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Der Artikel wird regelmäßig aktualisiert, überprüft und überarbeitet durch Dipl. Volkswirt Daniel Steinberger, Experte für Krankentagegeldversicherungen. Zuletzt am 30.11.2025

Was ist eine Krankentagegeldversicherung bzw. Krankengeldversicherung?

Krankengeld im Allgemeinen ist eine wiederkehrende Geldleistung, die Versicherten während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit zur Verfügung gestellt wird, um den durch den Verdienstausfall entstandenen finanziellen Nachteil auszugleichen. Eine Grundleistung ist beispielsweise über die Gesetzliche Krankenversicherung abgesichert, Das private Krankentagegeld hingegen wird bei einer Privaten Krankenversicherung über eine Krankentagegeldversicherung abgesichert. Dieses ergänzt entweder die Leistung des gesetzlichen Krankengeldes oder ersetzt diese für den Fall, dass man nicht gesetzlich, sondern privat krankenversichert ist.

Die Krankentagegeldversicherung stellt in diesem Zusammenhang ein wesentliches Instrument zur Einkommenssicherung dar, insbesondere bei längerer Arbeitsunfähigkeit. Während gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer in der Regel bis zu sechs Wochen eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber erhalten, greift danach das gesetzliche Krankengeld. Dieses liegt jedoch deutlich unter dem vorherigen Nettoeinkommen – in der Regel fehlen rund 15 bis 20 Prozent, bei Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze kann die Differenz noch deutlich höher ausfallen.

Bei Selbständigen und Freiberuflern entfällt die Lohnfortzahlung vollständig, da sie im Krankheitsfall in aller Regel keinerlei Einkünfte erzielen. In solchen Fällen ermöglicht die Krankentagegeldversicherung einen frühzeitigen Leistungseintritt, oft bereits ab dem 8. Krankheitstag. Aufgrund der mit kürzeren Karenzzeiten einhergehenden höheren Versicherungsprämien ist es jedoch ratsam, für die ersten Wochen der Arbeitsunfähigkeit eine finanzielle Reserve einzuplanen. Das eigentliche Risiko langfristiger Arbeitsunfähigkeit – das durchaus über viele Monate oder sogar Jahre bestehen kann – sollte hingegen über eine angemessene Versicherungssumme auf Basis des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate abgesichert werden.

Eine länger andauernde krankheitsbedingte Erwerbsunfähigkeit kann erhebliche finanzielle Einbußen zur Folge haben. In Anbetracht dessen stellt die Krankentagegeldversicherung einen zentralen Baustein der individuellen Einkommensabsicherung dar – insbesondere für Personengruppen ohne gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld oder mit überdurchschnittlichem Einkommen.

Warum ist eine Krankentagegeldversicherung wichtig?

Eine länger andauernde Arbeitsunfähigkeit kann schnell zu einer existenziellen finanziellen Belastung führen. Insbesondere laufende Fixkosten wie Miete, Kreditraten, Versicherungsbeiträge oder Unterhaltszahlungen lassen sich in der Regel nicht kurzfristig reduzieren. Wenn gleichzeitig das regelmäßige Einkommen teilweise oder vollständig wegfällt, entsteht schnell eine wirtschaftliche Schieflage. Ohne eine entsprechende Absicherung in Form einer Krankentagegeldversicherung kann dies, insbesondere bei einem fehlendem finanziellen Polster, zur Zahlungsunfähigkeit führen. Der zusätzliche finanzielle Druck in einer gesundheitlich ohnehin belastenden Situation unterstreicht die hohe Relevanz dieser ergänzenden Absicherung.
Im Folgenden werden die Hauptgründe für eine Krankentagegeldversicherung genannt und welche Zwecke sie im Einzelnen erfüllt.

1. Einkommenssicherung bei Krankheit

Arbeitnehmer erhalten im Krankheitsfall zunächst für sechs Wochen eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Im Anschluss zahlt die gesetzliche Krankenversicherung ein reduziertes Krankengeld, das meist deutlich unter dem vorherigen Nettoeinkommen liegt. Abhängig von der Einkommenshöhe kann dies eine empfindliche Versorgungslücke bedeuten.

Selbstständige und Freiberufler verfügen über keinen gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung oder Krankengeld. Hier entsteht ab dem ersten Krankheitstag eine Einkommenslücke, sofern keine private Vorsorge getroffen wurde. Für privat krankenversicherte Arbeitnehmer besteht grundsätzlich kein Anspruch auf gesetzliches Krankengeld – die Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind jedoch auch während der Krankschreibung in voller Höhe weiterzuzahlen. Eine private Krankentagegeldversicherung ist daher in diesen Fällen unverzichtbar.

2. Sicherung des Lebensstandards

Unabhängig vom Erwerbsstatus bleiben regelmäßige Ausgaben wie Miete, Hypothekenraten, Versicherungsprämien oder familiäre Verpflichtungen bestehen. Fehlt es krankheitsbedingt an ausreichendem Einkommen, kann bereits nach wenigen Wochen eine ernstzunehmende finanzielle Belastung entstehen. Das Krankentagegeld hilft, diese Lücke zu schließen und schützt vor dem schrittweisen Abbau vorhandener Rücklagen oder dem Aufbau von Schulden.

3. Schutz vor finanzieller Abwärtsspirale

Längere Krankheitsphasen ohne Einkommensersatz können zu anhaltenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten führen. In vielen Fällen werden Rücklagen aufgebraucht, laufende Verpflichtungen können nicht mehr bedient werden, was zu Mahnverfahren, Kreditausfällen oder sogar zu Pfändungen führen kann. Die Krankentagegeldversicherung wirkt dem entgegen und sichert die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit – auch bei längerer Krankheitsdauer.

Krankentagegeld Vergleich – Gesetzliches Krankengeld vs.Privates Krankentagegeld

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer) haben einen Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld. Hierbei handelt es sich jedoch nur um eine Teilabsicherung des Arbeitseinkommens bei Arbeitsunfähigkeit. Zudem gibt es ein paar Einschränkungen, was z.B. die maximale Leistungsdauer des gesetzlichen Krankengeldes im Vergleich zu einem privaten Krankentagegeld betrifft. Die gröbsten Unterschiede und Eigenschaften des gesetzlichen und privaten Krankengeldes haben wir für Sie aufgelistet:

Gesetzliches Krankengeld

  • Krankengeld ist eine gesetzliche Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Angestellte erhalten dies ab der 7. Krankheitswoche (ab dem 43. Tag), nachdem die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers endet. Für freiwillig Versicherte kann ein GKV Krankengeld auch freiwillig mit anderen Karenzzeiten je nach Krankenkasse versichert werden
  • Für GKV versicherte Arbeitnehmer ist es eine Pflichtversicherung
  • Die Höhe beträgt rund 70 % des letzten Bruttogehalts, maximal jedoch 90 % des Nettogehalts; dabei ist das Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2025 bezogen auf: ca. 5 512,50 €) begrenzt. Hiervon werden zudem noch die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen, so dass sich daraus ein maximales Krankengeld von derzeit ca. 2850 EUR netto ergibt im Monat. Es ergibt sich also bei jedem eine Deckungslücke von ca. 23% zum Nettoeinkommen, bei einem Bruttoeinkommen über der Beitragsbemessungsgrenzte entsteht sogar eine deutlich höhere Einkommenslücke bei Bezug von gesetzlichem Krankengeld
  • Die Leistung des gesetzlichen Krankengeldes ist befristet auf maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Erkrankung
  • Spätestens bei Annahme einer dauerhaften Erwerbsminderung wird die Zahlung des gesetzlichen Krankengeldes eingestellt
  • Vorteil: Keine Gesundheitsprüfung, jeder gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer ist automatisch versichert
  • Der Beitrag ergibt sich aus dem Bruttoeinkommen und ist im GKV-Beitrag inkludiert.
  • Bei Auszahlung unterliegt das gesetzliche Krankengeld dem steuerlichen Progressionsvorbehalt (es fällt keine Steuer direkt darauf an, aber der Grenzsteuersatz könnte sich erhöhen, so dass insgesamt die Steuerlast ansteigt).

Privates Krankentagegeld

  • Freiwillige private Krankenzusatzversicherung, die bei Arbeitsunfähigkeit den versicherten Tagessatz auszahlt
  • Karenzzeiten können grundsätzlich flexibel gewählt werden, beispielsweise ab dem 4. Tag, 21. Tag oder auch Mit Leistung erst ab dem 4. oder 7. Monat einer Arbeitsunfähigkeit.
  • Als Ergänzung des GKV-Krankengeldes für Arbeitnehmer beträgt die Standard-Karenzzeit 42 Tage, da aufgrund der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber noch keine Einkommenslücke in den ersten 6 Wochen der Arbeitsunfähigkeit entsteht.
  • Die Leistung endet erst mit Abschluss der Heilbehandlung oder bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit, grundsätzlich gibt es jedoch keine Höchstleistungsdauer wie beim gesetzlichen Krankengeld, das private Krankentagegeld leistet also zeitlich unbegrenzt:
  • Die Beiträge ergeben sich aus dem persönlichen Risiko des Versicherten zum Zeitpunkt des Abschlusses (Beruf, Alter, Gesundheitszustand, sofern es keine Krankentagegeldtarif ohne Gesundheitsfragen ist.)
  • Absicherung kann bis zur vollen Höhe des monatlichen durchschnittlichen Nettoeinkommens erfolgen
  • Bei Ergänzung des gesetzlichen Krankengeldes kann der nicht über das gesetzliche Krankengeld abgesicherte Teil des Nettoeinkommens über das private Krankentagegeld versichert werden.
  • Im Gegensatz zum gesetzlichen Krankengeld ist die Auszahlung steuerfrei
Arbeitsunfähigkeit durch Unfall oder Krankheit absichern

Einkommensverlust durch Unfall oder Krankheit

Wer sollte eine Krankentagegeldversicherung abschließen?

Eine Krankentagegeldversicherung stellt für Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler eine zentrale Form der Einkommenssicherung dar – insbesondere dann, wenn keine ausreichend hohen finanziellen Rücklagen vorhanden sind, um längere Krankheitsphasen ohne laufendes Einkommen zu überbrücken.

Da die Beiträge zur Krankentagegeldversicherung in der Regel vergleichsweise gering ausfallen, lässt sich mit überschaubarem finanziellem Aufwand ein existenzbedrohendes Risiko absichern. Im Ernstfall kann die Versicherung den Zugriff auf Ersparnisse vermeiden helfen und trägt dazu bei, die finanzielle Stabilität trotz krankheitsbedingter Erwerbsunfähigkeit aufrechtzuerhalten.
Der Bedarf und die Ansprüche, die durch eine private Krankentagegeldversicherung gedeckt werden müssen unterscheidet sich je nach beruflichem Tätigkeitsstatus und ob man gesetzlich oder privat krankenversichert ist:

Arbeitnehmer (GKV versichert)- Lücke nach 6 Wochen Lohnfortzahlung

  • Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt nach 6 Wochen nur noch Krankengeld – meist ca. 70 % vom Brutto bzw. max. 90 % vom Netto, gedeckelt auf ca. 116 € pro Tag netto am Tag (Stand 2025).
  • Miete, Kredite, Versicherungen, Lebenshaltungskosten – sie laufen unverändert weiter.
  • Das gesetzliche Krankengeld deckt oft nicht den tatsächlichen Bedarf, besonders wenn du verheiratet bist, Kinder hast oder finanzielle Verpflichtungen trägst.

    GKV versicherte Arbeitnehmer sollten daher im idealen Fall ein privates Krankengeld absichern *in Höhe der folgenden Positionen:
  • bei Einkommen bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze (2025 = brutto 5.500 EUR, 2026 vermutlich ca. 5650 EUR) – ca. 25% des druchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens müssen als privates Krankentagegeld ab Tag 43 versichert werden. Maximal wären dies ca. 25 EUR am Tag ab Tag 43
  • Bei Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze. Hier würde ein Anspruch auf das maximale gesetzliche Krankengeldanspruch nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von ca. 2850 EUR pro Monat bestehen. Der Teil des Nettoeinkommens der darüber liegt müsste voll über eine KTG-Versicherung versichert werden. Bei 4.000 EUR netto, wäre der zu versichernde Tagessatz demnach = (4.000 – 2850)/30 = ca. 38 EUR am Tag ab Tag 43

Arbeitnehmer (PKV versichert)

  • Bei privat krankenversicherten Arbeitnehmern gibt es kein gesetzliches Krankengeld.
  • Sie müssen Krankentagegeld unbedingt privat über eine Krankentagegeldversicherung absichern, sonst entfällt jeglicher Einkommensersatz nach 6 Wochen. Zudem sollte der versicherte Tagessatz ausreichend hoch sein, da im Krankheitsfall die vollen PKV-Vollversicherungs-Beiträge vom Arbeitnehmer weiterzuzahlen sind. Das gleiche gilt übrigens für den Arbeitnehmeranteil zur Gesetzlichen Rentenversicherung.

    PKV versicherte Arbeitnehmer sollten daher im idealen Fall ein privates Krankengeld absichern n Höhe der Summe aus:
  • des durchschnittlischen monatliches Nettoeinkommens (zu berücksichtigen sind dabei auch ein 13. ode 14. Monatsgehalt, Weihnachtgeld, Urlaubsgeld oder regelmäßige Provisionszahlungen. Die Jahressumme geteilt durch 12 ergibt das durchschnittliche monatliche Netto)
  • Beiträge zur Privaten Krankenvollversicherung + Pflegeversicherung
  • Arbeitnehmeranteil zur Gesetzlichen Rentenversicherung – entspricht derzeit 9,3% des Bruttoeinkommens. Bei Artbeitnehmern übernehmen private Krankentagegeldtarife auf Antrag in der Regel den diesbezüglichen Arbeitgeberanteil.
  • Bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern wäre als weitere umgangssprachliche Bezeichnung für eine private Krankentagegeldversicherung auch Lohnfortzahlungs-Zusatzversicherung sehr passend. Denn eine solche Zusatzversicherung zahlt Ihnen zusammen mit dem gesetzlichen Krankengeld den Lohn, bzw. das Gehalt für die Zeit nach Ende der 6-wöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber weiter und das solange Ihnen ein Arzt eine Arbeitsunfähigkeit bestätigt (“Krankschreibung”)

Existentieller Schutz für Selbstständige & Freiberufler

  • Selbständige und Freuberufler erhalten keinerlei gesetzliches Krankengeld.
  • Krankentagegeld ist für sie existenzsichernd, da ihre gesamten Einnahmen mit der Arbeitskraft verbunden sind.
  • Eine private Krankentagegeldversicherung sollte mindestens die Fixosten + Steuervorauszahlungen und Lebenshaltungskosten abdecken
  • Krankentagegekld mit Leistung bereits ab 1. Woche der Arbeitsunfähigkeit ist möglich, jedoch sind diese Tarife auch deutlich teurer. Sinnvoller ist eine höhere Karrenzzeit von z.B. 3-6 Wochen + Bildung einer finanziellen Rücklage für kurzfristige Arbeitsunfähugkeit.

    Selbständige und Freiberufler sollten im idealen Fall ein privates Krankengeld absichern unter Berücksichtigung der folgenden Positionen:
  • Zur vollen Absicherung: Durchschnittlicher monatlicher Gewinn (bezogen auf die letzten 12 Monate) + KV- und Pflege-Beiträge + Fixkosten + Steuervorauszahlungen auf den Monat runtergerechnet.
  • Mindestabsicherung: Lebenshaltungskosten, Fixkosten, PKV+Pflege, Steuervorauszahlungen
  • Es wäre eine Leistung teilweise bereits ab dem 8. Tag möglich, deutlich günstiger und sinnvoller ist jedoch eine Krankengeldleistung ab dem 21. oder 29. Tag zu versichern und stattdessen eine gewisse Rücklage zu bilden.

Wie lange leistet eine private Krankentagegeldversicherung?

Die Zahlung beginnt ab dem vertraglich vereinbarten Tag (z. B. ab dem 22., 43. oder 91. Tag der Arbeitsunfähigkeit). Bei Arbeitnehmern in der Regel ab dem 43, Tage, wenn die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber endet.

Zahldauer der Krankentagegeldversicherung

Die Krankentagegeldversicherung leistetr solange du ärztlich nachgewiesen arbeitsunfähig bist, und:

  • nicht berufsunfähig im versicherungsrechtlichen Sinn bist,
  • medizinisch behandelbar bist,
  • und die ärztlichen Nachweise regelmäßig eingereicht werde

Ende der Leistung – wann genau?

Die Zahlung des Krankentagegeldes durch die private Krankentagegeldversicherung endet in der Regel, wenn:
  • die Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt ist (auch teilweise),
  • eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird – z. B. bei dauerhafter Invalidität,
  • das vertraglich vereinbarte Endalter erreicht ist (häufig 65–67 Jahre),
  • in jedem Fall bei Eintritt der Alters- oder Erwerbsunfähigkeitsrente

Bestehen Wartezeiten

Die meisten Krankentagegeldversicherungen sehen eine anfängliche Wartezeit von 3 Monaten vor. Beginn eine Arbeitsunfähigkeit nach Versicherungsbeginn, jedoch innerhalb dieser Wartezeit, ist dies grundsätzlich versichert. Das Tagegeld wird jedoch dann frühestens für die Krankheitstage nach Ende der anfänglichen Wartezeit gezahlt.

Darum sollten Sie einen Krankentagegeldversicherung Vergleich nutzen

Mit dem Krankentagegeldversicherung Vergleich ermitteln Sie schnell die günstigsten und besten Krankentagegeldversicherungen und können die Angebote direkt anfordern.

Hierbei finden Sie alle wichtigen Krankentagegeldversicherungen im Preis- und Leistungsvergleich und können nicht nur bis zu 50% gegenüber teuren Tarifen sparen, Sie finden zudem schnell heraus, welche Tarife kundenunfreundliche Leistungsausschlüsse (z.B. Beschränkungen bezüglich Wiedereingliederung nach einer Arbeitsunfähigkeit, bei Suchterkrankungen, kein Verzicht auf das Kündigungsrecht des Versicherers und weitere.) enthalten und welche nicht.

Bzw. erhalten Sie die Informationen darüber, welche guten Krankentagegeldversicherungen sogar Verbesserungen des Versicherungsschutzes enthalten (z.B. Möglichkeit von Erhöhungen des Tagegeldes ohne Gesundheitsprüfung, Leistung bei Teilarbeitsunfähigkeit, Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherers und viele weitere.).

Sofern Sie Arbeitnehmer sind und an Vorerkrankungen leiden, lohnt sich eigentlich kein ausführlicher Krankentagegeldversicherung Vergleich, da Tarif in dem Fall die meisten Tarife nur mit Leistungsausschlüssen oder gar nicht abschließbar sind. Schauen Sie in dem Fall unter dem Menu Ohne Gesundheitsfragen nach. Die beste Alternative bietet in dem Fall die Krankentagegeldversicherung der AXA (Krankengeld EASY), gefolgt vom KTG-Tarif des Münchener Vereins.

Abgrenzung der Arbeitsunfähigkeit zu Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit

Die Leistungspflicht einer Krankentagegeldversicherung setzt eine ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit voraus, die im Rahmen einer laufenden Heilbehandlung besteht. Solange aus medizinischer Sicht die Aussicht auf Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit gegeben ist – auch wenn dies einen Zeitraum von zwei oder drei Jahren in Anspruch nehmen kann – bleibt die Leistungspflicht der Krankentagegeldversicherung grundsätzlich bestehen.

Anders verhält es sich, wenn sich im Verlauf der Behandlung abzeichnet, dass die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich dauerhaft bestehen bleibt oder nicht absehbar ist, wann mit einer Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit gerechnet werden kann. In solchen Fällen prüfen die Versicherer regelmäßig, ob eine Berufsunfähigkeit oder sogar eine Erwerbsunfähigkeit vorliegt. Wird dies bejaht, endet die Leistungspflicht aus der Krankentagegeldversicherung, da diese ausschließlich für temporäre, nicht jedoch für dauerhafte Einschränkungen des Erwerbslebens konzipiert ist.

Die Begriffe sind wie folgt abzugrenzen:

  • Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich für mindestens sechs Monate zu weniger als 50 % ausüben kann. Eine entsprechende private Berufsunfähigkeitsversicherung leistet in diesem Fall – unabhängig davon, ob noch eine andere Tätigkeit theoretisch ausgeübt werden könnte.
  • Erwerbsunfähigkeit bezeichnet die dauerhafte Unfähigkeit, überhaupt irgendeiner beruflichen Tätigkeit für mindestens drei Stunden täglich nachzugehen – unabhängig vom erlernten oder bisher ausgeübten Beruf.

In der Praxis überschneiden sich diese Begriffe mit dem Zustand der Arbeitsunfähigkeit. Die Krankentagegeldversicherung wird ihre Leistungen in der Regel einstellen, wenn trotz abgeschlossener medizinischer Behandlung weiterhin eine vollständige Arbeitsunfähigkeit besteht und keine konkrete Aussicht auf Besserung besteht. In einem solchen Fall ist von einer Erwerbsunfähigkeit auszugehen.

Ab diesem Zeitpunkt kann ein Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente bestehen. Besteht zusätzlich eine private Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung, tritt deren Leistungspflicht ein – vorausgesetzt, die vertraglich vereinbarten Bedingungen sind erfüllt.

Es ist wichtig zu betonen, dass eine Krankentagegeldversicherung keine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung ersetzt. Während das Krankentagegeld zur Absicherung von vorübergehenden Einkommensausfällen dient, sichern die letztgenannten Versicherungsformen den dauerhaften Verlust der Arbeitskraft bis zum regulären Renteneintrittsalter ab.

Vor diesem Hintergrund ist eine Kombination aus Krankentagegeldversicherung und privater Berufsunfähigkeitsversicherung (bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherung) zu empfehlen, um sowohl kurzfristige als auch dauerhafte Verdienstausfälle wirksam abzusichern. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass sofern man eine Krankentagegeldversicherung besitzt, in der Berufsunfähigkeit der Einschluss einer Leistung bei Arbeitsunfähigkeit überflüssig sein könnte oder sich sogar nachteilig auswirkt im Leistungsfall, da eine doppelte Leistung nicht gestattet ist. Das wäre z.B. dann fatal, wenn die versicherte Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung für Arbeitsunfähigkeit tatsächlich sogar geringer ist als das versicherte Krankentagegeld. Denn dieses müsste eventuell zurückgezahlt werden.
Eher keine Probleme ergeben sich diesbezüglich bei Arbeitnehmern, da dort die versicherte KTG-Leistung fast immer niedriger
ist als die versicherte BU-Rente. Denn eine zusätzliche Leistung aus einer BU-Versicherung zum gesetzlichen Krankengeld ist unproblematisch.

Sofern eine Berufsunfähigkeitsversicherung besteht, bitte beachten

Eine Krankentagegeldversicherung stellt die Leistung ein, sofern Sie Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten, Da die meisten Berufsunfähigkeitsversicherung, sobald die Berufsunfähigkeit nachgewiesen wurde, rückwirkend ab dem 1. Tag der bestehenden Berufsunfähigkeit leisten, würde eine Krankentagegeldversicherung auch ein bereits ausgezahtes Krankengeld zurückverlangen.
Dies kann dann sehr problematisch sein, wenn die versicherte Berufsunfähigkeitsrente, die dann nachträglich rückwirkend ausgezaht wird, deutlich niedriger als das Krankentagegeld ist, dass sie versichert hatten.
Denken Sie also daran, Krankentagegeld und eine Berufsunfähigkeitsrente immer in annähernd der gleichen Höhe zu versichern.
Zudem sollten Sie, sofern Sie eine Krankentagegeldversicherung besitzen darauf achten, dass Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung keine Klausel mut Zahlung bei Arbeitsunfähigkeit inkludiert (AU-Einschluss, “Gelber Schein-Regelung”). Eine Leistung, die grundsätzlich eine gute Sache ist, bringt Ihnen in so einem Fall nicht viel. Denn Sie dürfen die Zahlung der BU-Versicherung für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit nicht doppelt zum privaten Krankengeld kassieren, sondern müssten bei Auszahlung der Arbeitsunfähigkeitsleistung der BU-Versicherung das Krankentagegeld zurückzahlen.
Und vor allem, wenn auch hier die versicherte BU-Rente deutlich niedriger als das KTG ist, hätten Sie sich in diesem Fall sogar deutlich benachteiligt durch den AU-Einschluss in der BU-Absicherung.

Darf man mehrere Krankentagegeldversicherungen parallel abschließen?

Hier ist Vorsicht geboten, denn eine der in den Versicherungsbedingungen genannten Obliegenheiten bei Krankentagegeldversicherungen lautet, dass stets die Genehmigung der bestehenden Krankentagegeldversicherung einzuholen ist, wenn ein weiterer Tarif abgeschlossen werden soll.
Nur wenn der Versicherer hier keine Einwände hat und das vorhandene Nettoeinkommen noch nicht vollständig abgedeckt ist, könnte eine weitere KTG-Versicherung zusätzlich beantragt werden.
Besser ist es meist, sofern möglich, die bestehende Versicherung aufzustocken.
Einige Krankentagegeldversicherungen erlauben generell keine weitere bestehende KTG-Versicherung (insbesondere die Tarife ohne Gesundheitsfragen). Bei der DKV Krankenversicherung hingegen ist es erfahrungsgemäß möglich, ein zusätzliches ´Krankentsagegeld zu versichern, sofern keine Einwände seitens der parallel bestehenden Krankentagegeldversicherung bestehen und das Einkommen entsprechend höher ist als das bereits versicherte Krankengeld.

Darf man bei Bezug von Krankentagegeld nebenbei weiterarbeiten?

Nein, ein Krankentagegeld wird nur bei 100-prozentiger Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Auch die stundenweise Ausübung einer Nebentätigkeit (z.B. da man wegen eine psychischen Erkrankung krankgeschrieben ist und nicht in der Lage ist in seinem Hauptberuf in Vollzeit zu arbeiten) ist nicht gestattet und würde zur Einstellung des Krankentagegeldes führen.
Besonders Selbständige, die sich im Krankentagegeldbezug befinden sollten sich darüber im Klaren sein, dass auch das Beantworten von Kundenemails oder das Führen von beruflich bedingten Telefonaten den Nachweis einer nicht vollständigen Arbeitsunfähigkeit erbringen könnte und ein Krankenversicherer damit die Zahlung des Krankentagegeldes einstellen dürfte.

Einige Krankentagegeldversicherungen sehen hingegen eine teilweise Leistung bei Eingliederung nach einer Arbeitsunfähigkeit vor (z.B. nach dem “Hamburger Modell”). In diesen Fällen zahlen einige Tarife das Krankentagegeld anteilig weiter, wenn der Versicherte schrittweise den Eintritt in die Berufstätigkeit vollzieht, aber nicht von Beginn an zu hundert Prozent wieder arbeitsfähig ist. Dies muss jedoch entsprechend mit dem Versicherer im Einzelfall abgesprochen werden.

Krankentagegeld – Situation Arbeitnehmer

Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer erhalten bei Krankheit bis zum 42. Tag der Krankschreibung das Gehalt vom Arbeitgeber normal weitergezahlt (= gesetzliche Lohnfortzahlung im Krankheitsfall). Ab dem 43. Tag der ununterbrochenen Krankschreibung hingegen wird nur noch ein Krankengeld durch die gesetzliche Krankenkasse gezahlt, welches jedoch niedriger ist als das Nettoeinkommen.

Berechnung des gesetzlichen Krankengeldes bis zur Beitragsbemessungsgrenze:

Die Berechnung des Krankentagegeldes für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer funktioniert wie folgt (Quelle: §47 SGBV):

  • max. 70% des regelmäßig erzielten monatlichen Bruttoeinkommens
  • max. 90% des letzten Nettoeinkommens pro Monat.
  • Davon sind noch die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung abzuziehen (ca. 15% des Bruttoeinkommens für die Arbeitnehmeranteile zusammen)
  • Annäherungsweise kann man also sagen, dass die Deckungslücke bei Krankentagegeld ca. 30% des Nettoeinkommens beträgt.
  • Die monatliche Deckungslücke ist durch 30 Tage zu teilen und man erhält den zu versichernden Krankentagegeldsatz.

Maximales gesetzliches Krankengeld

Maximales gesetzliches Krankengeld:
Geleistet wird das gesetzliche Krankengeld maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze von derzeit ca. 5.175 Euro monatlich Euro brutto im Monat. Maximal werden im Jahr 2025 = ca. 128 Euro kalendertäglich durch die GKV gezahlt (Brutto-Krankengeld pro Monat also maximal ca. 3840,00 Euro (Maximal 90% vom netto oder 70% vom Brutto, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist).
Davon würden dann noch ca. 510 Euro Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden (ca. 13%), so dass sich eine Auszahlung von maximal ca. 3.330 Euro netto gesetzliches Krankengeld im Monat ergibt.

Berechnung der Krankentagegeld-Lücke

An 2 Beispielen möchten wir nachrechnen, wie hoch die über eine Krankentagegeldversicherung abzusichernde Deckungslücke bei Krankengeldbezug ausfällt:

Beispiel 1: Bruttoeinkommen 5200 Euro = Nettoeinkommen 3600 in Steuerklasse 3 (verheiratet):
  • 70% vom Brutto (max. Beitragsbemessungsgrenze) = 3622,50 Euro
  • 90% vom Netto = 0,9 × 3600 Euro = 3240 Euro.

Da die 3240 Euro niedriger sind, wird maximal dieser Betrag abzüglich Sozialversicherung als Krankengeld ausgezahlt, woraus sich ein Nettokrankengeld von der GKV in Höhe von ca. 2800 Euro pro Monat ergibt.

Die Deckungslücke zum vorherigen Monatsnettoeinkommen in diesem Beispiel beträgt also 3600 – 2800 Euro = ca. 800 Euro pro Monat. Abzusichern wäre also ein privates Krankentagegeld in Höhe von ca. 28-30 Euro am Tag.

Beispiel 2: Bruttoeinkommen 3000 Euro/Monat Steuerklasse 1 = Nettoeinkommen ca. 2050 Euro in Steuerklasse 1:
  • 70% vom Brutto (max. Beitragsbemessungsgrenze) = 2100,00 Euro
  • 90% vom Netto = 0,9 × 2050 Euro = 1845 Euro.

Da der 2.Wert niedriger ist, würden hier 1845 Euro Brutto-Krankengeld von der Krankenkasse gezahlt werden, abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge (ca. 13%) ergibt sich hier netto = ca.1600 Euro im Monat GKV-Krankengeld.
Die Einkommens-*Deckungslücke* beträgt hier also 2050 Euro – 1600 Euro = ca. 550 Euro pro Monat.
Es wären also über die private Krankentagegeldversicherung ca.19-20 Euro am Tag zu versichern.

Verdienen Sie jedoch über der Beitragsbemessungsgrenze steigt auch die Deckungslücke zwischen Nettoeinkommen und dem gesetzlichen Krankengeld deutlich stärker an:

Bei eine Nettoeinkommen von 6.000 Euro als Arbeitnehmer ergibt sich durch das maximale gesetzliche Krankengeld beispielsweise bereits eine Lücke von 6.000 Euro abzüglich netto 3.320 Euro GKV-Krankengeld = 2.680 Euro fehlendes Einkommen bei Arbeitsunfähigkeit ab der 7. Woche.. In diesem Fall müssten ca. 90 Euro Krankentagegeld versichert werden, sofern das gleiche Nettoeinkommen auch im Fall einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit erhalten bleiben soll.
Einen so hohen Krankentagegeld-Satz lässt sich seht gut über das DFV Krankengeld ohne Wartezeiten günstig versichert. Bis zu 100 Euro am Tag können bei der Deutschen Familienversicherung mit einfachen Gesundheitsfragen versichert werden.

Empfehlungen für gute Krankentagegeldversicherungen

Gesunden gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmern empfehlen wir den Abschluss des HALLESCHE Krankentagegeldes
Dieser Tarif ist günstig und beinhaltet alle wichtigen Leistungen einer guten Krankentagegeldversicherung für Arbeitnehmer mit Leistung ab der 7. Woche einer Arbeitsunfähigkeit.

Die HALLESCHE sieht zudem eine recht einfache Gesundheitsprüfung bei Antragstellung vor, bei welcher nur Körpergröße und Gewicht im Antrag abgefragt werden und ein Abschluss möglich ist, sofern in den letzten 2 Jahren nicht mehr als 21 Tage Arbeitsunfähigkeit am Stück vorlagen.
Einziger Nachteil ist, dass sich bei der HALLESCHE nur maximal 25 Euro Krankentagegeld versichern lassen. Wenn es etwas mehr sein sollte, wäre der folgende Tarife von der AXA empfehlenswerter oder ein Anbieter aus dem Krankentagegeld Vergleich. Dort finden Sie auch Tarife, die für höhere Einkommen (insbesondere über der Beitragsbemessungsgrenze bzw. auch der JAEG) ausreichend Deckung bieten.

Eine Leistungsdauer bis zum Eintritt der gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsrente ist das AXA Krankengeld EASY, welches zudem ohne Gesundheitsprüfung ist und bis zu 30 Euro am Tag versichert und dazu bestehende Vorerkrankungen mitversichern würde. Dieser Tarif ist sowohl gesunden Arbeitnehmers, aber auch Personen mit Vorerkrankungen zu empfehlen.
Auch bei dieser Krankentagegeldversicherung verzichtet der Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht, der Versicherte hingegen könnte den Tarif monatlich kündigen.
Das Krankentagegeld der AXA ist ebenfalls nur von Arbeitsnehmern abschließbar und ist insgesamt sogar etwas leistungsfähiger als das KTG der HALLESCHE, allerdings auch etwas teurer. Zudem verzichtet die AXA auf das ordentliche Kündigungsrecht als Versicherer und kann im Gegensatz zur HALLESCHE innerhalb der ersten 3 Jahre nicht aufgrund eines Leistungsfalles kündigen.
Die AXA verzichtet generell auf eine Gesundheitsprüfung und versichert problemlos sämtliche Vorerkrankungen mit. Weiterer Vorteil des AXA Krankentagegeldes ist, dass der Tarif automatisch bei Nachweis der Zahlung des gesetzlichen Krankengeldes auszahlt und dies bis zum Eintritt der Erwerbsminderungsrente, sofern dies eintritt. Allerdings lassen sich dort maximal 30 Euro am Tag versichern, was für höhere Einkommen etwas wenig sein könnte.

Krankentagegeld für gesetzlich Versicherte mit höherem Einkommen

Arbeitnehmer mit einem Einkommen, welches über der Beitragsbemessungsgrenze liegt oder die sogar freiwillig in der GKV versichert sind, da Sie über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen, benötigen eine Krankentagegeldversicherung, die deutlich mehr als nur 30-35 Euro am Tag abdeckt.
Hier ist beispielsweise das Krankengeld der Deutschen Familienversicherung zu empfehlen. Dort lassen sich bis zu 100 Euro am Tag ab der 7. Woche für GKV versicherte Arbeitnehmer mit einer vereinfachten Gesundheitsprüfung (einfache Gesundheitsfragen abschließen. Die Beiträge des DFV Krankengeldes sind günstig und die Leistungen eine der stärksten unter den KTG-Tarifen für Arbeitnehmer.
Ein privates Krankentagegeld von 100 Euro am Tag ist ausreichend, um ein Nettoeinkommen von bis zu 6400 Euro vollständig abzusichern (in Verbindung mit dem gesetzlichen Krankengeld der Krankenkasse).

Wichtig: Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherers

Während der Versicherungsnehmer selbst bei den meisten Tarifen zuim Ende des Kalenderjsahres kündigen kann (bei AXA und der Deutschen Familienversicherung auch monatlich), steht dieses Recht der privaten Krankenversicherung bei Krankentagegeldversicherungen maximal innerhalb der ersten 3 Versicherungsjahre jeweils zum Ende eines Versicherungsjahres zu. Aber bereits das könnte fatal sein, wenn Sie innerhalbd er ersten 3 Jahre nach Vertragsbeginn schwer erkranken, da nach Kündigung Ihres Tarifes eine andere Krankentagegeldversicherung kaum abschließbar wäre (mit Ausnahme vom AXA Krankengeld EASY).
Nach 3 Jahren ist die ordentliche Kündigung einer Krankentagegeldversicherung seitens eines Versicherungsunternehmens generell nicht mehr möglich.

Wir empfehlen grundsätzlich nur Tarife, die auf dieses ordentliche Kündigungsrecht von Seiten der Versicherung bereits innerhalb dieser 3 Versicherungsjahre verzichten. Auf dieses Kündigungsrecht verzichtet von Beginn an beispielsweise die *Barmenia, Deutsche Familienversicherung, AXA Krankenversicherung und die HALLESCHE Krankentagegeldversicherung,
Sie selbst dürfen natürlich trotzdem bereits innerhalb dieser 3 ersten Versicherungsjahre den Vertrag beenden, sofern Sie dies wünschen.

Weitere Emfehlungen zu Krankentagegeldtarifen für Arbeitnehmer

Andere Tarife mit und ohne Gesundheitsprüfung finden Sie in unserem Krankentagegeld Vergleichsrechner.
Eine Übersicht der Krankentagegeldtarife für Arbeitnehmer, die ohne Gesundheitsfragen abschließbar sind, finden Sie unter Krankentagegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen.

Bei weiteren Fragen melden Sie sich gern bei uns telefonisch oder über das Kontaktformular.

Krankentagegeldversicherung für Selbständige und Freiberufler

Selbständige und Freiberufler, die gesetzlich krankenversichert sind, können das Krankentagegeld auch bei der GKV versichern lassen. Dazu ist aber nur zu raten, sofern Sie aufgrund von Vorerkrankungen keine private Krankentagegeldversicherung mehr erhalten.
Denn die gesetzliche Krankentagegeldversicherung hat einen entscheidenden Nachteil bei Selbständigen. Sie zahlt nur 70% der durchschnittlichen Einkünfte bezogen auf die letzten 12 Monate und maximal 90% des letzten Nettoeinkommens (also Gewinns pro Monat). Da es bei selbständigen Schwankungen gibt, kann es bei der Berechnung des Krankentagegeld-Anspruchs also eine böse Überraschung geben.
Des Weiteren zahlt die gesetzliche Krankentagegeldversicherung auch nur max. 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren. Bei mehrfacher Krankschreibung kann also irgendwann die Zahlung beendet sein.
Der Abschluss einer privaten Krankentagegeldversicherung sollte also bevorzugt erwogen werden.

Privat versicherte Selbständige und Freiberufler, aber auch Arbeitnehmer benötigen eine private Krankentagegeldversicherung in Höhe ihres kompletten Nettoeinkommens.
Zumindest Selbständige und Freiberufler können das Krankentagegeld auch schon bereits ab dem 8. Tag versichern, während Arbeitnehmer dies erst ab dem 43. Tag versichern können.

Ein höheres Krankentagegeld ist nur mit Gesundheitsprüfung möglich, berechnen können Sie dieses über unseren Krankentagegeld Vergleichsrechner.

Gesetzlich oder privat versichert?

Sofern Sie gesetzlich versicherter Selbständiger oder Freiberufler sind können vom Prinzip her alle Krankentagegeldanbieter gewählt werden. Sind Sie jedoch privat krankenversichert, nehmen nicht alle Krankenversicherungen einen Antrag an, zumindest sofern Sie ihre PKV-Vollversicherung nicht beim gleichen Versicherer haben.
Wenn Sie ihren PKV-Tarif bei einer anderen Gesellschaft versichert haben, nehmen jedoch beispielsweise die Barmenia, Deutsche Krankenversicherung und auch die Union Krankenversicherung (bzw. Versicherungskammer Bayern) Ihren Antrag trotzdem grundsätzlich an.

Krankentagegeldversicherung für Arbeitnehmer ohne Gesundheitsprüfung

Für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer gibt 3 Alternativen am Markt für eine Krankentagegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen.
Für Freiberufler wie Anwälte, Steuerberater, Ärzte, Heilpraktiker und viele mehr gibt es spezielle Krankentagegeldversicherungen mit Kontrahierungszwang, also werden diese Personen trotz Vorerkrankungen versichert.
Es gibt 3 gute Anbieter von Krankentagegeldversicherungen, die ohne Gesundheitsfragen abschließbar sind:

Diese 3 Anbieter ohne Gesundheitsfragen sind “Hanse Merkur, Münchener Verein und Axa, wobei eigentlich nur AXA besonders und das Münchener Verein Krankentagegeld eingeschränkt zu empfehlen sind*
Die günstigste dieser Krankentagegeldversicherungen ohne Gesundheitsfragen ist der Tarif vom Münchener Verein, die leistungsstärkste Krankentagegeldversicherung für Arbeitnehmer ist der Tarif der AXA Krankenversicherung:

  • Abschluss Münchener Verein KTG ohne Gesundheitsfragen – Hier gilt: Vorerkrankungen, deren Behandlung erst in den letzten 12 Monaten vor Abschluss abgeschlossen war, sind sogar mitversichert, sofern diese in den nächsten 24 Monaten nach Abschluss nicht weiter behandelt werden. Es besteht also bei diesen Erkrankungen eine Wartezeit von 24 Monaten. Es sind bis zu 30 Euro Krankentagegeld versicherbar ohne Gesundheitsfragen für Arbeitnehmer.

    Beim Krankentagegeld-Tarif AXA Krankengeld EAS können gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer ebenfalls bis 30 Euro pro Tag völlig ohne Gesundheitsfragen versichern. Hier sind Vorerkrankungen sogar ausdrücklich mitversichert, sofern noch keine Arbeitsunfähigkeit zum Zeitpunkt des Abschlusses ärztlich festgestellt wurde.
  • Abschluss AXA Krankengeld EASY – Vorerkrankungen sind mitversichert, sofern bei Vertragsabschluss noch keine Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wurde.

    Wichtiger Hinweis: Von den Krankentagegeldversicherungen ohne Gesundheitsfragen ist der Tarif AXA Krankengeld EASY in jedem Fall am meisten zu empfehlen, da er auch Vorerkrankungen automatisch mitversichert. Lediglich eine bereits bei Versicherungsbeginn ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit lässt sich auch dort nicht mitversichern.

Die Krankentagegeldtarife ohne Gesundheitsfragen ist nur für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer abschließbar, leider nicht für PKV-Versicherte oder Freiberufler und Selbständige.

Vereinfachte Gesundheitsfragen + Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht

Nur bestimmte schwere Diagnosen innerhalb der letzten 5 Jahre dürfen beim Tarif Barmenia T42+ nicht vorgelegen haben. Dieser Tarif ist dabei günstiger als die Krankentagegeldtarife komplett ohne Gesundheitsfragen und verzichtet zudem auf das ordentliche Kündigungsrecht innerhalb der ersten 3 Jahre. Bei diesem Tarif sind auch gesetzlich krankenversicherte Selbständige bis zu 30 Euro/Tag versicherbar.

Das gleiche gilt für die ebenfalls empfehlenswerte Krankentagegeldversicherung der Deutschen Familienversicherung, wo sich die Antragsfrage nur auf bestimmte chronische Vorerkrankungen bezieht.

Während sich beim Barmenia Krankentagegeld mit vereinfachten Gesundheitsfragen ab Tag 43 bis zu 25 Euro am Tag versichern lassen, sind beim Deutsche Familienversicherung Krankengeld Plus sogar bis zu 100 Euro am Tag mit vereinfachten Gesundheitsfragen abschließbar.

Es sei angemerkt, dass diese beiden Krankentagegeldversicherungen generell empfehlenswert sind (also auch bei gesunden Kunden), da der Versicherer hier auf das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherers verzichtet. Ansonsten dürften Versicherer in den ersten 3 Jahren nach einem Leistungsfall kündigen.
Ist der Versicherte in dieser Zeit schwer erkrankt, wird er nirgendwo anders eine Absicherung finden, die auch diese Erkrankung zukünftig mitversichern würde.
Sowohl die Barmenia Krankenversicherung, aber auch die Deutsche Familienversicherung verzichten auf dieses ordentliche Kündigungsrecht des Versicherer, was als sehr positiv zu bewerten ist.

Ebenfalls zu nennen ist das sehr gute Krankentagegeld der HALLESCHE , wo ein Abschluss ebenfalls mit einer sehr einfachen Gesundheitsfrage möglich ist, hier können Arbeitnehmer bis zu 30 Euro am Tag versichern (Voraussetzung: gesetzlich krankenversichert).

Folgende Krankentagegeldversicherungen sind mit einfachen Gesundheitsfragen für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer abschließbar:

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