Hinweis : Die Tarife BBKK ZahnPrivat Premium und UKV ZahnPrivat Premium sind identisch, gleiches gilt für den Tarif der Bavaria direkt, da alle 3 Versicherer unter einem Dach arbeiten und die gleichen Zusatztarife mit identischen Bedingungen vermitteln).
Der Tarif UKV ZahnPrivat Premium ist der große “Bruder-Tarif “ des UKV bzw. BBKK ZahnPrivat Optimal , welcher statt 90% aller Restkosten 70% absicherung und daher günstiger ist.
Die UKV ZahnPrivat Premium Zahnversicherung ist auch abschließbar bei nicht angelegten Milchzähnen.
Die UKV ZahnPRIVATPremium Zahnzusatzversicherung leistet in den Bereichen Prophylaxe, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie. Erstattet werden jeweils 90% der Restkosten nach einer eventuellen Vorleistung der Krankenkasse.
Der Tarif übernimmt 90% der verbleibenden Restkosten für Zahnbehandlungen. Dazu gehören:
Auch für hochwertigen Zahnersatz erstattet die UKV ZahnPRIVAT Premium Zahnzusatzversicherung 90% der verbleibenden Restkosten, zusammen mit dem Festzuschuss der Krankenkasse also bis. ca. 95% des Rechnungsbetrages. Bei einfacher Regelversorgung werden 100% erstattet.
Als Zahnersatz gelten:
Für Kinder und Jugendliche, bei denen vor Vollendung des 19. Lebensjahres eine kieferorthopädische Maßnahme begonnen wird, erstattet die UKV ZahnPRIVAT Premium Zahnzusatzversicherung 90% der Restkosten in allen KIG-Stufen
Maximal wird während der Tariflaufzeit eine Erstattung von 3600 Euro erbracht für Kieferorthopädie.
Für Erwachsene sind kieferorthopädische Behandlungen aufgrund eines Unfalls mitversichert.
Der Tarif sieht keine anfänglichen Wartezeiten vor.
Die Leistung für Zahnersatz und Kieferorthopädie ist innerhalb der ersten 4 Kalenderjahre begrenzt. Danach entfällt die Leistungsstaffel, ebenso infolge eines Unfalls.
In den ersten 4 Jahren bezieht sich die tarifliche Leistung beim Tarif UKV ZahnPRIVAT Premium maximal auf folgende Restkosten nach Vorleistung der Krankenkasse:
Erstattet wird der versicherte Prozentsatz (bei ZahnPrivat Premium entsprechend 90%) auf
Der Tarif bildet keine Alterungsrückstellungen. der Beitrag steigt in 10-Jahresschritten bis zum 60. Lebensjahr an.
Der Tarif leistet auch ohne eine Vorleistung der Krankenkasse. In dem Fall würde die tarifliche Leistung von 90% erbracht werden.
Fehlende Zähne sind gegen einen Risikozuschlag von 8,60 je fehlendem Zahn (ein Zahn, dessen Extraktion bereits angeraten wurde zählt hier dazu) mitversichert.
Dies ist verglichen mit anderen Tarifen ein recht hoher Zuschlag. Doch gibt es derzeit keine andere Zahnzusatzversicherung, bei der die Sachlage, dass ein Zahn bereits fehlt oder die Extraktion bereits angeraten wurde noch nicht als bereits eingetretener Versicherungsfall gilt, so klar geregelt ist wie bei der UKV/BBKK Zahnzusatzversicherung.
Da viele Zahnärzte grundsätzlich den Ersatz eines gezogenen Zahns anraten, würde dies bedeuten, dass viele andere Versicherer nicht zu leisten brauchen mit dem Argument, der Ersatz sei ja bereits vor Abschluss der Versicherung angeraten gewesen.
Nicht so bei der UKV/BBKK. Hier sind zudem nur Zahnersatzmaßnahmen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, die nicht bereits fehlende Zähne oder zu ziehende Zähne betreffen, sofern hierfür der Risikozuschlag im Beitrag berücksichtigt wurde.
Die UKV/BBKK bietet seit Neuem eine App für Ihre Kunden an. Sie können Rechnungen und Erstattungsunterlagen ab sofort mit Ihrem Smartphone abfotografieren und über die App an die Leistungsabteilung senden. Dies erspart viel Aufwand und beschleunigt den Erstattungsprozess enorm.