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Privathaftpflichtversicherung
Privathaftpflichtversicherung Vergleich – die besten Tarife im Onlinevergleich
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- Bequemer Online-Abschluss möglich
Nutzen Sie unseren Onlinevergleich für die Privathaftpflichtversicherung. Berechnen Sie Ihren persönlichen Beitrag, vergleichen Sie die Leistungen und entscheiden Sie sich für einen günstigen Versicherungstarif.
Näheres zur Privathaftpflichtversicherung
- Nutzen der Privathaftpflichtversicherung
- Unsere Empfehlung für eine Privathaftpflichtversicherung
- Highlights dieser Privathaftpflichtversicherung
- Wer ist versichert?
- Was ist nicht versichert?
Eine Privathaftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen durch Schadenersatzansprüche Dritter.
Die wesentlichste Regelung findet sich in § 823 BGB: “Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.”
Setzen Sie Ihr Vermögen nicht aufs Spiel, wenn es um die Haftung geht.
Beim optimalen Preis-/Leistungsverhältnis fällt der Tarif Best Selection der Janitos Versicherung AG auf. Nicht nur wir denken, dass es sich um einen sehr guten Versicherungsschutz handelt, sondern auch die Stiftung Warentest hat in der Ausgabe 08/2008 diesen Tarif mit “Sehr Gut” ausgezeichnet.
Highlights dieser Privathaftpflichtversicherung
Der Tarif Best Selection der Janitos AG bietet diese Leistungs-Highlights, die weit über das übliche Angebot hinausgehen:
- Gefälligkeitsschäden (SB 150 Euro)
- Schlüsselverlust privat (bis 30.000 Euro, SB 100 Euro)
- Schlüsselverlust dienstlich (bis 30.000 Euro, SB 100 Euro)
- Schäden an gemieteten, geliehenen oder gepachteten Sachen (bis 1.000 Euro, SB 100 Euro)
- unbegrenzter Auslandsaufenthalt in Europa
- Auslandsaufenthalt weltweit 5 Jahre
- Forderungsausfalldeckung (ab 500 Euro Schadenhöhe)
- Öltank (bis 10.000 Liter ober-oder unterirdisch)
- KFZ- Be-und Entladeschäden
- Mitversicherung eines AuPair
- Ehrenamtliche Tätigkeit der versicherten Person
- Tagesmutter bei unentgeltlicher Tätigkeit
- geliehene Surfbretter, Segelboote ohne Motor
Der Versicherungsschutz kann sich auf weitere Personen erstrecken.
Mitversichert ist:
- Ehegatte oder vertraglich benannte Lebenspartner
- Ihre unverheirateten Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder), bei volljährigen Kindern jedoch nur bis zur Vollendung ihres 30. Lebensjahres oder solange sie sich noch in einer Schuld- oder sich unmittelbar anschließenden Berufsausbildung befinden
- des in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebenden Partners einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft und dessen Kinder.
- im Haushalt des Versicherungsnehmers beschäftigen Personen gegenüber Dritten aus dieser Tätigkeit. Das gleiche gilt für Personen, die aus Arbeitsvertrag oder gefälligkeitshalber Wohnung, Haus und Garten betreuen oder den Streudienst versehen.
- Behinderte Kinder ohne Altersbegrenzung, sofern sie im Haushalt des Versicherungsnehmers leben.
Man kann nicht alle erdenklichen Fälle versichern. Deshalb sind einige Fälle aus dem Versicherungsschutz der Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen, um den Beitrag nicht ins Unermeßliche zu treiben.
- Schäden, die durch Vorsatz verusacht werden
- Schäden aus dem Gebrauch eines KFZ, Luftfahrzeugs oder Anhängers
- Gefahren, die aus Betrieb oder Beruf oder einer verantwortlichen Betätigung in einer Vereinigung aller Art
- Schäden durch ungewöhnliche oder gefährliche Beschäftigung
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie Ziffer 7 der allgemeinen Haftpflichtbedingungen.

