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Zuzahlung in der gesetzlichen Krankenversicherung – so senken Patienten die Kosten

Die Zuzahlungen in der Ersatzkasse sind ein immer wieder kritisiertes Thema. Der Focus berichtete in seiner Ausgabe vom 23. Mai 2019, dass die Eigenleistungen der Versicherten im Zeitraum von 2016 bis 2018 von 609 Millionen Euro auf 668 Millionen Euro gestiegen sind. Zuzahlungen kennen alle Versicherte, die älter als 18 Jahre sind.
Sie betragen zehn Prozent der Kosten, mindestens fünf Euro, höchstens jedoch zehn Euro.

Zusatzversicherung Ergänzung GKV neu

Zuzahlungen bergen ein Gesundheitsrisiko

Diese Aussage mag zunächst etwas merkwürdig klingen, wird aber von Politikern und Sozialverbänden immer wieder betont. Versicherte, die kein Anrecht auf die Zuzahlungsbefreiung haben, aber sich die Behandlung dennoch nicht leisten können, vermeiden Arztbesuche und notwendige Therapien. Dies wird gerade in den Bereichen der Physiotherapie und der Logopädie deutlich. Nun bergen Sprachstörungen keine direkte gesundheitliche Beeinträchtigung. Ein Kind mit einem nicht behandelten Sprachfehler läuft jedoch Gefahr, dass es daraus resultierend seelische Schäden davonträgt.

Das einzig Positive in Bezug auf Zuzahlungen ist der Umstand, dass diese auf zwei Prozent des Familienbruttoeinkommens gedeckelt sind. Bei chronisch Kranken sinkt die Grenze auf ein Prozent. Zum Familienbruttoeinkommen zählen alle Einkünfte, auch Bezüge von ALG II, Krankentagegeld oder Grundsicherung im Alter. Wer über diese Grenze hinaus Zahlungen geleistet hat, kann sich diese von der Ersatzkasse bis zu vier Jahre im Nachhinein zurückerstatten lassen.

Welche Möglichkeiten gibt es, die Kosten zu senken?

Der Gesetzgeber sieht, abgesehen von der Befreiung, keine Optionen vor. Den Versicherten bleibt nur die Möglichkeit, über private Krankenzusatzversicherungen ihre Kosten zu senken und die Behandlungsmöglichkeiten auf ein höheres Niveau zu heben.

Zahnersatz Eigenanteile senken

Gerade das Thema Zahnersatz sorgt bei vielen Versicherten für eine gewisse Sorge. Der Festkostenzuschuss der Ersatzkassen bedeutet auch bei einfachster Ausführung bereits hohe Kosten für den Patienten. Die Eigenleistung stellt zwar keine Zuzahlung im klassischen Sinn dar, lässt sich aber nur durch eine Zahnzusatzversicherung abfedern.

Zwar stellt dies keine Zuzahlung im eigentlichen Sinne dar, doch auch für gewisse Vorsorgemaßnahmen wie eine Professionelle Zahnreinigung muss der Gesetzlich Versicherte selbst in die Tasche greifen, da die GKV nur für Basisbehandlungen beim Zahnarzt die Kosten übernimmt. Auch derartige privatzahnärztliche Zusatzleistungen lassen sich über moderne Zahntarife kostengünstig versichern.

Ambulante Selbstbehalte für Arznei- Heil- und Hilfsmittel

Die privaten Krankenversicherer bieten zu praktisch allen Bereichen entsprechende Tarife an, um die Behandlungskosten für die Ersatzkassenmitglieder zu senken. Brillenträger überlegen es sich immer zwei Mal, ob sie sich eine neue Brille zulegen oder nicht. Nach der Streichung der Ersatzkassenzuschüsse müssen die Versicherten die Kosten in vollem Umfang selbst tragen. Die privaten Krankenversicherer bieten im Rahmen ihrer ambulanten Zusatztarife die Möglichkeit der Übernahme eines Teils der Kosten alle zwei Jahre.

Der Vorteil der ambulanten Krankenzusatzversicherung reicht aber noch weiter. Da die versicherten Personen als Privatpatienten gelten, übernimmt der Versicherer auch die Kosten für die Medikamente, sprich die Zuzahlung.

Die Zuzahlung betrifft aber nicht nur Heilmittel, Medikamente, sondern auch Hilfsmittel. Bei einem Rollstuhl beispielsweise ist die Zuzahlung auch auf zehn Euro begrenzt, aber: dies gilt nur für die handbetriebenen „Kassenmodelle“. Wer aus Bequemlichkeit einen Elektrorollstuhl wünscht, muss den Mehrbetrag aus eigener Tasche entrichten. Eine Kostenübernahme durch die Ersatzkasse erfolgt nur, wenn der Elektrorollstuhl medizinisch notwendig ist.

Günstige Tarife wie z.B. Signal Iduna Ambulant plus oder auch Universa Unimed Premium oder Exklusiv sichern einen Großteil der möglichen gesetzlichen Eigenanteile im ambulanten Bereich ab und leisten darüber hinaus auch noch für Heilpraktikerbehandlungen und Naturheilverfahren.

Stationäre Zuzahlungen

Die Zuzahlungen im Krankenhaus sind schon lange ein Thema, zehn Euro pro Tag betragen diese für die ersten 28 Tage eines Krankenhausaufenthaltes. Mit einer Krankenhaustagegeldversicherung lässt sich nicht nur die Miete für den Fernseher im Krankenhaus bezahlen, sondern auch die Zuzahlung zum Krankenhausaufenthalt kostengünstig absichern.
Das gleiche gilt übrigens auch für Zuzahlungen, die für eine stationäre Kur- bzw. Rehabilitationsmaßnahme anfallen. Hier können Gesetzlich Krankenversicherte recht günstig über eine Kurtagegeldversicherung vorsorgen.

Eigenanteile bei längerfristiger Arbeitsunfähigkeit

Für die ersten 6 Wochen einer Arbeitsunfähigkeit sind Arbeitsnehmer über den Arbeitgeber abgesichert, danach erhalten Sie von der Gesetzlichen Krankenversicherung ein Krankengeld. Hier beträgt der Eigenanteil des vorherigen Nettoeinkommens, der nicht durch das Krankengeld der GKV versichert ist, rund 20%. Eine solchte Lücke sollte man über eine Krankentagegeldversicherung absichern.