Auf dieser Seite möchten wir die Möglichkeiten vorstellen, wie Sie trotz bereits fehlender und noch nicht ersetzter Zähne eine geeignete Zahnzusatzversicherung finden, welche Ihnen im besten Fall auch die Kosten zukünftiger Zahnersatzmaßnahmen (z.B. durch ein Implantat oder eine hochwertige keramikverblendete Zahnbrücke) bezüglich der bei Vertragsabschluss vorhandenen Zahnllücke erstattet.
Dieser Artikel wird regelmäßig aktualisiert durch Dipl. Volkswirt Daniel Steinberger, unserem Experten für die Zahnzusatzversicherung. Letzte Aktualisierung am 10.09.2024
Im Antrag einer Zahnzusatzversicherung erfolgt meistens die Frage nach der Anzahl fehlender, nicht ersetzter Zähne. Fehlende Zähne im Sinn der Antragsfragen sind alle fehlenden Zähne, die man theoretisch überhaupt noch ersetzen könnte. Fehlende Zähne im Sinne einer Zahnzusatzversicheurng sind also Zahnlücken, an denen irgendwann einmal ein Zahn vorhanden war und bei denen es aus zahnmedizinischer Sicht doch irgendwann möglich sein könnte, diese Lücke durch ein Implant oder Überbrückungs zu schließen. Um dies genauer zu verstehen, ist es einfacher zu erklären, welche Fälle laut Zahnversicherung eben nicht vom Antragsteller als fehlender Zahn zu deklarieren ist.
Das bedeutet , dass ein Zahn, der aufgrund einer kieferorthopädischen Behandlung gezogen wurde und bei dem nun ein vollständiger Lückenschluss vorliegt, weil die beiden sich daneben befindenden Zähne zusammengerückt sind, nicht als fehlend gilt. Ebenso, wenn sich nach einem Zahnverlust auch ohne eine kieferorthopädische Behandlung die beiden Zähne neben einer Zahnnlücke über mehrere Jahre bereits vollständiog zusammmengezogen haben, liegt ein “Lückenschluss” vor = kein fehlender Zahn laut Antragsfragen.
Ebenfalls sind damit keine durch Protehsen, Zahnbrücken oder Implantate bereits ersetzten Zähne gemeint, ebenso keine mit Kronen versorgte Zähne und keine fehlenden Milchzähne, bei denen der bleibende Zahn nachwächst.
Des Weiteren gelten nicht angelegte, bleibende Zähne nicht als fehlend, wenn an dieser Stelle noch ein funktionstüchtiger nicht behandlungsbedürftiger Milchzahn vorhanden ist. Fehlt ein Milchzahn jedoch und es ist bekannt, dass an dieser Stelle kein bleibender Zahn angelegt ist und nachwächst, wäre dies als Zahnlücke im Antrag zu berücksichtigen.
Natürlich sind auch fehlende Weisheitszähne nicht als fehlend im Antrag anzugeben, da man diese aus medizinischer Sicht nicht ersetzt werden müssen, sondern meist ja sogar aus medizinischen Gründen extra entfernt wurden.
Natürlich gelten auch Weisheitszähne, die irgendwann einmal extrahiert wurden, nicht als anzugebende fehlende Zähne, denn im Normalfall wird hier auch niemals ein Ersatz nötig sein.
Einige Zahnzusatzversicherungen setzen Zähne, die durch herausnehmbaren Zahnersatz ersetzt wurden mit fehlenden, nicht ersetzten Zähnen gleich. Allerdings wird dies dann auch extra in den Antragsfragen abgefragt, sollte dies bei einem Versicherer der Fall sein. Kronen und Füllungen sind, sofern nicht explizit im Antrag danach gefragt wird, sind ebenfalls nicht anzugeben und sind somit nicht risikorelevant. Sie gelten nicht als fehlender Zahn bezüglich der Risikoprüfung einer Zahnzusatzversicherung und sind sowieso bei so gut wie allen heutigem Zahntarifen am Markt ganz normal mitversicher, sofern ein diesbezüglicher Austausch nach Versicherungsbeginn irgendwann angeraten werden sollten.
Mit nur noch einer Ausnahme (SDK ZP – siehe nächster Abschnitt) versichern sämtliche Zahnversicherungen, die weiter unten aufgelistet sind, fehlende, nicht ersetzte Zähne nur unter der Vorausetzung mit, dass ein Ersatz seitens des Zahnarztes noch nicht konkret angeraten wurde. Auch Zähne, dessen Extrahierung (“Zahn ziehen”) bereits angeraten wurde, aber die selbst noch nicht gezogen sind, lassen sich leider nicht mitversichern. In diesen Fällen kann es sinnvoll sein, zunächst den Zahn entfernen zu lassen und danach eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, die die dann entstandene Zahnlücke mitversichert.
In den Zahnzusatzversicherungen der SDK Zahn ZP sind fehlende, nicht ersetzte Zähne auch dann mitversichert, wenn bereits vor Abschluss der Versicherung vom Zahnarzt eine die Lücken betreffende Zahnersatzmaßnahme angeraten wurde. Hier lassen sich je nach Tarifstufe 50-100% der Restkosten, auch für für bereits bei Vertragsabschluss fehlende Zähne betreffende schon angeratene Ersatz-Maßnahmen, gegen 20% Zuschlag pro Zahnlücke mitversichern. Die Zahnversicherung der Süddeutschen Krankenversicherung leistet für Prophylaxe, Zahnbehandlungen und Zahnersatz und ist immer abschließbar, wenn Mitgliedschaft bei irgendeiner gesetzlichen Krankenversicherung besteht.
Grundsätzlich lassen sich fehlende Zähne bei Antragstellung in den Versicherungsschutz mit einbeziehen. Allerdings ist dies nicht bei jedem Tarif möglich.Dies ist allerdings nur dann der Fall, wenn für die fehlenden nicht ersetzten Zähne bei Antragstellung noch keine Behandlung seitens eines Zahnarztes angeraten wurde. (Abweichend nur SDK ZP) – siehe oben)
Wichtiger Hinweis!: Sofern der Ersatz des fehlenden, nicht ersetzten Zahns bereits vom Zahnarzt angeraten wurde und er dies auch schon in der Patientenakte notiert hat, gilt der Versicherungsfall als bereits eingetreten, in dem Fall kann ein fehlender Zahn leider nicht mehr mitversichert werden.
Ausnahme: Bei der der SDK wäre die Mitversicherung der Zahnlücken auch bei bereits angeratener Ersatzmaßnahme noch möglich. (siehe oben)
So reagieren die unterschiedlichen Zahnzusatzversicherungen bei nur einem fehlenden und noch nicht ersetztem Zahn zum Zeitpunkt der Antragstellung. Es gibt hier durchaus Zahnversicherungen, die eine Zahnkücke ohne einen Risikozuschlag mitversichern würden, sofern die Behandlung noch nicht konkret angeraten wurde zum Zeitpunkt des Abschlusses:
So reagieren die unterschiedlichen Zahnzusatzversicherungen bei 2 fehlenden, nicht ersetzte Zähnen zum Zeitpunkt des Abschlusses:
Bei diesen Zahnversicherungen lassen sich auch 3 berietrs bei Versicherungsbeginn fehlende Zähne mitversichern:
Ebenso möglich ist der Tarif Württembergische ZE90 ZBE . Auch hier wäre die maximale Erstattung für Zahnersatz in den ersten 8 Jahren dann 4000 Euro. Funktioniert aber nur, wenn darüber hinaus kein Zahnersatz an anderen Zähnen vorhanden ist,
Folgende Tarife sind zwar noch abschließbar, jedoch nur mit Leistungsausschluss für fehlende, bei Antragstellung nicht ersetzte Zähne:
Folgende Tarife sind zwar in diesem Fall noch abschließbar, jedoch gilt automatisch ein Leistungsausschluss für fehlende, bei Antragstellung noch nicht ersetzte Zähne:
Bei den meisten Zahnzusatzversicherung hohen Leistungsniveaus, werden Zähne, die durch herausnehmbaren Zahnersatz ersetzt wurden fehlenden nicht ersetzten Zähnen gleichgesetzt. Das bedeutet, dass bei diesen die Annahmerichtlinien bezüglich fehlender nicht ersetzter Zähne gelten.
Z.B. fragen die Tarife Barmenia MehrZahn + Zahnvorsorge Zahnzusatzversicherung und die Universa dent privat im Antrag nicht nach dieser Art von Zahnersatz, so dass hier herausnehmbarer Zahnersatz mit Zahnbrücken oder Implantaten = Ersetzter Zahn gleichgesetzt wird. Ebenso in Frage kommen die Tarife der AXA Zahnzusatzversicherung.
Da auch bei der Signal Iduna Komfort Plus nicht nach fehlenden Zähnen fragt, wäre auch dort ein herausnehmbarer Zahnersatz kein Problem und ist durchaus mitversichert, natürlich sofern eine Behandlung bei Vertragsabschluss noch nicht angeraten oder beabsichtigt war. Ebenfalls möglich wäre R und V Zahnzusatzversicherung
Genaue Informationen zur Zahnzusatzversicherung und herausnehmbarer Zahnersatz.
Auch die DKV Zahnzusatzversicherungen und die Zahntarife des Münchener Vereins fragen im Antrag nicht nach durch herausnehmbaren Zahnersatz ersetzte Zähnen und würden daher diesbezüglich zukünftig angeratene Zahnersatzmaßnahmen z.B. mit Brücken oder Implantaten für die betreffenden Zähne mitversichern.
Es gibt auch Zahnzusatzversicherungen, bei denen die Anzahl fehlender (nicht ersetzter) Zähne nicht anzugeben ist. Alle diese Zahnversicherungen haben allerdings gemeinsam, dass bei Abschluss bereits vorhandene Zahnlücken bezüglich des zukünftigen Ersatzes dieser fehlenden Zähne, nicht mitversichert ist.
Zahnzusatzversicherungen, bei denen fehlende Zähne nicht anzugeben sind, sind z.B. folgende:
Nutzen Sie unseren Zahnzusatzversicherung Vergleich, dort wird zwar nach der Anzahl fehlender Zähne im Filter gefragt, diese genannten Tarife sind jedoch auch bei 5 oder mehr bereits fehlenden Zähnen abschließbar. Im letztendlichen Antrag sind bei diesen Tarife zudem die fehlenden Zähne auch nicht anzugeben. Sind Sie sich also unsicher, wie viele Zähne tatsächlich fehlen, geben Sie im Filter einfach 6 oder mehr fehlende Zähne, damit diese Tarife Ihnen angezeigt werden.