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Einkommensschutzversicherung gegen Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit

Leider ist der Tarif nicht mehr abschließbar, eine sehr gute Einkommensabsicherung ohne Gesundheitsfragen, die auch für Vorerkrankungen leistet, stellt jedoch das AXA Krankengeld EASY dar.

Mit einer solchen Krankentagegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung lässt sich das Einkommen im Krankheitsfall ab der 7. Woche absichern, auch wenn bereits Vorerkrankungen bestehen.

Ansonsten ist die wohl beste Form der Einkommensabsicherung eine Berufsunfähigkeitsversicherung, da diese automatisch leistet, sofern Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zu mindestens 50% Ihrer zuvor ausgeübten Tätigkeit nachgehen können. Die Leistung kann hier im Regelfall bis zum Altersrenteneintritt versichert werden.

Eine Arbeitslostenversicherung können wir nur noch anbieten, wenn innerhalb der letzten 6 Monate ein Darllehensvertrag für eine selbstgenutzte Immobilie abgeschlossen wurde.

Leistung bei Arbeitsunfähigkeit

Die Einkommensschutzversicherung ohne Gesundheitsfragen umfasst eine Absicherung gegen Arbeitsunfähigkeit.
Die Arbeitsunfähigkeit liegt bedingungsgemäß vor, wenn der Versicherte seiner beruflichen Tätigkeit vorübergehend vollständig nicht mehr nachgehen kann und in dieser Zeit auch keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgeht. (Arbeitsunfähig, also “krankgeschrieben”.)
Ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit erbringt die Einkommensschutzversicherung ohne Gesundheitsfragen die versicherte Monatsleistung bis zu 12 Monate lang.

Die Leistung aus der Einkommensschutzversicherung wird zusätzlich zu bereits bestehenden Krankentagegeldversicherungen oder einem Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse erbracht.

Versichert werden kann bis 80% des monatlichen Nettoeinkommens. Abschließen können die Versicherung derzeit nur noch Arbeitnehmer.

Leistung bei unfreiwilliger Arbeitslosigkeit

Die Einkommensschutzversicherung ohne Gesundheitsfragen beinhaltet ebenfalls eine Absicherugn gegen Arbeitslosigkeit.
Diese setzt voraus, dass bei Arbeitnehmern vor dem Versicherungsfall mindestens 24 Monate lang eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit mit mindestens 18 Wochenarbeitsstunden bestanden hat (davon mind. 6 Monate beim gleichen Arbeitsgeber).
Ferner muss die Arbeitslosigkeit für den Versicherten unfreiwillig eingetreten sein, also z.B. durch eine betriebsbedingte Kündigung.

Die Leistung aus dem Einkommensschutzbrief wird zusätzlich zu einem eventuellen gesetzlichen Arbeitslosengeld (bei ALGI) gezahlt.

Auch Selbständige sind über diese Einkommensabsicherung vor Arbeitslosigkeit geschützt, in diesem Fall müsste natürlich das Gewerbe oder die freiberufliche Tätigkeit begründet vollständig aufgegeben werden und man müsste sich in jedem Fall als arbeitsuchend beim Arbeitsamt bzw. Jobcenter melden, damit ein Leistungsanspruch entsteht.

Todesfallabsicherung ohne Gesundheitsfragen

Die Einkommensschutzversicherung beinhaltet im Prinzip auch die Leistungen einer kleinen Risikolebensversicherung, ist jedoch komplett ohne Gesundheitsfragen. Versichert ist bei Tod die 12-fache versicherte Monatsleistung, insofern würden bis zu max. 12.000 Euro Todesfallleistung ohne Gesundheitsfragen versichert sein.

Was ist nicht versichert?

Ausgeschlossen sind beispielsweise:

  • laufende Versicherungsfälle, also Arbeitsunfähigkeit die aufgrund einer bereits bestehenden nicht ausgeheilten Erkrankung entsteht.
  • Arbeitsunfähigkeit aufgrund psychischer Erkrankungen wie z.B. Depressionen
  • Arbeitslosigkeit, die vom Versicherten selbst verursacht wurde
  • für Kündigungen, die bereits vor Vertragsbeginn bekannt waren

Wartezeiten

Die Wartezeit für Arbeitsunfähigkeit und unfreiwillige Arbeitslosigkeit beträgt 3 Monate ab Versicherungsbeginn. Sie entfällt bei Unfällen. Bei Vertragsänderung gelten die Wartezeitregelungen für den neu hinzukommenden Teil bzw. erhöhten
Versicherungsbetrag des Versicherungsschutzes.