Patient 1. Klasse im Krankenhaus
Mit einer Krankenhauszusatzversicherung sichern Sie sich die bestmögliche Heilbehandlung, sollten eine stationäre Heilbehandlung notwendig werden. Dies umfasst den Einschluss von Wahlleistungen bezüglich der Unterbringung (1- oder 2-Bettzimmer), aber auch die Inanspruchnahme privatärztlicher Leistungen (z.B. Chefarzt, Oberarzt, Freie Arztwahl) oder medizinischer Sonderbehandlung, die dem aktuellen Stand der medizinsichen Wissenschaft entspricht.
Je nach Tarif gehören auch eine bessere Verpflegung und Komfortleistungen während der Krankenhausunterbringung (z.B.Internet, TV, Telefon), Unterbringung einer Begleitperson bei stationär behandelten Kindern oder ein Familienzimmer während einer Entbindung im Krankenhaus dazu.
Die wichtigsten Informationen, auf was bei Auswahl und Abschluss der richtigen stationären Krankenzusatzversicherung zu achten ist, erhalten Sie hier. Die wichtigsten Fragen zur Thematik Krankenhausversicherung beantworten wir im Folgenden:
Die Krankenhauszusatzversicherung sichert Ihnen die bestmögliche stationäre Versorgung, sowohl was die privatärztliche Behandlung angeht, aber auch, was den Komfort bei der Unterbringung betrifft.
Durch eine Krankenhauszusatzversicherung genießen Sie den Zugriff auf die besten Ärzte, der Ihnen im Rahmen der Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung sonst nicht ohne weiteres zur Verfügung steht.
Zudem haben Sie mit einer stationären Zusatzversicherung nicht das Problem, das Krankenzimmer mit anderen Patienten teilen zu müssen. Je nach Tarifvariante werden die Unterbringungskosten auf der Privatstation im 1- oder 2-Bettzimmer erstattet.
In unserem Krankenhauszusatzversicherung Vergleich haben wir unter den unzähligen Angeboten am Markt die leistungsstärksten und günstigsten Zusatzversicherungen für den stationären Bereich integriert. Vergleichen Sie die Krankenhauszusatzversicherungen in unserer Schnell- oder Detailübersicht und fordern Sie ein kostenloses und unverbindliches Angebot zu Ihrer Wunsch-Versicherung an.
Diese Seite wird regelmäßig aktualisiert und überarbeitet durch Dipl. Volkswirt Daniel Steinberger, unserem Experten für die Krankenhauszusatzversicherung. Letzte Aktualisierung am 20.11.2024
Was ist eigentlich versichert?
Versichert ist z.B. der Anspruch auf einen Chefarzt
Im Einzelnen sind folgende Leistungen durch die stationäre Krankenzusatzversicherung erstattungsfähig:
Je nach Anbieter und Tarif der Krankenhauszusatzversicherung sind weitere Leistungen mitversichert, beispielsweise:
Einige Tarife in unserem Vergleich, beispielswiese die Continentale Krankenhausversicherung erstatten auch die Mehrkosten für gesondert berechnete Telefon oder TV-Zuschläge, das gleiche gilt auch für den Tarif der Allianz Krankenversicherung, der Hanse Merkur, DKV KGZ oder auch SDK Klinik SP1 und SP2 und auch den Tarif AXA Krankenhaus Premium. Die AXA erstattet bedingungsgemäß z.B. auch die Kosten eines Familienzimmers bei stationärer Entbindung.
Die mitversicherten Leistungen sind von Tarif zu Tarif unterschiedlich. Nutzen Sie einfach unserem Online-Vergleich für die stationäre Ergänzungsversicherung und erhalten Sie über die Detailansicht genaue Informationen zu den einzelnen Krankenhaus-Tarifen. Sie sehen so, welche Zusatzleistungen ein Tarif enthält oder nicht und ob zumindest wichtige Kriterien wie z.B. Freie Arzt- und Krankenhauswahl, Ambulante Operationen, Behandlung in Privatkliniken oder unbegrenzte Liquidation auch über den Höchstsätzen der ärztlichen Gebührenordnung erfüllt sind.
Zwar lassen sich Krankenhausversicherungen auch nach der Absicherung Einbettzimmer oder Zweibettzimmer unterscheiden, die wichtigsten Kriterien, die eine stationäre Zusatzversicherung erfüllen sollten, sind jedoch folgende:
Die leistungsstärksten Tarife
Die derzeit für GKV-Versicherte am meisten zu empfehlenden Krankenhauszusatzversicherungen sind derzeit:
Wir haben sämtliche Krankenhaustarife am Markt untersucht und nach folgenden Kriterien bewertet:
Die besten Krankenhausversicherungen finden Sie in unserem Vergleichsrechner
Einen Leistungsüberblick über diese Tarife können Sie sich zudem hier herunterladen:
Bei einigen Krankenhauszusatzversicherungen können Sie über eine Online-Risikoprüfung direkt erfahren, ob Sie versicherbar sind oder ob z.B: Risikozuschlähe nötig sind.
Folgene Tarife ermöglichen eine Online-Risikoprüfung mit direkter Annahme Ihres Antrags:
Tarife als Ergänzung zur PKV-Vollversicherung
Sofern Sie bereits in der Krankenvollversicherung versichert sind, können Sie die meisten Tarife in unserem Vergleich nicht mehr abschließen, da diese nur für gesetzlich Versicherte gelten.
Folgende Tarif sind jedoch für PKV-Versicherte, die nur Allgemeine Krankenhausleistungen in ihrem Krankenversicherungstarif versichert haben trotzdem abschließbar:
Tarif mit Alterungsrückstellungen, welche für PKV-Versicherte abschließbar sind:
Diese Krankenhaus Zusatzversicherungen decken die stationären Wahlleistungen (gesonderte Unterbringung im 1- oder 2-Bettzimmer sowie privatärztliche Behandlungen) im Krankenhaus ab und sind abschließbar, sofern im bestehenden PKV-Volltarif nur Allgemeine Krankenhausleistungen versichert sind:
Die Tarife sind ebenfalls von Beihilfeberechtigten zusätzlich zur Beamtenbeihilfe und der Beamtenrestkostenversicherung abschließbar, sofern diese nur die allgemeinen Krankenhausleistungen ohne wahlärztliche Leistungen versichert haben.
Das gleiche gilt zudem für Polizeibeamte, Soldaten und andere Beamte, die die Heilfürsorge oder Beihilfe erhalten. Wobei Heilfürsorgeberechtigte auch viele der anderen Tarife in unserem Krankenhausversicherung Vergleich abschließen können.
Achtung Obliegenheiten: Bevor Sie als PKV-Versicherter eine zusätzliche stationäre Zusatzversicherung abschließen beachten Sie unbedingt die Obliegenheiten Ihres Versicherers und PKV-Tarifes. Einige Versicherer erlauben eine stationäre Zusatzversicherung nicht und hätte sogar ein außerordentliches Kündigungsrecht im Falle eines Abschlusses. Das könnte weitreichende Folgen haben. (Beispiel AXA). Klären Sie also vorher ab, ob Ihr Krankenvollversicherung den Abschluss eine stationären Ergänzungsversicherung für die Absicherung der Wahlleistungen nicht tariflich untersagt (z.B. AXA in einigen Grundschutztarifen) oder sprechen Sie uns an, damit wir dies für Sie recherchieren können.
In jedem Fall sollte dies getan werden, bevor Sie eine stationäre Zusatzversicherung abschließen!
Bei Abschluss einer vollwertigen Krankenhausversicherung, welche ohne Einschränkgungen alle Wahlleistungen enthält, sind grundsätzlich Gesundheitsfragen zu beantworten. Eine Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen gibt es leider nicht, sofern Wahlleistungen, die über eine komfortable Unterbringung hinausgehen. mitversichert werden sollen.
Beachten Sie hierzu unbedingt unsere Hinweise zur korrekten Beantwortung der Gesundheitsfragen.
Aus diesem Grund beantworten Sie bitte bei der Antragsanforderung über unseren Krankenhauszusatzversicherung Vergleich die Frage nach vorhandenen oder kürzlich zurückliegenden Erkrankungen oder ärztlich festgestellten Beschwerden, wir ermitteln dann für Sie, ob der gewünschte Tarif abschließbar ist bzw. ob in diesem Fall eine anderere stationäre Krankenzusatzversicherung versicherbar wäre.
Wir können Ihnen so vorab eine Einschätzung darüber geben, ob der Abschluss der gewünschten Zusatzkrankenhausversicherung ohne weiteres möglich ist, ob Ausschlüsse oder Risikozuschläge anfallen werden oder ob bei Antragstellung durch die Krankenhauszusatzversicherung eine Ablehnung erfolgen würde.
Ebenso kümmern wir uns, sofern Sie dies wünschen, um eine geeignete Alternative bei einem anderen Versicherer.
Wir haben dabei nicht nur Zugriff auf die Krankenhauszusatzversicherungen aus unserem Vergleich, gerne bemühen wir uns um eine Krankenhauszusatzversicherung unter den uns zur Verfügung stehenden ca. 40 deutschen Krankenversicherern.
Bei individuellen Fragen, rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine Email.
Wenn Sie die wahlärztliche Leistung nicht versichern möchten, sondern nur eine günstige Krankenhauszusatzversicherung zur Absicherung der Unterbringungskosten für das 1-oder 2-Bettzimmer suchen, werden Sie in unserem Vergleichsrechner ebenfalls fündig. Der Tarif DKV UZ1 sichert das 1-Bettzimmer, DKV UZ2 das 2-Bettzimmer ab. Die Tarife sind ohne Gesundheitsfragen und daher auch eine sehr gute Alternative bei Vorerkrankungen, wenn eine “normale” stationäre Zusatzversicherung nicht mehr abschließbar ist.
Sofort versichert?
Der Versicherungsschutz beginnt sofort nach Annahme des Antrags durch die Versicherung. Sieht ein Tarif jedoch Wartezeiten vor (in der Regel 3 Monate zu Beginn, sowie 8 Monate für Schwangerschaft und Psychotherapie) leistet der Tarif nur für den Teil einer stationären Behandlung, der nach der Wartezeit stattfindet. Zudem darf die Behandlung selbst erst nach Versicherungsbeginn angeraten sein.
Einige Tarife verzichten auf anfängliche Wartezeiten. Sie leistet trotzdem nur für Versicherungsfälle, die nach Versicherungsbeginn eingetreten sind. Diese Zusatzversicherungen für das Krankenhaus ohne Wartezeiten sind unter anderem
“Ohne Wartezeit” bedeutet nicht automatisch, dass ein laufender Versicherungsfall, also eine bereits angeratene stationäre Behandlung oder Operation mitversichert ist. Es bedeutet lediglich. dass ein Versicherer auf die “Allgemeinen Wartezeiten” (normalerweise 3 Monate zu Beginn) und teilweise auf die “Besonderen Wartezeiten” (üblicherweise 8 Monate für Entbindung und Psychotherapie) verzichtet und der Versicherte somit bezüglich einer nach Versicherungsbeginn angeratenen Heilbehandlung direkt versichert wäre. Ein Beispiel hierfür wäre z.B. wenn direkt nach Versicherungsbeginn z.B. eine Blinddarmentzündung oder eine vorher nicht bekannte schwere Erkrankung diagnostiziert wird, die sofort einen Krankenhausaufenthalt notwendig macht.
Bei bereits angeratenen Operationen und Krankenhausaufenthalten leisten weder Tarife mit Wartezeiten, noch Tarife ohne Wartezeiten.
Alterungsrückstellung wichtig?
Eine Krankenhausversicherung schließt man für den Fall ab, dass man irgendwann in der Zukunft krank werden könnte. Insofern ist die stationäre Zusatzversicherung kein Produkt, welches man öfters wechseln sollte, zumal bei Neuabschluss auch immer Gesundheitsfragen zu beantworten sind.
Sofern man daher nicht plant in den nächsten 10 Jahren die Gesetzliche Krankenversicherung komplett zu verlassen und sich z.B. komplett privat zu versichern, wäre es sinnvoller eine Absicherung mit Alterungsrückstellung zu wählen, auch wenn diese zu Beginn teurer ist.
Bei diesen Tarifen wird ab dem 21. Lebensjahr das Altersrisiko einkalkuliert und es finden keine “Alterssprünge” statt. Bei Tarifen ohne Alterungsrückstellung hingegen steigen die Beiträge besonders im Alter ab 60-70 Jahren stark an. Genau in diesem Alter ist die Wahrscheinlichkeit jedoch am höchsten diese Versicherung auch zu benötigen.
Weitere Infos zum Thema Alterungsrückstellungen
Klinik-Card wichtig, ja oder nein?
Viele Versicherer händigen ihren Versicherten eine “Klinik-Card” zur Abrechnung aus. Auf dieser sind die Daten des Versicherten und seine Versicherungsnummer gespeichert. Gleichzeit beinhalten Sie eine Willenserklärung des Versicherten auf der Rückseite, die die Ansprüche des Versicherten gegenüber seiner Krankenhausversicherung and das Krankenhaus abtreten. So kann das Krankenhaus direkt mit dem Versicherer abrechnen.
Tatsächlich ist diese Karte aber nicht wirklich nötig. Auch mit einem normalen Abtretungs-Formular aus Papier kann der Versicherte seine Forderungen gegenüber der Krankenversicherung an das Krankenhaus abtreten, so dass dieses die Rechnung direkt an die Versicherung stellen kann.
Und auch, wenn die Rechnung an den Versicherten gesendet wird, so kann diese ganz einfach z.B. per E-Mail oder Rechnungsapp an die Versicherung weitergeleitet werden mit der Bitte die Forderung an das Krankenhaus zu überweisen.
Passender Zeitpunkt für den Abschluss
Eine stationäre Zusatzversicherung sollte eigentlich mit der Intention der langfristigen Absicherung abgeschlossen werden, denn üblicherweise sind Krankenhausbehandlungen unvorhersehbar und treten gehäuft in späteren Lebensjahren auf.
Wenn Sie nicht kündigen, läuft die Versicherung im besten Fall lebenslang, solange Sie die Beiträge entrichten. Sämtliche von uns empfohlende Krankenhausversicherungen verzichten auf ihr ordentliches Kündigungsrecht.
Das bedeutet, dass der Versicherer Ihnen nicht kündigen kann, z.B. da Sie nach Vertragsbeginn schwer erkranken und die Versicherung häufig in Anspruch nehmen müssen.
Trotzdem besteht bei den meisten Tarifen nur eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Versicherungsjahren (meist gilt Verischerungsjahr = Kalenderjahr, so dass eine Kündigung zum 31.12 eines Jahres durch Sie mit 3 Monaten Kündigungsfrist möglich ist). Vereinzelt kann eine stationäre Zusatzversicherung auch bereits nach einem Jahr Mindestvertragslaufzeit wieder gekündigt werde (z.B. bei der Barmenia)
Die Deutsche Familienversicherung als Beispiel ermöglicht generell ein tägliches Kündigungsrecht durch den Versicherungsnehmer.
Zu beachten ist, dass bei Wechsel oder Neuabschluss einer anderen Zusatzversicherung eine erneute Gesundheitsprüfung nötig ist und die Beiträge aufgrund des dann gestiegenen Alters die Zusatzversicherung teurer machen werden.
Leistung über 3,5fach GOÄ wichtig?
Tatsächlich werden nur rund 1% aller privatärztlichen Rechnungen bezüglich einer Operation bzw. stationären Behandlung mit einem Gebührensatz von über 3,5 der GOÄ abgerechnet. Da heutige Krankenhausversicherungen diesen Leistungspunkt jedoch meist erfüllen, ohne dabei teurer zu sein als Tarife, die nur bis zum 3,5-fachen Höchstsatz leisten, empfehlen wir klar gleich einen Tarif mit dieser Leistung über dem 3,5fachen GOÄ-Satz auszuwählen.
Eine Absicherung der Erstattung bis zum 5-fachen GOÄ-Satz ist dabei aber vollkommen ausreichend.
Weitergehende Informationen zu diesem Thema: Wann darf der Höchstsatz der GOÄ überschritten werden?
Kinder Krankenhaus-Tarife
Sofern Sie eine Krankenhauszusatzversicherung für ein Kind suchen, sollten unbedingt die Unterbringungskosten einer erwachsenen Begleitperson durch den Tarif erstattet werden (rooming-in)
Gute Tarife wie Münchener Verein KlinikGesund oder Barmenia Krankenhausversicherung MehrKomfort haben diese Leistung ausreichend inkludiert. Wer bereits eine stationäre Absicherung ohne Rooming-in für sein Kind versichert hat, der kann diese Leistung auch selbst mit einem Krankenhaustagegeld in Höhe von 50 Euro abbilden. Z.B. über den Tarif DKV KKHT 30 (bei Kindern reicht es hier 30,-/Tag zu versichern, da die doppelte Leistung, also 60 Euro gezahlt wird.)
Ansonsten gelten für Kinder die gleichen Empfehlungen bezüglich der stationären Ergänzungsversicherung wie für Erwachsene. Da bis zum 21. Lebensjahr sowieso kein Tarif Alterungsrückstellungen bildet, ist dieser Punkt bei Kinder Absicherungen zu vernachlässigen.
Besonders empfehlenswerte Krankenhauszusatztarife für Kinder, die das Rooming in beinhalten sind folgende:
ebenfalls gut sind:
Alle Tarife versichern die Unterbringungskosten der Eltern, bzw. einer Begleitperson des Kindes. Bei den meisten Tarifen, ist bei Antragstellung eine Kopie aller U-Untersuchungshefte einzureichen. Am unkomplizierten funktioniert der Antragsprozess bei der Bayerischen, da diese Krankenhauszusatzversicherung nur online über den Vergleichsrechner abschließbar ist und keine weiteren Unterlagen oder Untersuchungshefte notwendig sind.
Vorerkrankungen
Sofern bei Abschluss einer Versicherung eine noch bestehende Vorerkrankung angegeben wird und der Versicherer den Antrag ohne Erschwernis oder mit Risikozuschlag annimmt, gilt diese als mitversichert. Es kann aber auch sein, dass ein Versicherer Behandlungen bezüglich der Vorerkrankung für die Zukunft mit einer Vereinbarung ausschließt. Was in jedem Fall nicht mitversichert werden kann, sind stationäre Behandlungen, die bei Abschluss der Versicherung bereits feststehen.
Das Verschweigen von Erkrankungen im Antrag, sofern danach gefragt wird, ist auf keinen Fall zu empfehlen, da man dadurch den kompletten Versicherungsschutz gefährdet.
Wer in Tarifen mit Gesundheitsfragen nicht mehr versicherbar ist, für den könnte aber der Tarif DKV UZ1 ohne Gesundheitsfragen eine Alternative sein. Ebenso bieter die AXA Krankenversicherung mit dem Tarif AXA Krankenhaus EASY ab sofort eine stationäre Zusatzversicherung für die Unterbringung im Einbettzimmer mit Komfortleistungen und Rooming-in (für versicherte Kindern und Jugendliche bis 15 Jahre) an, die ebenfalls ohne Gesundheitsfragen abschließbar ist und unter bestimmten Umständen auch Vorerkrankungen mitversichert, die in laufender Behandlung sind. Es darf in den 24 Monaten vor dem Zeitpunkt des Abschlusses bei den Tarifen DKV UZ1 bzw. AXA KH EASY lediglich noch keine stationäre Weiterbehandlung bezüglich der Vorerkrankung von einem Arzt angeraten worden sein.
Bei einer Krankenhausversicherung können verschiedene Vorerkrankungen dazu führen, dass der Antrag abgelehnt wird. Die genauen Kriterien können von Versicherung zu Versicherung variieren, aber hier ein paar Beispiele, welche Diagnosen in der Regel zur Ablehnung eines Antrags führen:
Häufige Vorerkrankung*, die zur Ablehnung führen kann, sind z.B. eine chronische Erkrankung wie Diabetes oder eine chronische Herzerkrankung (z.B. Herzschwäche, Vorhofflimmern etc.). Versicherungen sehen diese Erkrankungen oft als Risikofaktor, da sie eine langfristige medizinische Betreuung erfordern können.
Auch Krebserkrankungen innerhalb der letzten 5 Jahre führen in der Regel dazu, dass ein Antrag abgelehnt wird. Krebsbehandlungen sind oft teuer und langwierig, was für Versicherungen ein finanzielles Risiko darstellen kann.
Weitere Vorerkrankungen, die zur Ablehnung führen können, sind zum Beispiel Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Herzinfarkt oder Schlaganfall, psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Angststörungen, Autoimmunerkrankungen wie Multiple Sklerose oder Rheuma sowie bereits diagnostizierte Erbkrankheiten.
Es ist wichtig zu beachten, dass jede Versicherung ihre eigenen Richtlinien hat und dass nicht alle Vorerkrankungen automatisch zur Ablehnung führen. Manche Versicherungen bieten auch spezielle Tarife für Personen mit Vorerkrankungen an, bei denen jedoch oft höhere Beiträge oder Ausschlüsse für bestimmte Behandlungen gelten können, wobei dies bei den oben genannten Diagnosen eher nicht der Fall ist.
Ebenso wäre z.B: die DKV mit ihrer Krankenhausversicherung ohne Gesundheitsfragen eine Alternative, wenn herkömmliche Tarife nicht mehr möglich sind.
Gesundheitsfragen/Gesundheitsprüfung
Damit Sie im Leistungsfall problemlos Ihre Krankenhauszusatzversicherung in Anspruch nehmen können, ist es wichtig, dass die im Antrag gestellten Gesundheitsfragen korrekt beantwortet werden. Es sei denn, Sie wählen eine Krankenhausversicherung ohne Gesundheitsprüfung.
Eine Falschbeantwortung der Antragsfragen kann im schlimmsten Fall zum Rücktritt durch den Versicherer führen.
Es gibt drei verschiedene Arten von Gesundheitsprüfungen im Rahmen der Antragsstellung bei stationären Krankenzusatzversicherungen:
Die meisten Tarife stellen so genannte offene Gesundheitsfragen (dazu gehören z.B. die Tarife der SDK, Arag, Allianz, R+V, Continentale, Hanse Merkur, Münchener Verein, Gothaer und im Prinzip auch die Barmenia, welche zwar eine vereinfachte Frage stellt, die aber bezogen auf die abgefragten Arten von Erkrankungen, doch wieder offen ist, so dass fast alles anzugeben ist.).
Offene Gesundheitsfrage bedeutet, dass z.B. nach sämtlichen ambulanten, stationären und psychotherapeutischen Behandlungen und Erkrankungen innerhalb eines festgelegten Zeitraums (z.B.: die letzten 3-5 Jahre vor Antragstellung) gefragt wird.
Hier müssen Sie auch wirklich alle Behandlungen und Diagnosen angeben, die in den Abfragezeitraum fallen.
Hierzu zählen auch kleinere Erkrankungen und Arztbesuche, die Sie selbst vielleicht als unwichtig erachten.
Geben Sie besser alles an und vermerken Sie im Antrag, seit wann Behandlungs- und Beschwerdefreiheit vorliegt.
Sofern Sie sich nicht sicher sind, welche Behandlungen innerhalb der letzten Jahre stattfanden, fragen Sie Ihren Hausarzt oder fordern Sie sich bei Ihrer Krankenkasse kostenlos eine “Patientenquittung” an, die detailliert alle dort gespeicherten Behandlungen und Arztbesuche aufführt.
Eine kundenfreundliche Gesundheitsprüfung sehen Tarife mit einem geschlossenen Fragekatalog, mit JA/NEIN Fragen zu bestimmten Diagnosen/Behandlungen innerhalb der letzten 3-5 Jahre vor Antragstellung. (z.B,: DKV, UKV, Hallesche, Deutsche Familienversicherung und auch die Nürnberger Krankversicherung)
Solche Antragskonzepte mit vereinfachten Gesundheitsfragen bietet zum einen die DKV innerhalb Ihrer Tarif KGZ1 oder KGZ2 an. Dort wird konkret nach Größe und Gewicht, sowie einer Liste von konkreten Diagnosen gefragt, die nur mit Ja oder Nein beantwortet werden müssen.
Einige Diagnosen führen beispielsweise zur Ablehnung, andere wiederum zu Risikozuschlägen, die in dem Fall die bestehenden Vorerkrankungen durch einen medizinischen Wagnisausgleich mitversichern würde.
Eine zweite Gesellschaft, die Vorerkrankungen im stationären Bereich ziemlich kulant regelt, wäre die UKV mit Ihrem Tarif KlinikPrivat Premium.
Auch dieser Tarif kann ganz einfach über einen Online Abschluss Link durch das Ja/Nein Abfrageprinzip beantragt werden. Hier wird dem Kunden dann direkt mitgeteilt, wie bei der DKV auch, ob die Vorerkrankung und Folgen davon vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden oder mitversichert sind. Deshalb stellt auch dieser Tarif eine hervorragende Lösung dar, für Personen, die gut und gerne auf komplizierte Gesundheitsfragen verzichten können.
Des Weiteren ist die UKV mit Ihrem stationären Tarif einer der wenigen Gesellschaften am Markt, die es Personen ermöglicht auch noch eine stationäre Zusatzversicherung mit Chefarztleistungen abzuschließen, obwohl Sie unter Arthrose im Knie oder der Hüfte leiden. Das jeweilige Knie oder die Hüfte, mit der man dem oder der man unter Arthrose leidet, würde einfach vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden für die Zukunft.
Eine Diagnose wie Arthrose als offiziell bekannte Diagnose, wäre bei den meisten anderen Gesellschaften schon ein Ablehnungsgrund. Alternativ gäbe es in dieser Situation, wenn die UKV aufgrund anderer bestehender Vorerkrankungen auch nicht mehr abschließbar wäre, nur die DKV mit Ihren stationären Tarifen ohne Gesundheitsfragen.
Des Weiteren sehen die Nürnberger Krankenhausversicherung und der Deutsche Familienversicherung (DFV) Klinikschutz ebenfalls eine übersichtliche und unkomplizierte Gesundheitsabfrage vor. Allerdings werden bereits bestehende Versicherungsfälle und nicht im Antrag abgefragte chronische Erkrankungen nicht vom Versicherungsschutz erfasst.
Letztendlich bietet das Konzept der vereinfachten Gesundheitsprüfung viele Mittel und Wege eine für sich geeignete Absicherung zu erhalten. Es sollte aber im Einzelfall abgewogen werden, welche Zusatzversicherung bezogen auf den eigenen Gesundheitszustand der passende ist. Gerne beraten wir Sie hierzu telefonisch oder per E-Mail.
Es gibt derzeit 2 Versicherer, die bei einigen ihrer Krankenhauszusatzversicherungen auf Gesundheitsfragen verzichten. Bei beide Anbietern sind Vorerkrankungen grundsätzlich mitversichert, jedoch wird nicht für Krankenhausaufenthalte geleistet, wenn diese bereits innerhalb von 24 Monaten vor dem Abschluss der Versicherung ärztlich angedacht oder angeraten waren.
Der erste Anbieter von Krankenhauszusatzversicherungen am Markt war die Deutsche Krankenversicherungen, welche folgende Tarife anbietet:
Auch die AXA Krankenversicherung bietet ähnlich dem Tarif DKV UZ1 eine Absicherung der Wahlleistung (Unterbringung im 1-Bettzimmer) an, welche keine Gesundheitsfragen stellt. Es handelt sich hierbei um den Tarif AXA KH EASY. Dieser erstattet Komfortleistungen bei stationärer Unterbringung und im Fall einer vollstationären KUR oder REHA. Ebenso ist für versicherte Kinder die Rooming-in Leistung für einen Elternteil enthalten. Leider bietet die AXA in diesem Fall bisher keine Alternative für ein Krankenhaustagegeld ohne Gesundheitsfragen, der AXA Tarif kann aber durch das DKV Krankenhaustagegeld ergänzt werden.
Da die Thematik der Gesundheitsprüfung vielfältig ist, empfehlen wir Ihnen bei Vorerkrankungen, unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen. Durch unsere Erfahrung können Ihnen unsere Mitarbeiter in den meisten Fällen sehr schnell sagen, welche Tarife bezogen auf Ihre persönliche Situation in Frage kämen. Es gibt bei vielen Vorerkrankungen durchaus die Möglichkeit eine vollwertige stationäre Zusatzversicherung inklusive Chefarztbehandlung zu versichern.
Unser Vergleichsrechner beinhaltet sowohl die Tarife mit umfangreichen, einfachen und ohne Gesundheitsfragen.
Wenn Sie jedoch in den letzten 4 Jahren an einer schwere Vorerkrankung oder auch jedweder Art von psychischer Vorerkrankung wie z.B. Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, diagnostizierter Herzfehler, Depressionen, ADHS, Angststörung, Multiple Sklerose, HIV etc. leiden oder litten, kommen nur Tarife ohne Gesundheitsfragen in Betracht.
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