Die ambulante Zusatzversicherung der Süddeutschen Krankenversicherung im Tarif SDK AG80 ist verglichen mit den “Platzhirschen” ( DKV KAMP, DKV BMG” ) im Leistungssegment “ambulante Zusatz-Absicherung als Privatpatient für GKV-Versicherte als etwas leistungsschwächer anzusiedeln.
Jedoch erhält man für eine deutlich geringere Versicherungsprämie einen relativ umfangreichen ambulanten Versicherungsschutz.
Für Kinder liegt der Beitrag beispielsweise bei nur 40% der Kosten des DKV KAMP0 und auch der Beitrag für Erwachsene ist 40-50% günstiger als der Beitrag für den leistungsstärkeren DKV KAMP0.
Da der SDK AG80 nicht für Hilfsmittel leistet und insbesondere für den Fall einer Behandlung durch Ärzte ohne Kassenzulassung (Privatärzte) mit “nur” 40% Erstattung deutlich schwächer ist, wäre er auch eher mit dem Tarif ARAG 182 vergleichbar und auch hier ist der SDK AG80 um ca. 20% günstiger.
Zu bedenken ist natürlich, dass auch bei Vorleistung der GKV ein Selbstbehalt von 200,- EUR pro Jahr besteht, da für die ersten 1.000 Euro Rechnungsbetrag im Jahr nur 80% erstattet werden. Darüber hinaus ist der Tarif jedoch besonders dann empfehlenswert, wenn vor allem Leistungserbringer aufgesucht werden, bei denen die Gesetzliche Krankenkasse im Rahmen des Kostenerstattungsprinzips eine Vorleistung erbringt.
Die Risikoprüfung der Süddeutsche Krankenversicherung ist etwas strenger als beispielsweise die der DKV, insofern ist der SDK AG80 eher für Personen geeignet, die bei Antragstellung komplett gesund sind und in der Vergangenheit nicht durch häufige Arztbesuche und Vorerkrankungen auffallen. Für das versicherte Leistungsspektrum des Tarifes SDK AG80 ist der Tarif als sehr preiswert zu beurteilen.
Interessant ist zudem, dass diese ambulante Zusatzversicherung theoretisch auch ohne Wahl des Kostenerstattungsprinzips neben der GKV “herlaufen” kann. In diesem Fall würden allerdings nur die 40% Erstattung greifen, da keine Vorleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt.
Der ambulante Kostenerstattungstarif SDK AG80 kann um einen stationären Ergänzungsschutz und auch eine Absicherung der Zähne erweitert werden.
Durch die Tarife SDK SP1 (1-Bettzimmer + wahlärztliche Behandlungsleistungen) bzw. SP2 kann die Zusatzversicherung AG80 um eine Privat-Absicherung im Bereich der stationären Absicherung im Krankenhaus erweitert werden. Dieser wird aber weiterhin im Sachleistungsprinzip geführt.
Der Zusatzbaustein SDK AGZ ist zusätzlich zu versichern, wenn auch für den dentalen Bereich (also beim Zahnarzt) die Kostenerstattung gewählt werden soll. Dieser Baustein sichert aber nur die Zahnbehandlungen bei Privatärzten ab. Wer aber sowohl im Zahnersatz- als auch im Zahnbehandlungsbereich abgesichert sein möchte, sollte sich in den normalen Zahnzusatztarife der SDK Zahnzusatzversicherung versichern lassen, die für das Sachleistungsprinzip vorgesehen sind.
Wir empfehlen aber eher den Tarif DKV BMG, wenn Sie das Kostenerstattungsverfahren der GKV für alle Bereiche Wählen möchten, da die Tarife der SDK in diesen Bereichen etwas lückenhaft sind.
Ansonsten wäre es sinnvoller, die Kostenerstattung nur für ambulante ärztliche Behandlungen und verordnete Arznei- und Verband- und Heilmittel bei der Krankenkasse zu beantragen und Zahnarzt und Krankenhausbehandlung beim Sachleistungsprinzip (mit Versichertenkarte der GKV) zu belassen. Zusätzlich kann man die Bereiche stationär günstiger und teilweise auch besser mit einer guten Krankenhauszusatzversicherung und die Zähne mit einer guten Zahnzusatzversicherung”:https://www.versicherung-online.net/zahnzusatzversicherung-1/ absichern. Diese muss dabei nicht unbedingt ebenfalls bei der Süddeutschen Krankenversicherung bestehen.