Bei der Nürnberger Zusatzversicherung BudgetSelect privat 600 handelt es sich um einen innovativen Zusatztarif für gesetzlich Versicherte ohne Wartezeiten und mit einfacher Gesundheitsprüfung.
Wir haben den Tarif zwar unter der Rubrik Heilpraktikerversicherung eingeordnet, allerdings ist er nicht wirklich mit anderen Tarifen vergleichbar, da das versicherte Budget fast beliebig eingesetzt werden kann, Aber auch für Heilpraktikerbehandlungen und Naturheilverfahren, jedoch kann er noch viel mehr.
Dem Versicherten steht ein flexibel einsetzbares jährliches Budget in Höhe von 600 Euro zur Verfügung. Diese Zusatzversicherung erstattet dabei 100% der Aufwendungen bis 600,- Eur pro Kalenderjahr für:
Die Nürnberger BudgetSelect Privat 600 Zusatzversicherung ist sofort nutzbar und auch bei unterjährigem Beginn, z.B. zum 1.8. kann im 1. Kalenderjahr (Versicherungsjahr endet immer zum 31.12.) das volle Budget unter den versicherten Leistungen frei aufgeteilt werden.
Geleistet wird über die ärztlichen und zahnärztlichen Gebührenordnungen (GOÄ/GOZ), bzw. bis zum Höchstsatz des GebüH.
Besonders interessant ist beispielsweise auch, dass der Tarif auch Privatrezepte für Massagen und physiotherapeutische Behandlungen erstattet, die auf Privatrezept verordnet wurden. Oft ist es in diesem Bereich aufgrund der Budgetierung schwierig, von seinem Arzt ein Kassenrezept und damit eine Erstattung über die Gesetzliche Krankenkasse zu erhalten.
Die Gesundheitsfrage im Antrag ist dabei relativ einfach mit nein zu beantworten, um den Tarif abschließen zu können:
Gesundheitsfrage, die man für den Abschluss verneinen muss
Hier eine Liste chronischer Erkrankungen, die gemeint sind und die in den letzten 24 Monaten vor dem Abschluss nicht 5 mal oder häufiger behandelt worden sein dürfen, damit der Vertrag abschließbar ist.
Weitere Informationen und Beispiele aus der Fachabteilung der Nürnberger Krankenversicherung:
Definiton: Chronisch krank UND 5 mal innerhalb von 24 Monaten behandelt
Frage: Hängt das also im Wesentlichen von der Diagnose des Behandlers ab?
Antwort der Fachabteilung Nürnberger: Ja : Wenn der Versicherungsnehmer Zweifel hat, ob seine Erkrankung chronisch ist, sollte der VN Rücksprache mit seinem behandelnden Arzt halten
Fallbeispiel:
Frage: Ferner, wenn jemand ein Schleudertrauma nach Autounfall erlitten hat, erhält er i.d.R. z.B. 6 Massagen + Fango – gilt das dann als EINE Behandlung (mit Folgeterminen) oder sind das dann > 5 Arztbesuche? S.u
Antwort Fachabteilung Nürnberger KV: Zum einen muss eine chronische Erkrankung vorliegen – ist hier nicht der Fall, In Folge der chronischen Behandlung „wegen dieser Erkrankung“ mindestens 5 mal in der letzten 24 Monaten behandelt.
Die Leistungen des Tarifes können sofort ab Versicherungsbeginn genutzt werden.
Die Beiträge sind ohne Alterungsrückstellungen gemäß des jeweilig erreichen Alters (gererechnet nach Kalenderjahr minus Geburtsjahr) kalkuliert:
von 0 – 15 Jahren = 11,40 Euro pro Monat
von 16 – 50 Jahren = 21,60 Euro pro Monat
ab 51 Jahren 27,90 Euro pro Monat.
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Versicherungsjahre (= Kalenderjahr), der Vertrag ist immer mit 3 Monaten Frist zum Kalenderjahresende kündbar vom Versicherten (nicht vom Versicherer).
Die Nürnberger erstattet die Kosten für osteopathische Behandlungen auch z.B. durch qualifizierte Physiotherapeuten, die im Berufsverband für Osteopathen sind.
Aussage der Leistungsabteilung der Nürnberger Krankenversicherung:
Wir erstatten osteopathische Leistungen durch einen Osteopath, auch wenn dieser kein Arzt oder Heilpraktiker ist. Diese Leistungen werden analog abgerechnet, nicht über GOÄ oder GebüH.
Wir leisten aber dennoch in den Budgettarifen definitiv für den „reinen“ Osteopathen., auch wenn dieser analog und nicht nach GOÄ oder GebüH abrechnet._