Die Gesetzliche Krankenkasse übernimmt zwar die Kosten für viele Medikamente und Arzneimittel, die ärztlich verordnet werden. Allerdings werden pro Rezept 5-10 Euro nicht übernommen und verbleiben als Eigenanteil beim Versicherten.
Darüber hinaus gibt es eine Reihe an verordneten Medikamenten, die generell nicht unter die Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung fallen und daher komplett selbst zu tragen sind.
Die DKV KombiMed KAZM Arzneimittel Zusatzversicherung erstattet Ihnen für wenige Euro Beitrag im Monat zum einen die gesetzlichen Zuzahlungen (“Rezeptgebühren”) für ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel.
Noch interessanter ist der Tarif DKV KAZM jedoch, da er auch für auf Privatrezept verordnete Arznei- und Verbandmittel leistet, die generell nicht zum Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenversicherung gehören.
Sofern ein Medikament medizinisch notwendig ist, erstattet Ihnen die Zusatzversicherung die Kosten von ärztlich verordneten Arzneimitteln zu 80% der Rechnung, maximal werden pro Kalenderjahr bis zu 1.000 Euro von der Deutschen Krankenversicherung übernommen.
Der Tarif DKV KAZM kann abgeschlossen werden, sofern der Versicherte bei einer deutschen Gesetzlichen Krankenkasse versichert ist.
Ja, die Wartezeiten betragen außer bei unfallbedingten Aufwendungen (in dem Fall keine Wartezeit) 3 Monate ab Versicherungsbeginn.
Erstattungfähig sind Arzneimittel, die ärztlich verordnet wurden und die in der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind. Darüber hinaus sind jedoch auch für weitere Arzneimittel und Medikamente , sofern diese sich in der Praxis als ebenso Erfolgs versprechend bewährt haben oder falls kein sonstiges schulmedizinisches Arzneimittel zur Verfügung steht.
Zudem muss das Präparat aus einer Apotheke bezogen werden, wobei natürlich auch Versand- oder Internetapotheken möglich sind.
Ebenso sind Aufwendungen für Sondennahrung erstattungsfähig, sofern aufgrund Erkrankung eine normale Nahrungsmittelaufnahme nicht möglich ist.
Es ist hierbei egal, ob es sich um eine Verordnung auf Kassenrezept oder Privatrezept handelt, in beiden Fällen sind 80% der Aufwendungen bzw. Zuzahlungen erstattungsfähig.
Folgende Präparate werden auch bei vorliegender Verordnung nicht durch DKV KAZM erstattet:
- Mittel, die ausschließlich zum Zweck der Empfängnisverhütung verordnet werden (z.B. Ovulationshemmer).
- Präparate zur Behandlung der erektilen Dysfunktion sowie Präparate zur Steigerung der sexuellen Potenz.
- Mittel zur Abmagerung, Appetitzügelung und Regulierung des Körpergewichts.
- Präparate zur Verbesserung des Haarwuchses.
- Präparate zur Raucherentwöhnung.
- Präparate, die bei Anti-Aging-Behandlung, Lifestyle-Behandlung bzw. kosmetischer Behandlung (z.B. Faltenglättung)
eingesetzt werden.
- Vitaminpräparate außer Vitaminmonopräparaten zur gezielten Behandlung von Vitaminmangelerkrankungen.
- Stärkungsmittel.
- Kosmetische Mittel, Pflege- und Desinfektionsmittel, Badezusätze.
- Mineralwässer sowie Nährmittel außer Sondennahrung (siehe oben).
Der Beitrag ist nach Altersgruppen berechnet, da der Tarif DKV KAZM keine Alterungsrückstellungen bildet, ist jeweils der Beitrag der erreichen Altersgruppe zu entrichten:
Jede gute Heilpraktikerversicherung beinhaltet ebenfalls eine Erstattung für Arzneimittel und entsprechende GKV-Zuzahlungen. So sind die Leistungen des DKV KAZM beispielsweise so oder ähnlich enthalten bei DKV KABN, Signal Iduna Ambulant plus oder auch Continentale Easy Ambulant.
Wem jedoch eine Erstattung für Sehhilfen, Naturheilverfahren oder Vorsorge unwichtig ist, kommt mit dem DKV KAZM Tarif am günstigsten weg.