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KFZ-Versicherung Vergleich
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Näheres zur KFZ-Versicherung
- Umfang der KFZ-Haftpflichtversicherung
- Umfang der Teilkaskoversicherung
- Umfang der Vollkaskoversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Jedes zugelassene Kraftfahrzeug muss eine KFZ-Haftpflichtversicherung nachweisen. Die KFZ-Haftpflichtversicherung leistet für Schäden, die Sie anderen zufügen. Bei der KFZ-Haftpflichtversicherung werden also Schäden gedeckt, die sich aus dem Halten und Gebrauch Ihres Kraftfahrzeugs ergeben.
Die gesetzliche vorgeschriebenen Mindestversicherungssummen betragen 2,5 Mio Euro für Personenschäden (wenn 3 oder mehr Personen verletzt oder getötet werden sogar bis 8 Mio Euro), 0,5 Mio Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden. Die meisten KFZ-Haftpflichtversicherungen sehen eine Versicherungssumme i.d.R. von 50 Mio Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Die KFZ-Teilkaskoversicherung sorgt für die Erstattung der Kosten bei Schäden am eigenen Fahrzeug. Die Übernahme der Kosten erfolgt nicht in allen Fällen, sondern in bestimmten fest vereinbarten.
Die KFZ-Teilkaskoversicherung übernimmt Kosten für:
- Glasschäden
- Sturmschäden
- Diebstahl des Fahrzeugs oder seiner Teile
- Hagelschäden
- Wildschäden
Wenn die Glasscheibe beschädigt wird, erhalten Sie von Ihrer Teilkaskoversicherung die Kosten für eine neue Scheibe erstattet. Wird Ihr Fahrzeug hingegen gestohlen oder z.B. durch Hagelschäden beschädigt, so leistet der Versicherer maximal bis zum Wiederbeschafftungswert.
Die KFZ-Vollkaskoversicherung stellt eine Erweiterung der Teilkaskoversicherung dar. Die Vollkasko reguliert selbstverschuldete Kollisionsschäden oder auch Vandalismusschäden an Ihrem Fahrzeug. Wie auch in der KFZ-Haftpflichtversicherung erhöht sich die Schadenfreiheits- Klasse jedes Jahr, wenn Sie keinen Versicherungsfall melden.


