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Privatarzt Informationen Vorteile

Ambulante Restkostenversicherung (Kostenerstattungsprinzip)

Privatpatient beim Arzt

  • Bis 100% Kostenübernahme ohne Begrenzung
  • Behandlung auch durch Ärzte ohne Kassenzulassung
  • Absicherung Krankenhaus + Zähne optional
  • Über 15 Jahre Erfahrung im Thema GKV Kostenerstattungsprinzip

Privatarzt (Arzt ohne Kassenzulassung)

Privatarzt ohne Kassenzulassung

Privatarzt ohne Kassenzulassung

Was ist ein Privatarzt?

Ein Privatarzt ist ein niedergelassener Arzt, der über keine kassenärztliche Zulassung vergügt. Dies kann verschiedene Gründe haben und sagt zunächst einmal nicht unbedingt etwas über die Qualität der Qualifikation des Arztes etwas aus. Der einzige Unterschied zum Arzt mit kassenärztlicher Zulassung ist, dass der Privatarzt keine Zulassung der gesetzlichen Krankenkassen besitzt und daher Behandlungen nicht über die Gesetzliche Krankenkasse abrechnen kann. Er stellt dem Patienten stattdessen seine Behandlung privat in Rechnung (nach Gebührenordnung für Ärzte).

Viele Ärzte haben ihre Kassenzulassung abgegeben und arbeiten nur noch als Privatarzt. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Entgegen vieler Meinungen bedeutet die Tatsache, dass ein Arzt keine Kassenzulassung nicht, dass er diese nicht bekommen könnte oder gar ein schlechter Arzt ist, ganz im Gegenteil. Viele Spezialisten haben ihre Kassenzulassung abgegeben, da sie die Restriktionen der gesetzlichen Krankenversicherung derart in ihrer Arbeit eingeschränkt haben, dass sie so für sich entschieden haben und nur noch Patienten behandeln, die als Selbstzahler auftreten. Dies entbindet den Arzt z.B. von der Aufgabe jeden Patienten annehmen zu müssen, der eine Versichertenkarte einer GKV vorlegt.

Welcher Arzt ist besser, Privatarzt oder Kassenarzt?

Die Frage, welche Art von Arzt nun besser ist, steht auf einem anderen Blatt geschrieben. Fakt ist, dass viele Fachärzte es vorgezogen haben nur noch auf private Rechnung zu arbeiten, eben weil sie durch ihre Erfahrungen und hohen Leistungen einen genügend großen Patientenstamm besitzen und so Vorteile durch diese Entscheidung haben. Angesichts der Tatsache, dass die gesetzliche Krankenkasse nur geringe Kopfpauschalen für die Behandlung ihrer Mitglieder an Kassenärzte zahlt und deren Leistung damit nicht angemessen vergütet werden kann, muss ein Kassenarzt in vielen Fällen einen niedrigeren medizinischen Behandlungsstandard anbieten. Ein Privatarzt, stellt hingegen keine überteuerten Rechnungen, ganz im Gegenteil lässt er sich sein höherwertige medizinische Behandlung einfach nur angemessenen nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte bezahlen.
Es ist auch bei Kassenärzten bereits seit Jahren bekannt, dass im Durchschnitt auf zehn Kassenpatienten mindestens ein Privatpatient kommen muss, damit dieser die niedrigen Zahlungen der gesetzlichen Krankenkassen quersubventioniert.
Ärzte, die über einen großen Privatpatientenstamm verfügen, ziehen es in vielen Fällen einfach vor, sich Ihre Arbeit von diesen angemessen bezahlen zu lassen und geben ihre Kassenzulassung zurück.
Im Durchschnitt kann man also davon ausgehen, dass die Fähigkeiten eines Privatarztes in vielen Fällen höher sind. Dies zu pauschalisieren, wäre jedoch ebenso falsch, wie zu sagen, ein privatarzt sei schlecht und besitze deswegen keine Kassenzulassung.

Anzahl an Privatärzten und Kassenärzten

2009 waren in Deutschland ca 138000 Ärzte im ambulanten Bereich tätig, davon waren ca. 7500 Ärzte ohne Kassenzulassung, also Privatärzte. Die Anzahl an Privatärzten ist demnach anteilig sehr gering, nimmt jedoch in den letzten Jahren zu.
Auch die Kassenärzte können übrigens privatärztlich tätig werden, was sie bei Millionen privat Versicherter ja auch tun.

Erstattet die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für einen Privatarzt?

Nur in ganz seltenen Fällen, denn die Krankenkasse muss, wie die Bezeichnung schon vermuten lässt, nur die Behandlungen eines Kassenarztes bezahlen. Die Krankenkassen haben hierzu Verträge mit den kassenärztlichen Vereinigungen ausgehandelt, in welchen aufgeführt ist, welche Leistungen von der Krankenkasse honoriert werden und auch in welcher Höhe. Wer also zu einem Spezialisten gehen möchte, der keine Kassenzulassung besitzt, muss für die Rechnung aus eigener Tasche aufkommen.
Die Kosten für den Privatarzt werden nur für Privatpatienten von deren privater Krankenversicherung übernommen. Gesetzlich versicherte können sich die Kosten der Behandlung durch einen Privatarzt nur dann erstatten lassen, wenn Sie über eine geeignete ambulante Krankenzusatzversicherung verfügen. Diese kommt für einen Großteil der Kosten eines Privatarztes auf.

Welche Möglichkeiten gibt es Behandlungen durch Privatärzte abzusichern?

Generell machen Private Krankenversicherungen keinen Unterschied zwischen Ärzten mit Kassenzulassung und Privatärzten ohne Kassenzulassung. Das bedeutet, dass Sie mit einer Krankenkostenvollversicherung die Behandlungskosten durch Privatärzte erstattet bekämen.

Leider ist es nicht jedem möglich, sich komplett privat krankenzuversichern und es macht auch für viele aufgrund des Alters, Einkommens oder der Familiensituation keinen Sinn, das gesetzliche Krankenversicherungssystem komplett zu verlassen.

Es gibt jedoch trotzdem eine Möglichkeit für in einer GKV Versicherte, private Behandungsrechnungen z.B. durch Privatärzte (Ärzte ohne Kassenzulassung) erstattet zu bekommen.

Wer die Umstellung vom Sachleistungs- auf das Kostenerstattungsprinzip bei seiner Krankenkasse beantragt, und gleichzeitig eine spezielle private Restkostenzusatzversicherung bei einer privaten Krankenversicherung abschließt, genießt quasi dasselbe Versicherungsniveau wie das eines komplett PKV-Versicherten.

Gute ambulante Zusatzversicherungen übernehmen die Mehrkosten privatärztlicher Behandlungen, sowie ärztlich verordneter Arznei- Heil- und Hilfsmittel. Auch dann wenn der behandelnde Arzt keine Kassenzulassung besitzt und auch für Leistungen, die generell nicht unter den gesetzlichen Leistungsumfang fallen.

Bei Behandlungen durch Privatärzte wäre bei folgenden Zusatztarifen eine Erstattung von 80-100% der Aufwendungen, auch ohne die Vorleistung einer GKV möglich:

  • DKV KAMP – würde immerhin 85% der Behandlungskosten durch Privatärzte versichern
  • DKV BMG – würde sogar 100% der Kosten erstatten
  • Signal Iduna Ambulant Top – erstattet in diesem Fall immerhin 80% der Behandlungsrechnung.

In unserem Vergleichsrechner zur ambulanten Restkostenversicherung finden Sie noch einige andere Tarife, mit denen Sie auch Behandlungskosten durch Privatärzte oder Privatkinderärzte in Anspruch nehmen können.

Private Kinderärzte

In vielen Regionen Deutschlands ist es für Eltern besonders schwer einen geeigneten Kinderarzt zu finden. Viele Kinderärzte mit Kassenärztlicher Zulassung haben diese abgegeben und agieren nur noch als Privatarzt. Weitere Infos zum Thema Kinderärzte werden zur Mangelware.

Besonders bei Kindern gestaltet es sich relativ einfach und ist kostengünstig möglich, dass auch Behandlungen durch Kinder-Privatärzte privat versichert werden können. Dazu muss kein Wechsel in eine private Krankenkostenvollversicherung ergolgen. Es kann das GKV-Kostenerstattungsprinzip für einzelne mitversicherte Kinder beantragt werden. Die GKV selbst zahlt zwar nicht für Privatärzte, jedoch wäre in diesem Fall der Abschluss einer privaten Ambulanten Zusatzversicherung für das Kind möglich.
Eine diesbezügliche ambulante Restkostenversicherung wie die im vorherigen Abschnitt genannten Tarife (DKV KAMP, DKV BMG oder Signal Iduna Ambulant Top) kostet für ein Kind in etwa 50 Euro im Monat.
Damit wäre eine 80-100-prozentige Kostenübernahme für Behandlungskosten durch private Kinderärzte ohne Kassenzulassung für ein Kind möglich.


Der Artikel wird regelmäßig aktualisiert und überarbeitet durch Dipl. Volkswirt Daniel Steinberger, Experte für Private Krankenversicherung. Zuletzt am 14.11.2024