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Rürup-Rente

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Die Rürup Rente – die Investition für eine sichere Zukunft

Unter der Rürup Rente bzw. Basisrente wird eine Altersvorsorge verstanden, welche seit dem Jahr 2005 besteht und nach dem Ökonom Bert Rürup benannt wurde. Die Basisrente basiert auf dem Rentenversicherungsvertrag, in welchem Leistungskriterien und steuerliche Behandlungen der gesetzlichen Rente geregelt sind. Die Basisrente ist kapitalgedeckt und wird nicht durch Umlagen finanziert. Im Vergleich zur privaten Rentenversicherung existiert bei der Rürup-Rente kein Kapitalwahlrecht. Der Betrag wird in jedem Fall lebenslänglich ausgezahlt und darf nicht in einer Summe ausgezahlt werden.

Wesentliche Vorteile der Rürup Rente

Die Vorteile der Rürup Rente liegen klar auf der Hand. Bei Abschluss eines Versicherungsvertrages für die Rürup Rente werden die Einzahlungen von staatlicher Seite gefördert. Dieser garantiert steuerliche Vorteile, die über den Sonderausgabenabzug berechnet werden. Falls eine versicherte Person Arbeitslosengeld bezieht, wird das angesparte Kapital bei der Vermögensanrechnung nicht mit einbezogen. In der Ansparphase kann das Kapital der Rente nicht gepfändet werden. Der Pfändungsfreibetrag kann jedoch überschritten werden, sodass ein geringer Teil der Rente in Ausnahmesituationen doch gepfändet werden kann. Die Zinsen der Rente unterliegen nicht der Abgeltungssteuer. Besonders vorteilhaft erscheint die Tatsache, dass die Rente beliebig aufgestockt werden kann. Der Versicherte kann seine Rente durch kleine monatliche Beträge langsam aufbauen. Falls dieser vermögender wird und die Geschäftsentwicklung es zulässt, können auch größere Beiträge oder Einmalzahlungen getätigt werden. Hierdurch können steuermindernde Effekte erzielt werden.

Altersvorsorge zu 100% von der Steuer absetzbar

Seit 2023 lassen sich die Beiträge zur Rürup-Rente (Basisrente) zu 100% steuerlich geltendmachen. Bis zu 26.528 Euro können im Jahr 2023 als Einzelveranlagter und bei Zusammenveranlagten (z.B. Ehepaar) bis zu 53.056 Euro in einen Basisrentenvertrag eingezahlt und vollständig steuerlich geltendgemacht werden. Das bedeutet, dass man über die Steuererklärung um besten Fall 43% der eingezahlten Beiträge als Steuerrückzahlung zurückerhält.
Zwar ist die Rente später, die aus einem Basisrentenvertrag ausgezahlt wird, zu versteuern, da das Einkommen von 99% der Rentner jedoch geringer ist als während ihrer Lebensarbeitszeit, ergibt sich insgesamt ein deutlicher Steuervorteil. Zudem kann der der steuerliche Vorteil in der Ansparphase ebenfalls investiert werden, so dass sich über den Zinseszinseffekt ein noch viel größerer Vorteil der Rürup-Rente ergibt.

Steuerlich absetzbare Berufsunfähigkeitsversicherung möglich

In einer Basisrente lässt sich ebenfalls eine Berufsunfähigkeitsversicherung integrieren. Sofer diese 50% des Gesamtbeitrages zur Basisrentenversicherung nicht überschreitet, kann der gesamte Beitrag ebenfalls zu 100% steuerlich geltendgemacht werden. Dies ist bei einer Selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung nicht möglich.
Zwar muss die aus einem solchen Vertrag im Leistungsfall ausgezahlte Berufsunfähigkeitsrente voll versteuert werden. Doch 1. dürften die meisten eine geringere BU-Rente versichert haben als ihr zu versteuerndes Einkommen vor dem Leistungsfall betrug und 2. ergibt sich in jedem Fall dann ein Vorteil gegenüber einem Einzelvertrag, wenn man bis zum Ende der Laufzeit gar nicht berufsunfähig geworden ist. Man sollte im Rahmen einer Rüruo-Rentenversicherung einfach eine um 20-25% höhere Berufsunfähigkeits-Rente versichern als man es alternativ in einer selbständigen BU-Rentenversicherung getan hätte, verbleiben würde immer noch ein beträchtlicher Steuervorteil, insbesondere bei höheren Einkommen mit 42% Grenzsteuersatz.

Die Rürup-Rente – Wissenswertes zur Planung

Der Versicherungsvertrag der Rürup Rente darf nur Einzahlungen vorsehen, die auf das Schaffen einer lebenslänglichen Rente ausgelegt sind. Die Rente darf nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen. Falls der Vertragsschluss nach dem 31.12.2011 erfolgte, darf die Rente erst nach dem 62. Lebensjahr ausgezahlt werden. Ansprüche aus dem Vertrag können nicht beliehen, vererbt oder veräußert werden. Derzeit werden 50 Prozent der Jahresrente als Freibetrag ausgeschrieben. Ab dem Jahr 2040 müssen die Leistungen für die Rürup-Rente voll versteuert werden.