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Summenbegrenzungen bei der Zahnzusatzversicherung

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Zahnzusatzversicherung

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Anfängliche Summenbegrenzung

So gut wie jede Zahnzusatzversicherung leistet für Zahnersatz erst nach einer acht monatigen Wartezeit nach Versicherungsbeginn.
Des Weiteren sehen die meisten Zahnzusatzversicherungen eine Summenbegrenzung bei der Leistungserstattung in den ersten Jahren der Laufzeit vor.
Summenbegrenzung bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die betreffende Zahnzusatzversicherung, solange die Summenbegrenzung gilt, einen maximalen Erstattungssatz vorsieht. Eine Summenbegrenzung von 1000 Euro bedeutet also (die Summenbegrenzung bezieht sich meist auf ein Jahr, in manchen Fällen auch mehrere Jahre), dass in diesem Jahr maximal Kosten in Höhe 1000 Euro durch die Zahnzusatzversicherung erstattet werden.
Die anfängliche Summenbegrenzung dauert in der Regel 2 oder mehr Jahre. So leistet die Zahnzusatzversicherung Arag Z100 beispielsweise im ersten Jahr nach Versicherungsbeginn maximal 500 Euro. Im 2. Jahr beträgt die Gesamterstattung der Arag Z100 dann 1000 Euro.

Eine anfängliche Summenbegrenzung macht durchaus Sinn. Sowohl für den Versicherer als auch für die Versicherungsnehmer, die langfristig eine gute Zahnzusatzversicherung behalten möchten.

Der Grund ist einfach, eine anfängliche Summenbegrenzung schreckt zunächst die Antragsteller ab, die eine Zahnzusatzversicherung abschließen, sich nach einem Jahr eine hohe Rechnung erstatten lassen, um sie dann wieder zu kündigen. Zudem verursachen schlechtere Risiken, also Personen mit schlechteren Zähnen in den ersten Jahren dadurch keine unbegrenzt hohen Kosten für die Versichertengemeinschaft.

Da die Kosten, die insgesamt erstattet werden, stets von der Gesamtheit der Versicherungsnehmer eines Zahntarifs getragen werden, führt eine übermäßige Inanspruchnahme zu Beitragserhöhunen für alle Kunden in diesem Tarif.
Je länger die Summenbegrenzung andauert, desto besser lässt sich der Beitrag für einen Zahntarif kalkulieren.

Anders sieht es aus bei der generellen Summenbegrenzung. Von Zahntarifen, die eine generelle Summenbegrenzung vorsehen, ist in den meisten Fällen abzuraten. Denn im Schadenfall sollen vor allem die Kosten ersetzt werden, die der Versicherungsnehmer nicht ohne weiteres hätte selbst ansparen können und mit denen er nicht rechnen konnte.

Eine Zahnzusatzversicherung, die maximal 4000 Euro generell erstattet, ist sicherlich in den meisten Fällen keine Empfehlung wert.

Zahnversicherungen, die Begrenzungen, was die Anzahl an Implantaten oder Inlays angeht, sind nach Möglichkeit ebenso nicht zu wählen.
Allerdings ist es nicht lebenswichtig, dass eine Zahnzusatzversicherung eine unbegrenzte Anzahl an Implantaten erstattet, da ja immer noch Zahnbrücken verwendet werden könnten. Dies ist zwar aus ästhetischen Gesichtspunkten weniger schön, doch auch mit einer Zahnbrücke lässt es sich noch leben.
Unter preislichen Gesichtspunkten, kann also dieser Punkt weniger wichtig werden.

Diese Einschränkungsformen, sowie die generellen Summenbegrenzungen sind sicher ein Instrument, einen niedrigen Monatsbeitrag zu generieren. Leider eröffnet sich dies dem Antragsteller nicht unbedingt, da oft nur auf den Erstattungsprozentsatz geguckt wird. In der Praxis können dann aber 30% von einem sehr hohen Rechnungsbetrag sogar mehr sein, als 70%, wenn durch eine Zahnversicherung maximal 4000 Euro erstattet werden.

Unserer Erfahrung nach sind Tarife ohne anfängliche Summenbegrenzungen ein recht kurzzeitiges Vergnügen für alle Beteiligten, zumindest dann, wenn sie einen Erstattungssatz von 80% der Rechnung oder mehr vorsehen.
Tarife ohne oder mit sehr kurzer Summenbegrenzung, aber hohen Erstattungssätzen sind spätestens nach 3 Jahren, nachdem die anfänglichen Begrenzungen enden, bzw. bei Tarifen ohne anfängliche Begrenzung auch bereits 3 Jahre nach Markteintritt unter starkem Anpassungsdruck.
Die Beiträge solcher Tarife steigen nicht selten auf das Doppelte des ursprünglichen Monatsbeitrags.

Übrigens ist dieses Phänomen auch bei Zusatzversicherungen im Bereich der Naturheilverfahren zu beobachten. Tarife die hier nach kurzer Zeit bis zu 100% der Kosten übernehmen und keine weiteren Leistungen absichern sind nach wenigen Jahren kaputt und werden nicht mehr angeboten oder sind für Neukunden komplett uninteressant, da sie preislich nicht mehr attraktiv sind.

Zahnzusatzversicherungen ohne Summenbegrenzungen

Tarife ohne anfängliche Summenbegrenzungen gibt es nicht mehr.
UKV ZahnPrivat Premium , sowie R+V Z2U ZV und R+V Z1U ZV gehören jedoch zu den Tarifen mit den höchsten Erstattungen innerhalb der ersten 4 Jahre.

Tarife mit hohen Erstattungen in den ersten Jahren

Tarife wie R+V P1U ZV oder R+V Z2U begrenzen die Leistung zwar in den ersten 5 Kalenderjahren, allerdings betragen die max. Erstattungen in diesem Zeitraum bis zu 10.000 Euro für Zahnersatz.

Eine ebenfalls recht hohe Erstattung sieht der Tarif UKV/BBKK/Bavaria direkt ZahnPrivat Premium vor, im ersten Jahr werden ohne Wartezeit zwar nur 900 Euro erstattet, im 2. Versicherungsjahr, welches bereits mit dem Januar des nächsten Kalenderjahres nach dem Versicherungsbeginn startet würden für das 1. und 2. Kalenderjahr zusammen bereits 2700 Euro erstattet werden. In den ersten 4 Kalenderjahren sind zusammen bis max. 8100 Euro Erstattung für Zahnersatz möglich, Prophylaxe zählt hier noch nicht einmal mit hinein.

Hier finden Sie eine Rangliste der Tarife mit den zeitlich kürzesten Begrenzung, aber auch der Angabe der Maxmalerstattung innerhalb der ersten Versicherungsjahre.

Begrenzungen bezüglich Zahnersatzformen oder Materialkosten

Tarife wie die Hanse Merkur sehen neben Summenbegrenzungen noch Begrenzungen aufgrund von Höchstbeträgen für Material- und Laborkosten vor.

Wegfall von Summenbegrenzungen bei unfallbedingtem Zahnersatz

Die meisten Zahnzusatzversicherungen verzichten auf die anfänglichen Summenbegrenzungen zumindest in den Fällen, wenn es durch einen Unfall zu einer Zahnersatzmaßnahme kommt. Was die generellen Summenbegrenzungen oder sonstige Leistungseinschränkungen angeht, wird in diesem Fällen eigentlich niemals auf die vertraglichen Leistungsbegrenzungen der Zahnzusatzversicherung verzichtet.