Privatpatient beim Arzt
Diese ambulante Zusatzversicherung stellt ein PKV-Upgrade für GKV-Versicherte dar und bietet ein Behandlunglungsniveau wie das eins Privatpatienten. Es handelt sich bei den hier vorgestellten ambulanten Krankenzusatzversicherungen um spezielle Restkostenabsicherung für gesetzlich Krankenversicherte und funktioniert in Verbindung mit der Wahl des Kostenerstattungserfahrens bei der gesetzlichen Krankenkasse. Diese Kombunation bietet nahezu alle Vorteile wie die einer privaten Krankenkostenvollversicherung, ohne deren Nachteile wie z.B. hohe Beiträge im Rentenalter.
Unser neuer Vergleichsrechner beinhaltet sämtliche empfehlenswerte ambulante Zusatzversicherungen am Markt mit und ohne stationäre und/oder dentalen Leistungen. Unter anderem lassen sich folgende Leistungen mitversichern:
Unser Team berät und vermittelt im Bereich Kostenerstattung und Zusatzversicherung seit über 15 Jahren und gehört in diesem Absicherungsbereich zu den erfahrensten Vermittlern in Deutschland.
Dieser Artikel wird regelmäßig überprüft und ergänzt durch Dipl. Volkswirt Daniel Steinberger, unserem Expertem für die ambulante Zusatzversicherung und das GKV Kostenerstattungsprinzip. Letzte Aktualisierung am 29.10.2025
Einen Überblick über die besten ambulanten Zusatzversicherungen nach dem Kostenerstattungsprinzip am Markt erhalten Sie über unsere aktuelle Übersicht. Die korrekten Beiträge und einen Onlinevergleich können Sie mit unserem Vergleichsrechner berechnen.
Ebenfalls verschaffen wir Ihnen auf der Rückseite unserer Vergleichtabelle einen guten Überblick über den Ablauf und die korrekte Nutzung des Kostenerstattungsverfahrens für GKV-Versicherte.
Eine ambulante Zusatzversicherung (Kostenerstattungsprinzip) stellt die leistungsstärkste Krankenzusatzversicherung als Ergänzung der Gesetzlichen Krankenkasse dar.
Durch Wahl des Kostenerstattungsverfahrens der GKV wird der Versicherte zum Selbstzahler und und sichert verbleibende Restkosten, die nicht durch die GKV gedeckt sind durch den Abschluss der ambulanten Zusatzversicherung ab.
Die Ambulante Zusatzversicherung (Restkostenversicherung Kostenerstattungsverfahren GKV) ist die ideale Alternative für alle, die wie bei einer PKV-Vollversichert abgesichert sein möchten, die den Wechsel aus der GKV in die PKV jedoch scheuen oder denen es aufgrund einer Pflichtversicherung in der GKV nicht möglich ist, sich vollständig privat zu versichern.
Während die Politik derzeit darüber disgutiert, die Leistungen der GKV weiter zu beschränken und beispielsweise direkte Facharztbesuche, bei denen es für gesetzlich Krankenvrsicherte ohnehin bereits heute schwer ist einen Termin zu erhalten, nur noch als Zusatzleistung gegen Mehrbeitrag anzubieten, haben Sie mit einer leistungssrtarken privaten Restkostenzusatzversicherung die freie Arztwahl und können jederzeit auch direkt einen Facharzt oder sogar Privatarzt ohne Kassenzulassung aufsuchen,
Seit 01.01.2004 haben Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit das Kostenerstattungsprinzip zu wählen. Das Kostenerstattungsprinzip erlaubt Ihnen im ambulanten Bereich (stationär und dental theoretisch auch) den Ausweg aus Zuzahlungen, ständigen Leistungseinschränkungen und Leistungsverlusten in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Bisher haben von ca. 24 Millionen gesetzlich Krankenversicherten erst knapp über 100.000 Personen Gebrauch von der Umstellung auf das Kostenerstattungsprinzip gemacht. Das liegt vor allem daran, dass vielen die Vorteile dieser Möglichkeit, die sich in Verbindung mit dem Abschluss einer privaten Restkostenversicherung ergeben, nicht bekannt sind.
Ihr Arzt schreibt für erbrachte Leistungen eine privatärztliche Rechnung. Diese Rechnung reichen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein, um den gesetzlichen Anteil erstattet zu bekommen. Die übrigbleibenden Kosten werden Ihnen von der ambulanten Zusatzversicherung erstattet. Anschließend begleichen Sie die Arztrechnung. Ausführliche Vorteile Kostenerstattungsprinzip in Verbindung mit einer ambulanten Zusatzversicherung.
Ja, das ist möglich! Mit einer ambulanten Restkostenzusatzversicherung, wie Sie sie hier auf dieser Seite mit allen Informationen finden, haben Sie die Möglichkeit auch als Kassenpatient zu einem Privatarzt zu gehen, der keine Kassenzulassung hat. Sie werden als Privatpatient behandelt und durch den Schutz der Zusatzversicherung verbleiben im besten Fall keine oder nur geringe Eigenanteile. Wie dies funktioniert und welcher Tarif bis zu 100% der Restkosten beim Privatarzt übernimmt, erfahren Sie bei uns.
Vorteile

Ärzte nehmen sich mehr Zeit für die Behandlung
Krankenvollversicherte kennen die Vorteile ihrer PKV nur zu gut. Sie können ohne durch die Budgetierung der gesetzlichen Krankenkassen begrenzt zu werden sich von jedem niedergelassenen Arzt behandeln lassen. Privatpatienten erhalten die Behandlung und Medikation, die der Arzt (oder sonstige Heilbehandler) und nicht die gesetzliche Krankenkasse für notwendig und sinnvoll erachtet. So lässt sich eine optimale medizinische Versorgung gewährleisten, die den modernsten medizinischen Erkenntnissen und nicht dem reinen Grundsatz der “Wirtschaftlichkeit” entspricht.
Der Status des Privatpatienten bedeutet, dass man Selbstzahler wird. Die Behandlungskosten sind jedoch rückversichert über eine private Krankenversicherung (in diesem Fall die ambulante Zusatzversicherung). Dies ist in jedem Fall sinnvoll, da bei Umstellung von Sachleistungs- auf das Kostenerstattungsprinzip Restkosten verbleiben, die von der GKV nicht bezahlt werden.
Die versicherte Person muss gesetzlich krankenversichert sein und es muss das Kostenerstattungsprinzip bei der gesetzlichen Krankenkasse gewählt worden sein. Dies ist auch für einzelne mitversicherte Familienmitglieder möglich.
Zudem sind bei Abschluss der ambulanten Zusatzversicherung Gesundheitsfragen zu beantworten. Bei Personen mit schweren Vorerkrankungen sind herkömmliche ambulante Zusatzversicherungen in der Regel nicht mehr abschließbar, insbesondere nicht zur Behandlung der bereits vorhandenen schweren Erkrankung (z.B. Krebsleiden, Psychotherapie, Neurodermitis, Diabetes etc.).
Über Gruppentarife (gilt für spezielle Berufsgruppen, Firmen und Mitglieder spezieller Krankenkassen können jedoch die ambulanten Kostenerstattungstarife der DKV mit Kontrahierungszwang abgeschlossen werden (mit Risikozuschlag oder Leistungsausschluss).
Eine weitere Option bei psychischen oder schweren Vorerkrankungen wäre der ambulante Restkostentarif der Krankenunterstützungskasse DeuKv, welcher ohne Gesundheitsprüfung möglich ist
Die Leistungen sind abhängig vom jeweiligen ambualanten Zusatz-Tarif, grundsätzlich sind jedoch folgende Leistungen/Ersattungen durch eine ambulante Zusatzversicherung möglich:
Die besten ambulten Zusatzversicherungen
Weitere Infos zu unserem Ambulante Zusatzversicherung Test und den Testkriterien.
Wer nur auf ärztliche Leistungen zugreifen möchte, bei denen die gesetzliche Krankenkasse etwas vorleistet (d.h. nur Behandlungen und verordnete Leistungen durch Ärzte/Heilbehandler mit Kassenzulassung), für den könnten die folgenden Tarife ausreichend sein:
Die ambulante Zusatzversicherung ist zudem die ideale Zusatzversicherung für Versicherte der PKV, die aus verschiedenen Gründen in die GKV wechseln müssen, sich jedoch bereits an den Komfort der Privaten Krankenversicherung gewöhnt haben.
Höchste Erstattung bei Behandlung durch Privatarzt
Folgende private ambulanten Restkostenversicherungen erstatten auch, sofern ein Arzt ohne Kassenzulassung (Privatarzt) aufgesucht wird:
Fast alle anderen ambulanten Restkosteversicherungen leistet nur, sofern die Krankenkasse vorleistet, insofern nicht bei Ärzten ohne Kassenzulassung.
| Kriterium | DKV KAMP | DKV BMG | ARAG 182 | Signal Iduna Amb. Top + Plus | Münchener Verein 723 | SDK AG80 + WG |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Leistung bei GKV-Vorleistung | 100 % | 100 % (ambulant, stationär, Zahn) | 100 % (nur GKV-pflichtige Leistungen) | 100 % | 80 % der Restkosten | 80 % → ab 1.000 € = 100 % |
| Privatarzt (ohne GKV-Vorleistung) | 85 % | 100 % | 60 % | 80 % | 80 % | 40 % |
| Arznei- und Verbandmittel | ja | ja (100 %) | ja | ja | ja | ja |
| Heilmittel (Physio/Ergo etc.) | ja | ja (100 %) | ja | ja | ja | ja |
| Medizinische Hilfsmittel | ja | ja (100 %) | nein | ja | ja, nach tariflicher Liste | WG: max. 550 €/Jahr |
| Krankenhaus (Wahlleistungen) | nein (KH-Zusatz nötig, keine Privatklinik) | 100 % inkl. Chefarzt, 2-Bett; mit BMZ1G 1-Bett; inkl. Privatklinik | nein (KH-Zusatz nötig, keine Privatklinik) | nein (KH-Zusatz nötig, keine Privatklinik) | nein (KH-Zusatz nötig, keine Privatklinik) | nein (KH-Zusatz nötig, keine Privatklinik) |
| Zahnarzt (Behandlung/Ersatz) | nein (separater Zahntarif nötig) | 100 % Behandlung, 85 % Ersatz | nein (separater Zahntarif nötig) | nein (separater Zahntarif nötig) | nein (separater Zahntarif nötig) | nein (separater Zahntarif nötig) |
| Heilpraktiker / Naturheilverfahren |
80 % bis 1.000 €/Jahr GebüH + Hufeland + GOÄ naturheilkundlich Osteopathie unbegrenzt |
80 % bis 1.000 €/Jahr GebüH + Hufeland + GOÄ naturheilkundlich Osteopathie unbegrenzt |
60 % |
80 % bis 750 €/Jahr GebüH + Hufeland + GOÄ naturheilkundlich |
nein | 40 % |
| Sehhilfen + LASIK |
500 €/2 Jahre LASIK: 100 % |
500 €/2 Jahre LASIK: 100 % |
nein |
375 €/2 Jahre LASIK: 1.000 € |
150 €/2 Jahre | 170 €/2 Jahre (WG) |
| GOÄ-/GOZ-Höchstsatz | > 3,5-fach | > 3,5-fach (ambulant, stationär, Zahn) | > 3,5-fach | max. 3,5-fach | max. 3,5-fach | max. 3,5-fach |
| Wartezeit | keine | keine | 3 / 8 Monate | keine | 3 / 8 Monate | keine |
| Gesundheitsprüfung | moderat | moderat (wie KAMP) | sehr streng | extrem streng | streng bei Chronikern | streng bei Chronikern |
| Selbstbehalt / Jahr | 0 € / 300 € | 0 € / 400 € / 1.200 € / 1.600 € | 75 € | 0 € | 0 € | 0 € |
| Besonderheiten |
starke Leistungen, moderate Risikoprüfung |
Rundum-Paket (ambulant + stationär + Zahn) PKV-ähnliches Leistungsniveau |
gute Leistungen, strenge Risikoprüfung |
sehr gute Leistungen, aber strenge Risikoprüfung |
relativ günstig, sehr solide Leistungen |
günstig, sehr gut bei GKV-Vorleistung |
| Details zum Tarif | DKV KAMP | DKV BMG | ARAG 182 | Signal Iduna | MV 723 | SDK AG80 + WG |
Da es auch bei Ärzten mit Kassenzulassung vereinzelt zu einer fehlenden Vorleistung der Gesetzlichen Krankenkasse im Abrechnungsmodus nach dem Kostenerstattungsverfahren kommen kann, halten wir nur Tarife für uneingeschränkt empfehlenswert, die auch ohne Vorleistung der GKV einen möglichst hohen Anteil erstatten.
Zwar erbringt die GKV bei Kassenärzten grundsätzlich eine Vorleistung, sofern sich auf der Rechnung Standard-Behandlungspositionen befinden, auf die GKV-Versicherte grundsätzlich im Sachleistungsverfahren einen Anspruch haben, jedoch kann es sein, dass beispielsweise bei mehreren Rechnungsstellungen des gleichen Arztes innerhalb eines Quartals die GKV die Vorleistung nur einmalig erbringt. Hier ist darauf zu achten, dass man den Arzt darum bittet eine Privatrechnung möglichst nur einmal für ein ganzes Quartal zu erstellen, welche man dann bei seiner GKV einreicht. Dies ist im Normalfall problemlos möglich und die meisten Ärzte erstllen bei Patienten, die Dauerpatienten sind generell eine Rechnung für ein ganzes Quartal
Sollte man dies versehentlich vergessen, ist man bei Tarifen, die ohne GKV Vorleistung gar nichts erstatten stark benachteiligt.
Daher raten wir zu folgenden Tarifen:
Weniger empfehlenswert:
Sind z.B. Tarife wie Barmenia AK oder Arag 183, diese leisten stets nur dann, wenn auch die Gesetzliche Krankenkasse vorleistet. Wem allerdings die Inanspruchnahme von Ärzten ohne Kassenzulassung unwichtig ist, der kann natürlich auch auf diese Tarife ausweichen, sie sind in der Regel etwas günstiger als die Premiumtarife.
Dies ist tarifabhängig: Während die ambulanten Kostenerstattungstarife des ARAG (Tarife 181-183), Münchener Verein (Tarif 723), Barmenia (Tarif AK) und der Württembergische (AKU) eine anfängliche Wartezeit von 3 Monaten und für Psychotherapie und Entbindung/Schwangerschaft von 8 Monaten vorsehen (Diese Tarife erlassen gegen ärztliche Untersuchung die Wartezeit), verzichten die Tarife der Signal Iduna (Ambulant Top) und der Deutschen Krankenversicherung (Tarife DKV KAMP, DKV BMG), sowie Süddeutsche AG80 generell auf anfängliche Wartezeiten.
Bei den anderen Tarifen kann gegen ärztliche Untersuchung auf eigene Kosten ein Wartezeitenerlass beantragt werden.
Bei Kindern unter 8 Jahren reicht dazu beim Münchener Verein und den ARAG-Tarifen das Einreichen der aktuellen U-Untersuchungshefte in Kopie, sofern die letzte Untersuchung nicht länger als 3 Monate zurücklag.
Bei der ARAG Krankenversicherung ist das ärztliche Zeugnis bei Kindern ansonsten sehr einfach und auch der Bogen zur ärztlichen Untersuchung von Erwachsenen ist bei der ARAG relativ unkompliziert, da dort z.B. kein aktuelles Blutbild verlangt wird.
Wer jedoch freiwillig eine ärztliche Untersuchung durchführen lässt, läuft natürlich Gefahr, dass er aufgrund der Untersuchungsergebnisse abgelehnt wird oder einen Zuschlag erhält.
Der Beitrag ist sowohl abhängig vom Alter, aber auch dem Gesundheitszustand bei Beantragung der Versicherung.
Für eine gute ambulante Zusatzversicherung werden bei einem gesunden Kind zwischen 35-50 Euro pro Monat veranschlagt, bei Studenten/Auszubildenden ca. 50-80 Euro/Monat. Für einen jungen Erwachsenen liegt die Prämie je nach Tarif bei ca. 120-150,-/Monat. Für das Eintrittsalter 40 liegt der Monatsbeitrag einer guten ambulanten Zusatzversicherung zwischen 150-200 Euro/Monat.
Der Beitrag einer ambulanten Zusatzversicherung ist deutlich höher als z.B. für eine einfache Heilpraktikerversicherung, da die Leistungen sich auf denen einer Privaten Vollversicherung bewegen und zudem keine jährlichen Höchsterstattungsgrenzen existieren.
Ja, zunindest bei den richtigen ambulanten Zusatzversicherungen privater Krankenversicherungen und zwar relativ ausführliche, vergleichbar mit der Antragstellung für eine Private Krankenvollversicherung. Bei “kleineren” Vorerkrankungen wie: Bluthochdruck, Verspannungen in den letzten 3 Jahren, Schilddrüsenunterfunktion, Heuschnupfen oder einer Behandlung wegen eines ungefährlichen Hautausschlags oder ähnlichen wird ein Antrag in der Regel angenommen, jedoch mit Erschwernis. Das bedeutet, dass der Versicherer einen Risikozuschlag verlangen wird. Die Vorerkrankung und ihre Folgen wären damit zukünftig ohne Beschränkung mitversichert.
Einzige Alternative für eine “ambulante Restkostenabsicherung zum Kostenerstattungsverfahren ohne Gesundheitsprüfung bietet die DeuKv mit dem Gesundheitsplan Privat+
Dieser Alternative stellt keine klassische private Krankenzusatzversicherung dar, sondern läuft über eine private Krankenunterstützungskasse, was Vorteile, aber auch deutliche rechtliche Nachteile bezüglich der Ansprüche haben könnte, da Unterstützungskassen keine Versicherungsunternehmen sind, und damit z.B. nicht dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und der Bafin unterliegen. Doch bei GKV-Versicherten, denen aufgrund von Vordiagnosen der Abschluss einer konventionellen ambulanten Restkostenversicherung verwehrt bleibt, stellt diese Alternative eine Möglichkeit dar.Den ambulanten Gesundheitsplan der DeuKV ohne Gesundheitsfragen zur Restkostenabsicherung im GKV Kostenerstattungsverfahren können Sie ebenfalls über unseren Vergleichsrechner berechnen und dort ein Angebot anfordern.
Wer in den letzten 5 Jahren vor dem Abschluss an schweren Erkrankungen wie Krebs, Depressionen (oder generell psychischen Erkrankungen) leidet oder litt oder generell wegen chronischen Erkrankungen wie z.B. Neurodermitis, Asthma bronchiale in Behandlung ist, für den ist der Abschluss einer ambulanten Zusatzversicherung nicht mehr möglich.
Generell ist die Annahme mit Vorerkrankungen bei der DKV am einfachsten, auch die veranschlagten Risikozuschläge sind dort unserer Erfahrung nach am fairsten und auch nachvollziehbar.
Die meisten ambulanten Zusatzversicherungen verlangen, dass für ambulante und verordnete ärztliche Leistungen bei der Gesetzlichen Krankenversicherung auf das Kostenerstattungsverfahren umgestellt wird, damit eine Leistung der Zusatzversicherung erfolgen kann.
Einige wenige Tarife schreiben es in ihre Bedingungen nicht explizit vor, beispielsweise SDK AG80. Da in diesem Fall die GKV in keinem Fall vorleistet, würden hier jedoch max. 40% der Aufwendungen erstattet werden. Der Tarif Württembergische AGU beispielsweise verlangt zwar, dass auf Kostenerstattung umgestellt wird, weist jedoch darauf hin, dass bei Nichtumstellung zumindest 50% der Aufwendungen erstattet werden.
Wir raten daher zwingend in jedem Fall bei Abschluss einer ambulanten Zusatzversicherung auch für die versicherten Bereiche des Tarifes bei der GKV auf das Kostenerstattungsprinzip umzustellen. Nur so ist die maximale Nutzung der Vorteile dieser Krankenzusatzabsicherungen möglich.
Da die meisten Ärzte eine Kassenzulassung besitzen und die Leistung der meisten ambulanten Restkostentarife bei Vorleistung der GKV deutlich höher ist (bis 100%), erscheint der Abschluss nur sinnvoll bei gleichzeitiger Wahl des Kostenerstattungsprinzips.
Sofern sich die Vorerkrankung einfach abgrenzen lässt (z.B. Knieverletzung, Psychotherapie) könnte den Weg über einen Gruppenvertrag mit der DKV versuchen. Dieser ist für Mitglieder oder Familienangehörige von Mitgliedern bestimmter Berufsgruppen oder Firmen offen. Gerne finden wir für Sie heraus, ob einer der Gruppenverträge in Ihrem speziellen Fall eine Alternative darstellt.
Das hängt davon ab, ob die Behandlung durch einen Arzt mit oder ohne Kassenzulassung durchgeführt wird. Wird ein Arzt mit Kassenzulassung aufgesucht, erstatten die meisten ambulanten Zusatzversicherung 100% der verbleibenden Restkosten.
Lässt man sich jedoch von einem Privatarzt (ohne Kassenzulassung) behandeln, leisten einige Zusatztarife gar nicht, andere immerhin 60%(Arag 182), der Tarif DKV KAMP immerhin 85%, mit dem Tarif DKV BMG werden jedoch auch ohne Vorleistung der GKV 100% der Restkosten erstattet.
Ja, dies tun in der Regel alle Tarife, so dass keine Restkosten verbleiben, sofern eine Vorleistung der Krankenkasse gegeben ist.
JA, ausdrücklich besteht in allen diesen Tarifen die Pflicht für die versicherten Personen zumindest für den ambulanten Bereich, sowie ärztlich verordnete Arznei- und Heilmittel bei der Gesetzlichen Krankenkasse zum Versicherungsbeginn der Zusatzversicherung auf das Kostenerstattungsverfahren umzustellen. Versäumt man dies, hätte der Versicherer das Recht den privaten Zusatztarif zu kündigen, da keine bedingungsgemäße Versicherungsfähigkeit besteht.
Je nach Tarif erstattet eine ambulante Zusatzversicherung in Verbindung mit Umstellung auf Kostenerstattung auch Behandlungskosten, für die die GKV keine Vorleistung erbringt. Dies wäre beispielsweise bei Ärzten ohne Kassenzulassung der Fall. Allerdings verbleibt in diesem Fall bei den meisten ambulanten Zusatztarifen ein Selbstbehalt. DKV KAMP mit 85% bei Privatärzten und DKV BMG mit 100% Erstattung erbringen in diesem Fall die beste Erstattung
Grundsätzlich muss jede Gesetzliche Krankenkasse seinen Versicherten die Option ermöglichen, auf Kostenerstattung umzustellen, erfahrungsgemäß handhaben einige Krankenkassen das Abrechnungsprozedere jedoch besser als andere.
Positiv hervorzuheben ist beispielsweise die BIG-Direkt in Verbindung mit dem Abschluss einer ambulanten Zusatzversicherung bei der DKV (Deutsche Krankenversicherung AG mit den Tarifen DKV KAMP oder DKV BMG). Da diese Krankenkasse ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren ermöglicht, bei der die Privatrechnung nur einmal an die GKV gesendet werden muss, bearbeitet wird und dann automatisch an die Deutsche Krankenversicherung weitergeleitet wird. Auch die Techniker Krankenkasse oder die DAK haben sich insgesamt als unkompliziert und kompetent in der Vergangenheit bei Versicherten mit Wahl der Kostenerstattung erwiesen.
Gerne beraten wir Sie auch bezüglich der Wahl einer guten Gesetzlichen Krankenkasse bzw. dem Wechsel der GKV in Verbindung mit dem Abschluss einer ambulanten Zusatzversicherung nach dem Kostenerstattungsverfahren.
Ambulante Zusatzversicherungen leisten für medizinisch notwendige Vorsorgeuntersuchung und nach Gebührenordnung für Ärzte (GOZ) abgerechnete Behandlungen. Dazu zählen insofern auch Individuelle Gesundheitsleistungen, für die generell kein Anspruch gegenüber der Gesetzlichen Krankenkasse (auch nicht bei Wahl des Kostenerstattungsprinzips) besteht.
Die Rechnungen sind zunächst an die GKV zu senden, welche im Regelfall 1-2 Wochen für die Erstattung benötigt (sofern ein Anspruch besteht), auch die Private Krankenversicherung sollte dann den Restbetrag der eingereichten Rechnungen innerhalb von 1-2 Wochen auf das Konto des Versicherungsnehmers überwiesen haben. Insofern müsste man insgesamt im Schnitt mit 2-3 Wochen Bearbeitungszeit rechnen, bis man den kompletten Leistungsanspruch erhalten hat.
Bezüglich des Anspruches gegenüber der ambulanten Zusatzversicherung gibt es jedoch ein gesetzliches Recht auf eine Abschlagszahlung, falls der Erstattungsprozess sich verzögern sollte.
Für Mitglieder bestimmter Krankenkassen (z.B. Knappschaft, mhplus, MKK, AOK Hessen und andere), sowie für bestimme Berufsgruppen wie Unternehmer, Wirtschaftswissenschaftler, Ärzte, Ingenieure, Anwälte, Lehrer gibt es die Möglichkeiten die ambulanten Zusatztarife der DKV (DKV KAMP und DKV BMG) mit Kontrahierungszwang zu erhalten. Der Versicherer kann in diesem Fall einen Antrag nicht ablehnen. So gibt es diese Möglichkeit z.B. auch für Lehrer, Pädagogen und Lehramtsstudenten. Alle anderen Versicherer außer der DKV lehnen bei schwerer Vorerkrankungen (Herzinfarkt, Krebs, Schlaganfall) oder chronischen Erkrankungen wie Multiple Sklerose und vor allem bei Psychotherapien innerhalb der letzten 5 Jahren einen Antrag ab. Sollte dies auf Sie zutreffen, geben Sie im Tarifvergleich den Filter “schwere Vorerkrankung” an und wir prüfen für Sie die Versicherungsmöglichkeiten für Sie.
Das ist tarifabhängig. Während beispielsweise die Tarife der DKV Krankenversicherung (DKV KAMP, DKV BMG) und Württembergische nur versicherungsfähig sind, wenn für den Versicherten gleichzeitig bei der Gesetzlichen Krankenkasse auf das Kostenerstattungsverfahren im ambulanten Bereich umgestellt wird, ist dies bei einigen Anbietern wie z.B. Münchener Verein und der Süddeutschen Krankenversicherung (SDK), aber auch der ARAG Krankenversicherung nicht zwingend vorgeschrieben. Es ist jedoch zu beachten, dass in diesen Fällen jeweils nur der Erstattungssatz gilt, der ohne Vorleistung der GKV tariflich vorgesehen ist, also beispielsweise maximal 80% beim Münchener Verein, 60% bei der ARAG und 40% bei der SDK, da ohne Wahl des Kostenerstattungsverfahrens natürlich generell keine Vorleistung der GKV bei privatärztlichen Rechnungen erfolgt.
Fast alle ambulanten Zusatzversicherungen sehen eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Versicherungsjahren vor und können mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Versicherungsjahresende ordentlich gekündigt werden. Bei vielen Versicherern gilt für das erste Versicherungsjahr das erste Kalenderjahr bis zum 31.12. auch bei unterjährigem Versicherungsbeginn. So dass in der Regel zum Ende des 2. Kalenderjahres die Mindestvertragslaufzeit beendet ist. Wenn nicht gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Versicherungsjahr.
Bei außerordentlichen oder altersbedingten Beitragserhöhungen (z.B. Umstufung in den Erwachsenentarif bei Jugendlichen) besteht ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von 2 Monaten nach Bekanntwerden der Erhöhung durch den Versicherungsnehmer.
Der Versicherer hingegen hat kein ordentliches Kündigungsrecht, er kann also einen Vertrag nicht beenden, z.B. weil ein Versicherter zu viele Rechnungen einreicht.
Sofern der Versicherungsnehmer nicht kündigt, besteht die Versicherung bis zum Lebensende, alle versicherten Leistungen sind garantiert und können nicht zum Negativen abgeändert werden.
Bis auf wenige Ausnahmen bilden alle ambulanten Zusatzversicherungen im Bereich Kostenerstattungsprinzip für Erwachsene Alterungsrückstellungen. Das bedeutet, dass der Beitrag das steigende Altersrisiko bereits im Beitrag berücksichtigt und keine weiteren Altersbeitragssprünge folgen.
Bei den Tarifen, die speziell für Studenten und Auszubildende angeboten werden (z.B. DKV) werden keine Alterungsrückstellungen eingepreist, was sie für junge Menschen besonders günstig macht. Das gleiche gilt für Kinder und Jugendliche.
Nach Ende der Ausbildung bzw. bei Erreichen des 20. bzw. 21. Lebensjahres (gerechnet wird nach Kalenderjahr also zum 1. Januar) wird hingegen in die normalen Erwachsenentarife umgestuft, was zu einer Beitragserhöhung führt. Danach folgen keine weiteren Altersbeitragssprünge
Darüber hinaus sind außerordentliche Beitragserhöhungen möglich, da ein Krankenversicherer die Beiträge in Abhängigkeit der tatsächlichen Leistungsinanspruchnahme seiner Versicherten kalkuliert. Beitragssteigerungen im Bereich der ambulanten ärztlichen Versorgung oder für Arzneimittel usw., aber auch medizinischer Fortschritt führen dazu, dass Behandlungskosten stetig ansteigen. Dies kann zur Folge haben, dass die Beiträge im Laufe der Jahre immer mal wieder erhöht werden. In einem solche Fall hat der Versicherungsnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht. Je nach Tarif kann auch in einen gleichartigen Tarif des gleichen Versicherers ohne erneute Gesundheitsprüfung gewechselt werden, welche z.B. einen höheren Selbstbehalt vorsieht und daher günstiger ist.
Neben dem ambulanten Bereich können Sie das Kostenerstattungsprinzip auch für den stationären und dentalen Bereich wählen. Da die Wahl des Kostenerstattungsverfahrens im stationären Bereich jedoch keine wirklichen Vorteile bringt (viele private Krankenhauszusatzversicherungen erstatten in diesem Fall nicht den Verwaltungskostenabzug der gesetzlichen Krankenkasse), empfehlen wir, nur die Wahl der Kostenerstattung für den ambulanten und eventuell für den Bereich der Zahnbehandlung (dental).
In unserem Vergleichsrechner können Sie die ambulante Absicherung durch entsprechende Zahn- und Krankenhaustarife des gleichen Versicherers ergänzen und diese vergleichen Die meisten Anbieter (ausser bei DKV BMG, ARAG, SDK, Münchener Verein) handelt es sich bei diesen Ergänzungen jedoch nicht um Tarife, für die auch im stationären und dentalen Bereich auf Kostenerstattung bei der GKV umgestellt werden muss.
Natürlich wäre es auch möglich, seine ambulante Zusatzversicherung mit dem Zahn- oder Krankenhaustarif eines anderen Versicherers zu kombinieren, beispielsweise bei Abschluss des Tarifes ARAG 182 zusätzlich einen Tarif von der Barmenia oder der Union Krankenversicherung abzuschließen. Wer eine einfache und unkomplizierte Leistungsregulierung wünscht, macht aber auch nichts verkehrt, wenn er die komplette Absicherung bei ein und demselben Versicherer wählt.
Eine weitere hochwertige Zahnzusatzversicherung, die auch im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens ideal mit einer ambulanten Zusatzversicherung kombinierbar ist, stellt der Zahntarif UKV ZahnPrivat 100 dar, welcher auch bei Zahnärzten ohne Kassenzulassung und ohne GKV-Vorleitung bis zu 100% für Zahnbehandlung und Zahnersatz erstattet.
Der Tarif DKV BMG stellt die leistungsstärkste ambulante, bzw. stationäre und dentale Zusatzversicherung dar. Dieser Tarif kann mit dem Kostenerstattungsprinzip in allen Bereichen (ambulant, stationär, dental) genutzt werden. Zudem kann dieser Tarif auch bei Verlassen der Gesetzlichen Krankenkasse als Private Krankenvollversicherung weitergeführt werden ohne neue Gesundheitsfragen oder Wartezeiten.
Insofern kann die Tarifkombination DKV BMG + BMZ1G als die insgesamt mit Abstand beste Krankenzusatzversicherung für gesetzlich Krankenversicherte bezeichnet werden, da hier alle Leistungsbereiche auf Privatpatientenniveau liegen.
Da der Premiumtarif DKV BMG als Komplettabsicherung für eine Zusatzversicherung Privatpatient in allen Bereichen (ambulant, stationär, Zahn) vor allem für Erwachsene relativ teuer ist, bietet sich als 2. stärkstes Gesamtpaket der Tarif ‘DKV KAMP* in Verbindung mit z.B. der DKV Krankenhauszusatzversicherung (DKV KGZ2 oder KGZ1), sowie den besonders leistungsstarken Zahntarifen der DKV (Z90 oder Z100 für Zahnersatz und DKV PLS für Zahnbehandlung) an.
Bei diesen stationären und dentalen Tarifen handelt es sich zwar nicht wie DKV KAMP um Tarife, die in Verbindung mit dem Kostenerstattungsverfahren der GKV funktionieren, sie sind aber auch nicht wesentlich schlechter, dafür insgesamt jedoch günstiger als ein Kompletttarif wie DKV BMG.
Natürlich kann ein Tarif wie DKV KAMP, ARAG 182 oder eine andere ambulante Restkosten Zusatzversicherung (Kostenerstattung GKV) auch mit leistungsstarken Zahntarifen oder z.B. einer bereits bestehenden Krankenhausversicherung eines anderen Anbieters kombiniert werden.
Es ist jedoch anzumerken, dass sofern eine Komplettabsicherung wie ein Privatpatient gewünscht ist, der z.B. auch die Inanspruchnahme von Privatkrankenhäusern abdeckt, nur DKV BMG in Frage kommt, denn alle herkömmlichen stationären Zusatztarife übernehmen in Privatkliniken maximal die Wahlleistungen (Unterbringung und Wahlarzt), in den meisten Fällen leistet sie jedoch nicht wie DKV BMG auch für die allgemeinen Krankenhausleistungen für die normalerweise sonst die GKV zuständig ist. Denn in Krankenhäusern, die nicht nach dem KHEntGG (Krankenhausentgeltgesetz), bzw. die keine GKV-Vertragskrankenhäuser sind, muss die gesetzliche Krankenkasse nicht vorleisten. Der leistungsstärkste Tarif DKV BMG würde in diesem Fall jedoch trotzdem seine volle Leistung erbringen.
Im Bereich Zahnersatz hingegen erreicht man mit einem Tarif wie DKV Z90 oder DKV Z100 als Ergänzung zum DKV KAMP jedoch sogar etwas höhere Erstattungssätze als mit dem DKV BMG. Dies gilt jedoch längst nicht für alle anderen herkömmlichen Zahnversicherungen, denn im Gegensatz zu den DKV Zahntarifen und zum DKV BMG-Tarif leisten andere Anbieter bei Zahnärzten maximal bis zum 3,5fachen Höchstsatz der GOZ.
Nach dem Tarif DKV BMG stellt unserer Meinung nach daher das zweitleistungsstärkste Komplettpaket am Markt die Kombination aus DKV KAMP (am besten als KAMP 1 mit 300 EUR SB im Jahr, da effektiv viel günstiger als KAMP0) und der DKV KGZ1/2 Krankenhausversicherung, sowie den DKV Zahnversicherungen DKV Z100/Z90 (90 bzw 100% Zahnersatz bis 5fach GOZ-Satz) und DKV PLS = DKV KAMP1 + KGZ + Z90/100 + PLS
Gesundheitsprüfung bei Abschluss
Bei Antragstellung für eine ambulante Zusatzversicherung sind in jedem Fall Gesundheitsfragen zu beantworten, die Falschbeantwortung kann den Rücktritt des Versicherers nach sich ziehen, was dramatische Folgen für Sie haben kann. Daher haben wir an dieser Stelle ein paar Hinweise zum Thema Gesundheitsprüfung und Abschluss einer ambulanten Zusatzversicherung.
Eine ambulante Zusatzversicherung ist nicht gerade eine niedrigpreisige Absicherung. Daher ist es genau aus diesem Grund sehr wichtig, die Gesundheitsfragen besonders gewissenhaft zu beantworten, damit der Versicherungsschutz auch zuverlässig vom Kunden in der Zukunft in Anspruch genommen werden kann.
Aus den zuvor genannten Gründen wissen wir nun, dass sowohl die Versicherer, aufgrund der unbegrenzten Leistungserstattung, als auch die Kunden selbst, durch die hohen zuzahlenden Monatsbeiträge, ein beidseitiges Wagnis tragen müssen. Daher wird von beiden Parteien eine faire Kommunikation erwartet. Der Kunde wünscht sich eine zuverlässige und komplikationslose Leistungserstattung und die Gesellschaft wiederum wünscht sich vorab bei der Antragstellung eine wahrheitsgemäße Angabe zum Gesundheitszustand des Kunden, damit ein reelles Risiko eingeschätzt werden kann.
Dies dienst vor allem dem Schutz der Versichertengemeinschaft, die in einem Tarif bereits versichert ist und der nicht zugemutet werden kann als Versichertengemeinschaft für Behandlungen von bereits kranken Neukunden zu zahlen, die nicht im Beitrag einkalkuliert wurden.
Auch wenn dies manchmal für den Interessenten einer ambulanten Zusatzversicherung bedeutet, dass eine Antragsannahme nicht zustande kommen kann, weil die schon bekannten Vorerkrankungen es nicht zulassen aufgrund der bei bestimmten Vorerkrankungen statistisch zu erwartenden Kosten.
Auf dieser Basis der Fairness lassen sich für beide Seiten von Anfang an zukünftige Probleme, wie beispielsweise, nicht erstattete Rechnungen, unnötige Prüfungen sowie frühzeitige und unerwartete Vertragsauflösungen durch die Versicherungsgesellschaften vermeiden.
Folgende Gesundheitsfragen werden so oder ähnlich beispielsweise bei einem Tarif wie DKV KAMP oder DKV BMG im Antrag gestellt:*
Diese Frage bezieht sich auf alle dort aufgeführten Aufenthalte. Sollten solche durchgeführt worden sein, empfiehlt es sich immer dem Antrag die Kopien der vorhandenen Krankenhausentlassungsberichte anbei zulegen sowie Atteste oder eventuelle MRT-Berichte etc. Des Weiteren ist es für eine Prüfung durch die Gesellschaft immer hilfreich, wenn die genauen Diagnose Codes (ICD-10 Codes) im Antrag vermerkt werden sowie die genaue Eingrenzung der Zeiträume vom Bekanntwerden der Erstdiagnose und der eventuellen Beschwerde- und Behandlungsfreit.
Unter diese Frage fallen beispielsweise Angaben, wie die Entfernung von Muttermalen, Krampfadern oder anderen Beschwerden, die ambulant und unter eventueller Lokalanästhesie behandelt und operiert wurden.
Hierunter fällt jede Form von Psychotherapie, egal ob diese bei einem Heilpraktiker oder Therapeuten durchgeführt wurden. Grundsätzlich kann man sagen, wenn diese Frage mit „Ja“ beantwortet werden muss, wäre eine normale Antragstellung zu diesem Zeitpunkt nicht möglich. In dem Fall gäbe es nur besondere Wege, wie beispielsweise eine Antragstellung zum Beitritt zur Gruppenversicherung über die DKV. Dazu können Sie mehr unter folgendem Artikel lesen:
Hier muss jede ambulante Behandlung im Rückfragezeitraum von drei Jahren vermerkt werden mit Angabe des Zeitpunktes vom Start der Behandlung/Diagnose sowie dem Beendigungszeitpunkt/ Zeitpunkt der Beschwerdefreiheit, wenn gegeben. Dazu zählen z.B. die Angaben von Erkrankungen, wie Allergien, Schilddrüsenerkrankungen, psychische Diagnosen, Krankschreibungen, aber auch jegliche Art von Vorsorgeuntersuchungen, wie Frauenarzt, Hautarzt, Kinderarzt usw. Für die Vorsorgeuntersuchungen muss dazu auch immer vermerkt werden, ob diese mit oder ohne einen Befund abgeschlossen wurden.
Hierunter fallen exemplarisch Schrauben, die nach einem Beinbruch eingesetzt wurden, Stents, Nierenagenesie uvm. Sollte ein Grad der Behinderung (GdB) bestehen, wird in diesen Fällen vom Versicherer auch immer die Kopie des Ausstellungsbescheids verlangt, der genau auflistet, was die Gründe für den Grad der Behinderung sind, hier würde die prozentuale Angabe nicht auseichen im Antrag.
Nach dieser kurzen Einführung auf Aufklärung wird ersichtlich, dass man sich für die Beantwortung der Fragen schon Zeit nehmen und dabei ziemlich gründlich vorgehen sollte. Aufgrund unserer Erfahrungen empfehlen wir daher unseren Kunden diesbezüglich immer, sich vor Beantragung der ambulanten Zusatzversicherung die Patientenquittung der letzten 3 bis 5 Jahre von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse anzufordern.
Hieraus geht sehr gut hervor, wo und wann man welchen Arztbesuch, Krankenhausaufenthalt oder auch Psychotherapie gehabt hatte. Im besten Fall sind sogar schon die genauen ICD-10 Codes oder Diagnosen aufgelistet. Sollte dies nicht der Fall sein muss man sich im weiteren Schritt die Mühe machen und die dort aufgelisteten Ärzte selbständig kontaktieren und die dort hinterlegten und vergebenen Diagnosen direkt anfordern. Auf das Zusenden Ihrer Diagnoseschlüssel dürfen Sie als Patient bestehen und der Arzt muss diesem Wunsch nachgehen, auch wenn dies gerne anders in den Praxen vermittelt wird.
Prinzipiell empfehlen wir Ihnen aber immer uns vor Abschluss solch einer ambulanten Zusatzversicherung zu kontaktieren, damit wir Sie von Beginn an zuverlässig und mit Hilfe unserer Jahrelangen Erfahrungen durch den Antragsprozess begleiten können. Dafür kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter folgender Telefonnummer 04021107660 oder auch per Mail an: info@fairfekt.de
Aktuelle Neuigkeiten zu privaten Zusatzversicherungen
Die Absicherungsalternativen für stationäre Zusatztarife bei vorhandenenen Vorekrrankungen, sind heute deutlich besser als noch vor einigen Jahren. Mittlerweile bieten sowohl die Deutsche Krankenversicherung, als auch die AXA Krankenversicherung entsprechende stationäre Tarife an, bei denen keine Gesundheitsfragen gestellt werden. Zumindest Komfortleistungen für die Unterbringung im Privatzimmer oder sonstigen die Unterbringung betreffenden Wahlleistungen lassen sich dort günstig versichern.
Besonders die DKV ist in diesem Bereich Vorreiter und bietet seit ca. 15 Jahren eine ganze Reihe verschiedener Tarifkombinationen mit stationären Bausteinen wie einem ergänzenden Krankenhaustagegeld und Kurtagegeld, ebenfalls ohne Gesundheitsfragen an. Doch auch die AXA mit dem Tarif Krankenhaus EASY sollte man sich genauer ansehen. Einen detailierten Vergleich der stationären Zusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen haben wir hier für Sie bereitgestellt.
Sämtliche Krankenhaus-Tarifkombinationen ohne Gesundheitsprüfung können Sie über unseren speziellen Vergleichsrechner für alle Krankenhaustarife ohne Gesundheitsfragen berechnen und abschließen.
Über den Tarif DKV Kombimed KAZM lassen sich für je nach Altersgruppe um die 2 – 10 Euro im Monat ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel absichern. Erstattungsfähig sind bis zu 1.000 Euro im Jahr für privat verordnete Präparaten ohne GKV-Vorleistung, sowie die Rezeptgebühren bei Verordnungen auf Kassenrezept. Dieser Tarif bildet eine ideale kostengünstige Zusatzabsicherung für GKV Versicherte, die keinen Wert auf zusätzliche Leistungen für z.B. Naturheilverfahren und/oder Sehhilfen legen bzw. für diese Bereiche bereits einen Zusatztarif besitzen.
Ab sofort besteht über die DeuKv die Möglichkeit, eine ambulante Zusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung abzuschließen. Der Tarif DeuKv Privat+ ermöglicht GKV-Versicherten bei gleichzeitiger Wahl des GKV-Kostenerstattungsverfahrens für die ambulante ärztliche Versorgung eine Behandlung wie ein Privatpatient zu erhalten.
Damit bekommen gesetzlich Versicherte erstmals die Option, auch bei bestehenden Vorerkrankungen in den Genuss einer ambulanten Premium-Zusatzversicherung zu kommen. Vorerkrankungen sind mitversichert und führen nicht zu Risikozuschlägen oder generellen Leistungsausschlüssen.
Es gibt drei sehr gute Krankentagegeldversicherungen für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer, die ohne Gesundheitsprüfung abschließbar sind und nach der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ab der 7.Woche leisten. So lässt sich die Lücke des Gesetzlichen Krankengeldes zum vorherigen Nettoeinkommen unkompliziert schließen.
Neben der Hanse Merkur und dem Münchener Verein hat nun die AXA mit dem neuen AXA Krankegeld EASY eine weitere Alternative für eine Arbeitskraftabsicherung auf den Markt gebracht, bei der sich sogar bis 30 Euro/Tag ohne Gesundheitsfragen versichern lassen.
Das Axa Krankengeld EASY versichert hierbei als erster Tarif auch sämtliche bereits vorhandenen Vorerkrankungen mit, sofern bei Versicherungsbeginn noch keine Arbeitsunfähigkeit besteht. Dieser Tarif ist daher für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer die beste Empfehlung in Sachen Krankentagegeld und Absicherung gegen die finanziellen Einbußen aufgrund von längerer Arbeitsunfähigkeit.
Sie können die beliebten DKV Krankenhaus Zusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen entweder über unseren Vergleichsrechner vergleichen vergleichen und abschließen, ab sofort finden Sie jedoch auch die Direkt-Abschlusslinks für diese Zusatzversicherungen.
Alle Direkt-Abschluss Möglichkeiten mit direkter Annahmebestätigung für die Tarife DKV UZ1 (1-Bettzimmer), DKV UZ2, sowie dem DKV KKHT Krankenhaustagegeld und dem DKV KKUR Kurtagegeld und auch die Unfall-Krankenhausversicherung DKV KSU (1-Bett + Chefarzt bei Unfall) finden Sie übersichtlich auf folgender Seite aufgeführt..
Die Tarife sind von Personen mit und ohne Vorerkrankungen oder sogar mit bestehendem Schwerbehinderungsgrad problemlos abschließbar. Vorerkrankungen sind grundsätzlich mitversichert, sofern eine Weiterbehandlung im Krankenhaus wegen einer bestehenden Diagnose nicht bereits vor Versicherungsbeginn ärztlich angedacht wurde.
Vielen ist nicht bekannt, dass man über eine geeignete ambulante Zusatzversicherung und Wahl des Kostenerstattungsverfahrens bei der gesetzlichen Krankenkasse den Status eines Privatversicherten abbilden kann.
Dazu ist kein kompletter Wechsel in die Private Krankenvollversicherung nötig, was im Einzelfall mit Nachteilen verbunden sein kann.
Sowohl im ambulanten Bereich, als auch bei Krankenhausbehandlungen oder sonst teuren Zahnarztbehandlungen geniesst man mit dieser Lösung alle Vorteile der Privaten Krankenversicherung ohne die Vorteile und die Sicherheit des gesetzlichen Krankenversicherungssystems aufgeben zu müssen.
Die Münchener Verein Pflegetagegeldversicherung stellt keine Gesundheitsfragen im herkömmlichen Sinne. Diese private Pflegezusatzversicherung mit weltweiter Leistung und ohne Wartezeit ist insofern in den meisten Fällen auch bei chronischen Vorerkrankungen abschließbar. Bei bestimmten schweren Vordiagnosen könnte dies allerdings einen Leistungsausschluss für die betreffende Diagnose bedeuten. Nichts destotrotz sind die Leistungen hervorragend und der Tarif ist eine echte Option, die die Gefahr einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung durch Falschbeantwortung von Gesundheitsfragen stark minimiert.
Die AXA Krankenversicherung hat durch die Konzeption der AXA-EASY-Tarifserie bewiesen, dass das Thema zusätzliche Absicherung für gesetzlich Krankenversicherte nicht so kompliziert gestaltet sein muss, dass es der durchschnittliche Versicherte kaum versteht.
Bisher werden sowohl eine 1-Bettzimmer Krankenhausversicherung, als auch eine Krankentagegeldversicherung ganz easy ohne Gesundheitsfragen angeboten. Die Tarife leisten unkompliziert und kommen ohne eine aufwändige Gesundheitsprüfung aus.
Die AXA plant die derzeit angebotenen Zusatzversicherungen der AXA EASY Tarifserie in den nächsten Monaten durch weitere Ergänzungstarife zu erweitern.