Pflegetagegeldversicherung

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  • keine Wartezeiten nach Vertragsabschluss, keine Karenzzeiten
  • Leistung bei Pflegestufe I, II oder III wählbar
  • Auszahlung ohne Kostennachweis möglich
  • Inflationsausgleich durch regelmäßige Erhöhungen möglich
  • doppelte Leistung bei Unfällen und während Kindererziehung
  • 150% Leistung im Härtefall
  • unbegrenzter Versicherungsschutz in ganz Europa
  • zusätzliche Assistance-Leistungen
  • Testsieger bei “die Welt”, 08/2008; Bewertung: „*sehr gut*“ von Charta-Qualitätsindex 2007

Informationen zur Pflegetagegeldversicherung

Ist eine Pflegetagegeldversicherung sinnvoll?

Bereits heute sind über zwei Millionen Menschen in Deutschland auf Pflegehilfe angewiesen, entweder durch Familienangehörige oder durch Pflegedienste. Im Jahre 2020 werden aufgrund der demographischen Entwicklung 2,7 Millionen Bundesbürger ambulant oder stationär pflegebedürftig sein.

Im Jahre 1995 hat der Gesetzgeber mit der staatlichen Pflege-Pflichtversicherung nur eine „Teilkaskoabsicherung“ des Pflegerisikos eingeführt. Die maximale Leistung der staatlichen Pflegepflichtversicherung beträgt derzeit 1470 Euro pro Monat. Ein Platz im Pflegeheim kostet aber mindestens 3000 Euro monatlich. Somit wird durch die staatlichen Pflegekostenzuschüsse nur ein geringer Teil der Gesamtkosten gedeckt sein, wenn Sie oder Ihr Familienmitglied Pflegeleistungen beanspruchen müssen.
Wieviel genau gezahlt wird ist abhängig von den Pflegestufen, ohne eine Pflegetagegeldversicherung reicht dies so gut wie nie, um die Kosten zu decken.

Wer sich also nicht um eine private Pflegetagegeldversicherung kümmert, dem drohen im Pflegefall sehr große finanzielle Einschnitte:

  • Um Rechnungen für private Pflegedienste oder die Unterkunft im Pflegeheim zu begleichen, muss zuerst privates Vermögen aufgelöst werden (Sparbücher, Lebensversicherungen, Wertpapiere, Wertgegenstände, Grundstücke).
  • Falls das nicht ausreicht, werden Kinder und Enkel aber auch Eltern und Geschwister zur Begleichung der Pflegekosten herangezogen.
  • Wenn auch dort alle Vermögensgegenstände aufgebraucht sind, bleibt als letzter Schritt nur der Weg zum Sozialamt bzw. HARTZ IV.

Mit einer privaten Pflegetagegeldversicherung schützen Sie sich effektiv vor herben finanziellen Einschnitten im Fall einer Pflegebedürftigkeit.

Wer genießt Versicherungsschutz in der Pflegetagegeldversicherung?

Versichert werden können Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen oder einer deutschen privaten Krankenkostenvollversicherung. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse genießen nicht automatisch alle Familienmitglieder Versicherungsschutz der Pflegetagegeldversicherung.
Versicherungsschutz genießen die Personen, für die Versicherungsschutz im Antrag beantragt worden ist.

Welche Leistungen gewährt die Pflegetagegeldversicherung?

  • Pflegetagegeldzahlung in vereinbarter Höhe ohne Wartezeit, ohne Karenzzeit und solange die Pflegebedürftigkeit besteht. In der Komfort-Pflegetagegeldversicherung erhalten Sie das vereinbarte Pflegetagegeld bei Pflegestufe III. Die Premium-Pflegetagegeldversicherung leistet bereits ab Pflegestufe I (40 %). In Pflegestufe II werden im Tarif Premium schon 60 % des vereinbarten Tagegeldes ausbezahlt.
  • bei beiden Tarifvarianten wird doppeltes Pflegetagegeld bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit geleistet
  • bei beiden Tarifvarianten wird im Härtefall 150 % des vereinbarten Pflegetagegeldes geleistet.
  • bei beiden Tarifvarianten wird doppeltes Pflegetagegeld gezahlt, wenn Kinder unter 18 Jahren versorgt werden müssen.
  • Pflegedienste können überall innerhalb Europas in Anspruch genommen werden.

Highlights der Pflegetagegeldversicherung

  • Beitragsbefreiung: Bei einer Einstufung in Pflegestufe III zahlen Sie keine Beiträge für die Pflegetagegeldversicherung mehr.
  • Versicherungsschutz in ganz Europa: Pflegeleistungen können Sie in ganz Europa in Anspruch nehmen.
  • Vorleistung der GKV ist nicht nötig
  • volle Leistung auch für Pflegeleistungen durch Laien
  • regelmäßige Erhöhungen (Werterhalt durch Inflationsschutz)
  • dynamische Anpassung auch im Leistungsfall (Komfort-Pflegetagegeldversicherung)

Versicherungsbeginn und Laufzeit der Pflegetagegeldversicherung

Der Versicherungsschutz der Pflegetagegeldversicherung beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt, jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages (insbesondere Zugang des Versicherungsscheines oder einer schriftlichen Annahmeerklärung). Der Vertrag wird für die Dauer eines Jahres geschlossen. Er verlängert sich stillschweigend jeweils um ein Jahr, sofern nicht fristgerecht 3 Monate vor Versicherungsjahresende gekündigt wird.

Anbieter der Pflegetagegeldversicherung

Der Anbieter heißt Universa Krankenversicherung a.G. Die Universa ist die älteste deutsche private Krankenversicherung mit knapp einer Million Versicherten (ca. 851.000 in der Krankenzusatzversicherung und ca. 131.000 Versicherten in der Krankenvollversicherung). Die Beitragseinnahmen des seit über 165 Jahren bestehenden Krankenversicherungsvereines belaufen sich auf ca. 420 Millionen Euro jährlich.

Wissen rund um die Pflegetagegeldversicherung:

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