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Zahnzusatzversicherungen speziell für Wechselwillige

Zahnzusatzversicherungen mit Anrechnung einer Vorversicherung

Bessere Konditionen bei Vorversicherung

Es ist ärgerlich, wenn die Beiträge einer Zahnversicherung im Laufe der Zeit steigen oder man einfach unzufrieden mit der Leistungsregulierung ist. Wenn man jedoch seine Zahnversicherung einfach kündigt und eine neue abschließt, fallen meist neue Wartezeiten und ebenfalls anfängliche Summenbegrenzungen bei der neuen Versicherung an, was ein gewisses Risiko darstellt. Es gibt jedoch eine Lösung für diesen Fall, und das heisst: Zahnversicherungen mit Anrechnung der Vorversicherung.

Die folgenden Zahnzusatzversicherungen bieten deutlich verbesserte Bedingungen für den Fall, dass bereits eine Vorversicherung mit Zahnersatz-Erstattung bestand. Im besten Fall entfallen dadurch die anfänglichen Summenbegrenzungen (Leistungsstaffel), die so gut wie alle Zahnversicherungen vorsehen, komplett, in jedem Fall verkürzen sie sich jedoch um 1-2 Jahre. So geht man bei Kündigung und Wechsel der Zahnzusatzversicherung kein hohes Risiko ein, falls doch in den ersten Jahren nach Abschluss eine größere Zahnersatzbehandlung nötig wird.

  • Anrechnung der Vorversicherungszeiten
  • Keine anfänglichen Wartezeiten
  • Im besten Fall vollständiger Wegfall der anfänglichen Summenbegrenzungen
  • Beitragsersparnis bis zu 50% gegenüber bisheriger Zahnversicherung
  • Meist deutlich bessere Leistungen als die alte Zahnzusatzversicherung

Dieser Artikel wird regelmäßig überprüft und aktualisiert durch Dipl.Volkswirt Daniel Steinberger, Experte für die Zahnzusatzversicherung. Letzte Aktualisierung am 22.09.2024

Die besten Zahnzusatzversicherungen für Wechselwillige

Wer bereits eine Zahnversicherung besitzt und bei dem derzeit keine Zahnbehandlungen oder Zahnersatzmaßnahmen angeraten sind, der könnte durch den Wechsel der Zahnversicherung nicht nur sehr viel Geld sparen, er kann zudem die meist besseren Leistungen eines heutigen modernen Zahntarifes versichern, ohne dafür mehr ausgeben zu müssen als beim vorhandenen oder bereits gekündigten Alt-Tarif.

Das Leistungsniveau heutiger Zahnzusatzversicherungen ist insbesondere, was die Absicherungsbereiche der Zahnbehandlung (z.B. Wurzelbehandlung, Narkose, Parodontal-Behandlungen, Bleaching, Prophylaxe) angeht deutlich höher.

Da bei Abschluss einer neuen Zahnversicherung erneut anfängliche Summenbegrenzungen vorgesehen sind, könnte dies ein Hinderungsgrund sein, in eine ansonsten bessere Zahnversicherung zu wechseln.

Die Lösung sind Zahnversicherungen, die zum einen keine anfänglichen Wartezeiten vorsehen und zum anderen Kunden mit einer Vorversicherung bezüglich der anfänglichen Leistungsstaffeln bevorzugen oder sogar gänzlich auf eine Begrenzung verzichten.

Folgende Zahntarife sind hier besonders zu empfehlen:

Münchener Verein ZahnGesund

  • Münchener Verein ZahnGesund: Die beste Lösung, sofern Sie bereits mehrere Jahre eine Zahnversicherung besaßen und der Wechsel ohne Versicherungslücke (also nahtlos) erfolgt, bietet der Münchener Verein mit seinen neuen Tarifen ZahnGesund 100, ZahnGesund 85+ oder ZahnGesund 75+. (intern heißen die Tarife beim Münchener Verein 577,578,579)
    Die Tarife erstatten alle sowohl bis 100% für Zahnbehandlung und je nach Tarifvariante 75-100% für hochwertigen Zahnersatz. Durch ein 10 Jahre durchgehend gepflegtes GKV-Bonusheft erhöht sich der Erstattungssatz der günstigeren Varianten um weitere 5%-Erstattungssatz auf 80% bzw. 90%.
    Die bereits zurückgelegten versicherten Kalenderjahre werden voll angerechnet und die ansonsten 4 Kalenderjahre vorgesehene Leistungsbegrenzung kann damit im besten Fall vollständig erlassen werden.
    Dazu ist dem Versicherer spätestens bei Einreichen der ersten Zahnarzt-Rechnung ein lückenloser Vorversicherungsnachweis einzureichen.
    Wer also bereits z.B. 3,5 Jahre eine andere Zahnversicherung besaß, dem wird die Summenbegrenzung vom Münchener Verein in diesen 3 Tarifvarianten vollständig erlassen.
    Bei z.B. 1,5 Kalenderjahren Nachweis einer Vorversicherung beginnt man dann beispielsweise im 3. Versicherungsjahr beim Münchener Verein und hätte noch eine Begrenzung innerhalb der ersten 2 Versicherungsjahre (Versicherungsjahr gilt hier immer = Kalenderjahr).
    Der Münchener Verein verzichtet generell auf eine anfängliche Wartezeit. Achtung: Die weitere Voraussetzung für die Anrechnung der Vorversicherungszeiten ist, dass die Vorversicherung bei Abschluss des Münchener Verein ZahnGesund 75+ mindestens 70% Erstattungssatz betragen haben muss, für ZahnGesund 85+ mind. 80% und für den MV ZahnGesund100 mind. 100% Erstattungssatz.

Barmenia MehrZahn

  • Barmenia MehrZahn + Zahnvorsorge bonus: Auch die Tarifvarianten MehrZahn100, MehrZahn80 oder MehrZahn90 in Verbindung mit dem Baustein Zahnvorsorge Bonus der Barmenia Krankenversicherung bevorzugen Personen mit Vorversicherung.
    Hier ist ist nur wichtig, dass in der letzten 6 Monate vor dem Wechsel zur Barmenia bereits eine Zahnzusatzversicherung bestand. Statt anfänglicher 4 Kalenderjahre Summenbegrenzung verkürzt sich die Leistungsstaffel damit auf 2 Versicherungsjahre (=Kalenderjahre). Das bedeutet, dass im ersten Versicherungsjahr dann bis zu 1500 Euro erstattet wird und in den ersten 2 Jahren bis zu 3000 Euro.
    Nach 2 Kalenderjahren entfallen die Summenbegrenzungen dann komplett.
    Anfängliche Wartezeiten sehen auch die Tarife der Barmenia nicht vor.
    Bei der Barmenia muss nur im Antrag angekreuzt werden, dass bereits eine Vorversicherung bestand. Hier ist es zudem egal, wie leistungsfähig die Vorversicherung war und ebenfalls wie lange sie bestand.

Die Bayerische Zahnversicherung

  • Die Bayerische Zahnzusatzversicherung: Die Bayerische bei ihren Zahnzusatzversicherungen die Möglichkeit bei Abschluss die Summenbegrenzung auf 2 Kalenderjahre zu verkürzen. Die Voraussetzung ist, dass 6 Monate vor Versicherungsbeginn eine Zahnersatzversicherung bestand. Dabei ist die Dauer oder der Umfang der Zahnersatzversicherung egal. Zu den Zahnzusatzversicherungen der Bayerischen gehören die Tarife Zahn Prestige Plus, Zahn Prestige, Zahn Komfort und Zahn Smart.
    Insbesondere der Tarif Bayerische Zahn Smart ist als günstige Alternative mit verkürzter Leistungsstaffel als Wechseltarif zum Sparen geeignet. Der Tarif ist preisgünstig und erstattet solide 100% für wichtige Zahnbehandlungen und 80% für hochwertigen Zahnersatz.

Signal Iduna ZahnEXKLUSIV und Signal Iduna ZahnTop

Der leistungsstärkste Zahnergänzungstarife der Signal Iduna gewähren ab sofort ebenfalls eine Kürzung der normalerweise 4 Kalenderjahre andauernden anfänglichen Summenbegrenzung auf nur noch 2 Kalenderjahre. Der ZahnExklusiv der Signal Iduna ist dabei sogar ein 100 Prozent Zahntarif ohne Wartezeiten, welcher bis zu 100% der Aufwendungen für Prophylaxe, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie absichert. Der etwas günstigere Signal Iduna Zahn Top erstattet immerhin 90%, ebenfalls ohne anfängliche Wartezeiten. Die Vorversicherung muss für die Anrechnung mindestens in den letzten 6 Monaten vor Beginn der neuen Signal Iduna Zahnversicherung bestanden haben.

Wichtige Hinweise zum Vorgehen des Wechsels einer Zahnversicherung

  • Wechseln Sie nur, wenn bei Neuabschluss keine Zahnbehandlungen oder Zahnersatzmaßnahmen bereits zahnärztlich angeraten oder ersichtlich sind. Die bisherige Versicherung muss zwar auch bei einer Kündigung grundsätzlich noch leisten, aber nur für die Behandlung bis zum letzten Tag der Versicherungsdauer. Wird eine Behandlung bis dahin nicht abgeschlossen, wäre diese auch bei der neuen Versicherung nicht mitversichert.
  • Stellen Sie erst den Antrag bei der neuen Versicherung und kündigen Sie die alte Zahnversicherung erst nach Erhalt der Versicherungspolice der neuen Versicherung
  • Beachten Sie, dass Zahnversicherungen meist (es gibt Ausnahmen) eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Versicherungsjahresende vorsehen. Das Versicherungsjahresende ist oft, aber nicht immer das Kalenderjahresende (also Kündigung bis 30.9. eines Jahres zum 31.12. des gleichen Jahres). Bei einigen Versicherern, z.B. der Signal Iduna gilt als Versicherungsjahr aber der Monat, zu dem Sie ursprünglich die Versicherung begonnen hatten.
  • Bei außerordentlicher Beitragserhöhung Ihrer alten Zahnversicherung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht von 2 Monaten ab Zugang der Information über die Beitragsanpassung.
  • Bei Tarifen ohne Alterungsrückstellungen erhöht sich der Beitrag aufgrund Erreichen einer neuen Altersgruppe. Hier hat der Versicherungsnehmer ebenfalls ein außerordentliches Kündigungsrecht bis zu 2 Monate nach Inkrafttreten dieser altersbedingen Beitragserhöhung.
    Sieht ein Tarif Schadenfreiheitsklassen vor und der Beitrag erhöht sich insgesamt wegen eines zusätzlichen Schadenfreiheitsrabattes nicht, obwohl eine teurere Altersstufe erreicht wird, so hat der Versicherungsnehmer trotzdem eine außerordentliches Kündigungsrecht.
    Einige Versicherer lehnen Kündigungen aufgrund altersbedingter Beitragserhöhung unrechtmäßig ab. Weisen Sie explizit auf die Rechtmäßigkeit der Kündigung aufgrund altersbedingter Beitragserhöhung in Ihrem Kündigungsschreiben hin, um einer Ablehnung der Kündigung vorzubeugen.