Zahnersatz + Zahnerhalt wie ein Privatpatient
Zahnbehandlungen und Zahnersatz sind heutzutage extrem teuer und die Kosten für eine hochwertige zahnärztliche Verorgung können leicht mehrere tausend Euro betragen. Die geringe Regelversorgung der Gesetzlichen Krankenkassen ist da nicht wirklich eine Hilfe. Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung hingegen können auch gesetzlich Versicherte wie ein Privatversicherter ihren guten Zahnstatus bis ins hohe Alter erhalten.
Bei hunderten verschiedener Zahnversicherungstarifen am Markt blickt jedoch kaum jemand durch. Zumindest nicht ohne professionelle Hilfe.
Genau diese kompetente Hilfe erhalten Sie von uns. Mit unserem Informationsportal zur Zahnzusatzversicherung inklusive umfangreicher Vergleichmöglichkeiten finden Sie die Zahnzusatzversicherung, die zu Ihren Bedürfnissen und Ihrem Geldbeutel passt. Bei Fragen zur richtigen Tarifauswahl steht Ihnen unser Beraterteam mit jahrzehntelanger Erfahrung im Bereich der Krankenzusatzversicherung hilfsbereit und kompetent zur Seite. Völlig kostenfrei und hundertprozentig kundenorrientiert!
Dieser Artikel wird regelmäßig überprüft und aktualisiert durch Dipl.Volkswirt Daniel Steinberger, Experte für die Zahnzusatzversicherung. Letzte Aktualisierung am 14.11.2024
Seit rund 20 Jahren testen und vergleichen wir alle am Markt verfügbaren Zahnzusatzversicherungen und die Essenz der besten Zahnersatz Zusatzversicherungen finden Sie in unseren Online-Vergleichen. Kostenlos erhalten Sie alle nötigen Hilfestellungen und Hintergrundinformationen, die Sie benötigen, um die richtige Entscheidung für den Abschluss der optimalen Zahn-Zusatzversicherung zu treffen.
Mit unserer aktuellen Zahnzusatzversicherung Vergleichstabelle erhalten Sie auch außerhalb unseres Online-Vergleichs einen guten Marktüberblick. Wir updaten diese von Zeit zu Zeit. Die aktuellsten Informationen finden Sie jederzeit in unserem Online-Vergleichsrechner zur Zahnzusatzversicherung. Jedoch gibt Ihnen unsere PDF-Tarifliste bereits einen guten Überblick, welche Zahntarife am Markt zu den leistungsstärksten gehören und Sie können diese ideal nutzen um sich zuhause in Ruhe mit der Auswahl einer guten Zahnzusatzversicherung zu beschäftigen und den Überblick zu behalten.
Unser Zahnversicherung Test
Der in den Medien am meisten beachtete Zahnzusatzversicherung Vergleich unter der Vielzahl verschiedener Tests ist wohl der ca. alle 2 Jahre stattfindende der Zeitschrift Finanztest.
Tatsächlich werden dort oft nur möglichst hohe Erstattungssätze für Zahnersatz berücksichtigt, ohne die Leistungsbereiche Zahnbehandlung/Prophylaxe und Kieferorthopädie ausreichend zu berücksichtigen. Ebenso ergeben sich bezüglich erstattungsfähiger Material- und Laborkosten enorme Unterschiede, die bei den Bewertungskriterien vieler Anbieter unberücksichtigt bleiben, im Leistungsfalls jedoch zu deutlichen Kürzungen bezogen auf die tatsächloch erstattungsfähigen Aufwendungen führen können.
Des Weiteren ist danach zu unterscheiden, ob ein bestimmter Tarif Wartezeiten vorsieht oder ob eventuell vorhandene anfängliche Summenbegrenzungen für den Versicherten aktzeptabel sind oder eher nicht.
Auch nach Tarifen mit oder ohne Alterungsrückstellung wird unterschieden. Dies muss nicht als gut oder schlecht beurteilt werden doch sollten Sie sich als Interessent mit der Bedeutung und den Folgen der unterschiedlichen Kalkulationsart auseinander setzen.
In umserem Zahnversicherungstest haben wir deutlich umfangreicherere Kriterien an eine Testsieger Zahnzusatzversicherung gelegt, die deutlich über denen von Finanztest und anderen Produkttestern von Versicherungen liegen und zudem etwas anders gewichtet sind, so dass sie unserer Meinung nach eher den Bedürfnissen gesetzlich Krankenversicherter entsprechen.
Wir haben bisher über 100 Zahnzusatzversicherungen anhand der folgenden Leistungskriterien analysiert und verglichen und auf einer Skala von 0 – 100 bewertet:
Folgene Zahnzusatzversicherungen stellen die von uns getesteten leistungsstärksten Tarife am Markt dar und verdienen das Prädikat “Zahnzusatzversicherung Testsieger”
Erreichte Punkte von maximal möglichen 100:
UKV ZahnPRIVAT 100 | 99 Punkte |
DKV Z100+PLS | 99 Punkte |
Münchener Verein ZahnGesund 100 | 99 Punkte |
Concordia Zahn Sorglos | 98 Punkte |
ARAG Dent100 | 98 Punkte |
Ergo Vorsorge+Dental Schutz 100 | 97 Punkte |
Bayerische ZahnPrestigeplus + ZahnSofort | 97Punkte |
Die Bayerische Zahn Prestige Plus | 97 Punkte |
Barmenia Mehr Zahn 100 + ZV Bonus D | 96 Punkte |
Signal Iduna ZahnExklusiv | 96 Punkte |
DFV ZahnSchutz Exklusiv100 | 96 Punkte |
JA Dental 100 | 95 Punkte |
Allianz Mein Zahnschutz 100 | 94 Punkte |
Ottonova FirstClass Zahn100+ | 94 Punkte |
Gothaer MediZ Duo100 | 93 Punkte |
Nürnberger Z100 | 93 Punkte |
SDK Zahn100 ZP1 | 91 Punkte |
Barmenia MehrZahn90 + ZV Bonus | 89 Punkte |
Unsere Testsieger Tarife
Topanbieter (bis 100% Erstattung der Rechnung):
Ebenfalls zu empfehlen sind (Absicherungsniveau 80-90% der Rechnung):
Günstiger Grundschutz für die Zähne
Folgende Tarife bieten eine solide Grundschutzleistung und sichern ca. 50-70% der Kosten für teuren Zahnersatz ab und kosten in der Regel deutlich weniger als 15-20 Euro im Monat:
Grundsätzlich nehmen wird nur Tarife in unseren Vergleich auf, die entweder günstiger oder besser sind als bereits etablierte Anbieter. Wir schauen uns aber auch alle neuen Anbieter sehr genau an und entscheiden dann, ob wir diese Zahnversicherung empfehlen
Bestes Preisleistungsverhältnis
Bei welcher Zahnzusatzversicherung erhalten Sie die meiste Leistung pro Euro Monatsbeitrag? Unser Vergleichsrechner erlaubt Ihnen die Sortierung nach bestem Preis-Leistungsverhältnis und zeigt Ihnen an, bei welchem Tarif Sie die beste Erstattung für Ihr Geld erhalten.
Natürlich hängt das Preisleistungsverhältnis vom Alter und auch dem Gebißzustand des Versicherten ab, Allerdings kann man für ein häufig vorkommendes Szenario sagen, dass man bei folgenden Zahnversicherungs-Tarifen am preisgünstigsten fährt, wenn man folgende Mindesvorgaben festlegt:
Die besten Zahntarife für Kinder
In eine gute Kinder Zahnzusatzversicherung gehören unbedingt ausreichende Leistungen für die Absicherung kieferorthopädischer Behandlungen, welche nicht selten Kosten von bis zu 7.000 Euro bedeuten, die nur unter ganz bestimmten Indikations-Voraussetzungen und Fällen (z.B. “Einstufung in die richtige Kieferindikationsgruppe) und dann auch nur zu einem minimalen Anteil von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Folgende Tarife sind daher besonders für Kinder empfehlenswert:
Fragen, die Sie sich vor Abschluss stellen sollten.
Folgende Fragen sollten geklärt werden, bevor Sie sich an die Auswahl eines Zahnzusatztarifes machen, denn nicht jede grundsätzlich gute Versicherung passt auch zu jeder Person:
Im Folgenden finden Sie ein paar Entscheidungshilfen und Beispiel zur Erstattung von Zahnversicherungen.
Sofern Sie nicht genau wissen, welche Zahnzusatzversicherung zu Ihrem Bedarf passt, sehen Sie sich doch einfach unter Entscheidungshilfen Zahnzusatzversicherung um. Dort ehalten Sie zu verschiedenen besonderen Situationen, beispielsweise bei fehlenden Zähnen, angeratener Behandlung, bei herausnehmbarem Zahnersatz und vielem mehr bersondere Empfehlungen und Tipps für den Abschluss der richtigen Zahnzusatzversicherung.
Eine Übersicht darüber, wieviel eine bestimmte Zahnzusatzversicherung bei welcher Behandlung oder Zahnersatzmaßnahme leistet, erhalten Sie unter Erstattungsbeispiele Zahnzusatzversicherung
Unterteilt in verschiedene Zahnersatzmaßnahmen und Zahnbehandlungen erfahren Sie schnell und einfach, welche Zahnzusatzversicherung anhand konkreter Beispiele wann am meisten erstattet.
Zahnersatz ist nicht gleich Zahnersatz. Des Weiteren gibt es viele wichtige zahnerhaltende Behandlungsformen, die von einer guten Zahnzusatzversicherung erstattet werden. Welche diesbezüglichen Behandlungsmöglichkeiten, sowie Zahnersatzformen es gibt und was Sie diesbezüglich alles wissen müssen, erfahren Sie unter Wissen Zähne und Zahnzusatzversicherung.
Zudem haben wir für sie eine interessante Informationsquelle rund um Ihre Zähne bereitgestellt, welche Sie in unserem Ratgeber zur Zahnzusatzversicherung finden und dort Ihr Wissen vertiefen können.
Angebote für eine Zahnversicherung gibt es viele. Unterschiedliche Zielgruppen benötigen jedoch auch unterschiedliche Leistungen, die die Krankenzusatzversicherung im Versicherungsfall übernehmen sollte.
So ist es beispielsweise interessant zu erfahren, warum eine Zahnzusatzversicherung für Kinder notwendig ist und was sie enthalten sollte ist oder zumindest sein kann und wann man diese am besten abschließt, damit der Versicherungsschutz auch vollständig greift.
Hier lesen Sie, welche Leistungsmerkmale für die jeweilige Zielgruppe sehr wichtig sind.
Näheres zur….
Zahnversicherungen mit Sofortleistung
Einige Zahnzusatzversicherungen leisten sofort und das zu bis zu 100 Prozent der Aufwendungen.
Dies sind beispielsweise folgende Tarife:
Zwar sind bei diesen Zahnversicherungen sofort Erstattung von 100% der Rechnung möglich, jedoch nur, wenn die Behandlung erstmalig nach Abschluss der Versicherung angeraten wurde. Sie sollten also die Sofortschutz Zahnversicherung unbedingt vor dem Zahnarzttermin abschließen, bei dem Sie befürchten, dass das Anraten einer Behandlung erfolgen könnte.
Zudem ist zu beachten, dass auch diese Tarife ihre Erstattung summenmäßig innerhalb der ersten 3-4 Jahre begrenzen.
Häufige Fragen und Antworten
Im Folgenden haben wir Ihnen die häufigsten Fragen und Antworten bezüglich der Zahnzusatzversicherung aufgeführt, die sich viele Kunden stellen.
Rechtzeitig, bevor eine Zahnersatzmaßnahme oder Zahnbehandlung angeraten wurde. Auch Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeiten zahlen nur für Behandlungen, die nach Vertragsabschluss angeraten werden durch den Zahnarzt
Die Wartezeiten sind abhängig vom Tarif. Sie betragen für Zahnbehandlungen üblicherweise 3 Monate, für Zahnersatz und Kieferorthopädie 8 Monate. Viele Tarife verzichten mittlerweile auf anfängliche Wartezeiten. Maßnahmen, die während der Wartezeit angeraten werden, sind nicht erstattungsfähig. Jedoch kann eine Behandlung in der Wartezeit angeraten werden, sofern die Maßnahme dann außerhalb der Wartezeit stattfindet, ist die Behandlung versichert. Mittlerweile verzichten jedoch gute neue Zahnzusatzversicherungen auf eine anfängliche Wartezeit und leisten daher sofort.
Als fehlende Zähne gelten nur Zähne, die bereits gezogen wurden und die man noch durch eine Brücke oder Implantate ersetzen kann. Bereits durch Zahnersatz ersetzte Zähne sind keine fehlenden Zähne. Ebenso keine Zähne, die aus kieferorthopädischen Gründen gezogen wurden und bei denen keine Zahnlücke mehr vorhanden ist (“Lückenschluss”).
Das ist relativ, denn man müsste hier auch noch unterscheiden, zu welchem Zeitpunkt alles abgedeckt werden kann. Innerhalb der ersten Jahre sind die Leistungen meist auf wenige tausend Euro Höchstleistung eingeschränkt. (Summenbegrenzung). Es gibt mittlerweile eine Reihe sehr guter Zahntarife, die bis zu 100% der zahnärztlichen Behandlungskosten abdecken. Hier eine Auflistung(Zahnversicherungen mit 100% Erstattung für Zahnbehandlung und Zahnersatz
Streng genommen müsste es “erstattungsfähige Aufwendungen” heißen. Dies sind die Kosten, die der Versicherer bedingungsgemäß von der Rechnung anerkannt. Nur auf diesen Anteil der Rechnung bezieht sich der Erstattungs-Prozentsatz in den Tarifbedingungen. Leistet ein Tarif beispielsweise bedingungsgemäß nicht für Knochenaufbaumaßnahmen . So gehört der Kostenanteil dieser Behandlung auf der Rechnung nicht zu den erstattungsfähigen Kosten oder Aufwendungen. Der Tarif erstattet also z.B. 90% nur auf alle anderen Rechnungspositionen. Wichtiger als der ausgewiesene Prozentsatz sind also die Kosten, die der Versicherer als Erstattungsfähig anerkennt.
Hier kommt es etwas auf den Versicherer und die Art der Behandlung an. Bei einer Rechnung für die professionelle Zahnreinigung zahlt die Zahnzusatzversicherung innerhalb weniger Tage. Bei großen Zahnersatzmaßnahmen kann es nach Einreichen des Heil- und Kostenplans etwas länger dauern, da der Versicherer noch Auskünfte beim Zahnarzt einholen könnte. Sofern alle Informationen vorliegen, wird aber auch innerhalb weniger Tage gezahlt.
Das ist sehr unterschiedlich und hängt von den Antragsfragen ab. Während einige Versicherer sehr ausführlich nach fehlenden Zähnen, vorhandenem Zahnersatz, angeratenen Behandlungen und zurückliegenden Zahnfleischerkrankungen fragen, gibt es auch Tarife ohne Gesundheitsfragen.
Unser Vergleichsrechner berücksichtigt bereits alle wichtigen Annahmerichtlinien und sagt Ihnen bei welcher Zahnzusatzversicherung eine Antragsstellung für Sie problemlos möglich ist.
Bei Zahnbehandlungen (z.B. PZR, Zahnfüllungen) sendet man einfach die Rechnung an den Versicherer und das Geld wird überwiesen.
Bei Zahnersatzmaßnahmen sollte man in der Regel den Heil- und Kostenplan zunächst an die eigene Krankenkasse senden. Nach der Genehmigung schickt man diesen dann an die Zahnzusatzversicherung. Nach Prüfung kann dann die Behandlung durchgeführt werden und man schickt danach die Rechnung des Zahnarztes an die Zahnversicherung und erhält sein Geld.
Der Preis ist abhängig vom Alter des Versicherten, vom Leistungsumfang und durchaus auch vom Zustand der Zähne bei Antragstellung. Zudem gibt es Tarife mit und ohne Alterungsrückstellungen. Tarife, die heute sehr günstig sind, können zudem im Laufe der Jahre teurer werden, sind also weniger stabil im Beitrag als zu Anfang etwas teurere Tarife.
Wer eine Premiumzahnzusatzversicherung mit 90-100% Erstattung für Zahnersatz und Zahnbehandlung wünscht, zahlt zumindest langfristig gesehen egal bei welchem Anbieter nicht weniger als 45-55 Euro/ Monat.
Als junger Mensch so zwischen 20 und 30 Jahren erhält man einen Premium-Zahntarif bereits für rund 20-25 Euro im Monat.
Ein stabiler Mittelklassetarif mit Alterungsrückstellung (100% Zahnbehandlung, 70% Zahnersatz z.B. R+V Z2u ZV”:https://www.versicherung-online.net/R-und-V-Z2U-ZV-705/ kostet zwischen 20 und 30 Euro/Monat.
Ein Kindertarif mit guten Leistungen für Kieferorthopädie liegt bei ca. 10-15 Euro pro Monat.
Das hängt ganz vom Bedarf ab und natürlich vom eigenen Geldbeute. Sinnvoll ist eine Erstattung von zumindest 80% der Gesamtaufwendungen für hochwertigen Zahnersatz ohne Beschränkung auf die einfache seitens der GKV vorgesehene Regelversorgung. Eine zusätzliche Leistung für zahnerhaltende Maßnahmen ist zudem sinnvoll.
Hier eine Zusammenstellung von Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeiten . Sofort bedeutet jedoch trotzdem nur, dass Behandlungen sofort versichert sind nach Versicherungsbeginn und dann erstattet werden, wenn Sie nach Versicherungsbeginn eintreten.
Es gelten nur Zähne als fehlend, die nicht durch Zahnersatz bereits ersetzt wurden. Auch Weisheitszähne, Milchzähne und bereits geschlossene Lücken (z.B. durch *Kieferorthopädie) sind nicht mitzuzählen.
Ja, es gibt auch Tarife, die bereits fehlende, nicht ersetzte Zähne mitversichern . Allerdings tut dies nicht jede Zahnzusatzversicherung. Je nach Tarif kann dies mit einem Risikozuschlag oder anfänglich strengeren Summenbegrenzungen verbunden sein.
Sofern bereits zahnärztlich bekannt ist, dass an der Stelle, an der sich ein Milchzahn befindet, kein bleibender Zahn angelegt ist, so kann dies bei einigen Anbietern mitversichert werden, längst jedoch nicht bei allen Anbietern. Kein Problem damit hätten beispielsweise die Barmenia, Concordia und die Union Krankenversicherung, Dort gilt dieser Fall auch nicht als fehlender, nicht ersetzter Zahn im Sinne der Antragsfragen, sofern sich zum Zeitpunkt des Abschlusses an der betreffenden Stelle des Gebisses ein funktionsfähiger, gesunder Milchzahn befindet.
Dies Frage muss zunächst mit “NEIN” beantwortet werden. Bezahlt werden nur Behandlungen, die nach Vertragsabschluss angeraten wurden. Es gibt allerdings bezüglich bei Versicherungsbeginn bereits fehlende oder zum Ziehen angeratene Zähne eine Ausnahme. Die Tarife UKV ZahnPrivat Premium und ZahnPrivat Optimal versichern in so einem Fall gegen entsprechenden Risikozuschlag zukünftig für diese betreffenden defekten Zähne bzw. Zahnlücken stattfindende Zahnersatzmaßnahmen die Behandlungskosten. Möglich ist das jedoch nur bis zu max. 3 betroffene Zähne und es dürfen keine sonstigen Zahnersatzmaßnahmen angeraten sein.
Update: Die Zahntarife der Bayerische können ab sofort mit dem Zusatzbaustein Bayerische ZahnSofort um eine Rückwärtsdeckung (max. 750,- Erstattung im 1. Jahr und 750,- im 2. Jahr) ergänzt werden. Dieser Zusatzbaustein würde ohne Wartezeit auch für bereits vor Versicherungsbeginn eingetretene Versicherungsfälle (angeratene oder sogar begonnene Zahnbehandlungen) leisten. Der Baustein endet nach 2 Jahren, bestehen bliebe der Normaltarif mit entsprechend hochertigen Leistungen. Insofern gibt es doch eine Möglichkeit in begrenztem Maß bereits angeratene Zahnersatzmaßnahmen zu versichern.
Da rund die Hälfte der anfallenden Kosten heutzutage in den Bereich der Zahnbehandlung und nicht des Zahnersatzes fallen, sollte man durchaus Tarife bevorzugen, die auch für Prophylaxe und wichtige zahnerhaltende Maßnahmen (z.B. Wurzel- und Parodontose, aber auch für Narkose und z.B. Bleaching) leisten.
Ja, es gibt folgende 2 Gründe und Faktoren, die dazu führen, dass die Beiträge einer Zahnzusatzversicherung mit der Zeit steigen.
Beitragserhöhungen geschehen zum einen bei Zahnversicherungen ohne Bildung von Alterungsrückstellungen durch Erreichen einer neuen Altersgruppe oder bei Umstellung eines Kindertarifs mit Vollendung des 20 oder 21. Lebensjahres in einen Erwachsenentarif (Abhängig vom Versicherer).
Jeder Versicherer behält sich in seinen Versicherungsbedingungen vor, bei Bedarf die Beiträge den tatsächlich angefallenen Kosten anzupassen. Aufgrund des medizinischen Fortschritts, immer besserer und hochwertigerer Behandlungsmaterialien und Behandlungsmethoden, steigender Löhne und Gehälter im Gesundheitswesen sowie der Inflation, steigen insgesamt die Kosten für jede Behandlung. Diese Kosten werden auf alle Versicherten aufgeteilt. Wenn die Ausgaben deutlich ansteigen, muss der Versicherer das ursprüngliche Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben wieder herstellen. Dazu bedient er sich von Zeit zu Zeit der Möglichkeit der Beitragsanpassung. Nur so kann der Versicherer sicherstellen, dass die Ihnen im Versicherungsvertrag garantierten Leistungen Ihrer Zahnversicherung im Leistungsfall auch erbracht werden können.
In beiden Fällen haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Eine Zahnzusatzversicherung darf die Beiträge allerdings nicht willkürlich und beliebig erhöhen, die Anpassungsgründe sind gesetzlich festgelegt und eine außerordentliche Beitragsanpassung muss durch einen unabhängigen Versicherungs-Aktuar (Versicherungsmathematiker) genehmigt werden.
Dies ist tarifabhängig. Maximal beträgt die Mindestvertragslaufzeit jedoch 2 Jahre und kann mit 3 Monaten Frist jeweils zum Versicherungsjahresende gekündigt werden, ansonsten verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Versicherungsjahr.
Einige Tarife wie z.B. Barmenia MehrZahn sehen nur eine 12-monatige Mindestvertragslaufzeit vor und können dann sogar täglich gekündigt werden, die Deutsche Familienversicherung sieht keine Mindestvertragslaufzeit vor (sofern noch keine Rechnungen zur Erstattung eingereicht wurden) und kann ansonsten monatlich gekündigt werden. Viele Tarife lassen sich generell immer zum Kalenderjahresende kündigen (also zum 31.12.), da sie das Kalenderjahr als das Versicherungsjahr gleichsetzen.
Die Rechnungen für Behandlungen sendet man am besten direkt an seinen Versicherer, die Anschrift erhalten Sie von uns. Sie können die Unterlagen aber auch an uns senden, wir leiten sie dann weiter. Heutzutage haben die meisten Zahnversicherungen zudem eine Rechnungsapp, über die man mit dem Smartphone seine Rechnungen bequem und ohne Portokosten einreichen kann.
Hier finden Sie die Kontaktdaten der Krankenzusatzversicherungen.
Wird im Antrag einer Zahnzusatzversicherung nach angeratenen Behandlungen gefragt, so herrscht oft bei Verbrauchern, aber auch Vermittlern oft Uneinigkeit darüber, wann eine Behandlung als angeraten gilt.
Die Rechtsprechung ist diesbezüglich aber recht eindeutig: Seit BGH VersR 1978, 271 ist es anerkannt, dass der Versicherungsfall mit der ersten Untersuchung, die zur Erkenntnis der Notwendigkeit der medizinischen Heilbehandlung führt, beginnt.
Das bedeutet, dass sofern ärztlicherseits die Notwendigkeit einer Heilbehandlung (z.B. ein sanierungsbedürftiger Zahn) festgestellt wurde, der Versicherungsfall eingetreten ist und demnach nicht mehr mitversicherbar ist.
Das gleiche gilt beispielsweise, wenn der Zahnarzt bei Kleinkindern einen offensichtlichen Kieferfehlstand festgestellt hat, dieser aber noch nicht vom Facharzt diagnostiziert wurde. Auch hier kann man davon ausgehen, dass der Versicherungsfall bereits eingetreten war.
Auch, wenn der Arzt eine Behandlungsbedürftigkeit (z.B. bei einer Kieferfehlstellung) nur erkennt, nicht aber den genauen Zeitpunkt in der Zukunft zu nennen vermag, wann die eine Behandlung medizinisch notwendig wird, kann man davon ausgehen, dass der Versicherungsfall bereits eingetreten ist.
Oft sieht der Leistungsumfang einer Zahnversicherung vor, dass in den ersten Jahren Rechnungen nur innerhalb bestimmter Höchstgrenzen erstattet werden. Wichtig ist hierbei zu beachten, dass die gewählte Zahnversicherung, möglichst keine und wenn doch, eine nur sehr kurz andauernde Summenbegrenzung enthält. Nur dann kann Ihre Zahnversicherung Sie in vollem Umfang vor den hohen Kosten einer Zahnersatzmaßnahme schützen. Nicht selten wird eine Zahnversicherung nur mit dem möglichen Erstattungsprozentsatz beworben, dass dieser aber erst nach einigen Jahren voll zur Geltung kommt wird aber verschwiegen.
Im Rahmen von Zahnersatzmaßnahmen muss des Öfteren vor dem Einsetzen des Implantats ein Kieferknochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial betrieben werden, um eine feste Verankerung des Implantats zu gewährleisten. Nach dem Einsetzen des neuen Zahnersatzes muss der Zahnarzt das Zusammenspiel der neuen mit vorhanden Zähne und Kauflächen mit Hilfe von funktionsanalytischen Maßnahmen überprüfen. Funktionsdiagnostische und funktionsanalytische Maßnahmen können zum Teil sehr kostenintensiv werden. Diese werden je nach Tarif von einer Zahnversicherung übernommen werden. Auch im Zusammenhang mit Zahnschienen (z.B. Knirscher-Schienen) wird die Funktionsdiagnostik eingesetzt. Diese Kosten sind nicht durch die Krankenkasse abgedeckt, daher sollte eine Zahnzusatzversicherung diese Leistungen mitversichern.
GOZ Höchstsätze
Ihr Zahnarzt rechnet alle privatärztlichen Leistungen mit Hilfe der amtlichen Gebührenordnung für Zahnärzte ab. Je nach Schwierigkeitsgrad kann er den Vergütungsbetrag mit einem Gebührenfaktor multiplizieren. Es ist wichtig, dass Sie eine Zahnversicherung wählen, die die Kosten bis zum Höchstsatz der GOZ übernimmt. Nur eine solche Zahnversicherung kann Sie vor eventuell höheren Rechnungen schützen.
Eine gute Zahnzusatzversicherung erstattet zahnärztliche Honorare mindesten bis zum 3,5-fachen Höchstsatz der GOZ.
Einige wenige Tarife leistet sogar darüber. Beispielsweise: ARAG Dent100, DKV Z100, DKV Z90, DKV Z80, Ergo Dental Schutz 100.
Die meisten Zahnbehandlungen und Zahnersatzmaßnahmen rechnen Zahnärzte heute über den 3,5fachen Höchstsatz der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) ab. Manche sogar darüber hinaus. Dies geschieht in der Regel bei Behandlungen, die einen besonders hohen Aufwand erfordern oder außerhalb des üblichen Leistungsspektrums liegen.
Ein Beispiel für eine solche Behandlung ist die *Implantation von Zahnimplantaten. Implantate sind künstliche Zahnwurzeln, die in den Kieferknochen eingesetzt werden, um verlorene Zähne zu ersetzen. Diese Art der Behandlung erfordert eine präzise Planung, Operation und Nachsorge. Aufgrund des hohen technischen Aufwands und der Materialkosten rechnen viele Zahnärzte bei Implantaten manchen Rechnungspositionen über den Höchstsätzen der GOZ ab.
Auch bei komplexen kieferorthopädischen Behandlungen können die Kosten über den Höchstsätzen der GOZ liegen. Hierbei handelt es sich um Behandlungen zur Korrektur von Zahn- und Kieferfehlstellungen, die eine langfristige Betreuung erfordern. Die Kosten können je nach Schweregrad der Fehlstellung und Art der Behandlung variieren.
Eine höhere Abrechnung als der 3,5-fache Höchstsatz ist nur abrechenbar vom Zahnarzt, wenn dieser vor der Behandlung darauf hinweist und eine gültige Vereinbarung mit Aufklärung des Patienten stattgefunden hat.
Alle Zahnzusatzversicherungen aus unserem Vergleich leisten zumindest bis zum 3,5fachen GOZ-Satz (was wirklich sehr gut ist, da ältere Tarife teilweise nur bis zum 2,3fachen Regelhöchstsatz erstatten). Einige wenige leisten sogar darüber hinaus:
Folgende Versicherer erstatten jedoch bei gültiger Honorarvereinbarung auch über dem 3,5fachen GOZ-Satz:
Insgesamt sind Tarife mit hohem Erstattungssatz, die zumindest bis zum 3,5fachen Höchstsatz abrechnen in 90% der Fälle als ausreichend anzusehen. Zudem werden, sofern eine höhere Abrechnung stattfindet in der Regel nicht alle Behandlungspositionen mit einem höheren Satz abgerechnet. Leistet ein Tarif maximal bis zum 3,5fachen Satz, was schon ganz gut ist, würde ein kleiner Teil des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages gekürzt werden, ein großer Teil würde jedoch dennoch erstattet werden.
Dies stellt kein Hindernis dar! Solange Sie Mitglied einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse sind, können Sie einen Zahnversicherung abschließen. Sobald Sie jedoch die Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse beenden, müssen Sie diese Tatsache dem Anbieter Ihrer Zahnversicherung unverzüglich melden. Der Vertrag wird dann aufgehoben.
Zum Thema Grenzgänger Zahnversicherungen finden Sie weitere Informationen.
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