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DKV KombiMed KAZM

Arzneimittel Zusatzversicherung

  • 80% für Arzneimittel und Verbandmittel
  • bis zu 1.000 Euro Erstattung pro Kalenderjahr
  • inkl. privat verordnete Arznei- und Verbandmittel
  • inkl. Erstattung gesetzlicher Rezeptgebühren
  • für GKV-Versicherte
  • Online-Abschluss und direkte Annahme

Arznei- und Verbandmittel Zusatzversicherung für Gesetzlich Krankenversicherte

Die Gesetzliche Krankenkasse übernimmt zwar die Kosten für viele Medikamente und Arzneimittel, die ärztlich verordnet werden. Allerdings werden pro Rezept 5-10 Euro nicht übernommen und verbleiben als Eigenanteil beim Versicherten.

Darüber hinaus gibt es eine Reihe an verordneten Medikamenten, die generell nicht unter die Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung fallen und daher komplett selbst zu tragen sind.

Die DKV KombiMed KAZM Arzneimittel Zusatzversicherung erstattet Ihnen für wenige Euro Beitrag im Monat zum einen die gesetzlichen Zuzahlungen (“Rezeptgebühren”) für ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel.

Noch interessanter ist der Tarif DKV KAZM jedoch, da er auch für auf Privatrezept verordnete Arznei- und Verbandmittel leistet, die generell nicht zum Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenversicherung gehören.

Sofern ein Medikament medizinisch notwendig ist, erstattet Ihnen die Zusatzversicherung die Kosten von ärztlich verordneten Arzneimitteln zu 80% der Rechnung, maximal werden pro Kalenderjahr bis zu 1.000 Euro von der Deutschen Krankenversicherung übernommen.

Der Tarif DKV KAZM kann abgeschlossen werden, sofern der Versicherte bei einer deutschen Gesetzlichen Krankenkasse versichert ist.

Für wen ist der Tarif Kombimed KAZM geeignet?

Abschließbar und geeignet ist der Arzneimittel-Zusatztarif für alle gesetzlich Krankenversicherten, die besonderen Wert auf eine Kostenabsicherung für die gesetzlichen Eigenanteile und zusätzlich für privatärztlich verorndete Medikamente legen. Der Tarif kann einzeln abgeschlossen werden, aber auch ergänzend zu einer der anderen DKV Kombimed Tarife wie z.B. DKV Kombimed KHMR (Sehhilfen, Hörgeräte, medizinische Hilfsmittel, Ausland) oder als Ergänzung zu den stationären Zusatztarifen der DKV (z.B: DKV Kombimed UZ1 (1-Bettzimmer ohne Chefarzt) oder DKV Kombimed KGZ 1/2 (1- oder 2-Bett + Chefarzt) oder auch zu den sehr interessanten DKV Zahnzusatztarifen. Selbstverständlich können Sie den DKV KAZM auch einzeln abschließen oder damit andere Krankenzusatzversicherung eines anderen Versicherers ergänzen, sofern sich die Leistungen nicht überschneiden.

Welche Arzneimittel werden erstattet?

Erstattungfähig sind Arzneimittel, die ärztlich verordnet wurden und die in der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind. Darüber hinaus sind jedoch auch für weitere Arzneimittel und Medikamente , sofern diese sich in der Praxis als ebenso Erfolgs versprechend bewährt haben oder falls kein sonstiges schulmedizinisches Arzneimittel zur Verfügung steht.
Zudem muss das Präparat aus einer Apotheke bezogen werden, wobei natürlich auch Versand- oder Internetapotheken möglich sind.
Ebenso sind Aufwendungen für Sondennahrung erstattungsfähig, sofern aufgrund Erkrankung eine normale Nahrungsmittelaufnahme nicht möglich ist.
Es ist hierbei egal, ob es sich um eine Verordnung auf Kassenrezept oder Privatrezept handelt, in beiden Fällen sind 80% der Aufwendungen bzw. Zuzahlungen erstattungsfähig.

Welche Arzneimittel werden nicht erstattet?

Folgende Präparate werden auch bei vorliegender Verordnung nicht durch DKV KAZM erstattet:

- Mittel, die ausschließlich zum Zweck der Empfängnisverhütung verordnet werden (z.B. Ovulationshemmer).
- Präparate zur Behandlung der erektilen Dysfunktion sowie Präparate zur Steigerung der sexuellen Potenz.
- Mittel zur Abmagerung, Appetitzügelung und Regulierung des Körpergewichts.
- Präparate zur Verbesserung des Haarwuchses.
- Präparate zur Raucherentwöhnung.
- Präparate, die bei Anti-Aging-Behandlung, Lifestyle-Behandlung bzw. kosmetischer Behandlung (z.B. Faltenglättung)
eingesetzt werden.
- Vitaminpräparate außer Vitaminmonopräparaten zur gezielten Behandlung von Vitaminmangelerkrankungen.
- Stärkungsmittel.
- Kosmetische Mittel, Pflege- und Desinfektionsmittel, Badezusätze.
- Mineralwässer sowie Nährmittel außer Sondennahrung (siehe oben).
h3. Gibt es beim Tarif KAZM Wartezeiten?

Ja, die Wartezeiten betragen außer bei unfallbedingten Aufwendungen (in dem Fall keine Wartezeit) 3 Monate ab Versicherungsbeginn.

Wie lang bin ich an einen Vertrag gebunden?

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Kalenderjahre, SIe können den Vertrag mit 3 Monaten Frist zu jedem 31.12. eines Versicherungsjahres kündigen. Der Versicherer verzichtet auf sein ordentliches Kündigungsrecht, kann also im Gegensatz zum Versicherungsnehmer den Vertrag nicht kündigen.

Was kostet der Tarif DKV Kombimed KAZM?

Der Beitrag ist nach Altersgruppen berechnet, da der Tarif DKV KAZM keine Alterungsrückstellungen bildet, ist jeweils der Beitrag der erreichen Altersgruppe zu entrichten:


  • 0 – 19 Jahre = 0,68 Euro/Monat
  • 20 – 29 Jahre = 1,58 Euro/Monat
  • 30 – 39 Jahre = 2,69 Euro/Monat
  • 40 – 49 Jahre = 4,08 Euro/Monat
  • 50 – 59 Jahre = 5,10 Euro/Monat
  • 60 – 69 Jahre = 7,97 Euro im Monat
  • 70 – 79 Jahre = 11,00 Euro/Monat
  • ab 80 Jahren = 11,26 Euro/Monat

DKV Kombimend KAZM – Kombination mit Sehhilfen Zusatztarifen KSHR und KHMR

Für Sehhilfenträger (Brillen, Kontaktlinse) bietet es sich an, den Arzneimittel Zusatztarif DKV Kombimed KAZM mit einen der beiden günstigen Brillenversicherungen der DKV zu kombinieren.

DKV KSHR – Basis-Ergänzungstarif für Sehhilfen zum KABN

Für unter 6 EUR im Monat zusätzlich für Erwachsene (Kinder unter 4 EUR) erhalten Sie beispielsweise den Tarif DKV Kombimed KSHR, welcher Ihnen die Aufwendungen für Brillen (Gestelle/Gläser) sowie Kontaktlinsen zu 80% erstattet. Der Tarif DKV KHSR übernimmt dabei bis zu 200 EUR pro Sehhilfenrechnung. Der erste Anspruch auf Erstattung besteht nach einer anfänglichen Wartezeit von 3 Monaten. Nach einer Sehhilfen Kostenübernahme durch die DKV Krankenversicherung entsteht ein neuer Anspruch entweder 24 Monate nach Kauf der letzten Sehhilfe (dabei ist es wichtig immer Rechnungen erst einzureichen bis der Maximalerstattungsbetrag erreicht ist) oder auch schon eher, wenn eine Sehstärkenveränderung an mind. einem Auge um 0,5 Dioptrien nachgewiesen wird. Bei Kindern bis 14 leistet der Tarif übrigens ungeachtet der zeitlichen Beschränkung oder einer Veränderung der Dioptrienanzahl einfach bei jedem Kauf einer Sehhilfe die max. 200 EUR.
Des Weiteren enthält der Tarif DKV KSHR eine Auslandsreisekrankenversicherung, welche für Reisen bis zu 3 Monate am Stück geeignet ist.

DKV KHMR- Komfort-Ergänzungstarif für Sehhilfen zum KABN

Für zusätzlich etwa 10 EUR im Monat für Erwachsene (Kinder deutlich günstiger) kann der leistungsstärkere Zusatzbaustein DKV Kombimed KHMR zum Tarif DKV KABN ergänzt werden. Dieser Zusatzbaustein leistet noch um einiges mehr als DKV KSHR:
DKV KHMR übernimmt 90% der Aufwendungen für Sehhilfen und er erstattet bis zu 300 EUR, ebenfalls erstmalig nach 3 Monaten Wartezeit und dann wie KSHR erneut nach 2 Jahren oder eher bereits bei einer Sehstärkenveränderung um mind. 0,5 Dioptrien. Auch hier gilt diese Einschränkung bei Kindern unter 14 Jahren nicht, was den DKV KHMR für Kinder besonders interessant macht, da man theoretisch auch 3 mal pro Jahr die max. 300 EUR Sehhilfen-Zuschuss erhalten würde.
Auch der DKV KHMR enthält die gleiche Auslandsreisekrankenversicherung.
Zusätzlich jedoch leistet KHMR aber auch weitere 300 EUR pro Kalenderjahr für medizinisch notwendige Hilfsmittel (z.B. orthopädische Einlagen, Gehhilfen, Perrücken uvm,). Des Weiteren zahlt DKV KHMR noch 800 EUR bei Bezug einer Hörhilfe (z.B. Hörgerät).

Alternativen zu einer Arzneimittelversicherung

Jede gute Heilpraktikerversicherung beinhaltet ebenfalls eine Erstattung für Arzneimittel und entsprechende GKV-Zuzahlungen. So sind die Leistungen des DKV KAZM beispielsweise so oder ähnlich enthalten bei DKV KABN, Signal Iduna Ambulant plus oder auch Universa unimed Exklusiv und SDK Ambulant AP, wobei alle diese Tarif auch noch zusätzlich sehr umfangreich für Naturheilverfahren, Heilpraktiker, Vorsorge und weitere ambulante Leistungen zahlen.
Wem jedoch eine Erstattung für Sehhilfen, Naturheilverfahren oder Vorsorge unwichtig ist, kommt mit dem DKV KAZM Tarif am günstigsten weg, bzw. wem nur eine günstige Absicherung der Kostenübernahme für Medikamente und Arzneimittel wichtig ist + Erstattung für Sehhilfen, der kommt bei den Tarifkombinationen DKV KABN + KHMR oder DKV KABN + KHMR sehr günstig weg.