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Zahnzusatzversicherung und Beitragsstabilität

Kalkulationsarten einer Zahnzusatzversicherung

Neben den Leistungen einer Zahnzusatzversicherung, die sich recht gut in einem guten Zahnzusatzversicherung Vergleich gegenüberstellen lassen ist ein anderes Entscheidungskriterium bei der Wahl des richtigen Zahnzusatzversicherung eher weniger transparent zu vergleichen: DER PREIS

Dies hängt in erster Linie an mittlerweile unterschiedlichen Kalkulationsarten der am Markt angebotenen Zahnzusatzversicherungen.

Kalkulation mit Alterungsrückstellungen

Die konservative und bis vor kurzem im Bereich der Krankenzusatzversicherung am meisten verbreitete Form der Kalkulation ist das Einrechnen der Risikokosten durch höhere Behandlungskosten mit dem steigenden Lebensalter. Das bedeutet, dass der bei Eintritt in die Zahnzusatzversicherung zu entrichtende Beitrag bereits anteilig die in späteren Jahren durch das Altersrisiko statistisch ansteigenden Behandlungskosten berücksichtigt. Man zahlt also mehr Beitrag als man eigentlich von den Risikokosten her in diesem Alter eigentlich bezahlen müsste, dafür bleibt der Beitrag zur Zahnzusatzversicherung insofern stabil, dass er nicht jedes Jahr insgesamt ansteigt. Natürlich sinkt der enthaltende Sparbeitrag im Gesamtbeitrag, da dies Risikokosten selbst natürlich steigen, doch würde die Zahnzusatzversicherung mit Alterungsrückstellung so kalkuliert, dass zu dem Zeitpunkt, wenn die Risikokosten aufgrund des erreichten Alters dem Gesamtbeitrag entsprechen, genügend Rückstellungen gebildet wurden, damit der Beitrag trotzdem insgesamt aufgrund des Alters nicht weiter steigen muss.
Fazit: Man zahlt zu Anfang mehr, dafür später weniger als bei Zahnzusatzversicherungen ohne Rückstellungen.

Vorteile:

  • geglätteter Beitrag, keine hohen Beitragssprünge
  • die Rückstellung wird verzinst, der Kunde hat nicht das Risiko der Beitragsanpassung aufgrund des Alters
  • Bei Tarifen mit Rückstellung führt eine Beitragsanpassung in der Folge zu weniger Kündigungen,welche weitere Beitragserhöhungen zur Folge hätten (Spiraleffekt). Vielmehr profitieren die Kunden, die bei einer Beitragsanpassung nicht kündigen, da die die gebildeten Alterungsrückstellungen der Kündiger bei der Versichertengemeinschaft im Tarif verbleiben.

Kalkulation ohne Alterungsrückstellungen

Der erste Versicherer im Bereich der Krankenzusatzversicherung, der in Deutschland die Alterungsrückstellung wegließ, war die CSS Versicherung.
Es ist bei dieser Kalkulationsart nur der Risikoanteil zu zahlen. Das bedeutet, dass der Beitrag für die Zusatzversicherung aufgrund des geringen Behandlungsrisikos im jungen Alter für junge Menschen sehr günstig ist, mit steigendem Alter jedoch weiter ansteigt. Nach ca. 10-15 Jahren dürfte man den Beitrag eines gleichstarken Tarifs mit Alterungsrückstellungen erreicht haben und zahlt ab diesem Zeitpunkt dann mehr als bei diesem.

Im Zuge der Umstellung in Unisex-Tarife 2013 (Frauen und Männer zahlen den gleichen Beitrag), wird sich vor allem für Männer ab 2013 der Abschluss von Tarifen mit Alterungsrückstellungen nicht mehr lohnen, da die Beitragssteigerung bei diesen Tarifen für Männer sehr hoch ausfällt, neben den höheren Risikokosten der Frau, hätte der Mann in diesen Tarifen sonst auch noch die höhere Lebenserwartung der Frau mitzutragen.

Die Vorteile der Kalkulation ohne Alterungsrückstellung:

  • Flexibilität, da bei Kündigung keine Rückstellung verloren geht
  • Junge Menschen erhalten bereits trotz niedrigem Einkommens Top-Leistung
  • Rückstellung kann privat gebildet werden und möglichweise mit besserer Rendite

Zahnversicherung mit Alterungsrückstellung

Folgende Tarife bilden unter anderem eine Alterungsrückstellung und sind daher zu Anfang teuerer, auf die Dauer möglicherweise jedoch günstiger:

Zahnzusatzversicherung ohne Alterungsrückstellung

Folgende Zahntarife weisen keine Alterungsrückstellung auf, sie sind daher aus dem Grund günstiger, weil sie die Kostensteigerung für steigende Behandlungskosten im Alter erst mit jedem Jahr, teilweise auch in Beitrags-Sprüngen in Altersgruppen von 5-10 Jahren, nachholen. Der Versicherte zahlt demnach nur soviel, wie sein derzeitiges Altersrisiko für dentale Behandlungen kostet.

Das bedeutet in keiner Weise, dass diese Tarife von den Leistungen her schlechter sind als die erst genannten Zahnzusatzversicherungen, es ist eben eine Frage des Geschmacks. Tatsache ist, dass Zusatzversicherung im Schnitt nach 12-13 Jahren wieder gekündigt werden. Unter dieser Prämisse hat sich die Bildung von Alterungsrückstellungen für die wenigsten Versicherten gelohnt.