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Zahnfüllungen – verschiedene Materialien und Qualitätsstufen

Zahnfüllungen sind ein probates Mittel, um durch Karieserkrankungen verursachte “Löcher” in den Zähnen zu stopfen. Es gibt hier verschiedene Ausführungen und Qualitätsstufen, die sich vor allem durch ihr Material, aber auch die Art der Anfertigung unterscheiden.

Amalgam

Amalgam wird heute kaum noch gewählt

Amalgam wird heute kaum noch gewählt

Auch wenn der Gebrauch von Amalgam als Zahnfüllung immer wieder einmal Gegenstand von Diskussionen ist, wird es nach wie vor in vielen Zahnarztpraxen verwendet. Dies liegt darin begründet, dass Amalgam durch seinen günstigen Preis, die hohe Belastbarkeit sowie Langlebigkeit sehr attraktiv ist. Eine Amalgamfüllung kostet 30 € und wird als Regelleistung von den gesetzlichen Krankenkassen zu 100 % übernommen, was bedeutet, dass hierfür keine Zahnzusatzversicherung notwendig ist.

Kunststoff – Füllungen

Kunststofffüllungen weisen im Gegensatz zu Amalgamfüllungen eine zahnähnliche Farbe auf. Im Bezug zur Belastbarkeit und Stabilität bestehen keine gravierenden Unterschiede zur Amalgamfüllung. Jedoch werden im Fall von Kunststoff nur Füllungen für die Frontzähne von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt. Will der Patient oder die Patientin auch im hinteren Zahnbereich eine Kunststofffüllung, so übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nur die Kosten, die auch für eine Füllung aus Amalgam anfallen würden. Die Differenzkosten müssen vom Kassenpatienten aus eigener Tasche gezahlt werden, wobei der Zahnarzt/die Zahnärztin eine Rechnung ausstellt. In diesem Zusammenhang ist der Abschluss einer Zusatzversicherung (Zahnersatz, Zahnfüllung, usw. eingeschlossen) von Vorteil.

Inlays

Der Begriff Inlay bezeichnet hochwertige labortechnisch angefertigte Zahnfüllungen. Inlays bieten den Vorteil, dass sie, im Gegensatz zur Amalgam- oder Kunststofffüllung, für perfekte Versiegelung sorgen und so eine glatte Zahnoberfläche gewährleisten. Diese Zahnfüllungen bestehen aus Kunststoff, Gold oder Keramik und werden nur auf Grund von medizinischer Notwendigkeit von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Dazu gehören beispielsweise vorhandene Allergien oder auch eine eingeschränkte Nierenfunktion. Grundsätzlich werden aber auch in diesem Zusammenhang nur 30 € als Kassenleistung erstattet und die Differenzkosten müssen vom Kassenpatienten selbst getragen werden. Die Rechnung hierfür stellt der Zahnarzt aus. Durch eine Zahnversicherung können die Differenzkosten übernommen werden.

Zahnfüllungen: Was zahlt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) – und was übernimmt die Zahnzusatzversicherung?


Zahnfüllungen zählen zu den häufigsten Behandlungen in der Zahnmedizin. Dennoch ist oft unklar, welche
Leistungen die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) trägt und in welchen Fällen eine private
Zahnzusatzversicherung den Eigenanteil übernimmt. Die folgenden Informationen basieren auf den ausführlichen
FAQ des PKV-Verbandes zu privaten Zuzahlungen bei Zahnfüllungen. :contentReference[oaicite:1]{index=1}

Welche Füllungen übernimmt die GKV?


Die GKV übernimmt medizinisch notwendige Füllungen aus Kunststoff (Komposit) für alle Zähne. Dabei ist
entscheidend, dass die Füllung dem aktuellen Stand der zahnmedizinischen Wissenschaft entspricht.
Insbesondere gilt:

  • Frontzahnbereich: Die GKV bezahlt hochwertige Kompositfüllungen in der Adhäsivtechnik einschließlich der Mehrschichttechnik. Das bedeutet: Das Material wird fachgerecht in mehreren dünnen Schichten eingebracht und jeweils mit Licht ausgehärtet. Behauptungen, die GKV übernehme nur eine „Einschichttechnik“, sind fachlich falsch.
  • Seitenzahnbereich: Die GKV übernimmt selbstadhäsive Kompositfüllungen. In bestimmten Fällen werden auch Bulkfill-Komposite erstattet, die für größere Defekte geeignet sind und in dickeren Schichten verarbeitet werden dürfen.


Nicht übernommen werden kosmetische Zusatzleistungen, die über die medizinische Notwendigkeit hinausgehen.

Wann darf der Zahnarzt eine Mehrkostenvereinbarung verlangen?


Mehrkostenvereinbarungen sind nur in klar definierten Fällen zulässig. Der PKV-Verband unterscheidet:

  • Im Frontzahnbereich: Zuzahlungen sind nur dann rechtmäßig, wenn eine besondere ästhetische Ausführung gewünscht wird, beispielsweise eine Mehrfarbentechnik, die die natürliche Zahnstruktur imitiert.
  • Im Seitenzahnbereich: Eine Mehrkostenvereinbarung ist möglich bei:
    • Aufbaufüllungen in adhäsiver Technik, wenn sie später der Aufnahme einer Krone dienen,
    • hochwertigen Kompositmaterialien oberhalb des GKV-Standards,
    • Mehrfarbentechnik,
    • alternativen Formen wie Keramik- oder Goldinlays.


Nicht zulässig ist eine Zuzahlung, wenn die Füllung vollständig der GKV-Leistung entspricht.
Dies betrifft insbesondere die fachgerechte adhäsive Mehrschichttechnik im Frontzahnbereich – diese ist
bereits Kassenleistung.

Wie erkennt man, ob eine Zuzahlung gerechtfertigt ist?


Der PKV-Verband gibt folgende Orientierungshilfen: :contentReference[oaicite:2]{index=2}

  • Wurde vorab ausdrücklich eine besondere ästhetische Gestaltung vereinbart? → Dann kann eine Mehrkostenvereinbarung rechtmäßig sein.
  • Wurde nichts dergleichen besprochen? → Dann darf die Praxis keine zusätzlichen Kosten für eine normale Kompositfüllung abrechnen.
  • Bei Unsicherheiten sollte immer das Gespräch mit dem Zahnarzt gesucht werden.
  • Eine Zweitmeinung kann helfen, unklare oder zweifelhafte Zuzahlungsforderungen einzuordnen.

Was übernimmt die Zahnzusatzversicherung?


Private Zahnzusatzversicherungen erweitern den Leistungsumfang der GKV erheblich. Je nach Tarif können sie u. a. folgende Mehrkosten übernehmen:

  • ästhetische Mehrfarbentechnik im Front- und Seitenzahnbereich,
  • hochwertige Komposite mit besonderen Materialeigenschaften,
  • Inlays aus Keramik oder Gold,
  • Aufbaufüllungen in adhäsiver Technik als Vorbereitung für Kronen,
  • Füllungen oberhalb des GKV-Standards, die länger haltbar oder optisch anspruchsvoller sind.


Viele moderne Zahnzusatzversicherungen erstatten 80–100 % der erstattungsfähigen Kosten, abhängig von
Tarifbedingungen, Summenbegrenzungen und Wartezeiten.

Worauf sollten gesetzlich Versicherte vor dem Unterschreiben achten?

  • Der Zahnarzt muss klar darlegen, welche Leistung GKV-Standard ist und was eine Privatleistung darstellt.
  • Die GKV übernimmt bereits hochwertige Kompositfüllungen in Mehrschichttechnik im Frontzahnbereich.
  • Mehrkosten sind nur bei ästhetischen Zusatzwünschen oder alternativen Füllungsarten zulässig.
  • Vor Unterzeichnung sollte geprüft werden, ob die eigene Zahnzusatzversicherung diese Leistung übernimmt.

Empfehlungen bei Unsicherheiten

  • Sprechen Sie Ihren Zahnarzt gezielt auf die Begründung der Zuzahlung an.
  • Nutzen Sie bei Bedarf eine Zweitmeinung in einer anderen Praxis.
  • Lassen Sie sich bei Fragen zu Erstattungen von Ihrer GKV oder dem Privaten Versicherer, wo Sie Ihre Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben, beraten.

Zahnversicherungen mit guten Leistungen für Zahnfüllungen

Die meisten hochwertigen Zahnzusatzversicherung zahlen die Mehrkosten im Rahmen ihrer tariflichen Leistungen.

Hier finden Sie eine Liste empfehlenswerter Zahnzusatzversicherungen mit umfangreichen Leistungen füri Kompositfüllungen, die zum Bereich der Zahnbehandlung zählen:
Erstattung Füllungen Zahnzusatzversicherung.

Inlays hingegen zählen bei den meisten Zahntarifen zum Bereich des Zahnersatzes. Hier eine Liste der Leistungen bei Inlays .