Vorteile des Kostenerstattungsprinzips + Zusatzversicherung


Wählt ein gesetzlich Versicherter die Abrechnung nach dem Kostenerstattungsprinzip so kann dies große Vorteile für ihn haben:

Geringere Wartezeiten bei Arztterminen

Fast jeder Kassenpatient kann davon ein “Liedchen singen”. Trotz akuter Schmerzen reicht in den meisten Fällen für einen GKV-Versicherten mit Abrechnung nach dem Sachleistungsprinzip (Krankenkassenkarte, Krankenkasse rechnet mit Arzt ab), leider nicht nur ein Anruf beim Arzt, um einen zeitigen Termin zu erhalten.
Ohne akutes Behandlungsbedürfnis darf ein Kassenpatient bei einigen Fachärzten teilweise mehrere Monate auf einen Termin warten. Während ein Privatpatient selbst bei vollem Wartezimmer noch zum Arzt “durchgewunken” wird, darf der GKV-Versicherte frustriert den Heimweg antreten, es sei denn, er zahlt die Rechnung selbst.
Ein GKV-Versicherter, der bei seiner Krankenkasse das Kostenerstattungsprinzip beantragt hat, wird jedoch wie ein echter Privatpatient behandelt. Da der Arzt seine Arbeit hier angemessen entlohnt bekommt, wird ein solcher Patient in der Praxis zügiger einen Termin erhalten. Denn Ärzte sind heutzutage wie alle anderen Menschen in Zeiten, in denen das Geld nicht so locker sitzt, dazu angehalten, wirtschaftlich zu denken.
Ärzte haben nicht nur sich und ihrer Familie gegenüber eine Verantwortung, sondern genauso ihren Angestellten, die genauso wie medizinische Gerätschaften und Praxismiete bezahlt werden müssen.

Wartezimmer? – “ich bin Privatpatient”!

Auch wenn dies in der Praxis nicht vorkommen soll, so ist es seit Jahren gang und gebe. Jeder Schlüsseldienst erhält für seine Arbeit heutzutage mehr als ein Arzt, der ein jahrelanges Universitätsstudium ablegen musste, um seine Tätigkeit auszuüben. Warum also soll er dann die Patienten, von denen er lebt, nicht bevorzugen. Dies klingt sehr ungerecht, doch bleibt oft keine andere Wahl, um eine Arztpraxis wirtschaftlich tragfähig zu halten. Jeder normale Mensch würde bei der Wahl nach einem Job, sich bei 2 identischen Alternativen für die Beschäftigung entscheiden, die ihm nur 1 Euro mehr die Stunde einbringt.
Während ein Arzt für die Behandlung eines Kassenpatienten von der gesetzlichen Krankenversicherung gerade einmal ca. 20-30 Euro pro Quartal erhält, egal wie oft dieser sich behandeln lässt, so erhält kann er einem Privatpatienten für gerade eine Behandlung bereits einen höheren Betrag, den er dem Patienten in Rechnung stellen kann.
Ungerecht ist dies nur unter dem Gesichtspunkt, dass ein Kassenpatient sich ungerecht behandelt fühlt. Aber jeder intelligente Mensch würde sich ín einer solchen Situation ähnlich entscheiden und einen “Kunden”, der die Arbeit angemessen bezahlt zumindest leicht bevorzugen.
Insofern muss ein Privatpatient oder ein GKV-Versicherter mit entsprechender Krankenzusatzversicherung auch nicht so lang warten, einige Ärzte haben sogar extra Privatwartezimmer eingerichtet.
Optimal ist dieses Verhalten vielleicht nicht, doch ist die Schuld für diese Entwicklung eher beim deutschen gesetzlichen Gesundheitssystem zu suchen als beim Arzt, der einen Privatpatienten bevorzugt behandelt.

Behandlung durch Privatärzte

Viele Ärzte, die früher eine Kassenzulassung hatten, gaben diese bereits zurückgegeben. Während im Allgemeinen in den Hinterköpfen der Menschen die Überlegung steckt, ein Arzt ohne Kassenzulassung sei schlechter als ein Arzt ohne Kassenzulassung, der irrt in vielen Fällen ganz gewaltig. In den meisten Fällen handelt es sich bei dieser Gruppe von Ärzte um absolute Spezialisten, die sich ihre Leistung angemessen bezahlen lassen möchten. Da sie und ihre Behandlungsmethoden derart anerkannt sind, haben sie bereits einen genügend großen Stamm an Privatpatienten. Da sie derart ausgebucht sind, haben sie sich dazu entschlossen nur noch das Klientel zu bedienen, welches zahlungskräftig ist, bzw. welches aufgrund des Privatversichertenstatus die Rechnung erstattet bekommt.
Ein GKV-Versicherter, der die Kostenerstattung gewählt hat und eine entsprechende Zusatzversicherung besitzt, kann ebenfalls eine Behandlung durch diese Spezialisten in Anspruch nehmen und erhält zumindest Teile der Rechnung von seiner Krankenzusatzversicherung zurück.
Hier ist jedoch Vorsicht geboten, da in diesem Zusammenhang nur Tarife zu empfehlen sind, die einen möglichst großen Teil der Rechnung dann erstatten, wenn die gesetzliche Krankenkasse gar nicht vorleistet.
Der einzig wirklich empfehlenswerte Tarif ist hier der ARAG 182 , weil dieser 60%der Rechnung auch dann übernimmt, wenn keine Vorleistung der Krankenkasse stattfindet. Dies auch noch ohne Begrenzung nach oben.

Bei Gesundheit – Geld zurück

Wer das Kostenerstattungsprinzip + passende Zusatzversicherung gewählt hat, der ist im Fall der Krankheit optimal versichert. Ist er jedoch gesund, so erhält einen Teil der Beiträge zurück. Er profitiert also in jedem Fall.

Keine nervigen GKV-Selbstbehalte

Jeden nervt die Praxisgebühr. Zwar sind 10 Euro für die meisten Personen nicht soviel Geld, aber wer sie beim Arztbesuch nicht dabei hat, der wird schlicht und einfach nicht behandelt. Hinzu kommt, dass die meisten Ärzte hier wenig kulant sind. Ein Nachreichen, Zahlung per EC-Karte -Fehlanzeige. Wer also seine Geldbörse vergessen hat, der darf in den meisten Fällen nochmal los und die Wartezeit beim Arzt beginn von vorn.
Ein GKV Versicherter mit Kostenerstattunf und Krankenzusatzversicherung hat keine nervigen Zuzahlungen, wie die Praxisgebühr, Rezeptgebühr usw. zu entrichten.

Zugriff auf bessere Behandlungsmethoden

Die passende Zusatzversicherung erstattet sowohl die Behandlung durch einen Heilpraktiker, als auch Naturheilverfahren durch Ärzte, spezielle Vorsorgeuntersuchungen, Medikamente uvm. von denen Kassenpatienten mit Sachleistungsprinzip nur träumen bzw. die sie aus eigener Tasche teuer bezahlen müssen. Ein weiteres Argument für das Kostenerstattungsprinzip + ambulante Krankenzusatzversicherung

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