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Münchener Verein 173 Sehhilfen und Hilfsmittel

  • 100% Sehhilfen bis 400 Euro innerhalb von 2 Kalenderjahren
  • 100% Hilfsmittel z.B. Hörgeräte bis zu 800 Euro innerhalb von 2 Jahren
  • 800 Euro je Auge für LASIK Operationen
  • keine Wartezeiten

Leistungsdetails

Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen) zu 100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen
bis zu 400 EUR innerhalb von jeweils zwei aufeinander folgenden Versicherungsjahren
Refraktive Chirurgie (Operationen am Auge zur Behebung einer Fehlsichtigkeit, z.B. LASIK, LASEK, Einsetzung einer künstlichen Linse) zu 100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen und bis zu 800 EUR je Auge; ein erneuter Anspruch entsteht fünf Jahre nach einer Augen-Operation; erstattungsfähig sind die ärztlichen Leistungen, soweit sie im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet werden dürfen und deren Höchstsätze nicht überschreiten Hilfsmittel (z.B. orthopädische Einlagen, Hörgeräte) nach Vorleistung der GKV zu 100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen bis zu 800 EUR innerhalb von jeweils zwei aufeinander folgenden Versicherungsjahren Leistungsanspruch je versicherte Person besteht im ersten Versicherungsjahr bis zu 250 EUR, in den ersten beiden Versicherungsjahren zusammen bis zu 500 EUR, ab dem dritten Versicherungsjahr entfällt diese Summenbegrenzung. Keine Wartezeiten: Leistungen bereits vom ersten Tag an Erstattet werden die Kosten für Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen) zu 100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen bis zu 400 EUR innerhalb von jeweils zwei aufeinander folgenden Versicherungsjahren Refraktive Chirurgie (Operationen am Auge zur Behebung einer Fehlsichtigkeit, z.B. LASIK, LASEK, Einsetzung einer künstlichen Linse) zu 100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen und bis zu 800 EUR je Auge; ein erneuter Anspruch entsteht fünf Jahre nach einer Augen-Operation; erstattungsfähig sind die ärztlichen Leistungen, soweit sie im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet werden dürfen und deren Höchstsätze nicht überschreiten Hilfsmittel (z.B. orthopädische Einlagen, Hörgeräte) nach Vorleistung der GKV zu 100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen bis zu 800 EUR innerhalb von jeweils
zwei aufeinander folgenden Versicherungsjahren Leistungsanspruch je versicherte Person besteht
im ersten Versicherungsjahr bis zu 250 EUR, in den ersten beiden Versicherungsjahren zusammen bis zu 500 EUR,
ab dem dritten Versicherungsjahr entfällt diese Summenbegrenzung.
Keine Wartezeiten: Leistungen bereits vom ersten Tag an