Das AXA Krankengeld EASY wird seinem Tarifnamen gerecht, denn es leistet wie folgt:
Als erstes Krankentagegeld ohne Gesundheitsfragen sieht die AXA beim Krankengeld EASY keine Leistungsausschlüsse für Erkrankungen vor, die bei Vertragsbeginn bereits vorliegen oder wegen derer der Versicherte sogar in laufender Behandlung ist.
Einzige Voraussetzung ist, dass diesbezüglich bei Versicherungsbeginn noch keine Arbeitsunfähigkeit vorsieht.
Der Beitrag ist dadurch etwas teurer als bei anderen Krankentagegeldversicherungen, jedoch leistet das AXA Krankengeld EASY dadurch später schnell und unkompliziert ohne ausführliche Krankenakten prüfen zu müssen, um z.B. festzustellen, seit wann die der Arbeitsunfähigkeit zu Grunde liegende Erkrankung bereits besteht.
Es muss lediglich bei Arbeitsunfähigkeit für die Auszahlung des Krankentagegeldes, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, sowie der Nachweis der Zahlung des Gesetzlichen Krankengeldes vorgelegt werden.
Der Tarif sieht eine anfängliche Wartezeit vor, versichert sind Sie jedoch ab Versicherungsbeginn, es würde für eine nach Versicherungsbeginn festegestellte Arbeitsunfähigkeit geleistet werden, jedoch erst ab dem 4. Monat nach Versicherungsbeginn.
Innerhalb der ersten 12 Monate Vertragslaufzeit wird maximal für 60 Tage eine Leistung erbracht. Danach leistet das AXA Krankentagegeld aber ganz normal ohne eine generelle weitere zeitliche Begrenzung.
Folgendes maximales Krankentagegeld ist bei der AXA ohne Gesundheitsprüfung in Abhängigkeit vom monatlichen Nettoeinkommen maximal versicherbar.
Es zählt das durchschnittliche Nettoeinkommen pro Monat (also auch Weihnachtsgeld, 13. Monatsgehalt etc. auf das durchschnittliche monatliche Nettogehalt hinzugerechnet).
Durch diese Tagegeldsätze wird die Deckungslücke des Gesetzlichen Krankengeldes zum vorherigen Nettoeinkommen ausgeglichen.
Geleistet wird ab der 7. Woche, wenn die Lohnfortzahlunf des Arbeitsgebers üblicherweise endet und das Gesetzliche Krankengeld ebenfalls beginnt zu leisten.