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Riester Rente

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Die Riester Rente

Bei der Riester Rente handelt es sich um ein Produkt, das der Altersvorsorge dient. Eingeführt wurde die Riester Rente bereits im Jahr 2001 anlässlich der damaligen Rentenreform. Schon zu Beginn wurde dieses Produkt von staatlicher Seite mit staatlichen Zulagen und Steuervorteilen gefördert. Der Staat unterstützt das private Sparen für die eigene Altersvorsorge. Die gesetzliche Rente reicht allein oftmals nicht mehr aus, um den Lebensunterhalt auch im Alter bestreiten zu können. Aufgrund gesetzlicher Regelungen, unterliegt die Riester Rente einigen Auflagen. So muss jedes Riester-Produkt beispielsweise die staatlichen Auflagen erfüllen, um die Zertifizierung zu erhalten. Die Riester Rente ist nur für einen bestimmten Personenkreis zugänglich.

Wer kann die Riester Rente überhaupt nutzen?

Eine Riester Rente kann nur von einem bestimmten Personenkreis abgeschlossen werden. Dazu gehören in erster Linie rentenversicherungspflichtige Angestellte, aber auch Bezieher von Kranken- oder Arbeitslosengeld, Wehr- oder Zivildienstleistende, Richter, Beamte, Soldaten, rentenversicherungspflichtige Selbständige und einige mehr. Dieser Personenkreis ist unmittelbar zulagenberechtigt und erhält bei voller Einzahlung des Eigenanteils die volle Förderung. Mittelbar zulagenberechtigt sind die Ehepartner unmittelbar Zulagenberechtigten. Selbständige, die nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen, können die Riester Rente beispielsweise nicht nutzen. Dann kann auf die Rürup Rente ausgewichen werden.

Der Eigenanteil und die Zulagen bei der Riester Rente

Wer die Riester-Förderung für die eigene Riester Rente erhalten möchte, der muss auch einen Eigenanteil in das Produkt einzahlen. Der Eigenanteil berechnet sich aus einem Anteil von 4% des sozialversicherungspflichtigen Einkommens vom Vorjahr abzüglich der staatlichen Zulagen. Die Grundzulage liegt bei 154 Euro pro Person. Es gibt aber noch eine Kinderzulage, die von Familien mit Kindern genutzt werden kann. Diese liegt bei 185 Euro für Kinder, die vor dem 01.01.2008 geboren wurden. Für Kinder, die nach diesem Datum geboren wurden, erhalten Riester-Sparer 300 Euro Kinderzulage.
Bei Personen mit geringem oder gar keinem Einkommen (z.B. Ehepartner, Hartz IV Empfänger) sichert man sich die staatliche Zulage bereits mit dem Sockelbeitrag von 5 Euro pro Monar, also 60 Euro im Jahr. Dies reicht aus, um sich die 154 Euro staatliche Zulage zu sichern,was einer Förderquote von 250% in so einem Fall entspräche.Also mehr als bei allen anderen Vorsorgearten.

Die verschiedenen Riester-Produkte

Es gibt zudem verschiedene Riesterprodukte. Eingespart werden kann in eine konventionelle Rentenversicherung, in eine fondsgebundene Rentenversicherung, in einen Banksparplan oder in einen Fondssparplan. Das hängt ganz von den eigenen Vorlieben ab. Mittlerweile kann man die Riester Rente auch zur Finanzierung eines Eigenheims nutzen. Allerdings unterliegt der Sparer auch hier gesetzlichen Auflagen. In der Regel wird die Riester Rente zu Beginn der Rente als monatliche Leibrente ausgezahlt. Zusätzlich kann über einen Anteil von 30% sofort zu Rentenbeginn verfügt werden.
Ebenfalls neu ist das Rieserbausparen und die Riesterfinanzierung, bei der man seine Wohnimmobilie staatlich gefördert finanzieren kann.