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Immobilien- und Mietrechtsschutz

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Was versichert eine Immobilien- und Mietrechtsschutzversicherung?

Miete und Vermietung von Immobilien bieten bedauerlicherweise ein enormes Beschäftigungsfeld für Anwälte und Richter. Bezüglich der Rechtsschutzversicherung muss zwischen der Mieterrechtsschutzversicherung und der Rechtsschutz für Immobilienbesitzer unterschieden werden. Während die Mieterrechtsschutzversicherung von der Beitragsgestaltung sehr übersichtlich konzipiert ist, verhält es sich bei Vermietern etwas anders.
Die Mieterrechtsschutz ist unter Berücksichtigung einer Selbstbeteiligung schon für wenige Euro im Monat erhältlich. Die Vermieterrechtsschutzversicherung orientiert sich bei der Prämie jedoch an der Anzahl der vermieteten Wohneinheiten respektive an der Höhe der Mieteinnahmen. Dabei muss auch berücksichtigt werden, dass die Risiken bei einem Vermieter auch weiter gestreut sind.

Der Klassiker – die Umlagenabrechnung

Einer der häufigsten Streitpunkte zwischen Mieter und Vermieter ist die Umlagenabrechnung. Falsche Berechnungen oder zu späte Zustellung führen immer wieder zu juristischen Auseinandersetzungen. In jüngster Zeit kam es zu Klagen, weil Vermieter die Wohnung kündigten, da der Mieter rauchte. Diskussionen gibt es auch immer wieder hinsichtlich der Wohnungsübergabe und einer möglichen einbehaltenen Kaution. Die Mieterrechtsschutzversicherung bietet, je nach Tarifgestaltung, die Kostenübernahme für folgende Punkte:

• Kostenübernahme vor Gericht
• Außergerichtliche Anwaltskosten
• Kosten für Mediationsverfahren
• Bonitätsauskunft und Übergabeprotokoll
• Rechtsberatung
• Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz
• Rechtsschutz bei Vertragsstreitigkeiten mit Handwerkern und Dienstleistern

Immobilieneigentum birgt erweiterte Risiken

Das Wohnungseigentumsgesetz stellt einen der komplexesten Gesetzestexte dar. Laien finden sich im Zweifelsfall ohne anwaltliche Unterstützung auf diesem Sektor nicht zurecht. Neben möglichen Konflikten birgt eine Immobilie für den Eigentümer noch weiteres Konfliktpotenzial. In einer Wohnungseigentümergemeinschaft geht es selten nur harmonisch zu. Bei Eigentümerversammlungen prallen häufig sehr gegensätzliche Ansichten aufeinander. Nicht selten kommt es, beispielsweise in Zusammenhang mit Sondernutzungsrechten, am Ende zu einer juristischen Auseinandersetzung.

Abgrenzung zur Vermieterrechtsschutzversicherung

Als Zusatzbaustein benötigen Eigentümer einer vermieteten Immobilie eine Immobilienrechtsschutzversicherung als Vermieter.
Nur diese sichert dann Wohneigentum für den Fall einer Vermietung ab. Der Beitrag für eine solche Absicherung wird im Gegensatz zur Absicherung als Mieter oder für eine selbstgenutzte Immobilie in der Regel nach der Bruttokaltmiete bzw. der Anzahl vermieteter Wohneinheiten ermittelt.

Wer sich sowohl als Eigentümeroder Mieter einer selbstgenutzen Immobilie und zusätzlich als Vermieter rechtsschutzversichern möchte, zahlt bei den meisten Versicherern den Beitrag für die Immobilienrechtsschutzversicherung zweimal. Einmal Als Mieter/Eigentümer und zum anderen den Beitrag für die Eigenschaft als Vermieter.