Die Sehhilfen Zusatzversicherungen sehen eine Erstattung für Sehhilfen (Brillen, Gläser, Gestelle und Kontaktlinsen von bis zu 400 Euro innerhalb von 2 Kalenderjahren vor. Ein erneuter Anspruch kann aber auch schneller entstehen, wenn eine Veränderung der Dioptrienanzahl von mindestens 0,5 nachgewiesen werden kann. Zudem enthalten Die Zusatzversicherungen weitere Leistungen. Einige der Tarife leisten zusätzlich für brechkraftverändernde Augenoperationen (z.B. LASIK), aber auch für Vorsorgeuntersuchungen und teilweise auch für Hörgeräte.