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DKV KKUR

Kurtagegeldversicherung

  • Ohne Gesundheitsprüfung
  • für gesetzlich und privat Krankenversicherte und Beamte
  • Gesetzlich Versicherte 40 Euro pro Tag
  • Privatversicherte bis 160 Euro am Tag
  • Direkter Onlineabschluss und Annahme

Kurtagegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen

Dieser Artikel wird regelmäßig aktualisiert, überprüft und überarbeitet durch Dipl. Volkswirt Daniel Steinberger, Experte private Krankenzusatzversicherungen. aktualisiert am 02.11.2025

Kurtagegeld leistet bei REHA und Kurmaßnahem

Das Kurtagegeld leistet bei Kur- oder REHA-Aufenthalt

Die DKV KKUR Kurtagegeldversicherung bildet die ideale Ergänzung zur Ihrem stationären Versicherungsschutz, da eine Krankenhauszusatzversicherung nicht bei REHA-Maßnahmen und Kuraufenthalten leistet.
Sie ist jedoch auch als Einzelergänzung besonders für Selbständige und Beamte sinnvoll, welche, sofern sie privat krankenversichert sind, keinen Anspruch auf Kurleistungen haben.

Der finanzielle Bedarf im Fall einer stationären REHA-Maßnahme oder einer Vorsorgekur liegt bei bis zu 6.000 Euro pro Monat, sofern kein Kostenträger (Gesetzliche Rente, Beihilfe, Gesetzliche Krankenkasse) die Kosten übernimmt oder nur eine Teilleistung erbringt.

Bei gesetzlich Versicherten fallen gewisse Selbstbehalte bei einem Kuraufenthalt an, wie z.B. Eigenbeteiligung von 10 Euro oder Zuzahlungen zu Medikamenten und Fahrtkosten bei ambulanter und teilstationärer Kur oder REHA.

Bis auf den Tarif DKV KKHT leisten Krankenhaustagegeldversicherungen nicht für Kuraufenthalte und sollten daher durch eine Kurtagegeldversicherung wie den DKV KKUR ergänzt werden.

Das DKV KKUR Kurtagegeld zahlt den versicherten Tagessatz zu 100% im Fall einer vollstationären Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme und zu 75% im Fall einer ambulanten oder teilstationären Vorsorge- oder REHA-Maßnahme.

Es gibt verschiedene Arten von Kurtagegeldversicherungen, die jeweils unterschiedliche Bedürfnisse und Situationen abdecken. Zu den gängigsten Varianten gehören die stationäre Kurtagegeldversicherung, die ambulante Kurtagegeldversicherung und die Kombination aus beiden. Beim Tarif DKV KKUR handelt es sich um eine Kurtagegeldversicherung, die sowohl bei vollstationäre, jedoch auch bei teilstationärer und ambulanter Kur und REHA leistet und die noch dazu auch Personen mit Vorerkrankungen versichert, da keine Gesundheitsfragen bei Antragstellung zu beantworten sind.

Kurtagegeld sinnvoll für Beamte und Selbständige, Arbeitnehmer, PKV-Versicherte

Für GKV versicherte Arbeitnehmer besteht grundsätzlich über die GKV und teilweise den Rentenversicherungsträger ein Anspruch auf die Kostenübernahme einer Kur oder REHA. Es verbleiben jedoch gewisse Eigenanteile und da gleichzeitig auch Arbeitsunfähigkeit während der KUR/REHA besteht entsteht durch den Bezug der gesetzlichen Krankengeldes, Verletzengeldes oder einer Übergangsleistung eine erhebliche Einbuße im Vergleich zum regelmäßigen Nettoeinkommen. Diese Einkommenslücke macht eine Kurtagegeldversicherung für Arbeitnehmer besonders wichtig. Zudem gelten bezüglich privater Krankentagegeldversicherungen währen einer stationären Kur oder REHA Einschränkungen, so dass bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern eine Versorgungslücke im Höhe von ca. 20-25% bezogen auf das vorherige Nettoeinkommen entsteht.(Dazu finden Sie weiter unten nähere Erläuterungen).

Beamte sowie Beihilfe- oder Heilfürsorgeberechtigte tragen – ähnlich wie gesetzlich Versicherte – in vielen Fällen Eigenanteile bei einem Kur- oder Rehabilitationsaufenthalt. Daher empfiehlt sich auch hier der Abschluss einer ergänzenden Kurtagegeldversicherung.
Je nach individuellem Beihilfebemessungssatz sollte ein Tagessatz zwischen etwa 40 € und 160 € gewählt werden. Bei Nutzung des Online-Abschlusslinks wird automatisch der für Ihre Situation maximal versicherbare Tagessatz vorgeschlagen; selbstverständlich kann auch ein geringerer Betrag gewählt werden.

Für privat Krankenversicherte, insbesondere Selbständige und Freiberufler, ist die Situation häufig noch kritischer:
Da Rehabilitations- oder Kurmaßnahmen in vielen Fällen über die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) finanziert werden, besteht für Personen ohne gesetzliche Rentenversicherungspflicht in der Regel kein Anspruch auf Leistungen aus dieser Quelle.

Zudem sehen zahlreiche Private Krankenvollversicherungen – keine Leistungen für Reha- oder Kuraufenthalte vor oder oft nur, wenn es sich im eine Anschlussheilbehandlung handelt (z.B. stationäre REHA, die im unmittelbaren Anschluss an eine stationäre Heilbehandlung, z.B. einer Operation stattfindet).

Eine Kurtagegeld-Zusatzversicherung ist daher gerade für Privatversicherte, Selbständige und Freiberufler besonders wichtig, um Einkommensausfälle oder Selbstbehalte während einer Reha finanziell auszugleichen.

Privat Krankenversicherte können dabei bis zu 160 € Kurtagegeld pro Tag absichern.

Warum ist eine Kurtagegeldversicherung auch für GKV versicherte Arbeitnehmer mit privater Krankentagegeldversicherung wichtig?

Die meisten privaten Krankentagegeldversicherungen (z.B. das AXA Krankengeld EASY ohne Gesundheitsfragen) leisten nur, solange ein Anspruch auf gesetzliches Krankengeld besteht. Dieser Anspruch entfällt jedoch, wenn eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme durch die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) durchgeführt wird – etwa dann, wenn eine Gefahr dauerhafter Erwerbsminderung besteht. In solchen Fällen zahlt nicht die gesetzliche Krankenkasse (GKV) Krankengeld, sondern die Rentenversicherung Übergangsgeld.

Zwar ist das Übergangsgeld in seiner Höhe meist ähnlich dem gesetzlichen Krankengeld, dennoch ruht der Anspruch aus der privaten Krankentagegeldversicherung, da diese vertraglich an den Anspruch auf Krankengeld aus der GKV gekoppelt ist. Dadurch entsteht eine Einkommenslücke zwischen dem Übergangsgeld und dem tatsächlichen Nettoeinkommen.

Die Kurtagegeldversicherung (z. B. DKV-Tarif KKUR) schließt genau diese Lücke: Sie leistet auch während einer Reha-Maßnahme, wenn anstelle von Krankengeld Übergangsgeld gezahlt wird, und übernimmt damit faktisch die Funktion einer Krankentagegeldversicherung in dieser Phase.

Warum benötigen vor allem PKV-Versicherte eine zusätzliche Kurtagegeld-Absicherung?

Vor allem ältere PKV-Vollversicherungstarife haben meistens keine Leistungen für Kur- und REHA mitversichert. Im Einzelfall sind zwar teilweise die Kosten einer stationären Anschlussheilbehandlung inkludiert, diese muss sich dann jedoch innerhalb sehr kurzer Zeit (bedinungsgemäß oft innerhalb von 2 Wochen) an eine stationäre Heilbehandlung anschließen.
Für Vorsorge-Kuren besteht in den meisten Fällen, selbst bei moderneren PKV-Volltarifen kein Leistungen für stationäre Kuren oder Rehabilitationsmaßnahmen.
Sofern der Versicherte sozialversicherungspflichtig über die Deutsche Rentenversicherung versichert ist, könnte zwar darüber ein gewisser Anspruch bestehen, bei Selbständigen hingegen besteht dieser Anspruch aber beispielsweise generell nicht.
Aus diesem Grund ist eine private Kurtagegeldversicherung unerlässlich in diesem Fall, um die fehlende Leistung der PKV auszugleichen.

Wieviel Kurtagegeld ist versicherbar?

Folgende Tagessätze empfehlen wir als Absicherungshöhe für die Kurtagegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen:

  • Gesetzlich Krankenversicherte (GKV): – 40 Euro pro Tag
  • Heilfürsorge oder vergleichbare Absicherung (z.B. Polizeibeamte, EU-Beamte) – 40 Euro pro Tag
  • Privat Krankenversicherte im Basistarif – 40 Euro am Tag
  • Privat Krankenvollversicherte (PKV – Nicht Basistarif) : bis 160 Euro pro Tag sind möglich, wenn der Versicherte bei einer PKV-Vollversicherung abgesichert ist und noch kein Kurtagegeld durch eine andere Gesellschaft vereinbart wurde. Insbesondere, sofern bei Selbständigen und Freiberuflern, die keine Ansprüche gegenüber der Gesetzlichen Rentenversicherung auf Kurleistungen haben, sollten die maximal möglichen 160 Euro am Tag auch versichert werden. Privat versicherte Arbeitnehmer könnten ebenfalls bis 160 Euro Kurtagegeld versichern. Wichtig: Sofern der versicherte Tarif der Privaten Krankenvollversicherung eine Teilleistung bzw. einen Zuschuss zu Kuren und stationären REHA-Maßnahmen beinhaltet, würden maximal 40 EUR DKV Kurtagegeld geleistet werden. In dem Fall sollte man also auch nur 40 Euro Kurtagegeld bei der DKV versichern.
  • Beamte: In Abhängigkeit der Höhe des Beihilfesatzes können bei 25% oder weniger Beihilfesatz bis zu 160 Euro pro Tag versichert werden. Bei 50% Beihilfe entsprechend max. 80 Euro pro Tag, bei einem Beihilfesatz von 75% oder mehr max. 40,- pro Tag. *Wichtig:*Sofern eine private Beihilfeergänzungsversicherung besteht, welche bereits eine Kurkosten- oder Kurtagegeldleistung enthält, zahl die DKV aufgrund dieser Vorleistung maximal 40 Euro pro Tag. In diesem Fall sollte man also auch nur 40 Euro KKUR absichern.
  • Beamte mit Anspruch auf Heilfürsorge: Personen mit Anspruch auf Heilfürsorge (z.B. Polizisten, Soldaten) oder EU-Beamte können bis zu 40,- Kurtagegeldsatz versichern lassen (=analog GKV-Versicherte)

Wichtiger Hinweis: Sofern Sie privat krankenversichert sind und Ihre Private Krankenversicherung bereits ein Kurtagegeld oder eine Kurleistung enthält, sollten Sie maximal 40 Euro Kurtagegeld zusätzlich versichern. Denn dieser Maximalsatz des DKV Kurtagegeldtarifes wird maximal erbracht. sofern eine private Krankenversicherung im Fall einer stationären Kur- oder REHA-Maßnahme bereits vorleisten würde. Die meisten Privaten Krankenversicherungen beinhalten jedoch keinen Zuschuss zu Kuren oder REHA-Maßnahmen in stationären Einrichtigungen.

Durch Kombination mit Tarif KKHT65 sogar bis 225 Euro Kurtagegeld möglich!

Zusammen mit dem Krankenhaustagegeld Tarif DKV KKHT lässt sich der DKV KKUR-Tarif sogar noch weiter aufstocken und ein Tagegeld von bis zu 225 Euro für vollstationäre Kuren und REHA-Maßnahmen wäre ohne Gesundheitsprüfung versicherbar. Denn das DKV Krankenhaustagegeld leistet nicht nur bei Krankenhausaufenthalten, sondern ebenso bei stationärer Kur und REHA.

Als PKV-Versicherter können Sie durch die Kombination von DKV KKUR160 mit dem maximalen Krankenhaustagegeldsatz des Tarifes DKV KKHT65 (65 EUR pro Tag) zusammen 225 Euro pro Tag einer vollstationären Kur- oder Rehabilitationsmaßnahme versichern.
Gesetzlichversicherte können den DKV KKUR40 mit KKHT65 kombinieren und hätten damit ein Kur- und REHA-Tagegeld von immerhin 105 Euro pro Tag versichert.

1-Bettzimmer + Kurtagegeld – ideal für GKV-Versicherte

Das DKV Kurtagegeld ohne Gesundheitsfragen ergänzt ideal eine stationäre Zusatzversicherung, wie z.B. DKV UZ1, die eben nicht im Falle einer REHA-Maßnahme oder bei voll- oder teilstationären Kuraufenthalten leisten würde.

Sind Vorerkrankungen im Tarif DKV KKUR mitversichert?

Grundsätzlich sind Vorerkrankungen nicht vom Versicherungsschutz des DKV KKHT ausgeschlossen. Es gilt jedoch eine sogenannte Moratoriums Klausel für das Kurtagegeld:

Für Versicherungsfälle, die vor Abschluss des Versicherungsvertrages eingetreten sind, besteht kein Leistungsanspruch.

Der Versicherungsfall wird von der DKV KKUR jedoch wie folgt definiert:

Wenn 24 Monate vor Abschluss der Kurtagegeldversicherung eine Rehabilitationsmaßnahme wegen der Vorerkrankung als Behandlungsalternative mit dem Arzt besprochen wurde, wäre dies nicht versichert.
Ist eine Erkrankung bei Abschluss des Vertrages zwar bekannt, es wurde aber mit dem behandelnden Arzt diesbezüglich noch nicht über eine REHA- oder Kurmaßnahme gesprochen, so wäre eine nach Versicherungsbeginn angeratene REHA-Maßnahme ganz normal versichert.

Das bedeutet, sofern wegen einer bereits bestehenden Erkrankung innerhalb der 24 Monate vor dem Abschluss eine stationäre Weiterbehandlung oder ein Kuraufenthalt wegen dieser Erkrankung noch nicht ärztlich angedacht wurde, wäre eine nach Versicherungsbeginn ärztlich angeratene Kur- oder REHA wegen dieser Erkrankung mitversichert.
Sofern Ihnen jedoch vor dem Abschluss bereits gesagt wurde, dass vermutlich ein stationärer Aufenthalt wegen der bestehenden Erkrankung in der Zukunft notwendig sein wird, wäre die Kurtagegeldversicherung zwar abschließbar, es wäre jedoch eine Kur- oder REHA die aufgrund der bestehenden Diagnose später stattfindet, nicht mitversichert.

Wartezeiten

Die allgemeinen Wartezeiten im Tarif DKV KKUR betragen 3 Monate. Die Wartezeiten entfallen bei einer nach dem Versicherungsbeginn angeratenen unfallbedingten REHA-Behandlung.
Es wird nicht für bereits vor Vertragsbeginn angeratene Kur- oder REHA-Aufenthalte geleistet.

Kurtagegeldversicherung – sofortige Annahme

Die Kurtagegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen der Deutschen Krankenversicherung ist direkt online abschließbar. Sie erhalten nach der Beantragung Ihren Versicherungsschein als Nachweis, dass Sie bei zukünftigen Kur- und REHA-Behandlungen versichert sind (Wartezeiten sind zu beachten).

Zahlt die DKV ein Krankenhaustagegeld bei REHA oder Kur?

Ein Tagegeld bei stationärer REHA oder Kur nennt sich Kurtagegeld, dieses lässt sich entweder über den Tarif DKV KKUR versichern, dieser Tarif leistet sowohl bei ambulanter, teil- und vollstationärer Kur und REHA. Optional erbringt jedoch auch die DKV Krankenhaustagegeldversicherung ihre Leistung bei vollstationären Kuren und REHA-Behandlungen, aber eben zusätzlich auch bereits bei Krankenhausbehandlungen.

Wer kann die Kurversicherung ohne Gesundheitsfragen abschließen?

Die Kurtagegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung ist abschließbar von gesetzlich Krankenversicherten, Beamten mit Heilfürsorge oder Beihilfe oder auch von PKV-Versicherten. Voraussetzung ist nur, dass Sie zum Zeitpunkt des Abschlusses in der Bundesrepublik Deutschland leben. Zudem sind die maximal versicherbaren Kur-Tagegeldsätze davon abhängig wie Sie krankenversichert sind. (GKV-Versicherte = max. 40 EUR am Tag, Beihilfeberechtigte je nach Beihilfesatz 80-160 EUR am Tag, Privatversicherte ohne sonstige Kurtagegeldabsicherung = max. 160 EUR Kurtagegeld am Tag.)

Steht das ausgezahlte Kurtagegeld zur freien Verfügung?

Ja, bei der Kurtagegeldversicherung handelt es sich nicht um eine zweckgebundene Kostenerstattung. Zwar müssen die Voraussetzungen erfüllt sein (medizinisch verordnete Kur oder REHA), damit das Kurtagegeld ausgezahlt wird, doch es steht zu Ihrer freien Verfügung genau wie bei einer Krankenhaustagegeldversicherung.

Was kostet eine Kur- oder REHA-Behandlung?

Diese Frage stellen sich die meisten Menschen gar nicht, sofern sie diese nicht selbst übernehmen müssen. Doch der Eigenanteil, sofern kein Kostenträger wie bei GKV-Versicherten oder anteilig bei Beamten für die Kur- oder REHA-Behandlung aufkommt, kann mehrere tausend Euro betragen. Schätzungsweise liegen die Kosten für einen 4-wöchigen Kuraufenthalt in einer Größenordnung von ca. 6.000-10.000 Euro, welche man ohne eine private Kurversicherung als Privatversicherter selbst zu tragen hätte.
Für einen GKV-Versicherten fallen weniger Kosten an. Dazu zählen beispielsweise die 10 Euro pro Tag Eigenanteil für die ersten 28 Tage und eventuelle Komfortkosten, falls ein 1-Bettzimmer gewählt wird. Aus diesem Grund bewegen sich die nicht für die GKV oder GRV abgedeckten Kosten eher im Bereich 1.000-2,000 Euro und damit ist auch ein Kurtagegeld-Satz von 40 Euro am Tag ausreichend.

Gilt der Versicherungsschutz nur in Deutschland?

Nein, die DKV leistet nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern auch ohne eine spezielle Vereinbarung sind Sie in allen Ländern der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (z.B. auch Schweiz, Norwegen etc.) versichert. Dies gilt, solange Sie Ihren Hauptwohnsitz innerhalb dieser europäischen Region beibehalten. Lediglich bei Abschluss der Kurtagegeldversicherung muss Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort/Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland liegen.

Wie lange bin ich an die DKV Kurtagegeldversicherung gebunden und wie sind die Kündigungsfristen?

Die Mindestvertragslaufzeit der DKV Kombimed KKUR Kurtagegeldversicherung beträgt 2 Versicherungsjahre. Da das Versicherungsjahr bei der DKV jedoch auf das Kalenderjahr fällt, endet das erste Versicherungsjahr bereits am 31.12. des Jahres, in welchem der Vertrag begonnen hat. Die *Mindestvertragslaufzeit endet demnach am 31.12. des auf das erste Kalenderjahr folgende Kalenderjahr.
Sie können den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende jeden Kalenderjahres kündigen. *Spätestester Kündigungstermin ist damit der 30.9. eines jede Kalenderjahres, ansonsten läuft der Vertrag automatisch ein weiteres Kalenderjahr weiter.
Die Deutsche Krankenversicherung selbst kann den Vertrag nicht von sich aus kündigen, da sie auf ihr ordentliches Kündigungsrecht bei ihren Zusatztarifen verzichtet. Dies ist ein wichtiger Punkt, da andernfalls ohne den Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht eine private Krankenversicherung zumindest innerhalb der ersten 3 Versicherungsjahre beendet könnte.

Kann die DKV meinen Kurtagegeld-Vertrag kündigen?

Die DKV Krankenversicherung verzichtet, wie bei allen ihren angebotenen Krankenzusatztarifen ebenfalls, auch im Tarif KKUR auf das ordentliche Kündigungsrecht. Sie kann Ihnen also nicht wegen einer zu häufigen Inanspruchnahme von Leistungen den Vertrag kündigen.
Lediglich das außerordentliche Kündigungsrecht, welches bei Nichtzahlung der Versicherungsbeiträge oder auch bei Versicherungsbetrug gilt, blieibt hiervor unberührt.

Tarifbedingungen zur DKV Kurtagegeldversicherung