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Zahnzusatzversicherung Annahmecheck

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z.B. 12.01.1980

Wie sind Sie krankenversichert?

gesetzlich = Mitglied oder familienversichert bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse
Heilfürsorge = Soldaten oder Beamte wie z.B. Polizisten
privat = in einer Private Krankenvollversicherung versichert


Angeratene oder bereits laufende Behandlung?

Hiermit sind vom Zahnarzt bereits konkret angeratetene Zahnersatzmaßnahmen oder sonstige Zahnbehandlungen (z.B. Füllungen, Wurzelbehandlung etc.) gemeint, die zum Zeitpunkt des Abschlusses einer neuen Zahnversicherung noch nicht erfolgreich abgeschlossen sind.
Regelmäßig empfohlene Prophylaxe, wie z.B. die Prof. Zahnreinigung (PZR) stellt keine angeratene Behandlung dar.

Wichtiger Hinweis:

Sofern der Tarif nicht ausdrücklich darauf hinweist, sind bereits bei Abschluss angeratene Behandlungen nicht versichert.

Der Vergleichsrechner prüft nur, ob ein Tarif in so einem Fall noch abschließbar ist.

Fehlende nicht ersetzte Zähne?

Dies sind Zähne, die zwar fehlen, aber nicht bereits durch einen Zahnersatz (z.B. Implantat, Brücke, herausnehmbare Prothese etc.) ersetzt wurden.

Nicht als fehlend anzugeben sind:

- vollständig geschlossene Zahnlücken(z.B. durch eine kieferorthopädische Behandlung).
- fehlende Milchzähne
- nicht angelegte bleibende Zähne, sofern dort ein Milchzahn noch vorhanden und intakt ist.

Zahnlücke mitversichern?

Sofern bei Abschluss bereits ein Zahn fehlt, der noch nicht ersetzt wurde, jedoch noch keine Zahnersatzmaßnahme begonnen bzw. konkret von einem Zahnarzt (Eintrag Patientenakte) angeraten wurde, versichern einige Tarife eine solche Zahnlücke (unter Umständen mit einem Risikozuschlag oder einer strengeren Summenbegrenzung in den ersten Jahren) bezüglich zukünftiger Behandlungen mit. 

In der Ergebnis Alternativliste finden sich bei Anwahl dieses Filters auch die Tarife wieder, die fehlende, nicht ersetzte Zähne zwar mitversichern, die jedoch die generelle Erstattungshöhe in den ersten Versicherungsjahren sehr stark begrenzen (strengere Summenbegrenzungen).

Leistung für bereits angeratenen Zahnersatz//Zahnbehandlung bzw. Kieferorthopädische Maßnahme

Sehr wenige Tarife leisten auch für Zahnbehandlungen, Zahnersatz oder eine bereits bei Vertragsbeginn angeratene/begonnene Maßnahme.

99% der Tarife würden hier jedoch keine Leistung erbringen.

Wurde das Ersetzen fehlender Zähne bereits konkret angeraten?

Bitte die Frage mit "ja" beantworten, sofern ein Zahnarzt den Ersatz eines oder mehrere fehlender Zähne bereits konkret in der Patientenakte angeraten oder sogar einen Heil- und Kostenplan ersttellt hatte.

Tragen Sie einen herausnehmbarer Zahnersatz?

Sind einige oder alle Ihrer Zähne die durch eine von Ihnen selbst herausnehmbare Voll- oder Teilprothese ersetzt?
Achtung: Damit ein herausnehmbarer Zahnersatz als normal mitversichert gilt, darf dieser kein "Provisorium" darstellen, welches vom Zahnarzt übergangsweise eingesetzt wird und bereits der Ersatz durch z.B. ein Implantat konkret geplant ist.


Wurden Sie in den letzten 3 Jahren von einem Zahnarzt wegen einer Zahnfleischerkrankung wie z.B. Parodontose/Parodontitis behandelt?

Der Vergleichsrechner zeigt Ihnen, welche Tarife in einem solchen Fall noch abschließbar sind.
Einige Tarife schließen die Folgen von Parodontose (z.B. Zahnverlust in Folge Parodontose) komplett aus. Dies ist daher eher nicht zu empfehlen und wir listen solche Tarife mit Hinweis in der Alternativliste auf.

Wichtiger Hinweis: Behandlungen für bei Abschluss bestehende Zahnfleischerkrankungen sind grundsätzlich nicht mitversichert!

Zahnschienen - Knirscherschiene angeraten oder bereits verordnet?

Wurde Ihnen seitens eines Zahnarztes bereits eine Zahnschiene  z.B. aufgrund "Zähneknirschens" (Bruxismus) oder einer Kiefergelenkerkrankung verordnet?
Es ist hierbei egal, ob Sie diese noch tragen oder selbst entschieden haben dies nicht zu tun. Sofern Ihnen irgendwann einmal eine solche verordnet wurde, muss diese Frage mit "ja" beantwortet werden.

Der Vergleichsrechner zeigt Ihnen Tarife an, die grundsätzlich noch abschließbar sind, laufende Behandlungen sind immer vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.


Ihr geplanter Versicherungsbeginn:

Ein Antrag kann maximal 6 Monate vor dem Versicherungsbeginn gestellt werden.
Bis zum 15. eines Monats kann der "technische" Versicherungsbeginn der 1. des laufenden Monats sein.
Wichtiger Hinweis: Versicherungsschutz besteht frühestens ab Annahme des Antrags durch den Versicherer und dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn.

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Filterkriterien

Wie hoch soll die Absicherung für Zahnersatz sein?

Wie viel Prozent der Gesamtaufwendungen für hochwertigen Zahnersatz (zusammen mit einer eventuellen Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse oder Heilfürsorge) soll der Tarif mindenstens erstatten?

Wie hoch sollen die Leistungen für Zahnbehandlungen und Prophylaxeleistungen des Tarifes sein?

z.B. Füllungen, Wurzel- Parodontosebehandlungen, Aufbißschienen; Professionelle Zahnreinigung(PZR), Fissurenversiegelung, Zahnaufhellung(Bleaching).

Premiumschutz: Tarife, die mind 150,/Jahr für die PZR, sowie umfangreiche Zahnbehandlungs- und Prophylaxeleistungen enthalten.
Basisschutz:
nur Tarife die mindestens Basisleistungen für Prophylaxe und Zahnbehandlung oder mehr pro Jahr erstatten.
mit und ohne anzeigen: = keine Präferenz. Es werden alle Tarife, egal ob mit oder ohne Zahnbehandlungs- und Prophylaxe Leistung angezeigt.
ohne: Es werden nur Tarife angezeigt, die keine Zahnbehandlung mitversichern, also reine Zahnersatz-Tarife


Erstattung Kieferorthopädie (KFO) mitversichern?

mit und ohne anzeigen: KFO-Leistung = keine Voraussetzun. Es werden alle Tarife angezeigt, sowohl mit als auch ohne KFO-Leistungen
Kinder + Jugendliche: Tarife, die mindestens Basisleistungen für KFO bei Kinder und Jugendlichen >18 Jahre vorsehen.
mind. unfallbedingt: Tarife, die mindestens bei unfallbedingter KFO Behandlung leisten
ohne Altersbeschränkung: Nur Tarife, die KFO-Leistungen ohne eine Altersbegrenzung vorsehen (auch für Erwachsene)

Wichtiger Hinweis: Bereits angeratene oder schon laufende Behandlungen sind grundsätzlich nicht mitversichert!

Tarife ohne Wartezeit verzichten auf die normalerweise übliche Wartezeit von 3-8 Monaten. (3Monate= Allgemeine Behandlungen/Zahnbehandlung) 8 Monate (Zahnersatz/Entbindung/Psychotherapie)
Dies bedeutet jedoch nicht, dass automatisch auch für bereits vor Versicherungsbeginn angeratene oder sogar Behandlungen geleistet wird. (Angeratene Sehhilfen stellen hingegen kein Problem dar.)

Hohe Erstattung für Zahnersatz in den ersten Jahren

Diese Tarife sehen kundenfreundliche anfängliche Summenbegrenzungen (Leistungsstaffeln) vor!.
Sie erstatten innerhalb der ersten 2 Kalenderjahre mind. 3.0000 Euro oder mehr und innerhalb der ersten 4 Kalenderjahre mind. 6.000 Euro oder mehr.

Planen Sie eine bestehende/gekündigte Zahnversicherung zu wechseln?

Einige Anbieter gewähren Ihnen im Fall der direkten Weiterversicherung (im Anschluss an eine andere Zahnversicherung) eine verkürzte Leistungsstaffel oder erlassen Ihnen anfängliche Summenbegrenzungen sogar komplett.

Kalkulationsart - Auswahlmöglichkeiten

Ab dem 21. Lebensjahr unterscheidet man zwischen 2 Kalkulationsarten von Tarifen:

1. keine Alterungsrückst. = Tarife ohne Bildung von Alterungsrückstellungen (Schadenversicherung): Beitrag verändert sich mit Erreichen einer höheren Altersgruppe. Es werden keine Alterungsrückstellungen gebildet. Beitrag steigt aufgrund Älterwerdens mit den Jahren an.

2. Inkl. Alterungsrückst.: Tarife inklusive Bildung von Alterungsrückstellungen:: Tarife, die nach Art der Lebensversicherung kalkuliert sind, berechnen den Beitrag gemäß dem Eintrittsalter und behalten diesen bei. Es gibt keine "Altersbeitragssprünge". Dadurch sind sie zu Beginn deutlich teurer als Tarife ohne Alterungsrückstellung. 

unwichtig: Es werden alle Tarife ungeachtet der Kalkulationsart angezeigt.

Wichtiger Hinweis: Während sich die Beitragssteigerungen bei Zahnversicherungen ohne Alterungsrückstellungen(AR) im Laufe der Jahre relativ in Grenzen halten (ca. Verdoppellung eines 70-Jährigen gegenüber einem 25-Jährigen) , sind diese bei Krankenhausversicherungen ohne Bildung von AR später erheblich (ca. 5-7facher Beitrag eines 70-Jährigen gegenüber dem Beitrag für einen 25-Jährigen)

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Tarif XY
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monatlich 22,00 €
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Wer soll versichert werden

Wählen Sie diese Option, wenn Sie selbst die zu versichernde Person sind.

Wählen Sie diese Option, wenn die Versicherung nicht Sie, sondern eine andere Person absichern soll.
Z.B. ein Kind oder Ihr/e Partner/in. Bei Kindern/Jugendlichen <18 Jahren muss der Antragsteller zwingend eine volljährige Person (z.B. ein Elternteil) sein.

Antragsteller

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Kontaktdaten

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Sie können uns hier optional weitere Angaben mitteilen.
Adresse

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Bankverbindung (freiwillige Angabe)

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(Wenn der Kontoinhaber der versicherte Person gleicht.

Abschluß

Geplanter Beginn der Versicherung
(Abhängig vom vollständig eingereichten Antrag).

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Bei Fragen kontaktieren Sie uns gern telefonisch: 040/2110766-0 (Mo-Fr zwischen 9:00-19:00 Uhr) oder per EMail: info@fairfekt.de

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