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Zahnzusatzversicherung bei Personen mit schlechten Zähnen

Wann spricht man von “schlechtem” Zahnstatus?

Bezogen auf den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung spricht man von “schlechten Zähnen” oder einem “schlechten Zahnstatus”, wenn bereits Zahnbehandlungen angeraten sind (Füllungen, Kronen), bestehender Zahnersatz alt und sanierungsbedürftig ist, in den letzten 3 Jahren Parodontalerkrankungen nötig waren oder noch sind oder wenn bereits Zahnlücken (fehlende, nicht ersetzte Zähne) vorliegen.
Ein Versicherer kann die Beträge eine guten Zahnversicherung nicht langfristig stabil halten, wenn der Anteil solcher Risiken im Versichertenkollektiv zu hoch ist. Aus diesem Grund stellen die meisten Versicherer bei Antragstellung Gesundheitsfragen.

Die Situation

Generell sind die Annahmerichtlinien der Versicherer unterschiedlich, sämtliche gute und leistungsfähige Tarife am Markt fragen in den Anträgen nach dem derzeitigen Zahnzustand. Es wird nach der Anzahl fehlender bzw. ersetzter Zähne, Zahnfehlstellung und laufenden oder angeratenen Behandlungen gefragt. Falls bei Ihnen eine Zahnfehlstellung besteht oder Sie sich in einer laufenden Behandlung befinden, wird der Antrag auf Versicherungsschutz in der Regel abgelehnt oder zurückgestellt. Bei der Anzahl der fehlenden Zähne verfahren die Versicherer sehr unterschiedlich. Hier ist die Mitversicherung der fehlenden Zähne je nach Anbieter gegen einen Risikozuschlag möglich. Andere Anbieter wiederum schließen die Mitversicherung der fehlenden Zähne vertraglich aus. Für die restlichen Zähne besteht aber Versicherungsschutz. Ganz wenige Anbieter verzichten auf die Beantwortung der Frage nach fehlenden Zähnen.
Weitere Informationen: Fehlende Zähne Zahnzusatzversicherung

Stellen Sie einfach eine Anfrage, wir sagen Ihnen, wo Sie am besten versichert werden können. Bedenken Sie bitte, dass Sie ohne Vorab-Prüfung durch einen Spezialisten eine Antragsablehnung riskieren, die mit negativen Folgen behaftet ist. Einmal abgelehnt immer abgelehnt, da sich Versicherungsgesellschaften untereinander austauschen und bereits von anderen Gesellschaften abgelehnte Anträge nur sehr schwer annehmen.

Fazit und wichtige Hinweise:

  • Annahmerichtlinien der Versicherer sind unterschiedlich, bei guten und leistungsfähigen Tarifen wird immer im Antrag nach derzeitigem Zahnzustand gefragt.
  • Nutzen Sie die Hilfe eines unabhängigen Experten, der die Annahmerichtlinien der Gesellschaften kennt und prüft, zu welchen Konditionen Sie angenommen werden können.
  • Versicherungsgesellschaften tauschen sich aus und nehmen von einer anderen Gesellschaft einen bereits abgelehnten Antrag nur sehr schwer an. Sprechen Sie uns an, falls Sie schlechte Zähne haben, wir raten Ihnen, welcher Tarif am ehesten für Sie geeignet ist.

Hier erhalten Sie weitere Entscheidungshilfen Zahnzusatzversicherung. Dies ist bei einem schlechten Zahnstatus besonders interessant. Da einige Anbieter beispielsweise nach dem letzen zurückliegendem Zahnarztbesuch fragen oder ab einem bestimmtem Eintrittsalter eine generelle Zahnarztuntersuchung verlangen.
Wenn Sie ein “Zahnarztmuffel” sind oder einfach eine Phobie vor dem Zahnarzt haben, sprechen Sie uns gerne an, wir finden hier fast immer eine sinnvolle Lösung für Sie, vorausgesetzt, ein Zahnarzt hat noch keine Behandlung angeraten.
Denn angeratene Behandlungen lassen sich grundsätzlich nicht versichern, egal wie lange das Anraten her ist.

Wenn sie lediglich lange nicht beim Zahnarzt waren hingegen, gibt es eine Reihe sinnvoller Lösungen für Sie.