Dieser Artikel wird regelmäßig aktualisiert überarbeitet durch Dipl. Betriebswirtin Christina Frese, Expertin für Krankenhauszusatzversicherung. Letzte Aktualisierung am 08.08.2024
Absicherung ohne Wartezeit
Üblicherweise gelten bei Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung anfängliche “Allgemeine Wartezeiten” von meist 3 Monaten, sowie “Besondere Wartezeiten” (für Psychotherapie und Entbindung nach Schwangerschaft) von 8 Monaten.
Wartezeiten sollen das Versicherungskollektiv vor Versicherungsfällen schützen, die zwar bei Abschluss einer Versicherung vielleicht noch nicht hundertprozentig feststehen, jedoch sehr wahrscheinlich sind (beispielsweise, da der Versicherte bereits von Beschwerden weiss, den diesbezüglichen Arztbesuch jedoch erst für ein paar Tage nach Versicherungsbeginn plant.
In den letzten Jahren wurden eine Reihe sehr empfehlenswerter Krankenhauszusatzversicherungen auf dem Markt eingeführt, die auf eine anfängliche Wartezeit verzichten. Es scheint, als seien Zusatzversicherungen mit Wartezeiten nicht mehr zeitgemäß, denn alle neuen stationären Krankenzusatzversicherungen werben mittlerweile mit dem Verzicht auf Wartezeiten.
Dieser Artikel wird regelmäßig aktualisiert überarbeitet durch Dipl. Betriebswirtin Christina Frese, unserer Expertin für Hörgeräte Zusatzversicherungen. Letzte Aktualisierung am 07.08.2024
Eigentlich sind anfängliche Wartezeiten bei stationären Zusatzversicherunge gar nicht so problematisch für den Verischerten, wie viele denken. Denn Wartezeit bedeutet nicht, dass in der Wartezeit eintretende Versicherungsfälle. (z.B. plötzlicher Bandscheibenvorfall und Empfehlung einer Operation in den nächsten Monaten) grundsätzlich nicht mitversichert wären. Eine solche stationäre Behandlung wäre jedoch bei Tarife mit Wartezeitn nur für den Teil der Behandlung versichert, welcher nach Ende der Wartezeit stattfindet. Es ist sogar so, dass alle Erkrankungen, die nach Annahme eines Versicherungsantrags durch den Versicherer, selbst wenn diese vor dem tatsächlichen Versicherungsbeginn eintreten, als mitversichert gelten. Zumindest gilt dies für den Teil der Behandlung, der nach der tarifbedingten Wartezeit stattfinden würde.
Es ist natürlich grundsätzlich besser eine Krankenhausversicherung ohne Wartzeiten zu wählen als einen Tarif mit Wartezeiten, jedoch nur, wenn auch der Leistungsumfang stimmt. Es sollten keine Kompromisse bei den Leistungen eingegangen werden, denn die sind langfristig ausschlaggebender als der Wartezeitverzicht, der einem nur in den ersten Versicherungsmonaten einen kleinen Vorteil verschafft.
Verzicht auf Wartezeiten bedeutet analog dazu nicht, dass eine bereits vor Abschluss der Krankenhauszusatzversicherung angeratene Krankenhausbehandlung automatisch sofort nach Versicherungsbeginn versichert ist und bezahlt wird. Denn der Versicherungsfall selbst (Beginn der Behandlung einer Erkrankung, Anraten einer Operation) gilt hier bereits als eingetreten und in solchen Fällen bringt dem Versicherten auch der Verzicht auf eine Wartezeit nichts.
Der Versicherungsfall muss auch bei stationären Zusatzversicherungen ohne Wartezeiten (bzw. mit Verzicht auf die anfänglichen Wartezeiten) unbedingt nach dem Versicherungsabschluss eintreten, damit ein Krankenhausaufenthalt versichert ist. Es würde jedoch eine nach der Annahme des Antrags angeratene Operation die z.B., nur wenige Tage oder Wochen später stattfindet ohne eine Karenzzeit bereits versichert
sein. Das ist der einzige Vorteil von Tarifen ohne Wartezeiten gegenüber Tarifen mit Wartezeiten.
Es ist festzustellen, dass Zusatzversicherungen mit Verzicht auf Wartezeiten heutzutage gar nicht teurer sind als Tarife, die eine Wartezeit vorsehen. Dies liegt vor allem auch daran, dass mittlerweile einfach sehr viele Anbieter bei Neukunden auf Wartezeiten verzichten und sich damit schlechte Risiken, die eine Behandlung bereits erahnen und daher unbedingt eine Krankenhausversicherung ohne Wartezeit abschliessen möchten sich nicht auf 1 oder 2 Tarife am Markt konzentrieren, sondern auf viele verschiedene Anbieter verteilen. Insofern führt der Verzicht auf Wartezeiten nicht mehr zu einer starken negativen Risikoselektion und erhöht den Beitrag daher auch nicht wesentlich.
Insofern macht man nicht viel verkehrt, wenn man sich unter den besten stationären Zusatzversicherungen einfach gleich einen mit Verzicht auf anfängliche Wartezeiten aussucht, wenn Preis und sonstiger Leistungsumfang ebenfalls stimmig sind.
Folgende Krankenhauszusatzversicherungen für Gesetzlich Krankenversicherte (teilweise auch für Heilfürsorgeberechtigte) verzichten auf eine anfängliche Wartezeit, es besteht also ab Versicherungsbeginn Versicherungsschutz: