Eine kieferorthopädische Behandlung kann je nach Umfang und Komplexität der Fehlstellung der Zähne und Kiefer unterschiedlich viel kosten. Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Kosten von verschiedenen Faktoren abhängen, wie zum Beispiel der Art der Behandlung, der Dauer der Behandlung und dem Schweregrad der Fehlstellung.
In der Regel können die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung zwischen 2.000 € und 8.000 € liegen. Diese Preisspanne kann jedoch variieren und es ist ratsam, sich bei einem Facharzt oder Kieferorthopäden über die genauen Kosten informieren zu lassen.
Es gibt verschiedene Arten von kieferorthopädischen Behandlungen, darunter feste Zahnspangen, herausnehmbare Zahnspangen, unsichtbare Zahnspangen und Invisalign. Jede dieser Behandlungsmethoden hat ihre eigenen Vor- und Nachteile, und die Kosten können sich entsprechend stark unterscheiden.
Gesetzlichte Krankenkassen beteiligen sich nur bei Kindern und Jugendlichen im Rahmen einer Grundversorgung an den Kosten und auch nur wenn eine mittelgradige bis schwere Zahn- oder Kieferfehlstellung vorliegt.
Daher ist es sinnvoll rechtzeitig, d.h. bevor eine Kieferfehlstellung diagnostiziert wurde eine private Zahnzusatzversicherung mit Kieferorthopädie Erstattung abzuschließen, die auch die höherwertigen Behandlungsformen mitversichert. Nähere Informationen zu passenden Tarifen finden Sie hier.
Nicht nur Kinder können einen Zahnspange benötigen...
Nur wenige Zahnzusatzversicherungen beinhalten Leistungen für kieferorthopädische Behandlungen wie z.B. für Zahnspangen. Darüber hinaus gibt es noch weniger Tarife, die auch kieferorthopädische Behandlungen für Erwachsene absichern.
In diesem Zusammenhang muss erwähnt werden, dass eine Zahnzusatzversicherung sowieso nur dann Leistungen für eine kieferorthopädische Behandlung erstattet, wenn diese erst nach Vertragsabschluss erstmalig angeraten wurde.
Bei Erwachsenen liegt eine Kieferfehlstellunge fast immer bereits seit Jahren vor und kann daher meist nicht abgesichert werden.
Sofern eine solche kieferorthopädische Behandlung jedoch noch niemals angeraten oder beabsichtigt war oder eine kieferorthopädische Behandlung erst nach Vertragsabschluss beispielsweise aufgrund eines Unfalls oder andere Situationen nötig wird (z.B. Zahnverschiebungen durch herauswachsende Weisheitzähne oder ähnlichem), lässt sich dies durch eine passende Zahnzusatzversicherung absichern.
Ferner ist insbesondere bei Kindern und Jugendlichen festzuhalten, dass es hier zwei Fälle gibt. Eine Kieferfehlstellung wird in eine von 5 verschiedenen KIG eingestuft.
In den Stufen 1 und 2 ist keine Leistung der Gesetzlichen Krankenkasse vorgesehen, in den KIG Stufen 3-5 schon.
Nun gibt es Zahnzusatzversicherungen, die für eine kieferorthopädische Behandlung nur dann leisten, wenn keine Leistung der GKV stattfindet (also Stufe 1 und 2) und solche Tarife, die auch für Mehrkosten einer höherwertigen Behandlung leisten, wenn eine Einstufung in KIG 3-5 stattfindet und die GKV vorleistet.
Der häufigere Fall ist übrigens der, dass eine Einstufung in die KIG-Stufen 3-5 stattfindet, also eine Vorleistung der Krankenkasse gegeben ist. Die Mehrkosten einer höherwertigen Behandlung liegen hier bei ca. 1.500 bis 2.500 Euro.
In jedem Fall muss eine Zahnzusatzversicherung bereits vor Diagnose einer Zahn- oder Kieferfehlstellung abgeschlossen sein, damit kieferorthopädische Behandlungskosten übernommen werden.
Der Abschluss sollte im Vorschulalter, am besten bereits mit 3-4 Jahren erfolgen. In jedem Fall bevor eine zahnärztliche Untersuchung stattfindet, in welcher der Zahnarzt eine eventuelle Zahn- oder Kieferfehlstellung bereits erahnen kann. Sobald der Zahnarzt bereits eine Empfehlung ausgesprochen hat, einen Kieferorthopäden für eine genauere Diagnostik aufzusuchen, ist es definitiv zu spät. Der Versicherungsfall ist bereits eingetreten. Zudem muss beachten werden, dass die meisten Zahnversicherungen innerhalb der ersten 3-4 Jahre anfängliche Summenbegrenzungen vorsehen. Am besten sollte die Zahnzusatzversicherung also bereits 2-3 Jahre bestehen, wenn dann eine Behandlung tatsächlich beginnt, damit das versicherte Budget nicht durch die Summenbegrenzungen limitiert wird.
Hier gestaltet sich die Sache noch schwieriger. Denn meist liegt eine Zahn- oder Kieferfehlstellung, die behandelt werden soll, ja bereits vor. Allenfalls, wenn die Zahnversicherung bereits ein paar Jahre besteht und sich in dieser Zeit die Zähne beispielsweise durch herauswachsende Weisheitszähne oder sonstige Ursachen verschoben haben, käme die Leistung einer Zahnzusatzversicherung für die kieferorthopädische Behandlung in Betracht. Es darf auf keinen Fall bereits in der Patientenakte ein Vermerk über eine Zahn- oder Kieferfehlstellung bei Versicherungsbeginn vermerkt sein, ansonsten wäre eine spätere Behandlung nicht erstattungsfähig.
Am besten sind Kieferorthopädie(KFO)-Zahntarife, die folgende privatzahnärztliche Leistungen und Materialien im Zusammenhang mit einer kieferorthopädischen Behandlung absichern (Positivbeispiel des Tarifes JA Dental 100, aber auch Concordia Zahn Sorglos sieht eine sehr umfangreiche Aufzählung versicherter Leistungen vor.)
Längst nicht alle Tarife leisten für die oben aufgezählten KFO-Leistungen, die auch als Mehrkosten in Ergänzung zur Kassenleistung der GKV-Regelversorgung in den KIG-Stufen 3-5 bei Kindern anfallen können und oft bis zu 2.500 Euro zusätzlich kosten.
Kinder bis 18 haben in vielen Fällen einen Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse, wenn es um eine kieferorthopädische Behandlung geht. So leistet die gesetzliche Krankenkasse bei einer Einstufung in KIG 3 bis 5. In den KIG Stufen 1 und 2 müsste eine kieferorthopädische Behandlung selbst finanziert werden, da hier die Krankenkasse in der Regel nicht vorleistet.
Eine Zahnzusatzversicherung Kieferorthopädie kann, sofern Sie vor Anraten der Behandlung abgeschlossen wurde, zur Absicherung der entstehenden Kosten verwendet werden.
Zunächst einmal listen wir Ihnen alle Kieferorthopädie Zahnversicherungen auf, die auch leisten, wenn keine Vorleistung der GKV erfolgen sollte.
Eine medizinische Notwendigkeit wird in der Regel erst ab einem Kieferindikationsgrad von 2 angenommen. Die meisten Zahntarife, die KFO-Leistungen enthalten, würden daher, außer die Bedingungen sehen etwas anderes vor, erst ab KIG-Stufe 2 leisten müssen.
Die ersten 3 Tarife leisten ohne Vorleistung der GKV am besten.
Medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlung z.B. KIG 3-5
Da die Krankenkasse nur die einfache Regelversorgung zur Verfügung stellt, könnte es interessant sein, wenn man eine Zahnzusatzversicherung wählt, die die Mehrkosten einer privatzahnärztlichen bzw. kieferorthopädischen Behandlung erstattet. Diese können beispielsweise für “unsichtbare” Brackets, besondere Zahnreinigungsleistungen etc. anfallen.
Nur wenige Zahnversicherungen leisten in diesen Fällen.
Diese Einstufung erfolgt in der Praxis deutlich häufiger, so dass Tarife, die auch bei Vorleistung der Krankenkasse leisten, in den meisten Fällen die bessere Wahl sind.
Die ersten 3 Tarife leisten bei Vorleistung der GKV am besten für die Mehrkosten
Die wenigsten Zahnzusatzversicherungen leisten für eine kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen. Hier kommt erschwerend hinzu, dass bei den meisten Erwachsenen ja sowieso oft eine Zahnfehlstellung bereits vorliegt und demnach je nach Antragsfrage der Zahnzusatzversicherung auch anzugeben ist.
Empfehlenswert sind da die Tarife der Arag Krankenversicherung, hier wird im Antrag nämlich nur nach angeratenen und beabsichtigten Behandlungen gefragt. Liegt also eine kleine kosmetische Fehlstellung vor, so wäre diese folglich nicht anzugeben, sofern der Zahnarzt hier nicht bereits Anmerkungen gemacht hat. Wird später eine Zahnfehlstellung, aus welchem Grund auch immer, medizinisch notwendig, würde dies den Versicherungsfall der Zahnzusatzversicherung Kieferorthopädie auslösen. Der Versicherer könnte sich auch nicht darauf berufen, dass der Antragsteller im Antrag falsche Angaben gemacht hat, denn es wurde nicht nach einer vorhandenen Fehlstellung gefragt, nur nach angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen.
Folgende Tarife erstatten diesbezüglich auch kieferorthopädische Behandlungen bei erwachsenen Personen über 18 Jahren (je nach Tarif gelten manchmal auch Personen bis 20. Lebensjahr noch als Kinder):
Dieser Artikel wird regelmäßig aktualisiert, überprüft und überarbeitet durch Dipl. Volkswirt Daniel Steinberger, Unser Experte für unter anderem die Zahnzusatzversicherung. Letzte Aktualisierung am 26.11.2024