Privatpatient beim Arzt
Unser Team berät und vermittelt im Bereich Kostenerstattung und Zusatzversicherung seit fast 15 Jahren und gehört in diesem Absicherungsbereich zu den erfahrensten Vermittlern in Deutschland.
Einen Überblick über die besten Kostenerstattungstarife am Markt erhalten Sie über unsere aktuelle Übersicht. Die korrekten Beiträge und einen Onlinevergleich können Sie mit unserem Vergleichsrechner berechnen.
Ebenfalls verschaffen wir Ihnen auf der Rückseite unserer Vergleichtabelle einen guten Überblick über den Ablauf und die korrekte Nutzung des Kostenerstattungsverfahrens für GKV-Versicherte.
Eine ambulante Zusatzversicherung (Kostenerstattungsprinzip) stellt die leistungsstärkste Krankenzusatzversicherung als Ergänzung der Gesetzlichen Krankenkasse dar.
Durch Wahl des Kostenerstattungsverfahrens der GKV wird der Versicherte zum Selbstzahler und und sichert verbleibende Restkosten, die nicht durch die GKV gedeckt sind durch den Abschluss der ambulanten Zusatzversicherung ab.
Seit 01.01.2004 haben Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit das Kostenerstattungsprinzip zu wählen. Das Kostenerstattungsprinzip erlaubt Ihnen im ambulanten Bereich (stationär und dental theoretisch auch) den Ausweg aus Zuzahlungen, ständigen Leistungseinschränkungen und Leistungsverlusten in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Ihr Arzt schreibt für erbrachte Leistungen eine privatärztliche Rechnung. Diese Rechnung reichen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein, um den gesetzlichen Anteil erstattet zu bekommen. Die übrigbleibenden Kosten werden Ihnen von der ambulanten Zusatzversicherung erstattet. Anschließend begleichen Sie die Arztrechnung. Ausführliche Vorteile Kostenerstattungsprinzip in Verbindung mit einer ambulanten Zusatzversicherung.
Krankenvollversicherte kennen die Vorteile ihrer PKV nur zu gut. Sie können ohne durch die Budgetierung der gesetzlichen Krankenkassen begrenzt zu werden sich von jedem niedergelassenen Arzt behandeln lassen. Privatpatienten erhalten die Behandlung und Medikation, die der Arzt (oder sonstige Heilbehandler) und nicht die gesetzliche Krankenkasse für notwendig und sinnvoll erachtet. So lässt sich eine optimale medizinische Versorgung gewährleisten, die den modernsten medizinischen Erkenntnissen und nicht dem reinen Grundsatz der “Wirtschaftlichkeit” entspricht.
Der Status des Privatpatienten bedeutet, dass man Selbstzahler wird. Die Behandlungskosten sind jedoch rückversichert über eine private Krankenversicherung (in diesem Fall die ambulante Zusatzversicherung). Dies ist in jedem Fall sinnvoll, da bei Umstellung von Sachleistungs- auf das Kostenerstattungsprinzip Restkosten verbleiben, die von der GKV nicht bezahlt werden.
Vorteile
Die versicherte Person muss gesetzlich krankenversichert sein und es muss das Kostenerstattungsprinzip bei der gesetzlichen Krankenkasse gewählt worden sein. Dies ist auch für einzelne mitversicherte Familienmitglieder möglich.
Zudem sind bei Abschluss der ambulanten Zusatzversicherung Gesundheitsfragen zu beantworten. Bei Personen mit schweren Vorerkrankunge ist eine ambulante Zusatzversicherung in der Regel nicht mehr abschließbar, insbesondere nicht zur Behandlung der bereits vorhandenen schweren Erkrankung (z.B. Krebsleiden, Psychotherapie, Neurodermitis, Diabetes etc.).
Über Gruppentarife (gilt für spezielle Berufsgruppen, Firmen und Mitglieder spezieller Krankenkassen können jedoch die ambulanten Kostenerstattungstarife der DKV mit Kontrahierungszwang abgeschlossen werden (mit Risikozuschlag oder Leistungsausschluss).
Die Leistungen sind abhängig vom jeweiligen ambualanten Zusatz-Tarif, grundsätzlich sind jedoch folgende Leistungen/Ersattungen durch eine ambulante Zusatzversicherung möglich:
Die besten ambulten Zusatzversicherungen
Wer nur auf ärztliche Leistungen zugreifen möchte, bei denen die gesetzliche Krankenkasse etwas vorleistet (d.h. nur Behandlungen und verordnete Leistungen durch Ärzte/Heilbehandler mit Kassenzulassung), für den könnten die folgenden Tarife ausreichend sein:
Weitere Infos zu den Tarifen im Ambulante Zusatzversicherung Vergleich
Weitere Infos zu den Tarifen in unserem Ambulante Zusatzversicherung Vergleichsrechner
Die ambulante Zusatzversicherung ist zudem die ideale Zusatzversicherung für Versicherte der PKV, die aus verschiedenen Gründen in die GKV wechseln müssen, sich jedoch bereits an den Komfort der Privaten Krankenversicherung gewöhnt haben.
Dies ist tarifabhängig: Während die ambulanten Kostenerstattungstarife des Arag (Tarife 181-183), Münchener Verein (Tarif 723), Barmenia (Tarif AK) und der Württembergische (AKU) eine anfängliche Wartezeit von 3 Monaten und für Psychotherapie und Entbindung/Schwangerschaft von 8 Monaten vorsehen (Diese Tarife erlassen gegen ärztliche Untersuchung die Wartezeit), verzichten die Tarife der Signal Iduna (Ambulant Top) und der Deutschen Krankenversicherung (Tarife DKV KAMP, DKV BMG) generell auf anfängliche Wartezeiten.
Der Beitrag ist sowohl abhängig vom Alter, aber auch dem Gesundheitszustand bei Beantragung der Versicherung.
Für eine gute ambulante Zusatzversicherung werden bei einem gesunden Kind zwischen 35-50 Euro pro Monat veranschlagt, bei Studenten/Auszubildenden ca. 50-80 Euro/Monat. Für einen jungen Erwachsenen liegt die Prämie je nach Tarif bei ca. 120-150,-/Monat. Für das Eintrittsalter 40 liegt der Monatsbeitrag einer guten ambulanten Zusatzversicherung zwischen 150-200 Euro/Monat.
Der Beitrag einer ambulanten Zusatzversicherung ist deutlich höher als z.B. für eine einfache Heilpraktikerversicherung, da die Leistungen sich auf denen einer Privaten Vollversicherung bewegen und zudem keine jährlichen Höchsterstattungsgrenzen existieren.
Ja und zwar relativ ausführliche, vergleichbar mit der Antragstellung für eine Private Krankenvollversicherung. Bei “kleineren” Vorerkrankungen wie: Bluthochdruck, Verspannungen in den letzten 3 Jahren, Schilddrüsenunterfunktion, Heuschnupfen oder einer Behandlung wegen eines ungefährlichen Hautausschlags oder ähnlichen wird ein Antrag in der Regel angenommen, jedoch mit Erschwernis. Das bedeutet, dass der Versicherer einen Risikozuschlag verlangen wird. Die Vorerkrankung und ihre Folgen wären damit zukünftig ohne Beschränkung mitversichert.
Wer in den letzten 5 Jahren vor dem Abschluss an schweren Erkrankungen wie Krebs, Depressionen (oder generell psychischen Erkrankungen) leidet oder litt oder generell wegen chronischen Erkrankungen wie z.B. Neurodermitis, Asthma bronchiale in Behandlung ist, für den ist der Abschluss einer ambulanten Zusatzversicherung nicht mehr möglich.
Generell ist die Annahme mit Vorerkrankungen bei der DKV am einfachsten, auch die veranschlagten Risikozuschläge sind dort unserer Erfahrung nach am fairsten und auch nachvollziehbar.
Sofern sich die Vorerkrankung einfach abgrenzen lässt (z.B. Knieverletzung, Psychotherapie) könnte den Weg über einen Gruppenvertrag mit der DKV versuchen. Dieser ist für Mitglieder oder Familienangehörige von Mitgliedern bestimmter Berufsgruppen oder Firmen offen. Gerne finden wir für Sie heraus, ob einer der Gruppenverträge in Ihrem speziellen Fall eine Alternative darstellt.
Das hängt davon ab, ob die Behandlung durch einen Arzt mit oder ohne Kassenzulassung durchgeführt wird. Wird ein Arzt mit Kassenzulassung aufgesucht, erstatten die meisten ambulanten Zusatzversicherung 100% der verbleibenden Restkosten.
Lässt man sich jedoch von einem Privatarzt (ohne Kassenzulassung) behandeln, leisten einige Zusatztarife gar nicht, andere immerhin 60%(Arag 182), der Tarif DKV KAMP immerhin 85%, mit dem Tarif DKV BMG werden jedoch auch ohne Vorleistung der GKV 100% der Restkosten erstattet.
Ja, dies tun in der Regel alle Tarife, so dass keine Restkosten verbleiben, sofern eine Vorleistung der Krankenkasse gegeben ist.
Neben dem ambulanten Bereich können Sie das Kostenerstattungsprinzip auch für den stationären und dentalen Bereich wählen. Da die Wahl des Kostenerstattungsverfahrens im stationären Bereich jedoch keine wirklichen Vorteile bringt (viele private Krankenhauszusatzversicherungen erstatten in diesem Fall nicht den Verwaltungskostenabzug der gesetzlichen Krankenkasse), empfehlen wir, nur die Wahl der Kostenerstattung für den ambulanten und eventuell für den Bereich der Zahnbehandlung (dental).
Die besten Leistungen auf Privatpatientenniveau bietet in diesem Zusammenhang die Württembergische Zahnzusatzversicherung, die Sie in der besten Kombination ZBU BZGU20 ZGU70 auch in unserem Vergleichsrechner für die ambulante Zusatzversicherung finden.
Natürlich wäre es auch möglich, die Versicherer zu kombinieren, beispielsweise Abschluss des Tarifes ARAG 182 und zusätzlich z.B. die Württembergische ZBU ZGU70 BZUG20 für den dentalen Bereich. Wer eine einfache und unkomplizierte Leistungsbearbeitung wünscht macht aber auch nichts verkehrt, wenn er die komplette Absicherung bei ein und demselben Versicherer wählt.
Der Tarif DKV BMG stellt die leistungsstärkste ambulante (bzw.auch stationäre und dentale) Zusatzversicherung dar. Dieser Tarif kann mit dem Kostenerstattungsprinzip in allen Bereichen (ambulant, stationär, dental) genutzt werden. Zudem kann dieser Tarif auch bei Verlassen der Gesetzlichen Krankenkasse als Private Krankenvollversicherung weitergeführt werden ohne neue Gesundheitsfragen oder Wartezeiten.
Aktuelle Neuigkeiten zu ambulanten Zusatzversicherungen
Egal ob für Heilpraktiker- und Naturheilbehandlungen, für Sehhilfen, Vorsorge, Zahnprophylaxe oder auch für Zahnbehandlungen, gesetzliche ambulante oder stationäre Zuzahlungen der neue Nürnberger BudgetSelect privat600 Tarif ist für alle gesetzlich Versicherten ideal geeignet, da man das versicherte Budget nahezu flexibel so einsetzen kann, wie man es benötigt. Das ist derzeit einmalig am Markt für Krankenzusatzversicherungen.
Ab Anfang Juli 2022 abschließbar und über unsere Vergleichsrechner (Heilpraktiker oder Brillenzusatzversicherung Vergleich abschließbar.
Zwar stellt die DKV mit den beiden Tarifen DKV KAMP und DKV BMG die beiden leistungsstärksten Ergänzungsabsicherungen bezüglich der Wahl des GKV Kostenerstattungsverfahrens, allerdings findet man mit dem Tarif SDK AG80 nun auch eine ambulante Zusatzversicherung für den kleineren Geldbeutel.
Die Leistungen sind im Bereich Medizinische Hilfsmittel (nicht mitversichert, bei der DKV bis 100%) und der Absicherung von Behandlungskosten durch “Privatärzte ohne Kassenzulassung (nur 40% gegenüber 100% im DKV BMG) deutlich schwächer, allerdings liegt der Beitrag auch bis zu 50% unten den Monatsbeiträgen der DKV-Tarife.
Einen Blick ist der Tarif SDK AG80 also durchaus Wert, wenn man eine ambulante Ergänzungsverischerung (GKV Privatpatient) für sich und/oder seine Kinder sucht.
Versicherte in den stationären Zusatztarifen der HALLESCHE (GIGA.Clinic und MEGA.Clinic, aber auch Kunden der Kostenerstattungstarife DKV KAMP oder DKV BMG haben das Recht jeweils die Angebote ihrer Versicherer bezüglich Digitaler Sprechstunde durch erfahrene Fachärzte zu nutzen.
Per Smartphone ist so eine fachärztliche Beratung kostenlos möglich und es können sogar Rezepte und Krankschreibungen digital erstellt und versendet werden.
Die Absicherung eines Kurtagegeldes, welches bei voll- oder teilstationären Kur- oder REHA-Maßnahmen leistet, ist vor allem für Beamte, Selbständige und Freiberufler sinnvoll und weiterer Personen, die keine oder nur eine teilweise Absicherung über die Gesetzliche Krankenkasse und die Gesetzliche Rentenversicherung besitzen. Auch für GKV-Versicherte kann ein Kurtagegeld in Höhe von 40,-/Tag sinnvoll sein.
Die DKV beitet mit dem Tarif DKV KKUR einen günstigen Zusatzschutz an, der vor allem auch die beliebte stationäre Zusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen perfekt für wenige Euro Beitrag pro Monat ergänzt.
Mittlerweile gibt es für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer 3 KTG-Zusatztarife, die ohne Gesundheitsfragen ab Tag 43 einer Arbeitsunfähigkeit leisten und geeignet sind die Versorgungslücke zwischen gesetzlichem Krankengeld und Nettoeinkommen abzudecken.
Davon sind die Tarife der Hanse Merkur und des Münchener Vereins besonders empfehlenswert.
Ab sofort ist es auch für Privatversicherte wieder möglich eine Zahnversicherung abzuschließen, die die Leistungen der bestehenden Krankenversicherung für Zahnersatz um bis zu 25% Erstattungssatz erhöht.
Der Tarif Würzburger DentOptimal ist in 4 Varianten mit 10-25% Erstattung zusätzlich zu einer bereits bestehenden Voll- oder Zusatzversicherung mit Zahnersatzleistungen abschließbar.
Maximal sind so bis zu 100% der Aufwendungen für hochwertigen Zahnersatz versicherbar.
Das Thema “Reisen während Covid-19” stellt nicht nur besondere Anforderungen an den Versicherungsschutz bezüglich einer möglichen medizinischen Behandlung auf Reisen, auch durch Quarantäne-Unterbringung auf Reisen können enorme zusätzliche Kosten von bis zu 2500 Euro pro Person entstehen. Wer als Famile reist geht im schlimmsten Fall also nicht nur das Risiko ein, den Urlaub abbrechen zu müssen, sondern bei einer Positiv-Testung auf das SarsCov-2 Virus im Ausland unter Umständen pro Person tausende Euro für ein Quarantänehotel hinblättern. Selbst, wenn sich nur einer Infizieren sollte, verlängert sich der Auslandsaufenthalt für die übrigen Nichtinfizierten dadurch und es entstehen zusätzlich Kosten.
Die Hanse-Merkur sieht hier sehr gute Reiseversicherung inkl. Covid19 Reiseschutz vor, die für derartige Kosten aufkommen.
Für Gesetzlich Krankenversicherte gibt es neben den bereits sehr guten Krankentagegeld-Tarifen der Barmenia und der Deutschen Familienversicherung nun auch das KTG der Hallesche. Direkt online abschließbar mit sehr einfachen Gesundheitsfragen lassen sich bei der Hallesche bis zu 30 Euro ab Tag 42 der Arbeitsunfähigkeit versichern.