Die Deutsche Krankenversicherung AG bietet mit ihren drei neuen Tarifen DKV KombiMed Zahn Z100, Z90 und Z80 drei extrem leistungsstarke Zahnzusatzversicherungen an. Diese erstatten entsprechend ihrer Tarifstufe 80,90 bzw. im Tarif DKV Z100 sogar 100% der Kosten für Zahnbehandlungen, Zahnprophylaxe, hochwertigen Zahnersatz und sofern vor Vollendung des 19. Lebensjahres eine kieferorthopädische Behandlung angeraten wird, auch für Zahnspangen und sonstige kieferorthopädische Maßnahmen. Die DKV Zahnzusatzversicherung verzichtet auf anfängliche Wartezeiten und begrenzt die Leistung nur innerhalb der ersten 3 Kalenderjahren. Diese Begrenzung verkürzt sich auf 2 Kalenderjahre, wenn entweder in den letzten 3 Jahren vor Absschluss jährliche Zahnvorsorge in Anspruch genommen wurden und keine weiteren Zahnbehandlungen stattfanden.
Viele zusätzliche Extras sind in der DKV Zahnzusatzversicherung ebenfalls enthalten, auf die wir im Folgenden näher eingehen möchten.
Mit der DKV Zahnzusatzversicherung erhalten Sie den bestmöglichen Schutz für Ihre Zähne, sei es in der 100%-Premiumvariante Z100, dem ebenfalls sehr starken, günstigeren DKV Z90 (mit 90% Erstattung) oder der Einsteiger-Variante DKV Z80, welche sehr solide 80% erstattet und durch ein wirklich konkurrenzlos günstiges Preis-Leistungsverhältnis auffällt.
Alle drei Grundtarife leisten übrigens zu 100% für Zahnbehandlungen (Wurzel-, Parodontosebehandlung, Aufbissschienen sowie für 1 X Prof. Zahnreingigung pro Kalenderjahr).
Durch den Aufbautarif DKV KombiMed Zahn PLS lassen sich die Leistungen der Grundtarife im Bereich Zahnbehandlung auf “Privatpatienten-Niveau” erweitern (Erhöhung von 1 X PZR pro Jahr auf unbegrenzte Zahnreinigung, Narkoseleistungen, 250,- kosmetisches Bleaching).
In allen Tarifen leistet die DKV Zahnzusatzversicherung auch über den 3,5fachen GOZ-Satz (GOZ = Gebührenordnung für Zahnärzte) hinaus (bis zum 5-fachem GOZ Satz) und hebt sich damit deutlich von 99% der Konkurrenztarife am Markt deutlich ab.
Dieser Artikel wird regelmäßig überprüft und aktualisiert durch Dipl.Volkswirt Daniel Steinberger, Experte für die Zahnzusatzversicherung. Letzte Aktualisierung am 20.09.2024
Sie können die DKV Zahnzusatzversicherungen über unseren Zahnzusatzversicherung Vergleichsrechner mit anderen Anbietern Vergleichen, Angebote anfordern oder darüber online abschließen. Über folgende Links können Sie die verschiedenen DKV KombiMed Zahn – Tarifkombinationen jedoch auch direkt berechnen und beantragen. Sie erhalten direkt nach Abschluss den Versicherungsschein.
DKV Z80, Z90 und Z100 einzeln:
DKV Z80, Z90 und Z100 + Aufbautarif PLS:
Leistungen DKV Zahnzusatzversicherung in den Tarifen Z100, Z90 und Z80 mit und ohne Aufbautarif PLS
Die DKV Zahnzusatzversicherung erstattet in den DKV KombiMed Tarifen abhängig von der Tarifvariante (Z80, Z90 und Z100) zwischen 80 – 100% der Gesamtaufwendungen inkl. einer eventuellen Vorleistung der Gesetzlichen Krankenkasse (GKV)
Entsprechend im Tarif:
unter anderem für folgende Zahnersatz – Leistungen:
In allen 3 Tarifstufen von DKV KombiMed Zahn werden folgende Leistungen für Zahnbehandlung zu 100% der Aufwendungen erstattet:
Wir empfehlen zusätzlich zu den Tarifen DKV Z80, Z90 oder Z100 den Aufbautarif DKV PLS, dieser erstattet zusätzlich zu den oben aufgeführten Leistungen für Zahnbehandlung, bzw. erhöht die versicherten Leistungen in folgenden Bereichen:
Die DKV Zahnzusatzversicherung übernimmt entsprechend der Tarifstufe 80-100% für kieferorthopädische Maßnahmen, sofern die Behandlung vor Vollendung des 19. Lebensjahr angeraten wird, die Behandlung wird in diesem Fall bis zum 25. Lebensjahr übernommen.
Sofern eine kieferorthopädische Behandlung erst später angeraten wird, werden die Kosten nur übernommen, sofern es sich um eine unfallbedingte Maßnahme handelt.
Nein, die DKV Zahnzusatz Versicherung verzichtet in den Tarifen DKV Z100, Z90 und Z80, sowie im Aufbautarif DKV PLS auf anfängliche Wartezeiten.
Natürlich darf eine Behandlung erst nach Vertragsabschluss von einem Zahnarzt angeraten worden sein, damit sie erstattungsfähig ist.
Die neue DKV Zahnzusatzversicherung KombiMed Zahn (DKV Z100, DKV Z90 DKV Z80 mit oder ohne Aufbautarif DKV PLS) sieht generell nur sehr kurze Summenbegrenzungen vor:
Diese Begrenzung kann jedoch in folgenden Fällen verkürzt oder sogar komplett entfallen:
Bei einer unfallbedingten Zahnbehandlung, Zahnersatzmaßnahme oder bei Unfall bedingter Kieferorthopädie wird ohne Begrenzungen und Höchstsummen und unabhängig des Alters des Versicherten voll gemäß des Erstattungssatzes der Tarifstufe (Z80, Z90, Z100) geleistet.
JA, Die DKV Zahnzusatzversicherung übernimmt für zahnerhaltende Behandlungen (z.B. Füllungen, Wurzel- und Parodontose Behandlungen etc.) 100% der Kosten, sofern hierfür generell kein Anspruch gegenüber der Krankenkasse besteht (z.B. Mehrkosten für Laser oder Operationsmikroskop) oder wenn aufgrund der GKV-Richtlinien kein Anspruch auf eine Wurzel- oder Parodontosebehandlung besteht. Es werden in diesem Fall 100% der erstattungsfähigen Aufwendungen bis zum 5-fachen GOZ-Satz übernommen.
Nicht ersetzt werden Aufwendungen für Zahnbehandlungen wie Wurzel- und Parodontosebehandlungen, die dadurch entstehen, dass die versicherte Person ihr zustehende Leistungen der GKV nicht in Anspruch nimmt (z.B. Zahnarzt ohne Kassenzulassung).
Bei Zahnersatz gilt: Sofern keine GKV-Vorleistung erfolgt, weil der Versicherte auf diese Leistung verzichtet, weil ein Zahnarzt ohne Kassenzulassung aufgesucht wird, kürzt die DKV Zahnzusatzversicherung die Erstattung generell um 40% des Rechnungsbetrages.
Generell wird sowohl für Zahnbehandlungen, Prophylaxe und Zahnersatz voll geleistet, wenn generell kein Anspruch gegenüber der GKV besteht und es sich um eine in den Tarifbedingungen aufgeführte Leistung handelt.
Die DKV Zahnzusatzversicherung versichert bei Antragstellung bis zu 3 fehlende nicht ersetzte Zähne mit. Diesbezüglich wäre ein Beitragszuschlag von 4,- EUR je Zahn pro Monat zu entrichten.Im Vergleich schneidet dieser Tarif sehr gut ab.
Interessant ist, dass im Antrag nur nach fehlenden, nicht ersetzten Zähnen gefragt wird, so dass auch Zähne, die durch eine herausnehmbare Prothese ersetzt sind, als Zahnersatz gelten und damit mitversicherbar sind.
Sobald jedoch eine Zahnbehandlung, kieferorthopädische Behandlung oder Zahnersatzmaßnahme angeraten oder beabsichtigt ist, kann der Antrag bei der DKV Zahnzusatzversicherung nicht angenommen werden.
Daher ist die DKV Zahnzusatzversicherung wenn überhaupt, nur etwas für jüngere Antragsteller mit sehr guten Zähnen.
Wer sich nicht sicher ist, ob in der Vergangenheit einmal ärztlich eine Zahnersatzmaßnahme angeraten wurde, sollte lieber auf andere Tarife wie JA dental plus ausweichen, bei denen eine Annahme auch in diesen Fällen problemlos möglich ist und auch eine diesbezüglich versehentlich falsche Angabe nicht zur späteren Kündigung seitens des Versicherers führen kann.
Des Weiteren ist anzumerken, dass die DKV Zahnzusatuversicherung ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert wurde.
Die Beiträge steigen als mit dem Älterwerden unabhängig der zusätzlichen Möglichkeit ausserordentlicher Beitragsanpassungen, die bei jedem Zahntarif egal welcher Kalkulationsarzt gegeben ist.
Für die versicherte Person, die das 9., 19., 29., 39., 49., 59., 69., 79. bzw. das 89. Lebensjahr vollendet, ist ab Beginn des folgenden Kalenderjahres der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen.
Die Beiträge der DKV Zahnzusatzversicherung sind in den Tarifen Z80, Z90, Z100 und DKV PLS als Unisex-Tarife kalkuliert, Männer und Frauen haben also den gleichen Beitrag gemäß ihrers derzeitigen Alters zu entrichten.
Hier finden Sie die Tarifbedingungen der DKV Tarife Z100, Z90, Z80, sowie zum Aufbautarif DKV PLS.