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Klimaneutral

DKV ohne Gesundheitsfragen

Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen

  • 1- oder 2-Bettzimmer (DKV UZ1 oder UZ2)
  • optional: Krankenhaustagegeld (KKHT) und Kurtagegeld (KKUR)
  • Alle Tarife ohne Gesundheitsprüfung
  • günstige Beiträge
  • auch Privatkliniken nach Vorleistung der Krankenkasse
DKV Logo

DKV UZ1 Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen

  • im Krankenhaus untergebracht wie ein Privatpatient
  • 1- bzw. 2- Bettzimmer-Unterbringung im Krankenhaus (DKV UZ1 oder UZ2)
  • keine Gesundheitsprüfung
  • Vorerkrankungen sind mitversichert – Beachte dazu Versicherungsfall DKV ohne Gesundheitsfragen
  • klare Bedingungen zur Regulierung
  • sehr günstige Beiträge
  • beitragsstabil
  • Versicherer mit viel Erfahrung
  • bei Verzicht des 1- oder 2-Bettzimmers auch Zahlung von Ersatzleistung
  • wahlweise mit bis zu 65€ Krankenhaustagegeld und/oder Kurtagegeld (für stationäre und teilstationäre Kuren)
  • Vertragskrankenhäuser und auch Privatkliniken (nach Vorleistung der Krankenkasse)
  • umfangreiche Serviceleistungen des Gesundheitstelefons
  • Europaweiter Schutz
  • optionales Krankenhaustagegeld und/oder Kurtagegeld ohne Gesundheitsfragen

Zu den Bedingungen

DKV UZ2, UZ1 und/oder KKHT direkt online abschließen

Zum Online Abschluss einfach auf den jeweiligen Link klicken. Sie können dabei die Unterbringung im 2-Bettzimmer (UZ2) bzw. im Einbettzimmer (UZ1) einzeln absichern oder zusammen mit einem Krankenhaustagegeld (KKHT in 5 Euro-Schritten wählbar, ebenfalls ohne Gesundheitsfragen). Sie erhalten direkt nach Abschluss die Annahmeerklärung und den Versicherungsschein.


Optionales Kurtagegeld ohne Gesundheitsfragen:

Da DKV KKHT nur zeitlich eingeschränkt und der Tarif DKV UZ1 gar nicht bei REHA- und/oder Kuraufenthalten leisten (vor allem nicht bei teilstationären), müsste für diese Absicherungslücke das DKV KKUR Kurtagegeld ohne Gesundheitsfragen zusätzlich versichert werden. Insbesondere bei Beamten und privat Vollversicherten macht die Kombination des Krankenhaustagegeldes mit dem Kurtagegeld Sinn, da die Privaten Vollversicherungen meist keine speziellen Kurleistungen vorsehen.

Übrigens leisten auch so gut wie alle Krankenhaustagegeldversicherungen anderer Versicherer oder stationäre Ergänzungstarife mit Leistungen für 1- oder 2 Bettzimmer nicht für Kuraufenthalte. Auch hier sollte zusätlich ein Kurtagegeld versichert werden.

Die DKV Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen

Komfortable Unterbringung bei einer stationären Behandlung im Krankenhaus

Bisher war es kaum möglich für Personen mit gewissen Vorerkrankungen eine Krankenhauszusatzversicherung zu erhalten.
Mit der DKV UZ1 Kombimed Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen (bzw. ohne Gesundheitsprüfung) hat sich die Sache nun etwas zu Gunsten der Verbraucher geändert.
Ebenso war es oft so, dass Kunden eine Krankenhauszusatzversicherung suchten, die nur die Unterbringungskosten im 1-Bettzimmer abdeckt und wenig Wert auf die wahlärztlichen Leistungen legten. Hier kommt die DKV Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen genau richtig.

„Der Tarif sichert nur die Mehrkosten der Unterbringung im 1- oder 2-Bettzimmer ab. Sofern kein 1- oder 2-Bettzimmer zur Verfügung steht, wird durch den Tarif ein Ersatzkrankenhaustagegeld in Höhe von 50,- Euro ausgezahlt.“

Die DKV Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen bildet keine Alterungsrückstellungen ist aber lebenslang abschließbar. Für bereits angeratene Behandlungen wird natürlich auch durch die Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen nicht geleistet.

Zusätzlich kann der Tarif mit einem Krankenhaustagegeld von bis zu 65 Euro/Tag Euro (DKV KKHT) ebenfalls ohne Gesundheitsfragen erweitert werden. Das DKV KKHT Krankenhaustagegeld leistet zudem auch bei vollstationären Kuren und Anschluss-REHA-Behandlungen. Sie finden die Angebote in unserem Vergleichsrechner.

Für wen die Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen geeignet sind

Zunächst einmal können die Tarife DKV UZ1 und UZ2 nur von Personen abgeschlossen werden, die gesetzlich krankenversichert sind. Das Krankenhaustagegeld (DKV KKHT) und auch das Kurtagegeld (DKV KKUR (beide ebenfalls ohne Gesundheitsfragen), können auch von privat Krankenversicherten oder Personen mit Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge abgeschlossen werden.

Aus unserer Sicht empfehlen wir generell stationäre Zusatzversicherungen, die auch die wahlärztliche Leistung, die wesentlich wichtiger ist als eine komfortable Unterbringung im Krankenhaus ist, abzuschließen. Empfehlenswerte Tarife sind hier z.B. die stationäre Arag Zusatzversicherung oder die Barmenia Mehr Komfort Krankenhausversicherung.

Jedoch ist für die Annahme bei einer vollwertigen stationären Zusatzversicherung immer ein akzeptabler Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Abschlusses zwingende Voraussetzung.

In Fällen, in denen aufgrund von Vorerkrankungen kein Abschluss mehr bei einer vollwertigen Krankenhauszusatzversicherung möglich ist, bietet der Tarif DKV UZ1 ohne Gesundheitsfragen gesetzlich Krankenversicherten die bestmögliche Alternative einer ergänzenden stationären Zusatzversicherung.

Ebenfalls ist es vielen Personen unwichtig eine Absicherung für den “Chefarzt” zu versichern, da es ihnen einzig umd die komfortablere Unterbringung im Krankenhaus geht. Denn die Wahl des “Chefarztes” bedingt nicht automatisch immer auch eine bessere medizinische Versorgung, auch wenn diese Zusatzkosten Inhabern einer entsprechenden Zusatzversicherung in Rechnung gestellt werden. Bei schweren Erkrankungen wie Krebs wird auch ein rein gesetzlich Krankenversicherter ohne Zusatzversicherung von einem passenden Arzt behandelt und es ergeben sich hier oft dann gar keine Unterschiede zum Privatversicherten. Was dann als Unterschied bleibt, ist die komfortablere Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, die zu einer besseren Genesung beiträgt als der Verbleib in einem Mehrbettzimmer mit 2-4 weiteren kranken Menschen.

Des Weiteren ist die reine Absicherung des Einbettzimmers ohne “Chefarzt” deutlich günsitiger als die Absicherung 1-Bett + Chefarzt
Für diese Fälle ist der Tarif DKV UZ1 auf jeden Fall die bessere Alternative mit Top-Preis-Leistungsverhätnis.

DKV UZ2 – wenn das 2-Bettzimmer ausreicht.

Für etwa die Hälfte des Beitrages lässt sich auch der Tarif DKV UZ2 abschließen, welcher nur die Unterbringungskosten im 2-Bettzimmer absichert.Alternativ beinhaltet dieser Tarif ohne Gesundheitsfragen ein Ersatzkrankenhaustagegeld von 25 Euro, wenn auf das 2-Bettzimmer verzichtet wird.

DKV KKHT zusätzlich zu DKV UZ1, UZ2 oder einzeln versichern

Zusätzlich bis zu 65 Euro Krankenhaustagegeld ohne Gesundheitsprüfung

Ab sofort lässt sich der Tarif DKV KKHT abschließen. Dabei handelt es sich um ein Krankenhaustagegeld, welches wie die Tarife DKV UZ1 und DKV UZ2 ohne Gesundheitsfragen abschließbar ist.
Im Vergleichsrechner bieten wir die Krankenhaustagegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen in der Kombination DKV UZ1 + 50 Euro KKHT, also 50 Euro Krankenhaustagegeld an. Selbstverständlich können Sie das Krankenhaustagegeld auch einzeln versichern. Kinder udn Jugendliche bis 18 können maximal 30 Euro KKHT Krankenhaustagegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen versichern, Erwachsene bis zu 65 Euro.
Da der Tarif DKV UZ1 selbst ja bereits ein Ersatzkrankenhaustagegeld von 50 Euro zahlt, wenn das Ein- oder Zweibettzimmer nicht in Anspruch genommen wird, lassen sich in Kombination mit DKV KKHT demnach bis zu 115 Euro Krankenhaustagegeld ohne Gesundheitsfragen versichern.Bei Interesse an einem individuellem Tagegeldsatz, abweichend von der Tarifkombination DKV UZ1 + 50 Euro KKHT* rufen Sie uns gern an oder fordern Sie über den Vergleichsrechner einfach ein Angebot für die Kombi DKV Uz1 + KKHT* an und notieren Sie unter Anmerkungen, dass Sie einen anderen Tagegeldsatz 5-65 Euro wünschen.

Empfehlenswert ist bei Wahl des UZ1 oder UZ2 zumindest ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 10 Euro, da dies dem stationären Eigenanteil eines GKV-Versicherten (für max. 28 Tage) entspricht.

Mitversicherung von Vorerkrankungen

Sind Vorerkrankungen mitversichert? – In den meisten Fällen: JA

Die DKV Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen leistet nicht für Versicherungsfälle, die vor Vertragsabschluss eingetreten sind. Doch was genau heisst das?

Dazu haben wir die DKV Krankenversicherung gefragt und eine Klarstellung zur DKV UZ 1 oder 2 Zusatzversicherung erhalten:

Klarstellung der Leistungspraxis für laufende Versicherungsfälle:

Für den Abschluss des Tarifs UZ ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich. Das bedeutet, ein policierungsfähiger Antrag wird auch dann dokumentiert, wenn bei der zu versichernden Person (VP) schon gesundheitliche Einschränkungen vorliegen.
Führen diese Krankheiten zu einer notwendigen Heilbehandlung, sprechen wir von einem Versicherungsfall, der erst endet, wenn aus medizinischen Gründen keine Heilbehandlung mehr erforderlich ist. Dieser sogenannte laufende Versicherungsfall ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
So kann bei einem stationären Aufenthalt aufgrund einer bestehenden Krankheit die Frage aufkommen, ob die DKV für diese Erkrankung bei einer stationären Heilbehandlung leistet.

Zur Klarstellung gilt für die Leistungspraxis folgende Regelung:

Aus den UZ Tarifen besteht kein Leistungsanspruch für einen Versicherungsfall, der vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten ist. Ein solcher Fall liegt vor, wenn ein Arzt in den letzten 24 Monaten vor Vertragsabschluss die Notwendigkeit einer stationären Weiterbehandlung in Erwägung gezogen hat.
Diese Regelung wird mit Wirkung des Vertragsabschlusses wirksam, d. h. sie gilt auch für die bereits nach Tarif UZ versicherten Kunden.

Hierzu bitte auch das offizielle Beispiel und Hinweis der Deutschen Krankenversicherung beachten, siehe Definition Versicherungsfall bei DKV Tarifen ohne Gesundheitsfragen

Beispiele für mitversicherte und nichtmitversicherte Vorerkrankungen

mitversichert: jede Art von Krankheit und Vorerkrankung (auch chronisch):

  • sofern in den letzten 24 Monaten keine stationäre Weiterbehandlung angeraten/empfohlen wurde.
  • sofern in den letzten 24 Monaten wegen einer bereits und noch vorhandenen Vorerkrankung eine stationäre Weiterbehandlung durchgeführt wurde, diese stationäre Behandlung jedoch ohne die Absicherung einer weiteren stationären Behandlung abgeschlossen wurde, wären nicht geplante zukünftige Krankenhausaufenthalte wegen der Erkrankung mitversichert.
  • Patient leidet an einer Depression und war in den letzten 2 Jahren diesbezüglich in stationärer Behandlung, welche erfolgreich beendet wurde. Weitere stationäre Behandlungen sind nach Beendigung nicht geplant, angeraten oder beabsichtigt (z.B. “kommen Sie in 6 Monaten wieder”). Hat dieser Versicherer z.B. ein Jahr nach dem Abschluss einen akuten depressiven Anfall, der stationär behandelt werden muss, so wäre dieser versichert, da diese stationäre Akutbehandlung zum Versicherungsbeginn in keiner Weise angeraten war.
  • Patient hat die Diagnose “Multiple Sklerose”. Zum Zeitpunkt des Abschluss sind keine diesbezüglichen stationären Behandlungen angeraten oder beabsichtigt.
  • Bei einem Versicherten wurde bereits schweres Asthma, Diabetes oder Neurodermitis diagnostiziert, sofern bei Vertragsbeginn noch keine stationäre Weiterbehandlung durch einen Arzt angedacht wurde, wäre ein nach Versicherungsbeginn angeratener Krankenhausaufenthalt wegen einer dieser Diagnosen durch die DKV Tarife ohne Gesundheitsfragen (DKV UZ1, DKV UZ2, DKV KKHT oder DKV KKUR) grundsätzlich abgesichert.
    Die stationäre (Weiter-)Behandlung muss nach dem Versicherungsbeginn angeraten sein und ist für die Behandlungstage, die nach der anfänglichen Allgemeinen Wartezeit (3 Monate) bzw. der Besonderen Wartezeit (8 Monate, gilt bei Schwangerschaft und stationärer Psychotherapie) stattfinden natürlich versichert.

Nicht mitversichert:

  • Patienten, die wegen einer Vorerkrankung oder chronischer Vorerkrankung in regelmäßiger stationärer Behandlung sind (“begeben Sie sich alle 6 Monate in eine stationäre Kontrolluntersuchung”)
  • Patient ist wegen einer chrinischen Lungenerkrankung all drei Monate im Krankenhaus zu einem Check-up. Sofern diese stationären Behandlungen bereits vor Versicherungsbeginn regelmäßig angeraten wären, wäre dies nicht versichert.
  • Dem Patienten wurde geraten/empfohlen sich wegen seiner Krankheit z.B. einer Depression in stationäre Behandlung zu begeben, bisher empfand der Patient dies jedoch als nicht so dringlich und schob die stationäre Behandlung vor sich her. Da die stationäre Behandlung nicht abgeschlossen wurde, wäre diese auch nach Abschluss der DKV UZ1/UZ2 Versicherung nicht mitversichert.
  • Mehrere Monate vor Versicherungsbeginn fand wegen komplizierter Frakturen eine Operation statt, die damals eingesetzten Schrauben müssen irgendwann entfernt werden. Dieser stationäre Eingriff zur Entfernung der Schrauben wäre definitiv nicht mitversichert, egal wann dieser stattfindet. Hingegen wären Folgebehandlungen, die sich z.B. aufgrund von Komplikationen bei der Schraubenentfernung ergeben wiederum mitversichert.

Absicherung mit Chefarzt bei einigen chronischen Diagnosen möglich

Bei einigen chronoischen Erkrankungen können auch die DKV Krankenhaustarife mit wahlärztlichen Leistungen abgeschlossen werden:

  • DKV KGZ1 und KGZ2 : Stationäre Zusatzversicherung der DKV mit Wahlarzt – hier lassen sich zudem viele bei Vertragsbeginn bereits diagnostizierte chronische Erkrankungen (z.B. Asthma, Neurodermitis, Bandscheibenvorfall, gutartige Tumore, Schilddrüsenerkrankungen uvm) mit einem Risikozuschlag (je Diagnose 20 oder 40%) mitversichern.
    Bei schweren (Vor-)Erkrankungen wie Krebs, Multiple Sklerose, Psychische oder neurologische Diagnosen oder auch bei Arthrose hingegen, bleibt einzig der DKV UZ1, UZ2, KKHT als Alternative).

Weitere Infos und Tarife

Bedingungen DKV UZ1

Downloads, Beitragstabelle, AVB