

Das AXA Krankengeld EASY wird seinem Tarifnamen als unkomplizierte Krankentagegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung mehr als gerecht, denn es leistet wie folgt:

AXA Krankengeld ohne Gesundheitsfragen
KTG ab 7. Woche – für GKV versicherte Arbeitnehner
Als erstes Krankentagegeld ohne Gesundheitsfragen sieht die AXA beim Krankengeld EASY keine Leistungsausschlüsse für Erkrankungen vor, die bei Vertragsbeginn bereits vorliegen oder wegen derer der Versicherte sogar in laufender Behandlung ist.
Einzige Voraussetzung ist, dass diesbezüglich zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns noch keine Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wurde.
Arbeitsunfähigkeiten, die nach Vertragsbeginn eintreten sind auch dann versichert, wenn die Erkrankung bereits vor Vertragsabschluss bekannt war oder vorlag.
Es gibt nur eine minimale Einschränkung, die man beachten muss; Sofern in den letzten 6 Monaten vor Vertragsbeginn bereits Arbeitsunfähigkeit wegen einer bestimmten Diagnose bestand, wäre eine erneute Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Erkrankung für den Fall nicht mitversichert, dass Ihnen zum Zeitpunkt des Abschlusses des Tarifs bereits bekannt ist, dass eine neue Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Erkrankung mit Sicherheit entstehen wird. Beispielsweise aufgrund einer geplanten Folge-Operation oder da Ihr Arzt Ihnen bereits eine REHA oder einen Krankenhausaufenthalt angeraten hat, bei dem es klar ist, dass Sie erneu arbeitsunfähig sein werden.
Sogar mitversichert wäre es, wenn die letzte Arbeitsunfähigkeit wegen der Diagnose länger als 6 Monate zum Zeitpunkt des Abschlusses her ist, es jedoch trotzdem absehbar ist, dass in Zukunft eine neue Arbeitsunfähigkeit entstehen wird, da Ihnen beispielsweise eine stationäre Behandlung angeraten wurde, die in 6 Monaten stattfindet.
Aufgrund der hervorragenden Regelung bezüglich Mitversicherung von Vorerkrankungen ist das AXA Krankengeld in den höheren Altersklassen etwas teurer als Krankentagegeldtarif mit Gesundheitsfragen, jedoch leistet das AXA Krankengeld EASY dadurch später schnell und unkompliziert ohne ausführliche Krankenakten prüfen zu müssen, um z.B. festzustellen, seit wann die der Arbeitsunfähigkeit zu Grunde liegende Erkrankung bereits besteht.
Damit also eine zum Vertragsbeginn bereits bestehende Erkrankung (beispielsweise eine chronische Erkrankung wie Depressionen, Multiple Sklerose oder ähnliches) im AXA Krankentagegeld sicher mitversichert ist, sollten Sie darauf achten, dass Sie den Vertrag erst zu einem Zeitpunkt beantragen, in welchem innerhalb der letzten 6 Monate vorher nicht bereits eine Krankschreibung/Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Erkrankung stattgefunden hatte. Denn so wäre eine erneute Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Erkrankung zukünftig vom Versicherungsschutz abgedeckt.
Bei Arbeitsunfähigkeit mustt für die Auszahlung des AXA Krankentagegeldes, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, sowie der Nachweis der Zahlung des Gesetzlichen Krankengeldes vorgelegt werden.
Die AXA Krankengeld EASY Krankentagegeldversicherung sieht zwar eine anfängliche Wartezeit von 3 Monaten vor, versichert sind Sie jedoch ab Versicherungsbeginn. Es würde für eine nach Versicherungsbeginn festgestellte Arbeitsunfähigkeit insofern geleistet werden, jedoch erst ab dem 4. Monat nach Versicherungsbeginn.
Innerhalb der ersten 12 Monate Vertragslaufzeit wird maximal für 60 Tage eine Leistung erbracht (demnach also nach 42 Tagen Arbeitsunfähigkeit und Wegfall der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers für maximal 2 Monate innerhalb der Monate 4-12 des ersten Versicherungsjahres). Danach leistet das AXA Krankengeld EASY aber ganz normal ohne eine generelle weitere zeitliche Begrenzung.
Tritt eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Unfalls ein, so entfallen generell die anfänglichen Wartezeiten und es würde sofort geleistet werden (entsprechend ab der. 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit).
Wichtiger Hinweis zur (geringen) Auswirkung einer Wartezeit: Ein Verzicht auf Wartezeiten würde übrigens generell nicht bedeuten, dass für eine Arbeitsunfähigkeit geleistet wird, die bereits vor dem Versicherungsbeginn festgestellt wurde. Durch die ohnehin 6 Wochen geltende Karenzzeit der KTG-Versicherung (in den ersten 6 Wochen greift die Lohnfortzahlung des Arbeitsgebers im Krankheitsfall) ergibt auch das Vorhandensein der 3-monatigen Wartezeit überhaupt keinen Nachteil gegenüber KTG-Tarifen, die auf eine anfängliche Wartezeit verzichtet hätten. Zudem sind Tarife ohne Wartezeit nur mit Gesundheitsfragen versicherbar und leistet dann generell auch nicht für Krankheiten, die bereits vor Versicherungsbeginn bekannt waren, bzw.die sich in nicht abgeschlossener Behandlung befanden. Das ist beim AXA Krankengeld EASY komplett anders, so dass auch die 3 Monate Wartezeit überhaupt kein Problem darstellen:
Nur, sofern in den ersten 6 Wochen nach Versicherungsbeginn eine Arbeitsunfähigkeit beginnt und länger als 6 Woche andauert, ergibt sich unter Umständen maximal (sehr) geringer Zeitraum von wenigen Tagen bis max. 6 Wochen, in dem das AXA KTG EASY noch nicht leisten müsste.Es geht hier jedoch nur um wenige Tage bis zu maximal 6 Wochen.
Sofern die “Krankschreibung” durch den Arzt jedoch nach Versicherungsbeginn beginnt, ist dies grundsätzlich versichert und der Tarif AXA KTG EASY würde ab dem 3. Monat dann einsetzen zu zahlen. Bei einer beispielsweise ab der 7. Woche nach Versicherungsbeginn eintretenden Arbeitsunfähigkeit (also noch in der Wartezeit), wären die 3 Monate anfängliche Wartezeit der KTG-Versicherung genau dann beendet, wenn die 6-wöchige Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber endet. In dem Fall würde beispielsweise *überhaupt kein Zeitraum entstehen, in welchem das AXA KG EASY nicht die Einkommenslücke durch das ebenfalls einsetzende gesetzliche Krankengeld auffängt.
Dieser Artikel wird regelmäßig überprüft und aktualisiert durch Dipl.Volkswirt Daniel Steinberger, Experte für Krankentagegeldversicherung. Letzte Aktualisierung am 09.06.2026
Bei gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmern entsteht durch länger andauernde Arbeitsunfähigkeit eine Einkommenslücke nach 6 Wochen, da in diesem Fall die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber endet. Die AXA Krankentagegeldversicherung sichert genau diese Lücke, welche bis zu 25% des Nettoeinkommens beträgt, kostengünstig für Sie ab.
Folgendes maximales Krankentagegeld ist bei der AXA ohne Gesundheitsprüfung in Abhängigkeit vom monatlichen Nettoeinkommen maximal versicherbar.
Es zählt das durchschnittliche Nettoeinkommen pro Monat (also auch Weihnachtsgeld, 13. Monatsgehalt etc. auf das durchschnittliche monatliche Nettogehalt hinzugerechnet). Ebenfalls können Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung, die Sie über Ihren Arbeitgeber per Entgeltumwandlung leisten (und welche dadurch eigentlich Ihr Nettoeinkommen senken), trotzdem mit berücksichtigen und entsprechend Ihrem Nettoeinkommen hinuzurechnen.
Durch diese Tagegeldsätze wird die Deckungslücke des Gesetzlichen Krankengeldes zum vorherigen Nettoeinkommen ausgeglichen.
Das über das AXA Krankengeld EASY versicherbare Krankentagegeld je Monatseinkommen liegt etwas höher als bei Krankentagegeldtarifen vieler anderer Versicherer. Insofern würde es im Normalfal sogar ausreichen, dass neben der vollständigen Abdeckung Ihrer Deckungslücke (GKV-Krankengeld Differenz zum vorherigen Nettoeinkommen) auch die die Höhe der weiterzuzahlenden Beiträge der AXA Krankentagegeldversicherung bereits berücksichtigt sind.
Hierbei handelt es sich um den maximal im AXA Krankengeld EASY versicherbaren Tagessatz. Natürlich können Sie auch weniger versichern, sofern Sie dies wünschen. Es würde dann allerdings eventuell im Fall von Arbeitsunfähigkeit nicht die komplette Deckungslücke vom vorherigen Nettoeinkommen zum GKV-Krankengeld gedeckt sein.
Geleistet wird beim AXA Krankengeld EASY ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit, wenn die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers üblicherweise endet und das Gesetzliche Krankengeld ebenfalls beginnt zu leisten.
Damit die AXA das Krankentagegeld auszahlt, muss nur der Nachweis über die Zahlung des gesetzlichen Krankengeldes nachgewiesen werden.
Damit die AXA Krankenversicherung das Krankentagegeld auszahlt, muss nur der Nachweis über die Zahlung des gesetzlichen Krankengeldes erbracht werden.
Um sich im AXA Krankengeld EASY versichern zu können, muss man zum einen Arbeitnehmer sein, zum anderen muss eine Mitgliedschaft bei einer deutschen Gesetzlichen Krankenkasse bestehen.
Zudem darf parallel keine weitere Krankentagegeldversicherung bestehen.
Ausdrücklich ja, die AXA versichert auch bereits bestehende Vorerkrankungen mit. Geleistet wird jedoch nur für Arbeitsunfähigkeiten, die nach Versicherungsbeginn eintreten. Besteht bereits bei Abschluss der Versicherung eine ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit, so wäre diese nicht mitversichert. Tritt eine Arbeitsunfähigkeit jedoch aufgrund einer bereits vor Versicherungsbeginn bestehenden Erkrankung oder Unfallfolge ein, so wird bedingungsgemäß geleistet.
Was gilt beim AXA Krankengeld EASY, wenn innerhalb der letzten 6 Monate bereits eine Arbeitsunfähigkeit bestand?
Eine Leistungspflicht besteht nicht, wenn die neue Arbeitsunfähigkeit in einem ursächlichen Zusammenhang mit einer Erkrankung oder Unfallfolge steht, wegen der Sie innerhalb der letzten 6 Monate vor Antragstellung bereits arbeitsunfähig waren und sofern Ihnen diese Erkrankung oder erneute Erkrankung bei Antragstellung bereits bekannt ist, z.B. wegen eine bereits angeratenen oder geplanten Operation. Sofern jedoch z.B. eine Operation bereits angeraten wurde, SIe aber in den letzten 6 Monaten wegen derselben Erkrankung nich bereits krankgeschrieben waren, wäre dies hingegen normal versichert.
Das bedeutet konkret:
Nur wenn bereits absehbar oder medizinisch angeraten ist, dass Sie aufgrund derselben Erkrankung (z. B. Bandscheibenvorfall mit geplanter bzw, bei Vertragsabschluss geplanter Folge-OP) erneut arbeitsunfähig werden, besteht kein Versicherungsschutz.
Tritt eine spätere Arbeitsunfähigkeit dagegen unvorhergesehen auf – etwa wenn in einem Jahr erneut Rückenbeschwerden oder ein neuer Bandscheibenvorfall auftreten –, gilt dies als neuer Versicherungsfall und ist versichert.
Zur Sicherheit nochmals: Ja, denn der Beginn eines Versicherungsfalls wird bei diesem Tarif als Eintritt der Arbeitsunfähigkeit definiert und nicht, wie bei anderen Versicherern üblich als Beginn der Heilbehandlung bezüglich einer Erkrankung. Sofern also die Arbeitsunfähigkeit erst nach Vertragsabschluss eintritt, gilt Versicherungsschutz und die Leistung erfolgt zumindest für die Zeit nach Ablauf der anfänglichen Wartezeit, also ab dem 4. Monat. Es ist nur zu beachten, dass innerhalb der Monate 4-12 maximal für 60 Tage geleistet wird. Erstreckt sich eine Arbeitsunfähigkeit jedoch über einen Zeitraum, der über die ersten 12 Monate Vertragslaufzeit hinaus geht, muss ab dem 13.Monat des Vertrages auch ganz normal ab diesem Monat voll geleistet werden.
Ja, das ist problemlos möglich, da keine Gesundheitsfragen gestellt werden. Sofern wegen der bestehenden Erkrankung noch keine Arbeitsunfähigkeit besteht bzw. in den letzten 6 Monaten vor Vertragsabschluss bestand, wäre eine zukünftige Arbeitsunfähigkeit wegen der bereits behandlungsbedürftigen Erkrankung auch ganz normal versichert nach Vertragsbeginn.
Ja, grundsätzlich ist dies möglich, da bei der AXA Krankentagegeldversicherung EASY keine Gesundheitsfragen gestellt werden. Jedoch würde in diesem Fall nicht für die laufende Arbeitsunfähigkeit geleistet werden (laufender Versicherungsfall).
Ja, da auch die gesetzliche Krankenversicherung in diesem Fall keine Einschränkung vorsieht, würde auch die AXA bei einer AU leisten, die auf eine durch Alkoholgenuss bedingte Bewusststeinsstörung zurückzuführen ist.
Positiv beim AXA Krankengeld EASY ist: Bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Erkrankung werden die einzelnen Zeiten zusammengerechnet. Das gilt sowohl für die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber als auch für die Karenzzeit.
Das bedeutet: Bei einer erneuten Krankschreibung wegen derselben Erkrankung beginnt die 6-wöchige Karenzzeit nicht jedes Mal von vorne. Bereits zurückgelegte Zeiten werden angerechnet.
Ob es sich um dieselbe Erkrankung handelt, bestimmen wir anhand des ICD-10-Codes. Dieses Vorgehen entspricht auch der Praxis der gesetzlichen Krankenversicherung bei der Leistung des gesetzlichen Krankengeldes, so dass bezüglich der privaten Krankentagegeldversicherung in so einem Fall keine Deckungslücke entsteht.
Damit die Auszahlung des Krankentagegeldes seitens der AXA Krankenversicherung erfolgt, muss der arbeitsunfähig geschriebene Versicherte die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sowie die Bescheide, mit denen der jeweilige Sozialversicherungsträger die Krankengeld- oder Verletztengeldleistungen und den jeweiligen Leistungszeitraum bestätigt hat, der AXA Krankenversicherung vorlegen.
Dabei ist zu beachten, dass die Arbeitsunfähigkeit wie bereits oben ausgeführt, frühestens nach Vertragsabschluss eingetreten ist. Zudem wird nur für die Zeit nach der anfänglichen 3-monatigen Wartezeit geleistet.
Sofern Sie Ihre Tätigkeit als Arbeitnehmer beendet und einer hauptberuflich selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit nachgehen, besteht im Tarif AXA KG EASY keine Versicherungsfähigkeit mehr. Sie können jedoch in dem Fall auf Antrag innerhalb von 2 Monaten von der AXA verlangen, den Tarif ohne Gesundheitsprüfung und erneute Wartezeiten auf einen KTG-Tarif mit gleicher Leistung und Karenzzeit umzustellen, der für Selbständige, bzw. Freiberufler versicherbar ist. Sofern Sie jedoch in dem Fall das Krankentagegeld erhöhen möchten oder die Karenzzeit von 6 Wochen herabsetzen möchten, wäre für diese Änderung eine Gesundheitsprüfung nötig.
Solange eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, wird das Krankengeld durch die AXA Krankenversicherung gezahlt. Die Zahlung erfolgt bis zum Ende der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit, spätestens jedoch bei Eintritt einer Erwerbsunfähigkeit und dem Bezug einer Erwerbsunfähigkeitsrente.
Sofern ein versicherter Arbeitnehmer aufgrund der Erkrankung seines Kindes seiner Arbeit nicht nachgehen kann, zahlt das AXA Krankengeld EASY ohne die übliche 6-wöchige Karenzzeit. Bis zu 10 Arbeitstage im Kalenderjahr pro Kind ist die möglich, sofern es 2 Erziehungsberechtigte gibt. Bei Alleinerziehenden erhöht sich die Leistung auf maximal 20 Arbeitstage im Kalenderjahr pro Kind, in denen das AXA Krankentagegeld leisten würde. Bei mehreren Kindern würde der Tarif bis zu maximal 25 Tage im Kalenderjahr leisten, bei Alleinerziehenden bis zu maximal 50 Krankheitstage für alle Kinder des Versicherten zusammen.
Dem Versicherer ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) vorzulegen. Dies ist eine ärztliche Bescheinigung, die den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit dokumentiert. Zudem wird der Nachweis über die Zahlung des gesetzlichen Krankengeldes benötigt. Diese Unterlagen können auch ganz bequem per E-Mail (service@axa.de) oder über die “my-axa”-Kundenapp gesendet bzw. hochgeladen werden. Der Nachweis der AU-Bescheinigung ist insofern wichtig, dass der Versicherer z.B. prüfen kann, ob die Arbeitsunfähigkeit nicht bereits vor Beginn der Versicherung eingetreten ist. Aber auch, um zu überprüfen dass z. B. keine Lücke im AU-Zeitraum bestand, also die Tage, an denen der Versicherte nicht arbeitsunfähig war.
Maximal können Sie 30 Euro pro Tag absichern. Sollten Sie aufgrund Ihres Einkommens eine höhere Deckungslücke als 900 Euro pro Monat haben, können ohne Gesundheitsfragen trotzdem maximal nur die 30 Euro pro Tag = 900 Euro pro Monat versichert werden.
Da der Tarif nicht parallel zu einer weiteren Krankentagegeldversicherung bestehen darf, könnte man einen höheren Tagessatz leider nur mit Gesundheitsfragen, entweder im normalen AXA Krankentagegeldtarif mit Gesundheitsfragen oder diesen bei einer anderen Gesellschaft versichern lassen. In jedem Fall geht dies dann allerdings nur mit einer normalen Gesundheitsprüfung.
Für die Berechnung des versicherbaren Nettoeinkommens zählt grundsätzlich das regelmäßige Bruttoentgelt: also zum Beispiel Monatsgehalt, aber auch das Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Anzusetzbar ist das Jahresnettoeinkommen inkl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld geteilt durch 12 Monate = monatliches Nettoeinkommen.
Nicht berücksichtigt werden unregelmäßige Sonderzahlungen wie Überstundenvergütung, Sonderprämien oder Zuschläge. Ausnahme: Zulagen, die tariflich fest geregelt und regelmäßig gezahlt werden, etwa eine feste Schichtzulage bei regelmäßigen Nachtschichten.
Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge senken zwar das Nettoeinkommen, das für die Krankengeldberechnung relevant ist. Sie können aber dem Bedarf wieder hinzugerechnet werden, sodass sie über ein zusätzliches Krankengeld mit abgesichert werden können. Die monatlichen Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung können demnach zu Ihrem versicherbaren Nettoeinkommen hinzugerechnet werden. Zahlen Sie beispielsweise per Entgeltumwandlung 100 EUR über den Arbeitgeber in eine betriebliche Altersvorsorge ein, können Sie diese 100 EUR beim monatlichen zu versicherbaren Nettoeinkommen mit hinzurechnen und absichern.
Sinkt Ihr Nettoeinkommen nicht nur kurzzeitig, z.B. durch Umstellung der Steuerklasse oder da Sie auf eine Teilzeitstelle umstellen, sollte der Versicherungsschutz entsprechend angepasst werden, denn da Sie nur Anspruch auf Grundlage des tatsächlichen Nettoeinkommens genießen, würden Sie ansonsten unter Umständen zu viele Beiträge entrichten.
Das gleiche gilt natürlich auch bei Erhöhung des Nettoeinkommens, z.B. durch eine Gehaltserhöhung oder durch Umstellung von Teilzeit auf Vollzeit etc. Sofern Sie noch nicht den maximalen Krankentagegeldsatz von 30 EUR versichert haben, könnten Sie in diesem Fall ebenfalls das Krankentagegeld ohne erneute Wartezeit anpassen.
Da die AXA die Krankentagegeldsätze nur in 5-EUR Schritten berechnet, wäre eine leichte “Überversicherung” völlig unproblematisch und führt auch nicht zu einer Kürzung der Leistung, sofern Sie die für Ihr Nettoeinkommen erlaubte versicherbare Tagegeld-Bandbreite z.B. 10,15.20,25 oder 30 EUR nicht überschreiten, welche von der AXA eher großzügig bemessen jeweils aufgerundet wird.
Das geht leider nicht, sofern bereits eine Krankentagegeldversicherung besteht, kann der Tarif nicht zusätzlich beantragt werden. Es ist zudem auch nicht gestattet zusätzlich zum AXA KG EASY eine weitere Krankentagegeldversicherung nachträglich zu beantragen.
Sofern Sie zu Beginn weniger als 30 Euro am Tag abgesichert haben, können Sie das AXA KTG EASY auch später noch bis auf maximal 30 Euro am Tag aufstocken. Übrigens lässt sich der Krankentagegeld-Satz natürlich auch senken. Mehr als 30 Euro am Tag ist in diesem Tarif leider nicht möglich. Zudem kann nur in dem Fall eine Erhöhung nachversichert werden, solange zum Zeitpunkt der Höherversicherung eine Arbeitsunfähigkeit noch nicht ärztlich festgestellt wurde.
Sofern sich Ihr Einkommen erhöht und Sie dies innerhalb von 3 Monaten der AXA z.B. durch Nachweis Ihrer Gehaltsabrechnung vor und nach der Erhöhung vorlegen, können Sie das Krankengeld ohne eine Wartezeit und weitere Einschränkungen erhöhen. Allerdings ebenfalls nur bis auf maximal 30 Euro am Tag.
Sofern Sie irgendwann in einen anderen Krankentagegeld der AXA wechseln möchten, z.B. um eine Erhöhung des Krankentagegeldsatzes von über 30 EUR am Tag zu erreichen oder da Sie selbständig werden und eine andere Karrenzzeit versichern möchten, würde eine Gesundheitsprüfung in Form von Gesundheitsfragen anfallen. Es könnte also sein, dass in einem solche Fall ein Risikozuschlag erhoben wird. Möglich ist ein solcher Tarifwechsel jedoch grundsätzlich natürlich schon.
Der Tarif AXA Krankengeld EASY ist ein Krankentagegeldtarif ohne Gesundheitsfragen, der ausschließlich für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer vorgesehen ist. Bei dieser Personengruppe besteht im Regelfall eine gesetzliche Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die ersten sechs Wochen einer Arbeitsunfähigkeit. In dieser Zeit entsteht daher üblicherweise keine Einkommenslücke.
Aus diesem Grund ist der Tarif AXA Krankengeld EASY so gestaltet, dass die Leistung ab dem 43. Kalendertag (also nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung) beginnt. Eine frühere Leistungsaufnahme ist bei diesen Tarifen grundsätzlich nicht vorgesehen.
In einigen Fällen gewähren Arbeitgeber jedoch freiwillig eine längere Lohnfortzahlung, die über die gesetzlich vorgeschriebenen sechs Wochen hinausgeht.
Wenn für Sie aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen kein Krankentagegeldtarif mit Gesundheitsprüfung in Frage kommt, können Sie zunächst den AXA Krankengeld EASY mit Leistungsbeginn ab der 6. Woche abschließen.
Nach erfolgreichem Vertragsabschluss besteht gemäß § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) die Möglichkeit, innerhalb des gleichen Versicherers in einen anderen Krankentagegeldtarif zu wechseln – ohne erneute Gesundheitsprüfung, sofern der Zieltarif keine höheren Leistungen vorsieht.
So kann beispielsweise aus dem bestehenden AXA Krankengeld EASY in einen anderen AXA Krankentagegeldtarif mit längerer Karenzzeit (z. B. Leistungsbeginn ab dem 3. Monat oder ab dem 7. Monat) gewechselt werden, sofern die AXA einen anderen Krankentagegeldtarif mit der jeweilig gewünschten höheren Karrenzzeit unterhält.
Da eine längere Karenzzeit eine geringere Leistungspflicht bedeutet, darf die AXA Krankenversicherung den Tarifwechsel nicht ablehnen.
Sie können als Kunde den Vertrag monatlich kündigen, der Versicherer hingegen verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht. Die Kündigungsfrist beträgt 15 Tage zu jedem Monatsende. Eine Mindestvertragslaufzeit gibt es nicht beim Tarif AXA KG Easy. Die AXA kann also im Gegensatz zu vielen anderen Krankentagegeldversicherungen einen Vertrag nicht einfach innerhalb der ersten 3 Jahre beenden, wenn Sie einmal Leistung innerhalb dieser Zeit in Anspruch genommen haben sollten, was sehr positiv zu bewerten ist.
Nein, denn die AXA Krankenversicherung verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht. Sofern Sie die Voraussetzungen (Versicherungsfähigkeit = gesetzlich krankenversichert, Arbeitnehmer) auch nach Vertragsabschluss weiterhin erfüllen und die Beiträge ordnungsgemäß bezahlen, kann der Versicherer den Vertrag nicht beenden. Sie selbst haben als Kunde hingegen ein monatliches Kündigungsrecht.
Ja, die Beiträge sind auch während einer laufenden Arbeitsunfähigkeit weiterzubezahlen, wie übrigens auch bei so gut wie allen anderen Krankentagegeldversicherungen. Allerdings erlaubt aus diesem Grund die AXA auch ein höhere Krankengeldabsicherung als dies normalerweise bezogen auf die Versicherungslücke nötig wäre. Der versicherbaren Tagessätze in Abhängigkeit vom Nettoeinkommen sind jeweils ca. 1 Euro pro Tag höher angesetzt, so dass Sie im Fall einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit auch bei Bezug von Krankengeld nicht schlechter gestellt sind als vorher.
Der Abschluss funktioniert einfach online über den Abschluss-Button auf dieser Seite, der mit “Direkt abschließen” beschriftet ist. Sie erhalten nach Beantragung darüber eine E-Mail mit einer Bestätigungsaufforderung als Link, diesen müssten Sie noch anklicken, damit der Vertrag zustande kommt. Der Versicherungsschein wird Ihnen dann wenige Tage später postalisch und per E-Mail zugestellt.
Der erste Vorteil ist sicherlich der Verzicht auf Gesundheitsfragen. Gerade im Vergleich zu den anderen Krankentagegeldversicherungen ohne Gesundheitsfragen, die für Arbeitnehmer angeboten werden, hat die AXA zudem den Vorteil, dass Vorerkrankungen grundsätzlich mitversichert sind. Denn nur weil ein Versicherer keine Gesundheitsfragen stellt, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass für eine zukünftige Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer bestehenden Vorerkrankung/Diagnose geleistet wird. Beim AXA Krankengeld EASY ist dies jedoch eindeutig in den Bedingungen geregelt und mitversichert.
Neben einer integrierten Leistung für ein Kinder-Krankengeld („Sie können nicht arbeiten, da ihr Kind erkrankt ist und Sie sich um dieses kümmern müssen“) ist vor allem der Umstand, dass die AXA bis zum Eintritt der Erwerbsminderungsrente leistet, eine deutliche Mehrleistung gegenüber anderen privaten Krankentagegeldtarifen.
Viele Krankentagegeldversicherungen leisten (außer bei einem Krankenhausaufenhalt) im Falle einer Arbeitsunfähigkeit nur, sofern sich der Versicherte an seinem Wohnsitz aufhält.
Beim AXA Krankengeld EASY hingegen besteht europaweiter Versicherungsschutz und solange Sie einen Anspruch bzw. Zahlung des gesetzlichen Krankengeldes nachweisen können, besteht auch Anspruch auf Leistung durch das AXA Krankentagegeld EASY.
Das AXA Krankengeld EASY sieht auch hier keine pauschalen Leistungseinschränkungen vor. Sofern Sie während einer Entziehungsmaßnahme oder einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Suchterkrankung gesetzliches Krankengeld beziehen, besteht auch Anspruch auf das versicherte Krankengeld der AXA Krankenversicherung.
Ja, zumindest sofern es sich um eine durch die gesetzliche Krankenkasse veranlasste stationäre Kur- oder Rehabilitationsmaßnahme handelt. Denn das AXA Krankengeld setzt voraus, dass auch eine Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld nacg SGB V §44 besteht.
Die GKV veranlasst eine Kur- oder REHA-Maßnahme dann, wenn der Fokus hierbei auf der “Wiederherstellung der Gesundheit oder Arbeitsfähigkeit” liegt. Also quasi, wenn diese als Teil der Heilbehandlung veranlasst wurde, z.B. bei akuter Erkrankung (Krebs) oder nach einer Operation.
Wenn jedoch die Gefahr einer dauerhafte Erwerbsunfähigkeit besteht, ist (zumindest bei Arbeitnehmers) der Rentenversicherungsträger für die Kostenübernahme der REHA zuständig und statt des gesetzlichen Krankegeldes besteht stattdessen Anspruch auf Übergangsgeld.
In diesem Fall fließt kein gesetzliches Krankengeld und damit besteht auch kein Anspruch auf Leistungen aus einer privaten Krankentagegeldversicherung. Insofern würde auch das AXA Krankengeld in diesem Fall nicht leisten.
Empfehlung daher: Grundsätzlich sinnvoll ist aus diesem Grund generell der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder zumindest einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Da diese Versicherungen allerdings nur mit Gesundheitsprüfung abschließbar sind, steht diese Alternative nicht jedem offen.
Sie können jedoch ebenfalls eine private Kurtagegeldversicherung abschließen, welche generell bei Kuren – und REHA-Maßnahmen leisten würde.
Das DKV KKUR Kurtagegeld ist dabei sogar ohne Gesundheitsprüfung abschließbar und wäre insofern eine sehr gute Ergänzung zu einer privaten Krankentagegeldversicherung.
Für die Versicherungsfähigkeit des AXA Krankengeld EASY ist das Bestehen einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit als Arbeitsnehmer/in ausschlaggebend. Sofern die versicherte Person arbeitslos wird, kann das AXA Krankentagegeld EASY für den Zeitraum der Arbeitslosigkeit auf eine Anwartschaftsversicherung umgestellt werden. Diese kostet nur einen Bruchteil des normale Beitrags, stellt jedoch sicher, dass bei Aufnahme einer späteren Anstellung bzw. Ende der Arbeitslosigkeit, der Versicherungsschutz ohne erneute Wartezeiten und Einschränkungen wieder aufleben kann. Wichtig ist hierbei, dass Sie der AXA das Ende Ihrer sozialversicherungspflichtigen Anstellung mitteilen. Ebenso ist es wichtig, dass das Ende der Arbeitslosigkeit innerhalb von 2 Monaten dem Versicherer angezeigt wird, damit die Anwartschaft rechtzeitig wieder in den normalen Krankentagegeld EASY Tarif umgewandelt wird und der Versicherungsschutz sofort greift.
Das AXA Krankengeld ist leider nicht für privatversicherte Arbeitnehmer oder Freiberufler und Selbständige geeignet. In unserem Krankentagegeldversicherung Vergleich finden Sie für diesen Fall jedoch geeignete andere private Krankentagegeldtarife zur Absicherung. Leider sind in diesem Fall nur Krankentagegeldversicherungen mit Gesundheitsprüfung möglich.
Seit 2023 werden Krankmeldungen von gesetzlich Versicherten elektronisch vom Arzt an die gesetzlichen Krankenkassen versandt. Die Privaten Krankenversichererer wurde (noch) nicht an diese digitalen Strecke angebunden. Die AXA erhält also im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen daher leider keine keine automatische Kenntniss über einen möglichen Leistungsfall.Deshalb müssen die AU-Bescheinigungen des Arztes oder die Bescheinigungen der GKV auf anderem Wege an die AXA Krankenversichererung übermittelt werden. Patienten ergalten von ihren Ärzten beim Arzt-Termin die AU-escheinigung für ihre Unterlagen ausgehändigt. Die können diesen Nachweis der AXA per E-Mail (service@axa.de), über die AXA Rechnungsapp oder auch postalisch zukommen lassen.
Ja, Sowohl das gesetzliche Krankengeld (nach § 3 Nr. 1a EStG), als auch eine Leistung aus der privaten Zusatzversicherung AXA KG easy ist steuerfrei.
Sofern weiterhin ein Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld besteht, leistet auch das AXA Krankentagegeld in einem solchen Fall. Auf alle Fälle sollten Kunden bei Auslandsreisen die Genehmigung Ihrer GKV einholen. Eine Reise in das EU-Ausland darf die Krankenkasse nicht einfach verbieten. Die GKV stimmt in der Regel der Reise zu, wenn kein Missbrauch von Leistungen vorliegt. Die Reise darf sich nicht nachteilig auf die Gesundheit auswirken. Bei Reisen außerhalb der EU sind es seitens der Krankenkasse individuelle Einzelfallentscheidungen. Die AXA folgt jedoch pauschal der Entscheidung der gesetzlichen Krankenkasse und leistet weiter, sofern das gesetzliche Krankengeld leistet.
Im Rahmen von bestimmten Gruppenverträgen gibt es bei der AXA z.B. für VERDI-Mitglieder einen 3% Rabatt auf den Beitrag. Diesen Rabatt können Sie sich durch einen entsprechenden Nachweis auch später nach dem Abschluss noch anrechnen lassen, da dies bei Onlineabschluss nicht automatisch berücksichtig wird.
Einen Inkasso-Rabatt z.B. bei jährlicher Zahlweise gibt es jedoch nicht.
Bei Antragstellung ist die derzeitige berufliche Tätigkeit anzugeben. Einige wenige Berufe wie z.B. Berufstaucher und Personenschützer sind leider nicht versicherbar. Das gleiche gilt für fliegendes Personal wie z.B. Piloten.
Stewardessen bzw. Flugbegleiter hingegen sind normal versicherbar. Hier wäre bei Angabe der beruflichen Tätigkeit dann anzugeben “Angestellte sonstige” und dann bei Berufsbezeichnung “Flugbegleiter” im Online-Antrag einzutragen. Der Antrag wird in diesem Fall normal angenommen.
Abschließbar ist das AXA Krankengeld bis zum 67. Lebensjahr.
Grundsätzlich kann man sich bis zur Regelaltersgrenze versichern. Über kurz oder lang ist dies Alter 67. Und so lange man arbeitet und in der GKV versichert ist, besteht Versicherungsschutz. Für die Ausnahmefälle, die auch über 67 noch arbeiten werden, kann der Versicherungsschutz verlängert werden – bis 75. Grundlage ist das in Deutschland allgemein gültige VVG §196
Ideal lässt sich das AXA Krankengeld EASY auch mit einer stationären Zusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen ergänzen.
Der Tarif AXA Krankenhaus EASY sichert Ihnen die Unterbringung im 1-Bettzimmer bei stationären Aufenthalten (ohne Chefarztbehandlung) und kostet für Erwachsene ca. 14 Euro im Monat (je nach Alter – Kinder kosten weniger als 4 Euro im Monat).
Auch dieser Tarif schließt ebenso wie das AXA Krankengeld EASY bereits bestehende Erkrankungen nicht aus.
Allerdings sind nur Krankenhausaufenthalten aufgrund von Diagnosen abgedeckt, für die in den letzten 24 Monaten vor Vertragsabschluss noch keine stationären Aufenthalte oder stationäre Weiterbehandlungen durch einen Arzt empfohlen oder in Erwägung gezogen wurden. Die Wartezeiten betragen auch für diesen Tarif 3 Monate (8 Monate für Entbindung und stationäre Psychotherapie). Sie dürfen sich jedoch beispielsweise bereits in ambulanter ärztlicher Behandlung deswgeen befunden haben. Rät ein Arzt nach Vertragsbeginn dieser Krankenhaus-Zusatzversicherung aufgrund der bereits bestehenden Erkrankung dann doch eine stationäre Weiterbehandlung an, wäre dies beim Tarif AXA Krankenhaus EASY versichert.
Außer dem AXA KTG ohne Gesundheitsfragen gibt es noch einige weitere Optionen, sich trotz Vorerkrankungen abzusichern. Sei es im Bereich der Hinterbliebenenabsicherung für den Todesfall oder als Ergänzungsschutz zu einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung. Unter den folgenden Links finden Sie dazu weitere Artikel und Tarifvorschläge: