Versicherte der stationären Hallesche Zusatztarife GIGA.Clinic und MEGA.Clinic haben automatisch Anspruch auf Nutzung der Hallesche Videosprechstunde.
Über Smartphone oder Computer (Voraussetzung: Mikrofon und Kamera) kann bewuem von zuhause aus, online ein Termin mit einem Facharzt vereinbart und durchgeführt werden. Dieser kann dabei sogar, sofern benötigt ein Privatrezept ausstellen und den Versand an eine Kooperations- oder Wunschapotheke des Patienten veranlassen. Dieser Zusatzservice ist für Versicherer dieser Hallesche Tarife (oder der Hallesche Krankenkostenvollversicherung) komplett kostenlos.
Gerne können Sie sich jederzeit bei Fragen zu Ihrer Krankenhauszusatzversicherung der Hallesche an uns, Ihren Vermittler des Vertrages, wenden. Außerdem stehen Ihnen die Mitarbeiter des Versicherers bei Fragen und Wünschen zur Verfügung. Bei konkreten Leistungsanfragen kontaktieren Sie direkt den Versicherer. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich den richtigen Ansprechpartner passend zu jeder Situation zu nennen.
Die Kosten für gesonderte Unterbringung werden durch Abgabe Ihrer stationären Klinik-Card der Hallesche direkt zwischen Krankenhaus und Hallesche abgerechnet.
Die Behandlungsrechnungen, die der behandelnde Wahlarzt Ihnen zuschickt, leiten Sie einfach an die Hallesche zur Erstattung weiter:
HALLESCHE Krankenversicherung
auf Gegenseitigkeit
70166 Stuttgart
Beide Tarife (Hallesche Mega Clinic und Giga Clinic) verzichten auf die sonst üblichen Wartezeiten. Natürlich leistet die Hallesche Krankenhaus Zusatzversicherung nicht für bereits vor Vertragsabschluss angeratene Behandlungen oder Krankenhausaufenthalte. In einem solchen Fall würde der Antrag sowieso aufgrund der abgefragten Gesundheitsangaben abgelehnt werden.
Nein, beide Krankenhauszusatz-Tarife der Hallesche Mega.Clinic und Giga.Clinic leisten ohne Begrenzung auf die amtliche Gebührenordnung für Ärzte. Mit entsprechender Honorarvereinbarung werden also auch Arzthonorare von Spezialisten über dem 3,5 fachen Satz der GOÄ erstattet.
Ja! Eine im Zusammenhang mit einem stationären Aufenthalt stehende Vor- oder Nachuntersuchung (Aufnahme- bzw. Abschlussuntersuchung) ist erstattungsfähig.
Die Hallesche erstattet diese Kosten für den Fall, dass eine Aufnahmeuntersuchung max. 4 Wochen vor der stationären Aufnahme erfolgt und eine Abschlussuntersuchung innerhalb von 2 Wochen nach einer Operation durchgeführt wird.
Ja, ambulant durchführbare Operationen oder sonstiger stationsersetzende Eingriffe sowie die zugehörigen ambulanten Vor- und Nachuntersuchungen sind bei der Hallesche Krankenhausversicherung mitversichert.
Beim Tarif Mega Clinic wir bei Verzicht auf das Zweibettzimmer ein Ersatzkrankenhaustagegeld von 30 Euro am Tag ausgezahlt, beim Tarif Giga Clinic werden bei Verzicht auf das 1-Bettzimmer 20 Euro/Tag und bei Verzicht generell auf die Zimmerwahl 50 Euro/Tag ausgezahlt.
Bei Verzicht auf die privatärztlichen Leistungen zaht die Hallesche ein Ersatzkrankenhaustagegeld in Höhe von 60 Euro/Tag.
Besonders zu empfehlen sind die die stationären Zusatztarife der Hallesche für Kinder. Rooming-In bedeutet die Unterbringung und Verpflegung eines Elternteils im Krankenhaus während des stationären Aufenthaltes des Kindes.
Diese Leistung ist bei der Hallesche sogar für versicherte Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr eingeschlossen.
Bei der neuen Hallesche Krankenhauszusatzversicherung hat man die Wahl zwischen einer Variante mit und einer Variante ohne Alterungsrückstellungen.
Mit einer Alterungsrückstellungen liegt der Beitrag zunächst höher, bleibt dafür im Gegensatz zu der Variante ohne Alterungsrückstellung im Alter stabil.
Da die Versicherungsprämie für alte Versicherte ca. 4-5 mal so hoch liegen wie bei jungen Versichertem, empfehlen wir für eine stationäre Zusatzversicherung immer die Wahl einer Tarifvariante inkl. einer Alterungsrückstellung. Ansonsten werden die Versicherungsbeiträge im Alter, wenn man den Versicherungsschutz dringend benötigt, extrem ansteigen.
Die Mindestvertragslaufzeit der stationären Zusatzversicherung in beiden Tarifen, beträgt zwei Versicherungsjahre und verlängert sich stillschweigend um jeweils ein weiteres Versicherungsjahr, wenn der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht für Sie, falls der Versicherer die Beiträge erhöhen sollte. Seitens des Versicherers besteht hingegen kein ordentliches Kündigungsrecht.
Zur bequemen Abrechnung zwischen Krankenhaus und Versicherer erhält der Versicherte von der Hallesche eine Versichertenkarte. Zudem werden die Transportkosten zum nächstgelegenen Krankenhaus erstattet.