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Zahnzusatzversicherung bei fehlenden Zähnen

  • So versichern Sie fehlende bzw. nicht mehr erhaltungswürdige Zähne trotzdem mit
  • Bis 100% Erstattung für bereits fehlende oder noch zu extrahierende Zähne
  • Hochwertige Brücken und Implantate auch für bei Abschluss bereits bestehende Zahnlücken
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Was gilt als fehlender Zahn?

Im Antrag einer Zahnzusatzversicherung erfolgt meistens die Frage nach der Anzahl fehlender, nicht ersetzter Zähne. Fehlende Zähne im Sinn der Antragsfragen sind alle fehlenden Zähne, die man theoretisch noch ersetzen könnte. Das bedeutet also, dass ein Zahn, der aufgrund einer kieferorthopädischen Behandlung gezogen wurde und bei dem nun ein Lückenschluss vorliegt, weil die beiden sich daneben befindenden Zähne zusammengerückt sind, nicht als fehlend gilt. Ebenfalls sind damit keine durch Zahnbrücken oder Implantate ersetzten Zähne gemeint, ebenso keine mit Kronen versorgte Zähne.
Einige Zahnzusatzversicherungen setzen zudem Zähne, die durch herausnehmbaren Zahnersatz ersetzt wurden mit fehlenden nicht ersetzten Zähnen gleich. Allerdings wird dies dann auch extra in den Antragsfragen erwähnt, soltte dies der Fall sein. Kronen und Füllungen sind, sofern nicht explizit im Antrag danach gefragt wird, ebenfalls nicht anzugeben und somit nicht relevant.

Fehlende, nicht ersetzte Zähne + noch zu ziehende Zähne: Was tun, wenn Behandlung schon angeraten?

Mit 2 Ausnahmen, versichern sämtliche Zahnversicherungen, die unten aufgelistet sind, fehlende, nicht ersetzte Zähne nur unter der Vorausetzung, dass ein Ersatz seitens des Zahnarztes noch nicht konkret angeraten wurde. Auch Zähne, dessen Ziehen bereits angeraten ist, aber die selbst noch nicht gezogen sind, sind bis auf diese eine Ausnahme bei sämtlichen anderen Tarifen nicht mitversichert:

UKV ZahnPrivat – sogar rechtssichere Mitversicherung noch zu ziehender Zähne

UKV ZahnPrivat Premium und UKV ZahnPrivat Optimal versichern wirklich rechtssicher bis zu 3 fehlende oder noch zu ziehende Zähne bezüglich zukünftigen Zahnersatzes (z.B. durch Implantate) gegen Risikozuschlag mit.*
Selbst, wenn der Zahnarzt bereits laut Patientenakte einen Ersatz empfohlen hatte, macht dieser Versicherer später keine Probleme. Weitere Infos dazu und wie dies funktioniert hier klicken.

SDK Zahn 50-100 – folgt dem Beispiel der UKV

Ebenso wie die UKV (Union Krankenversicherung) handhabt es die Süddeutsche Krankenversicherung in ihren neuen Zahntarifen SDK Zahn ZP .Hier lassen sich je nach Tarifstufe 50-100% der Restkosten, auch für für bereits bei Vertragsabschluss fehlende Zähne betreffende schon angeratene Ersatz-Maßnahmen gegen 20% Zuschlag pro Zahnlücke mitversichern.

Grundsätzliches mitversichern von fehlenden, nicht ersetzten Zähnen

Grundsätzlich lassen sich fehlende Zähne bei Antragstellung in den Versicherungsschutz mit einbeziehen. Allerdings ist dies nicht bei jedem Tarif möglich.Dies ist allerdings nur dann der Fall, wenn für die fehlenden nicht ersetzten Zähne bei Antragstellung noch keine Behandlung seitens eines Zahnarztes angeraten wurde. (Anders bei UKV und SDK – siehe oben)

Als fehlend gilt ein Zahn nur dann, wenn er kein Weissheitszahn ist und wenn er überhaupt ersetzbar ist.
Ein Zahn, der aufgrund einer kieferorthopädischen Behandlung gezogen wurde und aufgrund eines Lückenschlusses nicht ersetzt werden kann, gilt ebenso wenig als fehlend wie ein Milchzahn oder ein durch eine Zahnbrücke oder ein Implantat bereits bei Versicherungsbeginn komplett “ersetzter” Zahn.
Einige Zahnzusatzversicherungen setzten einen fehlenden nicht ersetzten Zahn mit einen durch einen herausnehmbaren Zahnersatz ersetzten Zahn gleich. (Die UKV bzw. Versicherungskammer Bayern setzen zudem zum ziehen angeratene Zähne ebenfalls als bereits fehlende Zähne (versichern diese aber bis zur Anzahl 3 gegen Zuschlag mit).

Wichtiger Hinweis!: Sofern der Ersatz des fehlenden, nicht ersetzten Zahns bereits vom Zahnarzt angeraten wurde und er dies auch schon in der Patientenakte notiert hat, gilt der Versicherungsfall als bereits eingetreten, in dem Fall kann ein fehlender Zahn leider nicht mehr mitversichert werden.
Ausnahme: Bei der UKV Zahnversicherung und der SDK wäre die Mitversicherung auch bei bereits angeratener Ersatzmaßnahme noch möglich. (siehe oben)

bei 1 fehlenden nicht ersetzten Zahn:

bei 2 fehlenden nicht ersetzten Zähnen:

  • Advigon: 8 Euro Zuschlag
  • Allianz 740 : 10,-Eur pro fehlendem Zahn
  • Allianz DentalBest: 5,40 EUR pro fehlendem Zahn = 10,80 EUR
  • Allianz DentalPlus: 3,40 Euro mal 2 = 6,80 EUR
  • Arag Dent100 : für 40% Risikozuschlag mitversichert
  • Arag Dent90+ : für 40% Risikozuschlag mitversichert
  • Arag Z100 : für 40% Risikozuschlag mitversichert
  • Arag Z90 Bonus : für 40% Risikozuschlag mitversichert
  • Arag Z70 : für 40% Risikozuschlag mitversichert
  • Arag Z50/90 : für 40% Risikozuschlag mitversichert
  • Axa dent premium : ohne Zuschlag mitversichert, Leistungsstaffel verlängert sich auf 8 Jahre
  • Axa dentKomfort : ohne Zuschlag mitversichert, Leistungsstaffel verlängert sich auf 8 Jahre
  • Barmenia Mehr Zahn : mitversichert, aber strengere Leistungsstaffel (250 Euro max. Erstattung 1. Jahr, 500,- 2.Jahr, 750,- im dritten Jahr)
  • Bayerische Zahn Komfort + ZahnPrestige und ZahnSmart, sowie ZahnPrestige plus : Summenbegrenzung 1200,- erste 4 Kalenderjahre
  • Concordia Zahn Sorglos: 12 Euro Zuschlag
  • Continentale CEZP : mitversichert, aber nur 500, erste 2 Jahre, erste 3 nur 750 Euro, erste 4 Jahre 1500 Euro.
  • DKV KDTK85 : für 4,- pro fehlendem Zahn mitversichert = 8,- Zuschlag (max. 3 fehlende Zähne)
  • DKV KDTP100: für 7 Euro pro fehlendem Zahn mitversichert = 14,- Zuschlag
  • Hallesche Giga.Dent : Leistungsstaffel in den ersten 5 Jahren wird um 75% reduziert
  • Hanse Merkur EZL : für 6,- Zuschlag pro fehlenden nicht ersetzten Zahn = 12,-
  • Janitos dental 90 : mitversichert, aber strengere Leistungsstaffel
  • Janitos dental 100 : mitversichert, aber strengere Leistungsstaffel
  • Nürnberger ZEP80 ZV: 40% Zuschlag, je fehlender, nicht ersetzter Zahn 20%
  • SDK Zahn ZP: 40% Zuschlag, auch bereits bei Vertragsbeginn diese Zähne betreffende, angeratene Ersatz-Maßnahme mitversichert.
  • Signal Iduna ZahnExklusiv: 10,- Zuschlag/Monat max. 1.000 EUR pro diese fehlende Zähne betreffende zukünftige Implantatmaßnahme
  • Württembergische Zahnzusatzversicherung : ohne Zuschlag mitversichert
  • UKV Zahn Privat Premium: 8,60 EUR pro fehlendem Zahn, bzw. zum Ziehen angeratene Zähne (bei 2 also = 17,20 Euro), auch bereits bei Vertragsbeginn diese Zähne betreffende, angeratene Ersatz-Maßnahme mitversichert.
  • UKV ZahnPrivat Optimal : 11,20 Euro Zuschlag, auch bereits bei Vertragsbeginn diese Zähne betreffende, angeratene Ersatz-Maßnahme mitversichert.

bei 3 fehlenden nicht ersetzten Zähnen:

  • Advigon : 12 Euro Zuschlag für 3 fehlende Zähne
  • Allianz 740 : 10 EUR pro fehlendem Zahn = 30,-
  • Allianz DentalBest: 5,40 EUR pro fehlendem Zahn = 16,20 EUR
  • Allianz DentalPlus: 3,40 Euro mal 3 = 10,20 EUR
  • Arag Dent100 : für 60% Risikozuschlag mitversichert
  • Arag Dent90+ : für 60% Risikozuschlag mitversichert
  • Arag Z100 : für 60% Risikozuschlag mitversichert
  • Arag Z90 Bonus : für 60% Risikozuschlag mitversichert
  • Arag Z70 : für 60% Risikozuschlag mitversichert
  • Arag Z50/90 : für 60% Risikozuschlag mitversichert
  • Axa dent premium : ohne Zuschlag mitversichert, Leistungsstaffel verlängert sich auf 8 Jahre
  • Axa dentKomfort : ohne Zuschlag mitversichert, Leistungsstaffel verlängert sich auf 8 Jahre
  • Bayerische Zahn Komfort + ZahnPrestige; ZahnPrestige plus und ZahnSmart : Summenbegrenzung 1200,- erste 4 Kalenderjahre
  • Barmenia Mehr Zahn : mitversichert, aber strengere Leistungsstaffel (125 Euro max. Erstattung 1. Jahr, 250,- 2.Jahr, 375,- im dritten Jahr)
  • Concordia Zahn Sorglos: 18 Euro Zuschlag
  • DKV KDTK85 : für 4,- pro fehlendem Zahn mitversichert = 12,- Zuschlag (max. 3 fehlende Zähne)
  • DKV KDTP100 : für 7 euro je fehlendem Zahn mitversichert= 21,- Zuschlag
  • Hallesche Giga.Dent : Leistungsstaffel in den ersten 5 Jahren wird um 75% reduziert
  • Hanse Merkur EZL : für 6,- Zuschlag pro fehlenden nicht ersetzten Zahn = 18,-
  • Janitos dental 90 : mitversichert, aber strengere Leistungsstaffel
  • Janitos dental 100 : mitversichert, aber strengere Leistungsstaffel
  • Nürnberger ZEP80 ZV: 60% Zuschlag, je fehlender, nicht ersetzter Zahn 20%
  • SDK Zahn ZP: 60% Zuschlag, auch bereits bei Vertragsbeginn diese Zähne betreffende, angeratene Ersatz-Maßnahme mitversichert.
  • Signal Iduna ZahnExklusiv: 15,- Zuschlag/Monat max. 1.000 EUR pro diese fehlende Zähne betreffende zukünftige Implantatmaßnahme
  • UKV ZahnPRIVAT Premium : 17,20 Euro Zuschlag, auch bereits bei Vertragsbeginn diese Zähne betreffende, angeratene Ersatz-Maßnahme mitversichert.
  • Württembergische Zahnzusatzversicherung : ohne Zuschlag mitversichert, es verlängert sich dadurch die Leistungsstaffel auf 72 Monate
  • UKV Zahn Privat Premium: 8,60 EUR pro fehlendem Zahn, bzw. zum Ziehen angeratene Zähne (bei 3 also = 25,80 Euro), auch bereits bei Vertragsbeginn diese Zähne betreffende, angeratene Ersatz-Maßnahme mitversichert.

bei 4 fehlenden, nicht ersetzen Zähnen:

  • Concordia Zahn Sorglos: 24 Euro Zuschlag (6 Euro pro fehlender Zahn) -Behandlung darf bei Abschluss der Versicherung, jedoch noch nicht angeraten worden sein.
  • Nürnberberger ZEP80 ZV Zahnzusatzversicherung : 80% Zuschlag (je fehlender, nicht ersetzter Zahn 20%), 8 Monate Wartezeit. Summenbegrenzung in den ersten 3 Jahren. Behandlung darf bei Abschluss der Versicherung, jedoch noch nicht angeraten worden sein.

Ebenso möglich ist der Tarif Württembergische ZE90 ZBE . Auch hier wäre die maximale Erstattung für Zahnersatz in den ersten 8 Jahren dann 4000 Euro. Funktioniert aber nur, wenn darüber hinaus kein Zahnersatz an anderen Zähnen vorhanden ist,

Bei mehr als 5 fehlenden, nicht ersetzten Zähnen:

  • Nürnberberger ZEP80 ZV Zahnzusatzversicherung : 100% Zuschlag (je fehlender, nicht ersetzter Zahn 20%), 8 Monate Wartezeit. Summenbegrenzung in den ersten 3 Jahren. Zahnersatz darf bei Abschluss der Versicherung noch nicht angeraten worden sein.

Folgende Tarife sind zwar noch abschließbar, jedoch nur mit Leistungsausschluss für fehlende, bei Antragstellung nicht ersetzte Zähne:

Mehr als 5 fehlende, nicht ersetzte Zähne

Folgende Tarife sind zwar noch abschließbar, jedoch nur mit Leistungsausschluss für fehlende, bei Antragstellung nicht ersetzte Zähne:

herausnehmbarer Zahnersatz

Bei den meisten Zahnzusatzversicherung hohen Leistungsniveaus, werden Zähne, die durch herausnehmbaren Zahnersatz ersetzt wurden fehlenden nicht ersetzten Zähnen gleichgesetzt. Das bedeutet, dass bei diesen die Annahmerichtlinien bezüglich fehlender nicht ersetzter Zähne gelten.

Z.B. fragen die Tarife Barmenia MehrZahn + Zahnvorsorge Zahnzusatzversicherung und die Universa dent privat im Antrag nicht nach dieser Art von Zahnersatz, so dass hier herausnehmbarer Zahnersatz mit Zahnbrücken oder Implantaten = Ersetzter Zahn gleichgesetzt wird. Ebenso in Frage kommen die Tarife der AXA Zahnzusatzversicherung.
Da auch bei der Signal Iduna Komfort Plus nicht nach fehlenden Zähnen fragt, wäre auch dort ein herausnehmbarer Zahnersatz kein Problem und ist durchaus mitversichert, natürlich sofern eine Behandlung bei Vertragsabschluss noch nicht angeraten oder beabsichtigt war. Ebenfalls möglich wäre R und V Zahnzusatzversicherung
Genaue Informationen zur Zahnzusatzversicherung und herausnehmbarer Zahnersatz.
Auch die DKV KDT85 KDBE , sowie der 100% Tarif DKV KDTP100 KDBE fragen nicht nach herausnehmbarem Zahnersatz, so dass dieser auch hier ohne Einschränkung mitversichert ist, gleiches gilt für die Universa dent privat und auch für den neuen Tarif Münchener Verein Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen .