind zu 100% abgesichert, sofern eine diesbezügliche Behandlung vor Vollendung des 19. Lebensjahres beginnt, egal ob ein Teilleistungsanspruch gegenüber der GKV besteht.
Die GKV-Kostenerstattungs-Zusatzversicherung DKV BMG übernimmt Zahnarzthonorare, sofern dies medizinisch notwendig ist und eine gültige Honorarvereinbarung mit dem Zahnarzt getroffen wird, sogar *über den 3,5fachen Höchstsatz der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) hinaus. Die erstattungsfähigen Material- und Laborkosten sind im DKV Preisverzeichnis geregelt.
Versichert ist im stationären Bereich neben der wahlärztlichen Privatleistung die Unterbringung im 2-Bettzimmer. Durch Wahl des Zusatztarifes BMZ1G wird auch die Unterbringung im 1-Bettzimmer versichert. Der Zusatzbaustein BMZ1G kann zu Beginn des 4. Versicherungsjahres des BMG-Tarifes ohne erneute Gesundheitsprüfung auch nachträglich hinzuversichert werden.
DKV BMG erstattet im stationären Bereich die Aufwendungen für wahlärztliche Behandlungskosten ebenfalls über den 3,5fachen GOÄ/GOZ Höchstsatz hinaus, auch das Rooming-in (Unterbringung einer elterlichen Begleitperson) wird für im DKV BMG versicherte Kinder übernommen, die stationär behandelt werden müssen.
Um Beitrag zu sparen lassen sich folgende Varianten wählen, die sich nicht in der grunsätzlichen Leistung, sondern nur im jährlichen Selbstbehalt unterscheiden:
Sofern der Tarif vor Vollendung des 55. Lebensjahres begonnen hat, kann zu Beginn jeden Kalenderjahres ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine niedrigere SB-Stufe gewechselt werden.
Neben der Möglichkeit auch Ärzte/Zahnärzte und Krankenhäuser ohne GKV-Kassenzulassung in Anspruch nehmen zu können, haben Versicherte in den DKV BMG Kostenerstattungstarife auch Anrecht auf folgende versicherte Mehrleistungen der DKV Krankenversicherung:
Da in vielen Regionen Deutschlands mittlerweile ein großer Mangel an geeigneten Kinderärzten mit Kassenzulassung besteht, sind Eltern oft gezwungen auf Privat-Kinderärzte zurückzugreifen, um die medizinische Versorgung ihrer Nachkommen zu gewährleisten (Siehe hierzu: Kinderärzte mit Kassenzulassung werden zur Mangelware). Daher bildet eine ambulante Zusatzversicherung in Verbindung mit der Wahl der Kostenerstattung die ideale Lösung. Der Tarif DKV BMG würde bis zu 100% der Behandlungskosten Ihrer Kinder (auch durch Privatärzte) übernehmen.