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Klimaneutral

DKV ohne Gesundheitsfragen

Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen

  • 1- oder 2-Bettzimmer (DKV UZ1 oder UZ2)
  • optional: Krankenhaustagegeld (KKHT) und Kurtagegeld (KKUR)
  • Allte Tarife ohne Gesundheitsprüfung
  • sehr günstige Beiträge
  • Ersatzzahlungen
  • auch Privatkliniken nach Vorleistung der Krankenkasse
DKV Logo

DKV UZ1 Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen

  • stationär wie ein Privatpatient
  • 1- bzw. 2- Bettzimmer-Unterbringung im Krankenhaus
  • keine Gesundheitsprüfung
  • klare Bedingungen zur Regulierung
  • sehr günstige Beiträge
  • beitragsstabil
  • Versicherer mit viel Erfahrung
  • bei Verzicht des 1- oder 2-Bettzimmers auch Zahlung von Ersatzleistung
  • wahlweise mit bis zu 65€ Krankenhaustagegeld oder Kurtagegeld (auch stationäre Kuren)
  • Vertragskrankenhäuser und auch Privatkliniken (nach Vorleistung der Krankenkasse)
  • umfangreiche Serviceleistungen des Gesundheitstelefons
  • Europaweiter Schutz
  • optionales Krankenhaustagegeld und/oder Kurtagegeld ohne Gesundheitsfragen

DKV UZ2, UZ1 und/oder KKHT direkt online abschließen

Zum Online Abschluss einfach auf den jeweiligen Link klicken. Sie können dabei die Unterbringung im 2-bettzimmer (UZ2) bzw. im Einbettzimmer (UZ1) einzeln absichern oder zussammen mit Krankenhaustagegekd (KKHT in 5 Euro-Schritten wählbar). Sie erhalten direkt nach Abschluss die Annahmeerklärung und den Versicherungsschein.


Optionales Kurtagegeld ohne Gesundheitsfragen:

Da DKV KKHT nur zeitlich eingeschränkt und der Tarif DKV UZ1 gar nicht bei REHA- und/oder Kuraufenthalten leisten (vor allem nicht bei teilstationären), müsste für diese Absicherungslücke das DKV KKUR Kurtagegeld ohne Gesundheitsfragen zusätzlich versichert werden. Insbesondere bei Beamten und privat Vollversicherten macht die Kombination des Krankenhaustagegeldes mit dem Kurtagegeld Sinn, da die Privaten Vollversicherungen meist keine speziellen Kurleistungen vorsehen.

Übrigens leisten auch so gut wie alle Krankenhaustagegeldversicherungen anderer Versicherer oder stationäre Ergänzungstarife mit Leistungen für 1- oder 2 Bettzimmer nicht für Kuraufenthalte. Auch hier sollte zusätlich ein Kurtagegeld versichert werden.

Die DKV Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen

Bisher war es kaum möglich für Personen mit gewissen Vorerkrankungen eine Krankenhauszusatzversicherung zu erhalten.
Mit der DKV UZ1 Kombimed Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen (bzw. ohne Gesundheitsprüfung) hat sich die Sache nun etwas zu Gunsten der Verbraucher geändert.
Ebenso war es oft so, dass Kunden eine Krankenhauszusatzversicherung suchten, die nur die Unterbringungskosten im 1-Bettzimmer abdeckt und wenig Wert auf die wahlärztlichen Leistungen legten. Hier kommt die DKV Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen genau richtig.

„Der Tarif sichert nur die Mehrkosten der Unterbringung im 1- oder 2-Bettzimmer ab. Sofern kein 1- oder 2-Bettzimmer zur Verfügung steht, wird durch den Tarif ein Ersatzkrankenhaustagegeld in Höhe von 50,- Euro ausgezahlt.“

Die DKV Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen bildet keine Alterungsrückstellungen ist aber lebenslang abschließbar. Für bereits angeratene Behandlungen wird natürlich auch durch die Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen nicht geleistet.

Zusätzlich kann der Tarif mit einem Krankenhaustagegeld von z.B. 50 Euro (DKV KKHT) ebenfalls ohne Gesundheitsfragen erweitert werden. Sie finden die Angebote in unserem Vergleichsrechner.

Für wen die Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen geeignet sind

Aus unserer Sicht empfehlen wir eher stationäre Zusatzversicherungen, die auch die wahlärztliche Leistung, die wesentlich wichtiger ist als eine komfortable Unterbringung im Krankenhaus, abzuschließen. Empfehlenswerte Tarife sind hier z.B. die stationäre Arag Zusatzversicherung oder JA stationär plus. In Fällen, in denen aufgrund von Vorerkrankungen jedoch kein Abschluss mehr bei einer “richtigen” Krankenhauszusatzversicherung möglich ist, mag vielleicht der Tarif DKV UZ1 ohne Gesundheitsfragen für den betreffenen ausreichend sein, bzw. eine Alternative bieten.
Ebenso suchen viele Personen eine Absicherung nur für die Unterbringungskosten im Einbettzimmer, auch hier mag die DKV UZ1 der richtige Tarif sein.

DKV UZ2 – wenn das 2-Bettzimmer ausreicht.

Für etwa die Hälfte des Beitrages lässt sich auch der Tarif DKV UZ2 abschließen, welcher nur die Unterbringungskosten im 2-Bettzimmer absichert.Alternativ beinhaltet dieser Tarif ohne Gesundheitsfragen ein Ersatzkrankenhaustagegeld von 25 Euro, wenn auf das 2-Bettzimmer verzichtet wird.

Zusätzlich bis zu 65 Euro Krankenhaustagegeld ohne Gesundheitsprüfung

Ab sofort lässt sich der Tarif DKV KKHT abschließen. Dabei handelt es sich um ein Krankenhaustagegeld, welches wie die Tarife DKV UZ1 und DKV UZ2 ohne Gesundheitsfragen abschließbar ist.
Im Vergleichsrechner bieten wir die Krankenhaustagegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen in der Kombination DKV UZ1 + 50 Euro KKHT, also 50 Euro Krankenhaustagegeld an. Selbstverständlich können Sie das Krankenhaustagegeld auch einzeln versichern. Kinder udn Jugendliche bis 18 können maximal 30 Euro KKHT Krankenhaustagegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen versichern, Erwachsene bis zu 65 Euro.
Da der Tarif DKV UZ1 selbst ja bereits ein Ersatzkrankenhaustagegeld von 50 Euro zahlt, wenn das Einzelzimmer nicht in Anspruch genommen wird, lassen sich in Kombination mit DKV KKHT demnach bis zu 115 Euro Krankenhaustagegeld ohne Gesundheitsfragen versichern.Bei Interesse an einem individuellem Tagegeldsatz, abweichend von der Tarifkombination DKV UZ1 + 50 Euro KKHT* rufen Sie uns gern an oder fordern Sie über den Vergleichsrechner einfach ein Angebot für die Kombi DKV Uz1 + KKHT* an und notieren Sie unter Anmerkungen, dass Sie einen anderen Tagegeldsatz 5-65 Euro wünschen.

Sind Vorerkrankungen mitversichert

Die DKV Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen leistet natürlich nicht für Versicherungsfälle, die vor Vertragsabschluss eingetreten sind. Doch was genau heisst das?

Dazu haben wir die DKV Krankenversicherung gefragt und eine Klarstellung zur DKV UZ 1 oder 2 Zusatzversicherung erhalten:

Klarstellung der Leistungspraxis für laufende Versicherungsfälle:

Für den Abschluss des Tarifs UZ ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich. Das bedeutet, ein policierungsfähiger Antrag wird auch dann dokumentiert, wenn bei der zu versichernden Person (VP) schon gesundheitliche Einschränkungen vorliegen.
Führen diese Krankheiten zu einer notwendigen Heilbehandlung, sprechen wir von einem Versicherungsfall, der erst endet, wenn aus medizinischen Gründen keine Heilbehandlung mehr erforderlich ist. Dieser sogenannte laufende Versicherungsfall ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
So kann bei einem stationären Aufenthalt aufgrund einer bestehenden Krankheit die Frage aufkommen, ob die DKV für diese Erkrankung bei einer stationären Heilbehandlung leistet.

Zur Klarstellung gilt für die Leistungspraxis folgende Regelung:

Aus den UZ Tarifen besteht kein Leistungsanspruch für einen Versicherungsfall, der vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten ist. Ein solcher Fall liegt vor, wenn ein Arzt in den letzten 24 Monaten vor Vertragsabschluss die Notwendigkeit einer stationären Weiterbehandlung in Erwägung gezogen hat.
Diese Regelung wird mit Wirkung des Vertragsabschlusses wirksam, d. h. sie gilt auch für die bereits nach Tarif UZ versicherten Kunden.

Beispiele für mitversicherte und nichtmitversicherte Vorerkrankungen

mitversichert: jede Art von Krankheit und Vorerkrankung (auch chronisch):

  • sofern in den letzten 24 Monaten keine stationäre Weiterbehandlung angeraten/empfohlen wurde.
  • sofern in den letzten 24 Monaten wegen einer bereits und noch vorhandenen Vorerkrankung eine stationäre Weiterbehandlung durchgeführt wurde, diese stationäre Behandlung jedoch ohne die Absicherung einer weiteren stationären Behandlung abgeschlossen wurde, wären nicht geplante zukünftige Krankenhausaufenthalte wegen der Erkrankung mitversichert.
  • Patient leidet an einer Depression und war in den letzten 2 Jahren diesbezüglich in stationärer Behandlung, welche erfolgreich beendet wurde. Weitere stationäre Behandlungen sind nach Beendigung nicht geplant, angeraten oder beabsichtigt (z.B. “kommen Sie in 6 Monaten wieder”). Hat dieser Versicherer z.B. ein Jahr nach dem Abschluss einen akuten depressiven Anfall, der stationär behandelt werden muss, so wäre dieser versichert, da diese stationäre Akutbehandlung zum Versicherungsbeginn in keiner Weise angeraten war.
  • Patient hat die Diagnose “Multiple Sklerose”. Zum Zeitpunkt des Abschluss sind keine diesbezüglichen stationären Behandlungen angeraten oder beabsichtigt.

Nicht mitversichert:

  • Patienten, die wegen einer Vorerkrankung oder chronischer Vorerkrankung in regelmäßiger stationärer Behandlung sind (“begeben Sie sich alle 6 Monate in eine stationäre Kontrolluntersuchung”)
  • Patient ist wegen einer chrinischen Lungenerkrankung all drei Monate im Krankenhaus zu einem Check-up. Sofern diese stationären Behandlungen bereits vor Versicherungsbeginn regelmäßig angeraten wären, wäre dies nicht versichert.
  • Dem Patienten wurde geraten/empfohlen sich wegen seiner Krankheit z.B. einer Depression in stationäre Behandlung zu begeben, bisher empfand der Patient dies jedoch als nicht so dringlich und schob die stationäre Behandlung vor sich her. Da die stationäre Behandlung nicht abgeschlossen wurde, wäre diese auch nach Abschluss der DKV UZ1/UZ2 Versicherung nicht mitversichert.
  • Mehrere Monate vor Versicherungsbeginn fand wegen komplizierter Frakturen eine Operation statt, die damals eingesetzten Schrauben müssen irgendwann entfernt werden. Dieser stationäre Eingriff zur Entfernung der Schrauben wäre definitiv nicht mitversichert, egal wann dieser stattfindet. Hingegen wären Folgebehandlungen, die sich z.B. aufgrund von Komplikationen bei der Schraubenentfernung ergeben wiederum mitversichert.

Downloads, Beitragstabelle, AVB

Weitere Informationen und Tarife

Alternative mit vereinfachten Gesundheitsfragen

Die Domcura Krankenhauszusatzversicherung versichert die Unterbringung im 1-Bettzimmer, aber auch wahlärztliche Behandlungen und verzichtet zwar nicht komplett auf Gesundheitsfragen, stellt im Antrag jedoch nur eine Frage zur Größe und Gewicht, sowie bestimmten chronischen Erkrankungen.