Privatpatient beim Arzt
Privatarzt ohne Kassenzulassung
Ein Privatarzt ist ein niedergelassener Arzt, der über keine kassenärztliche Zulassung verfügt. Dies kann verschiedene Gründe haben und sagt zunächst einmal nicht unbedingt etwas über die Qualität der Qualifikation des Arztes etwas aus. Der einzige Unterschied zum Arzt mit kassenärztlicher Zulassung ist, dass der Privatarzt keine Zulassung der gesetzlichen Krankenkassen besitzt und daher Behandlungen nicht über die Gesetzliche Krankenkasse abrechnen kann. Er stellt dem Patienten stattdessen seine Behandlung privat in Rechnung (nach Gebührenordnung für Ärzte).
Viele Ärzte haben ihre Kassenzulassung abgegeben und arbeiten nur noch als Privatarzt. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Entgegen der Meinung vieler Menschen, bedeutet der Umstand, dass ein Arzt keine Kassenzulassung nicht, dass er diese nicht bekommen könnte oder gar ein schlechter Arzt ist, ganz im Gegenteil. Viele Spezialisten haben ihre Kassenzulassung abgegeben, da sie die Restriktionen der gesetzlichen Krankenversicherung derart in ihrer Arbeit eingeschränkt haben, dass sie so für sich entschieden haben und nur noch Patienten behandeln, die als Selbstzahler auftreten. Dies entbindet den Arzt z.B. von der Aufgabe jeden Patienten annehmen zu müssen, der eine Versichertenkarte einer GKV vorlegt.
“Kassenärzte” sind Vertragsärzte, die einen Vertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung geschlossen haben. Dies hat für den Arzt ein paar Vor- und langfristig jedoch viel erheblichere Nachteile.
Ein Vorteil ist beispielsweise, dass ein Vertragsarzt sehr einfach einen großen Patientenzulauf erhält, da ca. 90% der Menschen in Deutschland bei einer GKV versichert sind. Er hat somit sehr viele Patienten, die jedoch für sich genommen einzeln nur sehr wenig Honorar einbringen.
Vertragsärzte müssen die Behandlungen, die Sie bei diesen GKV-Versicherten durchführen allerdings auch verpflichtend mit den relativ niedrigen Pauschalen der GKV abrechnen, was wiederum ein Nachteil bedeutet. Sowohl für den Arzt, der sich, da er gezwungen ist, kostendeckend zu arbeiten, nicht in dem Umfang um den Patienten kümmern kann, der möglichweise sinnvoll wäre, da die Kostenpauschalen sehr knapp kalkuliert sind.
Die Frage, welche Art von Arzt nun besser ist, steht auf einem anderen Blatt geschrieben. Fakt ist, dass viele Fachärzte es vorziehen, nur noch auf private Rechnung zu arbeiten, eben weil sie durch ihre Erfahrungen und hohen Leistungen einen genügend großen Patientenstamm besitzen und so Vorteile durch diese Entscheidung haben. Angesichts der Tatsache, dass die gesetzliche Krankenkasse nur geringe Kopfpauschalen für die Behandlung ihrer Mitglieder an Kassenärzte zahlt und deren Leistung damit nicht angemessen vergütet werden kann, muss ein Kassenarzt in vielen Fällen einen niedrigeren medizinischen Behandlungsstandard anbieten. Ein Privatarzt, stellt hingegen keine überteuerten Rechnungen, ganz im Gegenteil lässt er sich seine höherwertige medizinische Behandlung einfach nur angemessenen nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte bezahlen.
Dass Vertragsärzte von der GKV eine quartalsmäßige Pauschale für die Behandlung eines Patienten erhalten, kann dann zu Problemen führen, wenn er zu viele zeitintensive Patienten hat, die sehr oft innerhalb eines Quartals in seine Praxis kommen und zu wenige, bei denen eine kurze 5-minütige Begutachtung im Quartal ausreicht. Denn für beide Arten von Patienten erhält er nahezu das gleiche Honorar von der gesetzlichen kassenärztlichen Abrechnungsstelle.
Hinzu kommt, dass der Kassenarzt sogar, wenn er trotzdem fleißig ist und einfach mehr Patienten aufnimmt und länger arbeitet, am Ende an die Maximalbudgetgrenzen stößt. In dem Fall erhält er ab einer bestimmten Summe kein weiteres Behandlungshonorar mehr für seine Arbeit durch die GKV oder muss sogar einen Teil zurückzahlen.
Da ist es nur logisch, dass die Motivation des Kassenarztes nur bis zu einem bestimmten Grad gegeben ist, denn kein Mensch arbeitet gern, ohne eine Bezahlung dafür zu erhalten.
Genau das ist auch ein Grund für die langen Wartezeiten auf Termine und lange Wartezeiten in den Wartezimmern für Kassenpatienten.
Kassen- bzw. Vertragsärzte dürfen natürlich auch Nicht-GKV-Versicherte (also Privatpatienten) behandeln.
Es ist bei Vertragsärzten (Kassenärzte) bereits seit Jahren bekannt, dass im Durchschnitt auf zehn Kassenpatienten mindestens ein Privatpatient kommen muss, damit dieser die niedrigen Zahlungen der gesetzlichen Krankenkassen quersubventioniert. Denn genau wie ein Privatarzt, der ausschließlich Selbstzahler, bzw. Privatversicherte behandelt und dafür nach der GOÄ seine Behandlung dem Patienten in Rechnung stellen darf, ist dies natürlich auch bei jedem Arzt mit Kassenzulassung möglich und wird natürlich auch getan.
Das Ganze ist eine Mischkalkulation für den Vertragsarzt, denn von dem kleinen Überschuss, den er pro Kassenpatienten erzielt kann er kaum überleben. Nur wenn er einen Anteil von zumindest 10% Privatpatienten behandelt, funktioniert die langfristige Finanzierung seines Praxisbetriebs.
Ärzte, die über einen großen Privatpatientenstamm verfügen, ziehen es in vielen Fällen einfach vor, sich Ihre Arbeit von diesen angemessen bezahlen zu lassen und geben dann ihre Kassenzulassung zurück.
Im Durchschnitt kann man also davon ausgehen, dass die Fähigkeiten eines Privatarztes in vielen Fällen höher sind. Dies zu pauschalisieren, wäre jedoch ebenso falsch, wie zu sagen, ein Privatarzt sei schlecht und besitze deswegen keine Kassenzulassung.
h2 Anzahl Privatärzte und Kassen-Vertragsärzte in Deutschland
2023 waren in Deutschland ca 138000 niedergelassene Ärzte im Bereich der ambulanten medizinischen Versorgung tätig. Davon waren ca. 7500 Ärzte ohne Kassenzulassung, also Privatärzte. Die Anzahl an Privatärzten ist demnach anteilig sehr gering, nimmt jedoch in den letzten Jahren zu.
Auch die Kassenärzte können privatärztlich tätig werden, was sie bei Millionen privat Versicherter ja auch tun.
Nur in sehr seltenen Fällen! Denn die gesetzlichen Krankenkassen müssen, wie die Bezeichnung schon vermuten lässt, nur die Behandlungen eines Kassenarztes bezahlen. Die Krankenkassen haben hierzu Verträge mit den kassenärztlichen Vereinigungen ausgehandelt, in welchen aufgeführt ist, welche Leistungen von der Krankenkasse honoriert werden und auch in welcher Höhe. Wer also zu einem Spezialisten gehen möchte, der keine Kassenzulassung besitzt, muss für die Rechnung aus eigener Tasche aufkommen.
Die Kosten für den Privatarzt werden nur für Privatpatienten von deren privater Krankenversicherung übernommen. Gesetzlich versicherte können sich die Kosten der Behandlung durch einen Privatarzt nur dann erstatten lassen, wenn Sie über eine geeignete ambulante Krankenzusatzversicherung verfügen. Diese kommt für einen Großteil der Kosten eines Privatarztes auf.
Generell machen Private Krankenversicherungen keinen Unterschied zwischen Ärzten mit Kassenzulassung und Privatärzten ohne Kassenzulassung. Das bedeutet, dass Sie mit einer Krankenkostenvollversicherung die Behandlungskosten durch Privatärzte erstattet bekämen.
Alle Privaten Krankenvollversicherungen erstatten grundsätzlich auch die Kosten für niedergelassene Privatätze, denn die Kassenzulassung von Vertragsärzten ist nur für die Gesetzliche Krankenversicherung relevant. Privatversicherte haben die Möglichkeit sich unter allen niedergelassenen, zugelassenen Ärzten den auszuwählen, den sie für geeignet halten.
Leider ist es nicht jedem in Deutschlan möglich, sich komplett privat zu versichern und es macht auch für viele aufgrund des Alters, Einkommens oder der Familiensituation keinen Sinn, das gesetzliche Krankenversicherungssystem komplett zu verlassen und komplett in die PKV zu wechseln.
Was kann man also als GKV-Versicherter tun, damit man die freie Wahl bezüglich der Auswahl seines Arztes erhält, jedoch gleichzeitig kein hohes Kostenrisiko eingeht?
Es gibt jedoch eine Möglichkeit für GKV Versicherte, private Behandungsrechnungen z.B. durch Privatärzte (Ärzte ohne Kassenzulassung) erstattet zu bekommen und den Anspruch auf Behandlung durch alle niedergelassenen Ärzte in Europa zu haben!
Wer die Umstellung vom Sachleistungs- auf das Kostenerstattungsprinzip bei seiner Krankenkasse beantragt (das Recht hat jeder seit 2004), und gleichzeitig eine spezielle private Restkostenzusatzversicherung bei einer privaten Krankenversicherung abschließt, genießt quasi dasselbe Versicherungsniveau wie das eines komplett PKV-Versicherten.
Gute ambulante Zusatzversicherungen übernehmen die Mehrkosten privatärztlicher Behandlungen, sowie ärztlich verordneter Arznei- Heil- und Hilfsmittel und das ohne jährliche Höchsterstattungsgrenze. Auch dann wenn der behandelnde Arzt keine Kassenzulassung besitzt und auch für Leistungen, die generell nicht unter den gesetzlichen Leistungsumfang fallen, kommt eine solche ambulante Restkostenzusatzversicherung für die Behandlungskosten zu einem großen Anteil und bei einigen Tarifen auch zu 100% auf.
Bei Behandlungen durch Privatärzte wäre bei folgenden Zusatztarifen eine Erstattung von 80-100% der Aufwendungen, auch ohne die Vorleistung einer GKV möglich:
In unserem Vergleichsrechner zur ambulanten Restkostenversicherung finden Sie noch einige andere Tarife, mit denen Sie auch Behandlungskosten durch Privatärzte oder Privatkinderärzte in Anspruch nehmen können.
Die Kombination aus GKV Kostenerstattungsprinzip + private ambulante Restkostenversicherung ermöglicht es Ihnen, auch als Kassenpatient zum Privatarzt bzw. zu Nichtvertragsärzten zu gehen, ohne ein hohes Kostenrisiko eingehen zu müssen.
In vielen Regionen Deutschlands ist es für Eltern besonders schwer einen geeigneten Kinderarzt zu finden. Viele Kinderärzte mit Kassenärztlicher Zulassung haben diese abgegeben und agieren nur noch als Privatarzt. Weitere Infos zum Thema Kinderärzte werden zur Mangelware.
Besonders bei Kindern gestaltet es sich relativ einfach und ist kostengünstig möglich, dass auch Behandlungen durch Kinder-Privatärzte privat versichert werden können. Dazu muss kein Wechsel in eine private Krankenkostenvollversicherung ergolgen. Es kann das GKV-Kostenerstattungsprinzip für einzelne mitversicherte Kinder beantragt werden. Die GKV selbst zahlt zwar nicht für Privatärzte, jedoch wäre in diesem Fall der Abschluss einer privaten Ambulanten Zusatzversicherung für das Kind möglich.
Eine diesbezügliche ambulante Restkostenversicherung wie die im vorherigen Abschnitt genannten Tarife (DKV KAMP, DKV BMG oder Signal Iduna Ambulant Top) kostet für ein Kind in etwa 50 Euro im Monat.
Damit wäre eine 80-100-prozentige Kostenübernahme für Behandlungskosten durch private Kinderärzte ohne Kassenzulassung für ein Kind möglich.
Der Artikel wird regelmäßig aktualisiert und überarbeitet durch Dipl. Volkswirt Daniel Steinberger, Experte für Private Krankenversicherung. Zuletzt am 16.03.2025