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Beihilfe-Krankenversicherung für Beamte und Beamtenanwärter

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Wichtige Informationen zur Beihilfeversicherung für Beamte

Beihilfeversicherung und Beihilfe

Jeder Beamte oder Beamtenanwärter in Deutschland hat das Anrecht auf Beihilfe im Rahmen der Krankenversorgung. Der Beihilfesatz der beihilfeberechtigten Person ist abhängig vom Status und Familienstand der berechtigten Person. Zudem unterscheiden sich neben dem Beihilfesatz auch die Leistungen der Beihilfe in Abhängigkeit vom Beihilfeträger. Der Beihilfeträger ist entweder der Bund oder das Bundesland bei dem der Beamte oder der Beamtenanwärter beschäftigt ist.

Fakt ist, dass die Beihilfe die Kosten der medizinischen Versorgung in der Regel niemals zu 100% übernimmt. Es muss also eine Beihilfeversicherung abgeschlossen werden, die für die Restkosten aufkommt, die von der Beihilfe nicht übernommen werden. Die Beihilfeversicherung wird bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen abgeschlossen.

Das leistet eine Beihilfeversicherung

In Deutschland gibt es über 40 private Versicherungsunternehmen, von denen fast alle Tarife für eine Beihilfeversicherung anbieten. Die Leistungen unterscheiden sich im Einzelnen teilweise enorm.
Grundsätzlich muss eine Beihilfeversicherung den Restkostensatz abdecken, der von der Beihilfe nicht übernommen wird. So erhält beispielsweise ein alleinstehender Beamter oder Beamtenanwärter einen Beihilfesatz von 50%. Die Beihilfeversicherung muss also in diesem Fall die fehlenden 50% versichern.
Zudem lassen sich zu einer Beihilfeversicherung auch noch Zusatztarife abschließen, die die Kosten einer Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer bei einem stationären Aufenthalt erstatten.
Die 50%, die die Beihilfe übernimmt, stellen in der Praxis nicht unbedingt 50% der Rechnung dar, die der Arzt dem privatversicherten Beamten stellt. Die 50% Erstattung beziehen sich nur auf die Leistungen, die in der Beihilfeverordnung des jeweiligen Beihilfeträgers aufgeführt sind. Die Leistungen der einzelnen Bundesländer bezüglich der Beihilfe unterscheiden sich hier teilweise gravierend. In vielen Fällen bedeutet dies, dass eine Beihilfeversicherung ebenfalls nicht unbedingt die kompletten Restkosten der Rechnung übernimmt. Oftmals muss zur Beihilfeversicherung ein Beihilfeergänzungstarif abgeschlossen werden, der genau für die Restkosten aufkommt, die die Beihilfe vom eigentlichen Rechnungsbetrag abzieht.
Insbesondere im Bereich des Zahnersatzes und der Zahnbehandlung unterscheiden sich die Leistungen besonders. Eine gute Beihilfeversicherung sollte hier gewählt werden, die einen möglichst großen Teil der Restkosten übernimmt.

Da es sehr viele Anbieter für eine Beihilfeversicherung gibt, sollte man sich an einen unabhängigen Makler wenden, der einen Überblick über den Markt zur Beihilfeversicherung besitzt.

Unterschiedliche Beihilfesätze

Je nachdem, welchen Familienstand Sie haben, wie viele Kinder, ob Sie verheiratet sind und in welchem Bundesland Sie tätig sind, haben Sie unterschiedliche Beihilfesätze aus denen sich der zu versichernde Prozentsatz zur Absicherung der Restkosten durch die Beihilfeversicherung ergibt. Alleinstehende Beamte haben beispielsweise 50%, der Ehepartner 70%, die Kinder 80%. Singles mit Kind wiederum 70%. Bitte klären Sie dies mit Ihrem Dienstherren ab, damit dann der richtige Prozentsatz für die Beihilfeversicherung versichert werden kann.

Angebote für eine Beihilfeversicherung

Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine Email, Sie erhalten dann eine Analyse der günstigsten Tarife für eine Beihilfeversicherung.

Stellen Sie uns gern Ihre Fragen zur Beihilfeversicherung, wir helfen Ihnen gern.