Patient 1. Klasse im Krankenhaus
Vollwertige Krankenhauszusatzversicherungen wie Arag 262 oder auch Bayerische stationär prestige versichern sämtliche Krankheiten und Unfalle (sofern aufgrund von Vorerkrankungen bei Antragstellung nicht ausgeschlossen). Auch Krankenhausaufenthalte aufgrund von Schwangerschaft sind natürlich mitversichert.
Eine abgescpeckte stationäre Zusatzversicherung wie der Tarif Bayerische stationär smart versichert die Unterbringung im Einzelzimmer, sowie Chefarztbehandlung nur bei bestimmten Erkrankungen oder Unfällen. Ein solcher Tarif macht dann Sinn, wenn man aufgrund von Vorerkrankungen keinen vollwertigen Versicherungsschutz erhält.
Tarif wie Arag 262 und Arag 261 aber auch die Barmenia TopS sind mit Alterungsrückstellungen kalkuliert. Das bedeutet, dass die statistisch berechneten Kosten für die stationäre Absicherung gemäß dem Eintrittsalter bis zum statistischen Austritt aus der Versicherung oder dem Ableben kalkuliert werden und daraus ein gleichbleibender Beitrag ermittelt wird. Dieser bleibt dann gleich, wenn es keine inflationären Anpassungen gäbe und wenn die einkalkulierte Austrittswahrscheinlichkeit (wie lange bleibt ein Kunde tatsächlich versichert, die meisten Kündigen bevor Sie alt sind oder erst bei Tod) richtig geschätzt wurden.
Generell sind Tarif mit Alterungsrückstellungen also anfänglich teurer, der Beitrag muss dafür aber nicht um ein Vielfaches mit dem Älterwerden angepasst werden.
Krankenhausversicherungen wie Janitos stationär plus sind ohne eine Alterungsrückstellung kalkuliert. Dort steigt der Beitrag mit dem Älterwerden an. Senioren bezahlen dort also einen recht hohen Beitrag. Der Beitrag ist zudem unabhängig davon gleich hoch, wann man in die Krankenhausversicherung eingetreten ist.
Zum einen gibt es Krankenhauszusatzversicherungen, die neben der Unterbringung des Einbettzimmers oder alternativ des Zweibettzimmers auch die wahlärztliche Leistung mitversichern. Schließt man einen Zweibettzimmertarif ab, kann man natürlich auch ein Einbettzimmer in Anspruch nehmen, müsste aber die Differenzkosten (ca. 50-60 Euro am Tag) selbst tragen.
Wichtiger ist eher die Absicherung der wahlärztlichen Leistung. Auf den meisten Privatstationen kann sowieso nur beides zusammen gewählt werden.
Die Tarif UZ1 und UZ2 versichern die reine Unterbringung im Ein- bzw. Zweibettzimmer. Alternativ wird ein Ersatzkrankenhaustagegeld ausgezahlt, sollte darauf verzichtet werden.
Eine gute stationäre Zusatzversicherung sollte mindestens bis zum 3,5 fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte leisten. Gute Tarif wie Arag 262 oder Axa start-u leisten sogar über den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte. Dies ist auch zu empfehlen.
Krankenhäuser rechnen ihre allgemeinen Krankenhaus-Leistungen (Stationsarzt, Pflegepersonal, Unterbringung im Mehrbettzimmer) in der Regel nach der Bundespflegeverordnung oder dem Krankenhausentgeltgesetz gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse ab. Die Vergütung folgt hier diagnoseabhängigen Fallpauschalen.
Es gibt Krankenhauszusatzversicherungen, die nur leisten, wenn die GKV eine Vorleistung erbringt. Bessere Tarife erstatten die Wahlleistungen (1- oder 2-Bettzimmer, sowie privatärztliche Honorara nach GOÄ) auch, wenn es sich um eine Privatklinik handelt, für die die GKV nicht vorleistet.
Zu beachten ist jedoch, dass die wohlgemerkt auch bei diesen Tarifen nur für die Wahlleistungen gilt.
Es gibt hier auch bessere Lösungen, die prozentual ausgehend von den Gesamtkosten auch in Privatkliniken für die Allgemeinen Krankenhausleistungen erbringen. Zu nennen wäre hier die R+V K1U (90% max. 6.000 Euro), die Allianz Krankenhausversicherung (60%) und die DFV Klinikschutz Exklusiv (42,5% ohne Vorleistung der GKV).
Bei Tarifen für Kinder mag auch die Absicherung des Rooming in ein Thema sein. Es handelt sich dabei um die Unterbringung der Eltern oder eines Erziehungsberechtigten beim Krankenhausaufenthalt des Kindes. So dramatisch ist es jedoch nicht, wenn diese Leistung nicht automatisch inklusive ist. So reicht es in der Regel auch aus, wenn man einen Einbettzimmertarif wie Arag 261 versichert. Denn wenn Sie für ein Einbettzimmer im Krankenhaus bezahlen und nun ein Bett dazustellen lassen, handelt es sich ja strenggenommen nur noch um ein Zweibettzimmer. Der Zuschlag müsste also wieder niedriger ausfallen. Insofern kann man sich mit der Station eigentlich immer einigen. Man zahlt fürs Einbettzimmer über die stationäre Zusatzversicherung den vollen Zuschlag und erhält ein Bett für den Erziehungsberechtigten dazu. Ein kleines Krankenhaustagegeld von 20-30 Euro, welches nicht mehr als 2 Euro pro Monat und Kind kostet zusätzlich regelt dieses Problem auf jeden Fall.