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Krankentagegeldversicherung

Krankentagegeldluecke versichern

Krankentagegeldversicherung – die unterschätzte Police

Erkrankt ein Arbeitnehmer, zahlt ihm der Arbeitgeber für die folgenden 42 Tage das Gehalt weiter. Bleibt er über diesen Zeitraum hinaus weiter krankgeschrieben, folgt der Bezug des Krankentagegeldes. Für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung tut sich dabei im Einkommen eine nicht zu unterschätzende Lücke auf.

„Aber die Zahlung ist doch steuerfrei ….“

Richtig ist, dass die Auszahlung des Krankentagegeldes steuerfrei ausfällt. Allerdings steht der Bezug von Krankentagegeld durch die Ersatzkasse unter Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass er sich auf andere Einkunftsarten steuererhöhend auswirkt. Aber das soll an dieser Stelle nicht das primäre Thema sein.

Die Höhe des Krankentagegeldes durch die Ersatzkasse definiert sich folgendermaßen:

  • 70 Prozent des Bruttoeinkommens, maximal bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze
  • Maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens

Wie fällt die Zahlung nun in der Praxis aus? Bei einem Bruttoeinkommen von 4.000 Euro und einem Nettoeinkommen von 2.396 Euro erhält der Arbeitnehmer 2.156,40 im Monat, 71,88 Euro am Tag – theoretisch. Auch wenn keine Lohnsteuer abgezogen wird, fallen jedoch die Sozialabgaben an. Diese schlagen mit 263,70 Euro monatlich zu Buche. Das Krankentagegeld muss also um diesen Betrag bereinigt werden, es verbleiben damit in diesem Beispiel 1.892,70 Euro im Monat. Steuerfrei hin oder her, diesem Arbeitnehmer fehlen über 500 Euro im Monat. Diese Lücke wird um so größer, je höher das Einkommen ausfällt. Für das Jahr 2016 beträgt das maximale Krankentagegeld, welches durch die Ersatzkassen gezahlt wird, 2.540,40 Euro monatlich.

Private Vorsorge tut Not

Unser Beispiel macht deutlich, dass eine längere und schwere Krankheit ein massives Loch in das Haushaltsbudget reißt. Die Einkommensminderung von rund 20 Prozent kann nicht jeder Haushalt ohne Weiteres wegstecken. Die privaten Krankenversicherer bieten für diesen Fall den Schutz durch ein privates Krankentagegeld. Damit lässt sich die Lücke zwischen dem Anspruch gegenüber der Ersatzkasse und dem bisherigen Nettolohn für einen relativ niedrigen monatlichen Beitrag individuell schließen. Und jetzt sind wir wieder beim Thema Steuern: Der Krankentagegeldbezug von einer privaten Krankenversicherung ist tatsächlich steuerfrei. So entschied der Bundesfinanzhof (Az.: III R 36/13),

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