Die DKV KKUR Kurtagegeldversicherung bildet die ideale Ergänzung zur Ihrem stationären Versicherungsschutz, da eine Krankenhauszusatzversicherung nicht bei REHA-Maßnahmen und Kuraufenthalten leistet.
Zudem fällt für gesetzlich Krankenversicherte bei einem Kuraufenthalt eine Eigenbeteiligung von 10 Euro pro Tag an, die man gut daher über die Kurtagegeldversicherung absichern kann.
Auch Krankenhaustagegeldversicherungen leisten nicht für Kuraufenthalte und sollten daher durch eine Kurtagegeldversicherung wie den DKV KKUR ergänzt werden.
Das DKV KKUR Kurtagegeld zahlt den versicherten Tagessatz zu 100% im Fall einer vollstationären Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme und zu 75% im Fall einer ambulanten oder teilstationären Vorsorge- oder REHA-Maßnahme.
Auch Beamte und Empfänger von Beihilfe oder Heilfürsorge haben ähnlich gesetzlich Versicherten in den meisten Fällen Selbstbehalte im Fall eines Kuraufenthaltes, so dass eine Kurtagegeldversicherung auch hier ergänzend abgeschlossen werden sollte. Je nach vorhandenem Beihilfesatz sollte daher ein entsprechendes Kurtagegeld versichert werden.
Privat Krankenversicherte, insbesondere Selbständige haben oft keine ausreichende Absicherung im Fall eines Kuraufenthaltes, da Kuren und REHA-Maßnahmen oft über die gesetzliche Rentenversicherung bezahlt werden und Selbständige in den meisten Fällen nicht gesetzlich rentenversichert sind.
Viele Private Krankenvollversicherungen sehen ebenfalls keine Absicherung für REHA und Kuren vor. Eine Kurtagegeld Zusatzversicherung ist hier also noch viel wichtiger als bei Nicht-Selbständigen und Gesetzlich Versicherten.
Privat Krankenversicherte können bis zu 160 Euro Kurtagegeld am Tag versichern.
Folgende Tagessätze für die Kurtagegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen empfehlen wir zu versichern:
Grundsätzlich sind Vorerkrankungen nicht vom Versicherungsschutz des DKV KKHT ausgeschlossen. Es gilt jedoch eine sogenannte Moratoriumsklausel für das Kurtagegeld:
Für Versicherungsfälle, die vor Abschluss des Versicherungsvertrages eingetreten sind, besteht kein Leistungsanspruch.
Der Versicherungsfall wird von der DKV KKUR jedoch wie folgt definiert:
_Wenn 24 Monate vor Abschluss der Kurtagegeldversicherung eine Rehabilitationsmaßnahme wegen der Vorerkrankung als Behandlungsalternative mit dem Arzt besprochen wurde, wäre dies nicht versichert.
Ist eine Erkrankung bei Abschluss des Vertrages zwar bekannt, es wurde aber mit dem behandelnden Arzt noch nicht bezüglich einer diesbezüglichen REHA- oder Kurmaßnahme gesprochen, so wäre eine nach Versicherungsbeginn angeratene REHA-Maßnahme ganz normal versichert._
Die allgemeinen Wartezeiten im Tarif DKV KKUR betragen 3 Monate, die besonderen Wartezeiten von 8 Monaten gelten für Psychotherapiebehandlungen. Der Tarif DKV KKUR sieht keine Wartezeiten vor, jedoch sind natürlich keine vor Versicherungsbeginn angeratenen Kuraufenthalte versichert. Die Wartezeiten entfallen bei einer nach dem Versicherungsbeginn eingetretenen unfallbedingten REHA-Behandlung.
Das DKV Kurtagegeld ohne Gesundheitsfragen ergänzt ideal stationäre Zusatzversicherung und Krankenhaustagegeld wie z.B. DKV UZ1 und DKV KKHT, welche eben nicht im Fall von REHA-Maßnahmen oder bei voll- oder teilstationären Kuraufenthalten leisten würden.
Das Kurtagegeld DKV KKUR kann online hier abgeschlossen werden.