SDK AG80 - abgesichert wie eine PKV-Voll
Der Tarif SDK AG80 ist eine ambulante Restkostenversicherung, die GKV Versicherte bei Wahl des Kostenerstattungsverfahrens der Krankenkasse eine Absicherung wie die eines PKV-Vollversicherten ermöglicht. Die nicht von der Krankenkasse übernommenen Kostenanteile einer privatärztlichen ambulanten Behandlung übernimmt die Süddeutsche Krankenversicherung.
Dies ermöglicht nicht nur eine deutlich bessere medizinische Versorgung, sondern z.B. auch schnellere Termine beim Facharzt und den Anspruch auf Arznei- und Heilmittel, die über die Leistungen des gesetzlichen Katalogs nach dem SGV V hinausreichen.
Mit der im Vergleich zu anderen Anbietern sehr günstigen ambulanten Premium-Zusatzversicherung SDK AG80 erreichen Sie trotz Ihrer Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Krankenversicherung(GKV) ein Absicherungsniveau, welches dem eine PKV-Vollversicherten sehr nahekommt.
Zusätzlich können Sie die ambulante Absicherung mit entsprechenden Zusatzbausteinen auch um eine hochwertige Versorgung im dentalen und stationären Bereich erweitern.
Hinweis zur SDK: Eine weitere ambulante Zusatzversicherung der SDK ist die Tarifserie SDK Ambulant – dies ist allerdings kein Tarif mit Privatpatientenstatus, sondern “nur” ein ambulanter Ergänzungstarif mit Leistungen für Vorsorge, Naturheilverfahren, GKV-Zuzahlungserstattung, Sehhilfen etc.
Schnellere Arzttermine durch SDK AG80
Die ambulante Zusatzversicherung der Süddeutschen Krankenversicherung im Tarif SDK AG80 ist verglichen mit den “Platzhirschen” ( DKV KAMP, DKV BMG” ) im Leistungssegment “ambulante Zusatz-Absicherung als Privatpatient für GKV-Versicherte als etwas leistungsschwächer anzusiedeln.
Jedoch erhält man für eine deutlich geringere Versicherungsprämie einen relativ umfangreichen ambulanten Versicherungsschutz.
Für Kinder liegt der Beitrag beispielsweise bei nur 40% der Kosten des DKV KAMP0 und auch der Beitrag für Erwachsene ist 40-50% günstiger als der Beitrag für den leistungsstärkeren DKV KAMP0.
Der Tarif SDK AG80 selbst leistet nicht für verordnete Hilfsmittel, daher sollte er unbedingt mit dem Baustein WG kombiniert werden. Allerdings besteht auch dann nur ein Anspruch auf 550 Euro im Jahr für Hilfsmittel, was deutlich schlechter ist als bei Tarifen wie DKV KAMP, DKV BMG, Württembergische AKU. Jedoch ist die ambulante Restkostenversicherung der Süddeutschen im Vergleich zu diesen Tarifen um ca. 30-40% günstiger, was sicherlich ein Argument ist.
Zu bedenken ist natürlich, dass auch bei Vorleistung der GKV ein Selbstbehalt von 200,- EUR pro Jahr im Tarif SDK AG80 besteht, da für die ersten 1.000 Euro Rechnungsbetrag im Jahr nur 80% erstattet werden. Darüber hinaus ist der Tarif jedoch besonders dann empfehlenswert, wenn vor allem Leistungserbringer aufgesucht werden, bei denen die Gesetzliche Krankenkasse im Rahmen des Kostenerstattungsprinzips eine Vorleistung erbringt.
Dieser sehr geringe Selbstbehalt von maximal 200 EUR im Kalenderjahr ist zu verschmerzen und dieser Tarif ist vor allem dann interessant, wenn vor allem Ärzte aufgesucht werden, die eine Kassenzulassung besitzen (Privatärzte).
Bei Nicht-Vertragsärzten (Ärzte ohne Kassenzulassung) bzw. bei ambulanten Behandlungen, für die es keine GKV-Vorleistung gibt, erstattet die SDK nur 40%, was deutlich weniger ist als bei den besten ambulanten Restkostentarifen am Markt.
Die Risikoprüfung der Süddeutsche Krankenversicherung ist etwas strenger als beispielsweise die der DKV, insofern ist der SDK AG80 eher für Personen geeignet, die bei Antragstellung komplett gesund sind und in der Vergangenheit nicht durch häufige Arztbesuche und Vorerkrankungen auffallen. Für das versicherte Leistungsspektrum des Tarifes SDK AG80 ist der Tarif als sehr preiswert zu beurteilen.
Interessant ist zudem, dass diese ambulante Zusatzversicherung theoretisch auch ohne Wahl des Kostenerstattungsprinzips neben der GKV “herlaufen” kann. In diesem Fall würden allerdings nur die 40% Erstattung greifen, da keine Vorleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt.
Ebenso beinhaltet der Tarif ein Kurtagegeld von 14 EUR pro Tag bei stationären Kur- oder REHA-Maßnahmen, sowie eine Auslandsreisekrankenversicherung für Reise von bis zu 45 Tagen am Stück.
Die SDK verzichtet für den Tarif SDK AG80 auf anfängliche Wartezeiten, das gleiche gilt übrigens auch für die Ergänzungsbausteinen in den Bereichen Stationäre und dentale Absicherung.
Der ambulante Kostenerstattungstarif SDK AG80 kann um einen stationären Ergänzungsschutz und auch eine Absicherung der Zähne erweitert werden. Entsprechende Kombinationen finden Sie im Vergleichsrechner, wobei trotzdem nur im ambulanten Bereich auf das GKV Kostenerstattungsverfahren umzustellen ist (nicht Zahnarzt und nicht bei Krankenhausbehandlungen). Weitere Infos finden Sie hierzu weiter unten.
Durch die Tarife SDK SP1 (1-Bettzimmer + wahlärztliche Behandlungsleistungen) bzw. SP2 kann die Zusatzversicherung AG80 um eine Privat-Absicherung im Bereich der stationären Absicherung im Krankenhaus erweitert werden. Dieser wird aber weiterhin im Sachleistungsprinzip geführt. Einen besonderen Nachteil haben Sie dadurch jedoch gerade bei der stationären Versorgung nicht, da die SDK Krankenhausversicherung sogar in Privatkliniken leisten würde und dies über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Der Zusatzbaustein SDK AGZ kann zwar zusätzlich zu versichern, wenn auch für den dentalen Bereich (also beim Zahnarzt) die Kostenerstattung gewählt werden soll. Dieser Baustein sichert aber nur die Zahnbehandlungen bei Privatärzten ab. Wer aber sowohl im Zahnersatz- als auch im Zahnbehandlungsbereich abgesichert sein möchte, sollte sich in den normalen Zahnzusatztarife der SDK Zahnzusatzversicherung versichern lassen, die für das Sachleistungsprinzip vorgesehen sind.
Wir empfehlen jedoch statt des dentalen Kostenerstattungstarifes SDK AGZ eher eine der deutlich stärkeren SDK Zahnversicherungen. Dies sind zwar keine Zusatztarife, für die auch bei zahnärztlichen Leistungen auf das GKV Kostenerstattungsverfahren bei der Krankenkasse umzustellen ist, man erhält jedoch deutlich bessere Leistungenf für Zahnersatz als bei Tarif AGZ (welcher Zahnersatz überhaupt nicht erstattet) und das zu einem niedrigeren Beitrag in Anbetracht der deutlich besseren Leistungen.
So ist der Tarif SDK ZP90 mit 90% Absicherung für Zahnersatz, Prophylaxe, Zahnbehandlung und Kieferorthopädie beispielsweise als Ergänzung zum SDK AG80 besser geeignet als der SDK AGZ – Kostenerstattungs-Zahnbaustein, der übrigens auch nur Zahnbehandlung, jedoch keinen Zahnersatz absichern würde.
Wir würden eher den Tarif DKV BMG empfehlen, wenn Sie das Kostenerstattungsverfahren der GKV für alle Bereiche Wählen möchten, da Sie nur dann uneingeschränkten 100%-Anspruch auf Privatbehandlungen im ambulanten, stationären (auch Privatklinik ohne Einschränkung) und beim Zahnarzt bezüglich aller Zahnbehandlungen hätten.
Ansonsten wäre es, wie oben bereits beschrieben, sinnvoller, das GKV Kotenerstattungsprinzip nur für ambulante ärztliche Behandlungen und verordnete Arznei- und Verband- und Heilmittel bei der Krankenkasse zu beantragen und Zahnarzt und Krankenhausbehandlung beim Sachleistungsprinzip (mit Versichertenkarte der GKV) zu belassen. Zusätzlich kann man die Bereiche stationär günstiger und teilweise auch besser mit einer guten Krankenhauszusatzversicherung und die Zähne mit einer guten Zahnzusatzversicherung absichern. Diese muss dabei nicht unbedingt ebenfalls bei der Süddeutschen Krankenversicherung bestehen, wobei auch die SDK sehr gute Alternativen bereithält, die Sie in unserem Vergleichsrechner in Kombination mit dem SDK AG80 + WG berechnen können.
Diese Seite wird regelmäßig aktualisiert und überarbeitet durch Dipl.Betriebswirtin Christina Frese, Experte für private Krankenzusatzversicherungen, zuletzt am 10.06.2025