Kostenlos beraten lassen!
04021107660 Montag - Freitag: 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Klimaneutral

Ambulante Zusatzversicherung - GKV Privatpatient

Ambulante Restkostenversicherung (Kostenerstattungsprinzip)

Privatpatient beim Arzt

  • Bis 100% Kostenübernahme ohne Begrenzung
  • Behandlung auch durch Ärzte ohne Kassenzulassung
  • Absicherung Krankenhaus + Zähne optional
  • Über 15 Jahre Erfahrung im Thema GKV Kostenerstattungsprinzip

Einige der Versicherer in unserem Vergleich

Rufen Sie uns an: Wir beraten Sie zuverlässig und ehrlich – versprochen!

Krankenzusatzversicherung berechnen

Die besten Tarife vergleichen

Vergleich Ambulante Zusatzversicherung (GKV Kostenerstattungsprinzip)

Unser neuer Vergleichsrechner beinhaltet sämtliche empfehlenswerte ambulante Zusatzversicherungen am Markt mit und ohne stationäre und/oder dentalen Leistungen. Unter anderem lassen sich folgende Leistungen mitversichern:

  • Privatpatient für ambulante Behandlungen (je nach Tarif auch im Krankenhaus und beim Zahnarzt)
  • 100 % Kostenerstattung für ärztliche Behandlung, Arznei-, Heil- und Verbandmittel sowie Hilfsmittel
  • bis 100% Kostenerstattung, wenn die gesetzliche Kasse überhaupt nicht leistet (im Tarif DKV BMG)
  • Kostenerstattung auch über den 3,5-fachen Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinaus
  • Vorsorgeuntersuchungen ohne Alters- und Diagnosebeschränkung
  • Schutzimpfungen ohne Beschränkungen, auch als Prophylaxe für Reisen
  • bis 100% der Kosten für Heilpraktiker ohne Begrenzung auf einen Rechnungsbetrag
  • Ambulante Psychotherapie (ohne mehrere Monate oder gar Jahre auf freie Therapieplätze warten zu müssen)
  • Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme
  • Keine Praxis- oder Rezeptgebühr mehr, Erstattung der Verwaltungskosten-Abzüge.
  • Naturheilverfahren durch Ärzte und Heilpraktiker für sämtliche Verfahren des GebüH bzw. und Hufelandverzeichnisses
  • Anspruch auf teilweise lebensrettende Heilverfahren nach Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ/GOZ), sowie Arzneimittel auf die gesetzliche Versicherte im herkömmlichen Sachleistungsprinzip keinen Anspruch hätten.
  • Krankenhauszusatztarif (2-Bett oder 1-Bett + Chefarzt) optional
  • Dentale Ergänzung (Leistung für Prophylaxe, Zahnbehandlungen und hochwertigen Zahnersatz auf Privatniveau) optional

Unser Team berät und vermittelt im Bereich Kostenerstattung und Zusatzversicherung seit über 15 Jahren und gehört in diesem Absicherungsbereich zu den erfahrensten Vermittlern in Deutschland.

Dieser Artikel wird regelmäßig überprüft und ergänzt durch Dipl. Volkswirt Daniel Steinberger, unserem Expertem für die ambulante Zusatzversicherung und das GKV Kostenerstattungsprinzip. Letzte Aktualisierung am 18.08.2024

Fairfekt Marktvergleich – Ambulante Zusatzversicherung Kostenerstattung – Stand 04.2024

Einen Überblick über die besten ambulanten Zusatzversicherungen nach dem Kostenerstattungsprinzip am Markt erhalten Sie über unsere aktuelle Übersicht. Die korrekten Beiträge und einen Onlinevergleich können Sie mit unserem Vergleichsrechner berechnen.

Ebenfalls verschaffen wir Ihnen auf der Rückseite unserer Vergleichtabelle einen guten Überblick über den Ablauf und die korrekte Nutzung des Kostenerstattungsverfahrens für GKV-Versicherte.

500

Download unseres aktuellen Marktvergleiches Kostenerstattungstarife

Was ist eine ambulante Zusatzversicherung?

Eine ambulante Zusatzversicherung (Kostenerstattungsprinzip) stellt die leistungsstärkste Krankenzusatzversicherung als Ergänzung der Gesetzlichen Krankenkasse dar.
Durch Wahl des Kostenerstattungsverfahrens der GKV wird der Versicherte zum Selbstzahler und und sichert verbleibende Restkosten, die nicht durch die GKV gedeckt sind durch den Abschluss der ambulanten Zusatzversicherung ab.

Was ist das Kostenerstattungsprinzip?

Seit 01.01.2004 haben Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit das Kostenerstattungsprinzip zu wählen. Das Kostenerstattungsprinzip erlaubt Ihnen im ambulanten Bereich (stationär und dental theoretisch auch) den Ausweg aus Zuzahlungen, ständigen Leistungseinschränkungen und Leistungsverlusten in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Bisher haben von ca. 24 Millionen gesetzlich Krankenversicherten erst knapp über 100.000 Personen Gebrauch von der Umstellung auf das Kostenerstattungsprinzip gemacht. Das liegt vor allem daran, dass vielen die Vorteile dieser Möglichkeit, die sich in Verbindung mit dem Abschluss einer privaten Restkostenversicherung ergeben, nicht bekannt sind.

Ihr Arzt schreibt für erbrachte Leistungen eine privatärztliche Rechnung. Diese Rechnung reichen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein, um den gesetzlichen Anteil erstattet zu bekommen. Die übrigbleibenden Kosten werden Ihnen von der ambulanten Zusatzversicherung erstattet. Anschließend begleichen Sie die Arztrechnung. Ausführliche Vorteile Kostenerstattungsprinzip in Verbindung mit einer ambulanten Zusatzversicherung.


Vorteile

Welche Vorteile hat es Privatpatient zu sein?

Krankenvollversicherte kennen die Vorteile ihrer PKV nur zu gut. Sie können ohne durch die Budgetierung der gesetzlichen Krankenkassen begrenzt zu werden sich von jedem niedergelassenen Arzt behandeln lassen. Privatpatienten erhalten die Behandlung und Medikation, die der Arzt (oder sonstige Heilbehandler) und nicht die gesetzliche Krankenkasse für notwendig und sinnvoll erachtet. So lässt sich eine optimale medizinische Versorgung gewährleisten, die den modernsten medizinischen Erkenntnissen und nicht dem reinen Grundsatz der “Wirtschaftlichkeit” entspricht.

Der Status des Privatpatienten bedeutet, dass man Selbstzahler wird. Die Behandlungskosten sind jedoch rückversichert über eine private Krankenversicherung (in diesem Fall die ambulante Zusatzversicherung). Dies ist in jedem Fall sinnvoll, da bei Umstellung von Sachleistungs- auf das Kostenerstattungsprinzip Restkosten verbleiben, die von der GKV nicht bezahlt werden.

Vorteile einer ambulanten Zusatzversicherung

  • In der Arztpraxis mehr Aufmerksamkeit als Privatpatient
  • Zugang zu leistungsfähigen Behandlungs- und Therapieverfahren
  • keine Budgetierung der ärztlichen Leistungen
  • schnellere Arzttermine
  • mehr Zeit in der Praxis für Untersuchungen und Behandlung
  • Behandlung durch Privatärzte möglich
  • Erstattung hochwertiger Hilfsmittel (je nach Tarif)
  • Privatpatient beim Zahnarzt und hochwertiger Zahnersatz (je nach Tarifvariante)
  • Absicherung teurer Hilfsmittel (Hörgeräte, Rollstühle, Prothesen etc.)
  • Erstattung für “private Medikamente”, die nicht im gesetzlichen Leistungskatalog stehen.
  • Psychotherapie – keine monate- oder jahrelangen Wartelisten mehr als Privatpatient.
  • Zusatzleistungen wie Sehhilfen etc.
  • Anspruch auf teilweise lebensrettende Behandlungsmethoden nach Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ/GOZ), sowie Arzneimittel auf die gesetzliche Versicherte im herkömmlichen Sachleistungsprinzip keinen Anspruch hätten
  • Durch Kombination mit Krankenhauszusatzversicherung auch stationär auf höchstem Niveau versichert
    Ausführliche Informationen zu Vorteile Kostenerstattungsprinzip mit der passenden Zusatzversicherung.

Wer kann eine ambulante Zusatzuversicherung abschließen?

Die versicherte Person muss gesetzlich krankenversichert sein und es muss das Kostenerstattungsprinzip bei der gesetzlichen Krankenkasse gewählt worden sein. Dies ist auch für einzelne mitversicherte Familienmitglieder möglich.
Zudem sind bei Abschluss der ambulanten Zusatzversicherung Gesundheitsfragen zu beantworten. Bei Personen mit schweren Vorerkrankunge ist eine ambulante Zusatzversicherung in der Regel nicht mehr abschließbar, insbesondere nicht zur Behandlung der bereits vorhandenen schweren Erkrankung (z.B. Krebsleiden, Psychotherapie, Neurodermitis, Diabetes etc.).
Über Gruppentarife (gilt für spezielle Berufsgruppen, Firmen und Mitglieder spezieller Krankenkassen können jedoch die ambulanten Kostenerstattungstarife der DKV mit Kontrahierungszwang abgeschlossen werden (mit Risikozuschlag oder Leistungsausschluss).

Welche Leistungen enthält eine gute ambulante Zusatzversicherung?

Die Leistungen sind abhängig vom jeweiligen ambualanten Zusatz-Tarif, grundsätzlich sind jedoch folgende Leistungen/Ersattungen durch eine ambulante Zusatzversicherung möglich:

  • 100 % Erstattung der Kosten für ärztliche Behandlungen.
    Beratungen, Besuche, Sonderleistungen, Labor-untersuchungen, ambulante Operationen und Wegegebühren, wenn am Wohnort oder Aufenthaltsort des Patienten kein Arzt vorhanden ist. Findet keine Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse statt, werden von der gesamten Rechnung je nach Tarif 30-100% der Kosten übernommen. Zudem ist zu beachten, dass einige ambulante Restkostentarife maximal bis zum 3,5fachen GOÄ-Höchstsatz leisten (Arag, DKV auch darüber)
  • Absicherung ohne Vorleistung der GKV bis 100% möglich
  • Gebührenordnung der Ärzte: bei wirksamer individueller Vereinbarung ist das Arzthonorar nicht auf Höchstwerte begrenzt
  • 100 % Erstattung der Kosten für Arzneien und Verbandmittel
  • 100 %Erstattung für Hilfsmittel – (Hinweis: nicht bei allen Tarifen)
  • 100 % Erstattung der Kosten für Apparatemedizin: z.B. Röntgentherapie, Behandlung mit Radium und radioaktiven Isotopen, Röntgendurchleuchtung, Röntgenaufnahmen, Anfertigung von EKG und EEG
  • 100 % Erstattung der Kosten für Heilmittel ; z.B.: Licht-, Wärme- und andere physikalische Behandlungen, Anwendung des elektrischen Stroms, Massagen und medizinische Bäder, natürlich gehören auch Krankengymnastik, Logopädie und Ergotherapie dazu.
  • 100 % Erstattung der Kosten für Psychotherapie
  • 100 % Erstattung der Kosten für Schutzimpfungen
    ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Reisen in tropische Länder
  • 100 % Erstattung der Kosten für Schwangerschaft/Entbindung
    Schwangerschaftsüberwachung (Vorsorgeuntersuchungen), Schwangerschaftserkrankung, ärztliche Behandlung wegen Entbindung (Hausentbindung), bei Hausentbindungen auch die Hebammen-kosten
  • 100 % Erstattung der Kosten für Krankentransport
    bei ärztlich bescheinigter Gehunfähigkeit
  • 100 % Behandlung in einem Heilbad bzw. Kurort
    Es besteht auch bei einer Behandlung in einem Heilbad bzw. Kurort eine Leistungspflicht
  • bis zu 80% der Kosten für Heilpraktiker (je nach Tarif maximal 750 – 1000 Euro pro Jahr, Arag 182 unbegrenzt)

Die besten ambulten Zusatzversicherungen

Welche ambulanten Zusatzversicherungen sind am besten?

  • 1. DKV BMG (zur Absicherung aller drei Bereiche als Privatpatient (ambulant, Krankenhaus, Zahnarzt) – bester Tarif mit bis zu 100% Erstattung mit oder ohne Vorleistung der GKV – der Tarif leistet im Gegensatz zu vielen anderen auch für Hilfsmittel (z.B. Hörgeräte, Rollstühle, Gehhilfen, Beatmungsgeräte, Blindenhund und viele, viele mehr)
  • 2. DKV KAMP – 2. bester ambulanter Tarif – damit aber die beste rein ambulante Zusatzversicherung – der Tarif sichert ebenfalls auch Hilfsmittel ab und erstattet selbst ohne GKV-Vorleistung 85% der Aufwendungen (sonst 100%)
  • 3. Signal Iduna Ambulant Top – leistungsstark, aber auch nicht ganz billig, auch hier sind Hilfsmittel mitversichert. Sichert aber auch 80% ab, wenn keine Vorleistung der Kasse erfolgt. Durch Hinzuwahl des Bausteins AmbulantPlus lässt sich der AmbulantTop sinnvoll in den Bereichen Naturheilverfahren, Sehhilfen, Hilfsmittel und private IGel-Vorsorgeleistungen ergänzen.
  • 4. Details ARAG 182 – seit 2004 am Markt und noch immer empfehlenswert – keine Absicherung medizinischer Hilfsmittel, immerhin 60% ohne GKV-Vorleistung sind abgesichert.
  • 5. Württembergische AKU – etwas teuer, aber alle wichtigen Leistungen sind enthalten, inkl. Hilfsmittel-Erstattung. (immerhin 50%, wenn keine GKV-Vorleistung erfolgt)
  • Münchener Verein 723 (keine Absicherung von Hilfsmitteln) – 80% der Restkosten sind versichert.

Weitere Infos zu unserem Ambulante Zusatzversicherung Test und den Testkriterien.

Welche ambulante Zusatzversicherung – sofern Absicherung reiner Privatärzte unwichtig?

Wer nur auf ärztliche Leistungen zugreifen möchte, bei denen die gesetzliche Krankenkasse etwas vorleistet (d.h. nur Behandlungen und verordnete Leistungen durch Ärzte/Heilbehandler mit Kassenzulassung), für den könnten die folgenden Tarife ausreichend sein:

  • SDK AG80 : Dieser Tarif erstattet tatsächlich sogar 40% bei Privatärzten, bzw. wenn keine Vorleistung der Krankenkasse erfolgt, jedoch auch 100% bei Vorleistung der GKV (mit 20% Eigenanteil, maximal 200,- pro Jahr). Der Beitrag ist jedoch ziemlich günstig, insofern ist der Tarif dann interessant, wenn man eine günstige und umfangreiche Absicherung für die Inanspruchnahme vorn Ärzten mit Kassenzulassung wünscht, einem die Absicherung von Privatärzten jedoch weniger wichtig ist.
  • `Arag 183: Dieser Tarif leistet 100% nach Vorleistung der GKV, aber in gar nichts, wenn diese keine Erstattung übernimmt, beispielsweise bei Ärzten ohne Kassenzulassung.
  • Barmenia AK+: Auch dieser Tarif leistet 100%, sofern die Krankenkasse vorleistet.

Die ambulante Zusatzversicherung ist zudem die ideale Zusatzversicherung für Versicherte der PKV, die aus verschiedenen Gründen in die GKV wechseln müssen, sich jedoch bereits an den Komfort der Privaten Krankenversicherung gewöhnt haben.

Höchste Erstattung bei Behandlung durch Privatarzt

Welche ambulante Restkostenversicherung leistet bei Ärzten ohne Kassenzulassung

Folgende private ambulanten Restkostenversicherungen erstatten auch, sofern ein Arzt ohne Kassenzulassung (Privatarzt) aufgesucht wird:

  • DKV BMG – 100% Erstattung bei Ärzten ohne Kassenzulassung, bzw. sofern keine Vorleistung der GKV, auch über 3,5fachem GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte)-Höchstsatz
  • DKV KAMP – 85% Erstattung bei Privatärzten, bzw. ohne GKV-Vorleistung, ebenfalls auch über dem 3,5fachen GOÄ-Höchstsatz
  • Signal Iduna Ambulant Top – 80% bei Privatärzten ohne Kassenzulassung, maximal bis 3,5fach GOÄ-Höchstsatz
  • Münchener Verein 723 – 80% der verbleibenden Restkosten, wenn GKV nicht leistet, maximal bis 3,5fach GOÄ-Höchstsatz
  • Arag 182 – 60% bei Ärzten ohne Kassenzulassung, keine Begrenzung auf die Höchstsätze der GOÄ
  • Württembergische AKU – 50% bei Ärzten ohne Kassenzulassung, maximal bis 3,5fach GOÄ-Höchstsatz
  • Süddeutsche Krankenversicherung AG80 – 40% ohne GKV-Vorleistung (z.B. Privatärzte),maximal bis 3,5fach GOÄ-Höchstsatz
  • Arag 181 – 30% für Privatärzte – keine Begrenzung auf die Höchstsätze der GOÄ

Fast alle anderen ambulanten Restkosteversicherungen leistet nur, sofern die Krankenkasse vorleistet, insofern nicht bei Ärzten ohne Kassenzulassung.


Welche ambulanten Restkostenversicherungen sind empfehlenswert, welche weniger und warum?

Da es auch bei Ärzten mit Kassenzulassung vereinzelt zu einer fehlenden Vorleistung der Gesetzlichen Krankenkasse im Abrechnungsmodus nach dem Kostenerstattungsverfahren kommen kann, halten wir nur Tarife für uneingeschränkt empfehlenswert, die auch ohne Vorleistung der GKV einen möglichst hohen Anteil erstatten.

Zwar erbringt die GKV bei Kassenärzten grundsätzlich eine Vorleistung, sofern sich auf der Rechnung Standard-Behandlungspositionen befinden, auf die GKV-Versicherte grundsätzlich im Sachleistungsverfahren einen Anspruch haben, jedoch kann es sein, dass beispielsweise bei mehreren Rechnungsstellungen des gleichen Arztes innerhalb eines Quartals die GKV die Vorleistung nur einmalig erbringt. Hier ist darauf zu achten, dass man den Arzt darum bittet eine Privatrechnung möglichst nur einmal für ein ganzes Quartal zu erstellen, welche man dann bei seiner GKV einreicht. Dies ist im Normalfall problemlos möglich und die meisten Ärzte erstllen bei Patienten, die Dauerpatienten sind generell eine Rechnung für ein ganzes Quartal
Sollte man dies versehentlich vergessen, ist man bei Tarifen, die ohne GKV Vorleistung gar nichts erstatten stark benachteiligt.

Daher raten wir zu folgenden Tarifen:

  • DKV BMG – immer 100% Erstattung, egal ob GKV vorleistet oder nicht
  • DKV KAMP – 100% mit, aber immerhin 85% ohne GKV Vorleistung
  • Münchener Verein 723 – immer 80% der Restkosten
  • Signal Iduna Ambulant Top – 100% mit und 80% ohne GKV-Vorleistung

Weniger empfehlenswert:

Sind z.B. Tarife wie Barmenia AK oder Arag 183, diese leisten stets nur dann, wenn auch die Gesetzliche Krankenkasse vorleistet. Wem allerdings die Inanspruchnahme von Ärzten ohne Kassenzulassung unwichtig ist, der kann natürlich auch auf diese Tarife ausweichen, sie sind in der Regel etwas günstiger als die Premiumtarife.


Weitere häufig gestellte Fragen zur ambulanten Zusatzversicherung (Kostenerstattungsprinzip)

Hat eine ambulante Zusatzversicherung Wartezeiten?

Dies ist tarifabhängig: Während die ambulanten Kostenerstattungstarife des Arag (Tarife 181-183), Münchener Verein (Tarif 723), Barmenia (Tarif AK) und der Württembergische (AKU) eine anfängliche Wartezeit von 3 Monaten und für Psychotherapie und Entbindung/Schwangerschaft von 8 Monaten vorsehen (Diese Tarife erlassen gegen ärztliche Untersuchung die Wartezeit), verzichten die Tarife der Signal Iduna (Ambulant Top) und der Deutschen Krankenversicherung (Tarife DKV KAMP, DKV BMG), sowie Süddeutsche AG80 generell auf anfängliche Wartezeiten.
Bei den anderen Tarifen kann gegen ärztliche Untersuchung auf eigene Kosten ein Wartezeitenerlass beantragt werden.
Bei Kindern unter 8 Jahren reicht dazu beim Münchener Verein und den Arag-Tarifen das Einreichen der aktuellen U-Untersuchungshefte in Kopie, sofern die letzte Untersuchung nicht länger als 3 Monate zurücklag.
Bei der Arag ist das ärztliche Zeugnis bei Kindern ansonsten extrem einfach und auch der Bogen zur ärztlichen Untersuchung von Erwachsenen ist bei der Arag relativ unkompliziert, da dort z.B. kein aktuelles Blutbild verlangt wird.
Wer jedoch freiwillig eine ärztliche Untersuchung durchführen lässt, läuft natürlich Gefahr, dass er aufgrund der Untersuchungsergebnisse abgelehnt wird oder einen Zuschlag erhält.

Wie viel kostet eine ambulante Zusatzversicherung (Kostenerstattung)?

Der Beitrag ist sowohl abhängig vom Alter, aber auch dem Gesundheitszustand bei Beantragung der Versicherung.
Für eine gute ambulante Zusatzversicherung werden bei einem gesunden Kind zwischen 35-50 Euro pro Monat veranschlagt, bei Studenten/Auszubildenden ca. 50-80 Euro/Monat. Für einen jungen Erwachsenen liegt die Prämie je nach Tarif bei ca. 120-150,-/Monat. Für das Eintrittsalter 40 liegt der Monatsbeitrag einer guten ambulanten Zusatzversicherung zwischen 150-200 Euro/Monat.
Der Beitrag einer ambulanten Zusatzversicherung ist deutlich höher als z.B. für eine einfache Heilpraktikerversicherung, da die Leistungen sich auf denen einer Privaten Vollversicherung bewegen und zudem keine jährlichen Höchsterstattungsgrenzen existieren.

Müssen für eine ambulante Zusatzversicherung Gesundheitsfragen beantwortet werden?

Ja und zwar relativ ausführliche, vergleichbar mit der Antragstellung für eine Private Krankenvollversicherung. Bei “kleineren” Vorerkrankungen wie: Bluthochdruck, Verspannungen in den letzten 3 Jahren, Schilddrüsenunterfunktion, Heuschnupfen oder einer Behandlung wegen eines ungefährlichen Hautausschlags oder ähnlichen wird ein Antrag in der Regel angenommen, jedoch mit Erschwernis. Das bedeutet, dass der Versicherer einen Risikozuschlag verlangen wird. Die Vorerkrankung und ihre Folgen wären damit zukünftig ohne Beschränkung mitversichert.

Wer in den letzten 5 Jahren vor dem Abschluss an schweren Erkrankungen wie Krebs, Depressionen (oder generell psychischen Erkrankungen) leidet oder litt oder generell wegen chronischen Erkrankungen wie z.B. Neurodermitis, Asthma bronchiale in Behandlung ist, für den ist der Abschluss einer ambulanten Zusatzversicherung nicht mehr möglich.
Generell ist die Annahme mit Vorerkrankungen bei der DKV am einfachsten, auch die veranschlagten Risikozuschläge sind dort unserer Erfahrung nach am fairsten und auch nachvollziehbar.

Muss zwingend bei Abschluss bei der GKV auf das Kostenerstattungsprinzip im ambulanten Bereich umgestellt werden?

Die meisten ambulanten Zusatzversicherungen verlangen, dass für ambulante und verordnete ärztliche Leistungen bei der Gesetzlichen Krankenversicherung auf das Kostenerstattungsverfahren umgestellt wird, damit eine Leistung der Zusatzversicherung erfolgen kann.
Einige wenige Tarife schreiben es in ihre Bedingungen nicht explizit vor, beispielsweise SDK AG80. Da in diesem Fall die GKV in keinem Fall vorleistet, würden hier jedoch max. 40% der Aufwendungen erstattet werden. Der Tarif Württembergische AGU beispielsweise verlangt zwar, dass auf Kostenerstattung umgestellt wird, weist jedoch darauf hin, dass bei Nichtumstellung zumindest 50% der Aufwendungen erstattet werden.

Vorerkrankungen – und doch versicherbar!

Sofern sich die Vorerkrankung einfach abgrenzen lässt (z.B. Knieverletzung, Psychotherapie) könnte den Weg über einen Gruppenvertrag mit der DKV versuchen. Dieser ist für Mitglieder oder Familienangehörige von Mitgliedern bestimmter Berufsgruppen oder Firmen offen. Gerne finden wir für Sie heraus, ob einer der Gruppenverträge in Ihrem speziellen Fall eine Alternative darstellt.

Habe ich mit einer ambulanten Zusatzversicherung verbleibende Restkosten?

Das hängt davon ab, ob die Behandlung durch einen Arzt mit oder ohne Kassenzulassung durchgeführt wird. Wird ein Arzt mit Kassenzulassung aufgesucht, erstatten die meisten ambulanten Zusatzversicherung 100% der verbleibenden Restkosten.
Lässt man sich jedoch von einem Privatarzt (ohne Kassenzulassung) behandeln, leisten einige Zusatztarife gar nicht, andere immerhin 60%(Arag 182), der Tarif DKV KAMP immerhin 85%, mit dem Tarif DKV BMG werden jedoch auch ohne Vorleistung der GKV 100% der Restkosten erstattet.

Werden die Verwaltungskosten der Krankenkasse durch die Zusatzversicherung erstattet?

Ja, dies tun in der Regel alle Tarife, so dass keine Restkosten verbleiben, sofern eine Vorleistung der Krankenkasse gegeben ist.

Muss zwingend das Kostenerstattungsverfahren bei der Gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden?

JA, ausdrücklich besteht in allen diesen Tarifen die Pflicht für die versicherten Personen zumindest für den ambulanten Bereich, sowie ärztlich verordnete Arznei- und Heilmittel bei der Gesetzlichen Krankenkasse zum Versicherungsbeginn der Zusatzversicherung auf das Kostenerstattungsverfahren umzustellen. Versäumt man dies, hätte der Versicherer das Recht den privaten Zusatztarif zu kündigen, da keine bedingsgemäße Versicherungsfähigkeit besteht.

Übernimmt eine ambulante Zusatzversicherung auch Rechnungen durch Ärzte ohne Kassenzulassung?

Je nach Tarif erstattet eine ambulante Zusatzversicherung in Verbindung mit Umstellung auf Kostenerstattung auch Behandlungskosten, für die die GKV keine Vorleistung erbringt. Dies wäre beispielsweise bei Ärzte ohne Kassenzulassung der Fall. Allerdings verbleibt in diesem Fall bei den meisten ambulanten Zusattarifen ein Selbstbehalt. DKV KAMP mit 85% bei Privatärzten und DKV BMG mit 100% Erstattung erbringen in diesem Fall die beste Erstattung

Gibt es Unterschiede bei den Gesetzlichen Krankenkassen bezüglich der Wahl des Kostenerstattungsverfahrens?

Grundsätzlich muss jede Gesetzliche Krankenkasse seinen Versicherten die Option ermöglichen, auf Kostenerstattung umzustellen, erfahrungsgemäß handhaben einige Krankenkassen das Abrechnungsprozedere jedoch besser als andere.
Positiv hervorzuheben ist beispielsweise die BIG-Direkt in Verbindung mit dem Abschluss einer ambulanten Zusatzuversicherung bei der DKV (Deutsche Krankenversicherung AG mit den Tarifen DKV KAMP oder DKV BMG). Da diese Krankenkasse ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren ermöglicht, bei der die Privatrechnung nur einmal an die GKV gesendet werden muss, bearbeitet wird und dann automatisch an die Deutsche Krankenversicherung weitergeleitet wird. Auch die Techniker Krankenkasse oder die DAK haben sich insgesamt als unkompliziert und kompetent in der Vergangenheit bei Versicherten mit Wahl der Kostenerstattung erwiesen.
Gerne beraten wir Sie auch bezüglich der Wahl einer guten Gesetzlichen Krankenkasse bzw. dem Wechsel der GKV in Verbindung mit dem Abschluss einer ambulanten Zusatzversicherung nach dem Kostenerstattungsverfahren.

Werden auch Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) übernommen?

Ambulante Zusatzversicherungen leisten für medizinisch notwendige Vorsorgeuntersuchung und nach Gebührenordnung für Ärzte (GOZ) abgerechnete Behandlungen. Dazu zählen insofern auch Individuelle Gesundheitsleistungen, für die generell kein Anspruch gegenüber der Gesetzlichen Krankenkasse (auch nicht bei Wahl des Kostenerstattungsprinzips) besteht.

Wie schnell erfolgt die Auszahlung eingereichter Rechnungen?

Die Rechnungen sind zunächst an die GKV zu senden, welche im Regelfall 1-2 Wochenm für die Erstattung benötigt (sofern ein Anspruch besteht), auch die Private Krankenversicherung sollte dann den Restbetrag der eingereichen Rechnungen innerhalb von 1-2 Wochen auf das Konto des Versicherungsnehmers überwiesen haben. Insofern müsste man ingesamt im Schnitt mit 2-3 Wochen Bearbeitungszeit rechnen, bis man den kompletten Leistungsanspruch erhalten hat.
Bezüglich des Anspruches gegenüber der ambulanten Zusatzversicherung gibt es jedoch ein gesetzlichens Recht auf eine Abschlagszahlung, falls der Erstattungsprozess sich verzögern sollte.

Gibt es die Möglichkeit eine ambulante Zusatzversicherung mit schweren oder psychischen Vorerkrankungen abzuschließen?

Für Mitglieder bestimmter Krankenkassen (z.B. Knappschaft, mhplus, MKK, AOK Hessen und andere), sowie für bestimme Berufsgruppen wie Unternehmer, Wirtschaftswissenschaftler, Ärzte, Ingenieure, Anwälte, Lehrer gibt es die Möglichkeiten die ambulanten Zusatztarife der DKV (DKV KAMP und DKV BMG) mit Kontrahierungszwang zu erhalten. Der Versicherer kann in diesem Fall einen Antrag nicht ablehnen. So gibt es diese Möglichkeit z.B. auch für Lehrer, Pädagogen und Lehramtsstudenten. Alle anderen Versicherer außer der DKV lehnen bei schwerer Vorerkrankungen (Herzinfarkt, Krebs, Schlaganfall) oder chronischen Erkrankungen wie Multiple Sklerose und vor allem bei Psychotherapien innerhalb der letzten 5 Jahren einen Antrag ab. Sollte dies auf Sie zutreffen, geben Sie im Tarifvergleich den Filter “schwere Vorerkrankung” an und wir prüfen für Sie die Versicherungsmöglichkeiten für Sie.

Kostenerstattung ambulant – stationär und beim Zahnarzt

Neben dem ambulanten Bereich können Sie das Kostenerstattungsprinzip auch für den stationären und dentalen Bereich wählen. Da die Wahl des Kostenerstattungsverfahrens im stationären Bereich jedoch keine wirklichen Vorteile bringt (viele private Krankenhauszusatzversicherungen erstatten in diesem Fall nicht den Verwaltungskostenabzug der gesetzlichen Krankenkasse), empfehlen wir, nur die Wahl der Kostenerstattung für den ambulanten und eventuell für den Bereich der Zahnbehandlung (dental).
Die besten Leistungen auf Privatpatientenniveau bietet in diesem Zusammenhang die Württembergische Zahnzusatzversicherung, die Sie in der besten Kombination ZBU BZGU20 ZGU70 auch in unserem Vergleichsrechner für die ambulante Zusatzversicherung finden.
Natürlich wäre es auch möglich, die Versicherer zu kombinieren, beispielsweise Abschluss des Tarifes ARAG 182 und zusätzlich z.B. die Württembergische ZBU ZGU70 BZUG20 für den dentalen Bereich. Wer eine einfache und unkomplizierte Leistungsbearbeitung wünscht macht aber auch nichts verkehrt, wenn er die komplette Absicherung bei ein und demselben Versicherer wählt.
Eine weitere hochwertige Zahnzusatzversicherung, die auch im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens ideal mit einer ambulanten Zusatzversicherung kombinierbar ist, stellt der Zahntarif UKV ZahnPrivat 100 dar, welcher auch bei Zahnärzten ohne Kassenzulassung und ohne GKV-Vorleitung bis zu 100% für Zahnbehandlung und Zahnersatz erstattet.

Der Tarif DKV BMG stellt die leistungsstärkste ambulante (bzw.auch stationäre und dentale) Zusatzversicherung dar. Dieser Tarif kann mit dem Kostenerstattungsprinzip in allen Bereichen (ambulant, stationär, dental) genutzt werden. Zudem kann dieser Tarif auch bei Verlassen der Gesetzlichen Krankenkasse als Private Krankenvollversicherung weitergeführt werden ohne neue Gesundheitsfragen oder Wartezeiten.


Gesundheitsprüfung bei Abschluss

Die korrekte Beantwortung der Gesundheitsfragen

Bei Antragstellung für eine ambulante Zusatzversicherung sind in jedem Fall Gesundheitsfragen zu beantworten, die Falschbeantwortung kann den Rücktritt des Versicherers nach sich ziehen, was dramatische Folgen für Sie haben kann. Daher haben wir an dieser Stelle ein paar Hinweise zum Thema Gesundheitsprüfung und Abschluss einer ambulanten Zusatzversicherung.

Eine ambulante Zusatzversicherung ist nicht gerade eine niedrigpreisige Absicherung. Daher ist es genau aus diesem Grund sehr wichtig, die Gesundheitsfragen besonders gewissenhaft zu beantworten, damit der Versicherungsschutz auch zuverlässig vom Kunden in der Zukunft in Anspruch genommen werden kann.

Aus den zuvor genannten Gründen wissen wir nun, dass sowohl die Versicherer, aufgrund der unbegrenzten Leistungserstattung, als auch die Kunden selbst, durch die hohen zuzahlenden Monatsbeiträge, ein beidseitiges Wagnis tragen müssen. Daher wird von beiden Parteien eine faire Kommunikation erwartet. Der Kunde wünscht sich eine zuverlässige und komplikationslose Leistungserstattung und die Gesellschaft wiederum wünscht sich vorab bei der Antragstellung eine wahrheitsgemäße Angabe zum Gesundheitszustand des Kunden, damit ein reelles Risiko eingeschätzt werden kann.
Dies dienst vor allem dem Schutz der Versichertengemeinschaft, die in einem Tarif bereits versichert ist und der nicht zugemutet werden kann als Versichertengemeinschaft für Behandlungen von bereits kranken Neukunden zu zahlen, die nicht im Beitrag einkalkuliert wurden.
Auch wenn dies manchmal für den Interessenten einer ambulanten Zusatzversicherung bedeutet, dass eine Antragsannahme nicht zustande kommen kann, weil die schon bekannten Vorerkrankungen es nicht zulassen aufgrund der bei bestimmten Vorerkrankungen statistisch zu erwartenden Kosten.
Auf dieser Basis der Fairness lassen sich für beide Seiten von Anfang an zukünftige Probleme, wie beispielsweise, nicht erstattete Rechnungen, unnötige Prüfungen sowie frühzeitige und unerwartete Vertragsauflösungen durch die Versicherungsgesellschaften vermeiden.

Die verschiedenen Gesundheitsfragen bei Abschluss einer ambulanten Zusatzversicherung

Folgende Gesundheitsfragen werden so oder ähnlich beispielsweise bei einem Tarif wie DKV KAMP oder DKV BMG im Antrag gestellt:*

  • 1. Hat in den letzten 5 Jahren ein Krankenhaus-, Heilstätten-, Kur- oder Sanatoriumsaufenthalt stattgefunden?

Diese Frage bezieht sich auf alle dort aufgeführten Aufenthalte. Sollten solche durchgeführt worden sein, empfiehlt es sich immer dem Antrag die Kopien der vorhandenen Krankenhausentlassungsberichte anbei zulegen sowie Atteste oder eventuelle MRT-Berichte etc. Des Weiteren ist es für eine Prüfung durch die Gesellschaft immer hilfreich, wenn die genauen Diagnose Codes (ICD-10 Codes) im Antrag vermerkt werden sowie die genaue Eingrenzung der Zeiträume vom Bekanntwerden der Erstdiagnose und der eventuellen Beschwerde- und Behandlungsfreit.

  • 2. Haben in den letzten 5 Jahren Operationen (auch ambulant) stattgefunden?

Unter diese Frage fallen beispielsweise Angaben, wie die Entfernung von Muttermalen, Krampfadern oder anderen Beschwerden, die ambulant und unter eventueller Lokalanästhesie behandelt und operiert wurden.

  • 3. Wurde in den letzten 5 Jahren eine Psychotherapie oder Suchtbehandlung durchgeführt?

Hierunter fällt jede Form von Psychotherapie, egal ob diese bei einem Heilpraktiker oder Therapeuten durchgeführt wurden. Grundsätzlich kann man sagen, wenn diese Frage mit „Ja“ beantwortet werden muss, wäre eine normale Antragstellung zu diesem Zeitpunkt nicht möglich. In dem Fall gäbe es nur besondere Wege, wie beispielsweise eine Antragstellung zum Beitritt zur Gruppenversicherung über die DKV. Dazu können Sie mehr unter folgendem Artikel lesen:

  • 4. Bestanden in den letzten 3 Jahren oder bestehen gegenwärtig Krankheiten, Beschwerden, Unfallfolgen, sonstige Gesundheitsstörungen oder haben Untersuchungen / Behandlungen stattgefunden?

Hier muss jede ambulante Behandlung im Rückfragezeitraum von drei Jahren vermerkt werden mit Angabe des Zeitpunktes vom Start der Behandlung/Diagnose sowie dem Beendigungszeitpunkt/ Zeitpunkt der Beschwerdefreiheit, wenn gegeben. Dazu zählen z.B. die Angaben von Erkrankungen, wie Allergien, Schilddrüsenerkrankungen, psychische Diagnosen, Krankschreibungen, aber auch jegliche Art von Vorsorgeuntersuchungen, wie Frauenarzt, Hautarzt, Kinderarzt usw. Für die Vorsorgeuntersuchungen muss dazu auch immer vermerkt werden, ob diese mit oder ohne einen Befund abgeschlossen wurden.

  • 5. Bestehen ein körperlicher / organischer Fehler (z.B. fehlende Organe, fehlende Gliedmaßen, Schwerhörigkeit), Körperimplantate/Prothesen (z.B. Kniegelenkersatz, Brustimplantate), eine chronische Erkrankung oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit bzw. ein Grad der Behinderung?

Hierunter fallen exemplarisch Schrauben, die nach einem Beinbruch eingesetzt wurden, Stents, Nierenagenesie uvm. Sollte ein Grad der Behinderung (GdB) bestehen, wird in diesen Fällen vom Versicherer auch immer die Kopie des Ausstellungsbescheids verlangt, der genau auflistet, was die Gründe für den Grad der Behinderung sind, hier würde die prozentuale Angabe nicht auseichen im Antrag.

Nach dieser kurzen Einführung auf Aufklärung wird ersichtlich, dass man sich für die Beantwortung der Fragen schon Zeit nehmen und dabei ziemlich gründlich vorgehen sollte. Aufgrund unserer Erfahrungen empfehlen wir daher unseren Kunden diesbezüglich immer, sich vor Beantragung der ambulanten Zusatzversicherung die Patientenquittung der letzten 3 bis 5 Jahre von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse anzufordern.
Hieraus geht sehr gut hervor, wo und wann man welchen Arztbesuch, Krankenhausaufenthalt oder auch Psychotherapie gehabt hatte. Im besten Fall sind sogar schon die genauen ICD-10 Codes oder Diagnosen aufgelistet. Sollte dies nicht der Fall sein muss man sich im weiteren Schritt die Mühe machen und die dort aufgelisteten Ärzte selbständig kontaktieren und die dort hinterlegten und vergebenen Diagnosen direkt anfordern. Auf das Zusenden Ihrer Diagnoseschlüssel dürfen Sie als Patient bestehen und der Arzt muss diesem Wunsch nachgehen, auch wenn dies gerne anders in den Praxen vermittelt wird.

Prinzipiell empfehlen wir Ihnen aber immer uns vor Abschluss solch einer ambulanten Zusatzversicherung zu kontaktieren, damit wir Sie von Beginn an zuverlässig und mit Hilfe unserer Jahrelangen Erfahrungen durch den Antragsprozess begleiten können. Dafür kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter folgender Telefonnummer 04021107660 oder auch per Mail an: info@fairfekt.de


Aktuelle Neuigkeiten zu ambulanten Zusatzversicherungen

News

Sie können die beliebten DKV Krankenhaus Zusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen entweder über unseren Vergleichsrechner vergleichen vergleichen und abschließen, ab sofort finden Sie jedoch auch die Direkt-Abschlusslinks für diese Zusatzversicherungen.
Alle Direkt-Abschluss Möglichkeiten mit direkter Annahmebestätigung für die Tarife DKV UZ1 (1-Bettzimmer), DKV UZ2, sowie dem DKV KKHT Krankenhaustagegeld und dem DKV KKUR Kurtagegeld finden Sie übersichtlich auf folgender Seite aufgeführt.

Weiterlesen

News

Egal, ob Hund, Katze oder Pferd: Kosten für Operationen und tierärztliche Behandlungen sind fast unbezahlbar teuer. Mit einer Tierkrankenversicherung lassen sich diese drohenden Behandlungskosten jedoch abfedern. In unseren Vergleichsrechnern für die Tierkrankenversicherung finden Sie reine OP-Versicherungen, jedoch auch Tarife mit einer zusätzlichen Leistung für ambulante Behandlungen, Zahnersatz und Vorsorgemaßnahmen für Ihren Vierbeiner.

Weiterlesen

News

Die Kosten für die Wahlleistung eine Einbettzimmers einer besseren Unterbringung im Krankenhaus können vom Krankenhaus nicht komplett willkürlich festgelegt werden. Sie können aber je nach Krankenhaus bis zu 200 Euro pro Tag betragen. Wie man diese Kosten am einfachsten und günstigen und sogar mit Vorerkrankungen absichern kann haben wir hier aufgeführt.
Für Privatversicherte besteht die Möglichkeit den Zuschlag für ein Einzelzimmer über ein Krankenhaustagegeld ohne Gesundheitsfragen abzusichern. Ansonsten ist für GKV-Versicherte die günstigste Möglichkeit hierfür der Tarif DKV UZ1
Besonders günstig ist es, wenn Sie lediglich das 2-Bettzimmer sicherstellen möchten, hier greift der Tarif DKV UZ2, welchen es bereits ab ca. 5 Euro im Monat gibt.

Weiterlesen

News

Zum 1.9.2024 führt die Barmenia einige Änderungen ein: Die beliebte Brillenzusatzversicherung Barmenia Mehr Sehen ist nur noch in Kombination mit den Bausteinen Mehr Gesundheit D abschließbar und leider nicht mehr einzeln.
Zudem wird der Zahnbehandlungsbaustein Mehr Zahnvorsorge Bonus, welcher in Kombination mit den Zahnersatztarifen Mehr Zahn abschließbar ist, ab 1.9.2024 durch den Tarif Mehr Zahnvorsorge Bonus D ersetzt. Dieser wird statt 100% nur noch 80% für die Professionelle Zahnreingung leistet und zudem max. 200 Euro pro Kalenderjahr, statt bisher unbegrenzt. Zudem erstattet der Tarif in den ersten 2 Kalenderjahren maxinmal 300 Euro jeweils für Kieferorthopädie und die Zahnprophylaxe.
Wer also die noch alten, besseren Bedingungen wünscht, sollte sich beeilen und bis zu 1.9.2024 online die alten Tarife beantragen.

Weiterlesen

News

Neben den Leistungen und dem Preis-Leistungsverhältnis einer Zusatzkrankenversicherung ist ebenso die Erreichbarkeit im Schadenfall und die faire Regulierung eingereichter Behandlungsrechnungen entscheidend. Lesen Sie hier, welche Versicherer im Bereich der Krankenzusatzversicherung sich als besonders fair und kundenfreundlich in den letzten Jahren auszeichneten.

Weiterlesen

News

Die Kosten für eine Augenkorrektur mittels Laser (Refraktive Chirurgie) ist relativ kostspielig und sie liegen bei bis zu 5.000 Euro. Sie verspricht jedoch das Selbstvertrauen und Wohlbefinden zu erhöhen, in dem eine solche Behandlung ein Leben ohne Sehhilfe ermöglicht.
Die Kosten einer solchen Operation lassen sich sinnvoll über eine Zusatzversicherung erstatten. Da derartige Tarife jedoch anfängliche Begrenzungen vorsehen, sollte man rechtzeitig vorsorgen, wenn man eine LASIK/LASEK Behandlung oder eine andere Art von brechkraftverändernder Operation plant.
Es gibt hier einige Tarife, die Kosten für die Behandlung übernehmen, aber auch einige Punkte, die man dabei beachten muss

Weiterlesen

News

Der Pflegefall kann schnell eintreten und stellt viele Familien vor große finanzielle Herausforderungen. Doch wie groß ist die tatsächliche Versorgungslücke im Falle der Pflegebedürftigkeit? In diesem Artikel werfen wir einen genauen Blick auf dieses Thema und liefern Ihnen wichtige Informationen und Statistiken auf den tatsächlichen Pflegebedarf in Abhängigkeit des Pflegeortes und des Pflegegrades.

Weiterlesen

News

Um die Versorgung mit Hörgeräten zu verbessern und mehr Menschen Zugang zu hochwertigen Hörgeräten zu ermöglichen, ist die Verfügbarkeit von Versicherungen mit Kostenerstattung für Hörgeräte von großer Bedeutung. Diese Versicherungen können einen erheblichen finanziellen Beitrag leisten und sicherstellen, dass Menschen mit Hörverlust die Hörgeräte erhalten, die sie benötigen. Es gibt hierbei auch Tarife, die ohne Gesundheitsfragen abschließbar sind und die auf anfängliche Wartezeiten verzichten.

Weiterlesen