Die Hallesche MEGA Dent Zahnzusatzversicherung erstattet bis zu 90% für Zahnersatz inkl. hochwertiger Formen wie Implantaten und Inlays , Keramik-Kronen, Brücken, Prothesen usw..
Ebenso natürlich die in diesem Zusammenhang anfallenden Nebenkosten für Augmentation (Knochenaufbaumaßnahmen) und Gnathologie (Funktionsdiagnostik).
Mindestens beträgt der Erstattungssatz 80% der Rechnung zusammen mit der Leistung der Krankenkasse, bei Nachweis 5 Jahre regelmäßig durchgeführter Kontrollen bei einem Zahnarzt (Nachweis z:B. über das Bonusheft der Krankenkasse) erhöht sich die Leistung auf 90% der Gesamtaufwendungen einer Zahnersatzmaßnahme inkl. dem Festzuschuss der Krankenkasse. (Natürlich werden nur die tariflich festgelegten Leistungen erstattet, die zudem medizinisch notwendig sein müssen (keine Verlangensleistung oder z.B. Austausch intakten Zahnersatzes).
Bei einfacher Grundversorgung erstattet die Hallesche Zahnzusatzversicherung Megadent generell 100%.
Auch für Zahnbehandlungen erstattet der Tarif Hallesche Mega.Dent 100% der Rechnung.
Darunter fallen unter anderem Behandlungsleistungen wie Wurzelbehandlungen, Parodontosebehandlung, hochwertige Füllungen. Der Tarif MegaDent übernimmt hier z.B. anfallende Mehrkosten, wenn die GKV vorleistet, aber erstattet auch 100% in den Fällen, wenn generell kein Anspruch auf eine Kassenleistung besteht.
Für die professionelle Zahnreinigung werden 2 mal 80 Euro pro Versicherungsjahr erstattet.
Für Narkoseleistungen stehen pro Versicherungsjahr bis zu 250 Euro zur Verfügung.
Für kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr erstattet der Tarif in allen KIG Stufen 100% bis 1000 Euro pro Behandlung.
Bei unfallbedingten kieferorthopädischen Behandlungen (auch bei Erwachsenen) übernimmt der Tarif 100% ohne Summenbegrenzung.
Die Zahnzusatzversicherung Hallesche Mega.Dent verzichtet auf anfängliche Wartezeiten.
In den ersten 5 Kalenderjahren sind die Maximal-Erstattungen aus dem Tarif Hallesche Mega.Dent für Zahnersatz und auch Zahnbehandlung und Kieferorthopädie folgendermaßen eingeschränkt:
Zahnersatz – maximale Erstattungen
- Max. 1000,- EUR im 1. Kalenderjahr
- 2000,- in den ersten 2 Kalenderjahren
- 3000- in den ersten 3 Kalenderjahren
- 4000,- in den ersten 4 Kalenderjahren
- 5000 werden zusammen in den ersten 5 Kalenderjahren für Zahnersatz erstattet
Zahnbehandlung und Kieferorthopädie – maximale Erstattungen
Hier gibt es zusätzliche Leistungsbegrenzungen in den ersten Jahren:
- Max. 500,- EUR im 1. Kalenderjahr
- 1000,- in den ersten 2 Kalenderjahren
- 1500- in den ersten 3 Kalenderjahren
- 2000,- in den ersten 4 Kalenderjahren
- 2500 werden zusammen in den ersten 5 Kalenderjahren für Zahnersatz erstattet
Nach dem 5. Kalenderjahr und bei unfallbedingten Zahnbehandlungen entfallen die Summenbegrenzungen!
Sofern der Versicherte bei Antragstellung 1-3 fehlende nicht ersetzte Zähne hat, so sind diese mitversichert, jedoch reduzieren sich die obigen Summenbegrenzungen in den ersten 5 Kalenderjahren um 75%