Dieser Artikel wird regelmäßig aktualisiert, überprüft und überarbeitet durch Dipl. Volkswirt Daniel Steinberger, Experte private Krankenzusatzversicherungen. aktualisiert am 28.08.2024
Das Kurtagegeld leistet bei Kur- oder REHA-Aufenthalt
Die DKV KKUR Kurtagegeldversicherung bildet die ideale Ergänzung zur Ihrem stationären Versicherungsschutz, da eine Krankenhauszusatzversicherung nicht bei REHA-Maßnahmen und Kuraufenthalten leistet.
Sie ist jedoch auch als Einzelergänzung besonders für Selbständige und Beamte sinnvoll, welche, sofern sie privat krankenversichert sind, nur einen geringen bis gar keinen Anspruch auf Kurleistungen haben.
Der finanzielle Bedarf im Fall einer stationären REHA-Maßnahme oder einer Vorsorgekur liegt bei bis zu 6.000 Euro pro Monat, sofern kein Kostenträger (Gesetzliche Rente, Beihilfe, Gesetzliche Krankenkasse) die Kosten übernimmt oder nur eine Teilleistung erbringt.
Bei gesetzlich versichert fallen gewisse Selbstbehalte bei einem Kuraufenthalt an, wie z.B. Eigenbeteiligung von 10 Euro oder Zuzahlungen zu Medikamenten und Fahrtkosten bei ambulanter und teilstationärer Kur oder REHA.
Bis auf den Tarif DKV KKHT leisten Krankenhaustagegeldversicherungen nicht für Kuraufenthalte und sollten daher durch eine Kurtagegeldversicherung wie den DKV KKUR ergänzt werden.
Das DKV KKUR Kurtagegeld zahlt den versicherten Tagessatz zu 100% im Fall einer vollstationären Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme und zu 75% im Fall einer ambulanten oder teilstationären Vorsorge- oder REHA-Maßnahme.
Auch Beamte und Empfänger von Beihilfe oder Heilfürsorge haben ähnlich gesetzlich Versicherten in den meisten Fällen Selbstbehalte im Fall eines Kuraufenthaltes, so dass eine Kurtagegeldversicherung auch hier ergänzend abgeschlossen werden sollte. Je nach vorhandenem Beihilfesatz sollte daher ein entsprechendes Kurtagegeld versichert werden.
Privat Krankenversicherte, insbesondere Selbständige haben oft keine ausreichende Absicherung im Fall eines Kuraufenthaltes, da Kuren und REHA-Maßnahmen oft über die gesetzliche Rentenversicherung bezahlt werden und Selbständige in den meisten Fällen nicht gesetzlich rentenversichert sind.
Viele Private Krankenvollversicherungen sehen ebenfalls keine Absicherung für REHA und Kuren vor. Eine Kurtagegeld Zusatzversicherung ist hier also noch viel wichtiger als bei Nicht-Selbständigen oder Gesetzlich Versicherten.
Privat Krankenversicherte können bis zu 160 Euro Kurtagegeld am Tag absichern.
Folgende Tagessätze empfehlen wir als Absicherungshöhe für die Kurtagegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen:
Grundsätzlich sind Vorerkrankungen nicht vom Versicherungsschutz des DKV KKHT ausgeschlossen. Es gilt jedoch eine sogenannte Moratoriumsklausel für das Kurtagegeld:
Für Versicherungsfälle, die vor Abschluss des Versicherungsvertrages eingetreten sind, besteht kein Leistungsanspruch.
Der Versicherungsfall wird von der DKV KKUR jedoch wie folgt definiert:
Wenn 24 Monate vor Abschluss der Kurtagegeldversicherung eine Rehabilitationsmaßnahme wegen der Vorerkrankung als Behandlungsalternative mit dem Arzt besprochen wurde, wäre dies nicht versichert.
Ist eine Erkrankung bei Abschluss des Vertrages zwar bekannt, es wurde aber mit dem behandelnden Arzt noch nicht bezüglich einer diesbezüglichen REHA- oder Kurmaßnahme gesprochen, so wäre eine nach Versicherungsbeginn angeratene REHA-Maßnahme ganz normal versichert.
Die allgemeinen Wartezeiten im Tarif DKV KKUR betragen 3 Monate. Die Wartezeiten entfallen bei einer nach dem Versicherungsbeginn angeratenen unfallbedingten REHA-Behandlung.
Es wird nicht für bereits vor Vertragsbeginn angeratene Kur- oder REHA-Aufenthalte geleistet.
Die Kurtagegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen der Deutschen Krankenversicherung ist direkt online abschließbar. Sie erhalten nach der Beantragung Ihren Versicherungsschein als Nachweis, dass Sie bei zukünftigen Kur- und REHA-Behandlungen versichert sind (Wartezeiten sind zu beachten).
Das DKV Kurtagegeld ohne Gesundheitsfragen ergänzt ideal eine stationäre Zusatzversicherung, wie z.B. DKV UZ1, die eben nicht im Falle einer REHA-Maßnahme oder bei voll- oder teilstationären Kuraufenthalten leisten würde. Zusammen mit dem Krankenhaustagegeld Tarif DKV KKHT hätte man dazu eine leistungsstarke Ergänzung zum Kurtagegeld-Tarif geschaffen, da auch das KKHT unter diesen Umständen für 28 Tage im Jahr alle 36 Monate, wie der Kurtagegeldtarif selbst, für Kur- oder REHA-Aufenthalte leisten würde.