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Glasversicherung

Glasversicherung

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Was sichert eine Glasversicherung ab?

Eine Glasversicherung erstattet die Schäden für zu Bruch gegangene Fenster, Scheiben und Verglasungen. Die wichtigsten Einschlüsse einer Glasversicherung sind:

  • Glasscheiben von Fenstern
  • Türen mit Scheiben
  • Wetterschutzvorbauten
  • Wintergärten
  • Duschkabinen
  • Glasbausteine
  • Künstlerische bearbeitete Glas-Scheiben und Spiegel
  • Sonderkosten für Gerüste und Kräne und die Beseitigung von Hindernissen
  • Kunststoffscheiben und -kuppeln
  • und einiges mehr

Grundsätzlich muss eine Glasversicherung nur die Reparatur des zerstörten Glases gewährleisten, auf eine Überweisung von Geld kann der Versicherte nicht bestehen. In den meisten Fällen wird jedoch in der Praxis ein Scheck zugeschickt bzw. das Geld nach eingereichter Rechnung für die Reparaturkosten überwiesen.

Glasversicherung einzeln oder mit einer Hausratversicherung

Eine Glasversicherung kann man auch als Sondereinschluss in einer Hausratversicherung versichern, sinnvoller ist es jedoch dies einzeln zu versichern.
Der Grund ist der, dass bei einem Versicherungsschaden in einer der beiden Versicherungsarten, dies als Vorschaden gilt und es daher schneller zu einer Kündigung des Versicherers kommt. Anders, wenn man beide Arten seperat versichert.
Zudem sind einzelne Glasversicherungen nicht teurer aber deutlich leistungsfähiger als eine Absicherung innerhalb der Hausratversicherung.
Eine gute und günstige Glasversicherung findet man bereits für ca. 20 Euro im Jahr.

Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, die Glasversicherung zusammen mit der Wohngebäudeversicherung abzuschließen. Die Domcura bietet diesbezüglich ein gutes Angebot inkl. Einschluss der Glasversicherung.
Dies lohnt sich in der Regel vor allem bei von der qm-Anzahl gerechnet her kleineren Gebäuden. Bei größeren Wohngebäuden sollte man lieber eine einzelne Glasversicherung abschließen, da Pauschaltarife hier oft günstiger sind. Siehe Vergleichsrechner Glasversicherung.

Von Vermietern verlangt

Viele Vermieter fordern vom Mieter den Abschluss einer Glasversicherung. Oft sind Schäden an Fensterscheiben, die durch den Mieter verursacht werden durch eine Privathaftpflichtversicherung nicht abgesichert, da diese sich durch eine andere Versicherung versichern lassen.
Daher verlangen Vermieter häufig den Abschluss einer zusätzlichen Glasversicherung.

Cerankochfelder mitversichert

Ein sehr erheblicher Punkt ist die Mitversicherung von Cerankochfeldern in der Glasversicherung. Diese sind in der Hausratversicherung nämlich nicht mitversichert. Die Problematik dabei ist, dass ein zerstörtes Cerankochfeld nicht einfach repariert werden kann, es bleibt nur noch der sehr teure Austausch.
Zur Zerstörung eines solchen Cerankochfeldes reicht bereits das Fallenlassen eines Kochtopfes oder der heissen Pfanne, der Schaden beträgt dann mehrere hundert Euro. Die Glasversicherung leistet hier genauso wie bei oben genannten Materialien.