Ihr Weg zur sanften Medizin.
Die Universa Heilpraktikerversicherung Exklusiv stellt eine vereinfachte Gesundheitsfrage.
Kann diese mit “nein” beantwortet werden, so ist der Tarif, aber auch der kleinere Tarif Universa unimedA Premium abschließbar.
Im Gegensatz zu meisten anderen Heilpraktiker Tarifen mit vereinfachten Gesundheitsfragen sind bei der Universa die laufenden Behandlungen und zukünftige Erkrankungen wegen Vorerkrankungen, die bereits vor Vertragsbeginn diagnostiziert wurden und noch nicht ausgeheilt sind, ausdrücklich mitversichert!
Die Gesundheitsfrage der Universa lautet:
Bestehen oder bestanden in den letzten 2 Jahren eine oder mehrere der nachfolgenden Erkrankungen/Beschwerden? Erkrankungen oder medizinisch behandelte Beschwerden der Wirbelsäule oder Rückenmuskulatur, chronische Kopfschmerzen, Migräne, psychische Erkrankungen, Erschöpfungszustände, Schlafstörungen, Erkrankungen des Verdauungstraktes(Reizdarm,Obstipation/Verstopfung, Morbus Crohn, Colitis Ulcerosa, Dysbiose), chronische Hauterkrankungen (Neurodermitis, atopisches/endogenes Ekzem, Psoriasis, Schuppenflechte), Krebserkrankungen, HIV/Aids, rheumatische Erkrankungen, Polyarthritis, Fibromyalgie.
Vorhandene Erkrankungen wie Allergien oder Asthma werden z.B. von der Antragsfrage nicht erfasst und sind insofern ausdrücklich, sogar ohne Risikozuschlag mitversichert.
Besonders ist hervorzuheben, dass sogar angeratene oder laufende Behandlungen für Erkrankungen, die nicht ausdrücklich in der Gesundheitsfrage genannt werden, ohne Zuschlag übernommen werden. Natürlich muss die Wartezeit berücksichtigt werden.
Damit hat diese Heilpraktikerzusatzversicherung ein wirkliches Alleinstellungsmerkmal am Markt.
Die Zusatzversicherung Universa uni-medA Exklusiv erstattet für Heilpraktiker und Naturheilverfahren durch Ärzte 90% des gesamten Rechnungsbetrages. Erstattet werden durch die Universa uni-medA Exklusiv Krankenzusatzversicherung innerhalb von 2 Kalenderjahren bis zu 1800 Euro.
Erstattungsfähig sind neben den Behandlungskosten nach Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) und der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) auch Osteopathie-Behandlungen durch Physiotherapeuten (bei Anordnung durch einen Arzt). Erstattet wird jeweils bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung.
Der Tarif sieht eine Wartezeit von 3 Monaten für allgemeine Behandlungen und besondere Wartezeiten in Höhe von 8 Monaten z.B. für Entbindung und Psychotherapie vor.
Der Tarif bildet keine Alterungsrückstellungen, daher ist er anfänglich sehr günstig, der Beitrag steigt aber in 5 Jahrensschritten mit dem Älterwerden etwas an. (ab dem 21. Lebensjahr).
Die Ambulante Zusatzversicherung Universa unimedA Exklusiv erstattet die Kosten für Sehhilfen. Innerhalb von 2 Kalenderjahren sind durch den Tarif 100% der Kosten für Brillen,Gläser, Brillengestelle und Kontaktlinsen bis zu 300 Euro Rechnungsbetrag erstattungsfähig.
Die Universa Zusatzversicherung Exklusiv übernimmt die Kosten zu 100% für folgende Vorsorgeuntersuchungen:
- Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL),
- Gesundheits-Check-up,
- Manager-Check-up,
- Ultraschall-Check-up,
- Augenvorsorge,
- Glaukomfrüherkennung,
- Erweiterte Laborwerte,
- Knochendichtemessung,
- Hautkrebsvorsorge,
- Gynäkologische Ultraschalluntersuchung,
- Ultraschall-Brustkrebsvorsorge,
- Urologische Krebsvorsorge,
- Darmspiegelung,
- Schwangerschaftsvorsorge,
- Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten
Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen) ohne Altersbegrenzungen
und ohne festgelegte Zeitabstände,
- Kinder- und Jugendlichenvorsorge.
Darüber hinaus werden die Kosten unter anderem für folgende Schutzimpfungen erstattet:
- Schutzimpfungen nach Empfehlung der Ständigen Impfkommission beim
Robert Koch-Institut (STIKO),
- Hepatitisschutzimpfungen,
- Reiseschutzimpfungen,
- FSME-Schutzimpfungen (Zeckenschutzimpfungen),
- Grippeschutzimpfungen.
Die Universa Heilpraktikerversicherung erstattet sämtliche Verfahren des GebüH und dazu sämltiche Naturheilverfahren, die im Hufelandverzeichnis aufgeführt sind. Nicht erstattet wird Psychotherapie durch Heilpraktiker.
Dazu gehören unter anderem folgende Naturheilverfahren:
Akupunktur | Anthroprosophische Medizin | Antihomotoxische Medizin |
Ayurveda | Bioelektronische Systemdiagnostik | Elektro-Akupunktur |
Hyperthermie | Kinesiologie | Mikrobiologische Therapie |
Neuraltherapie | Organotherapien | Orthomolekulare Therapie |
Bioenergetische Verfahren | Atemtherapie | Augendiagnostik |
Elementar-Therapie | Homöopathie | Hydrotherapie |
Physikalische Therapie | Phytotherapie | Regulationsmedizin |
Matrixtherapie | Sauerstoff-Therapien | Traditionelle Chinesische Medizin |
besondere Arzneizubereitungen | und viele mehr |
Erstattet wird jeweils bis zum Höchstsatz des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) und bis zum 3,5fachen Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Der Artikel wird regelmäßig aktualisiert, überprüft und überarbeitet durch Dipl. Volkswirt Daniel Steinberger, Experte für Private Krankenversicherung und Sachversicherungen. Zuletzt am 07.08.2024