Beim Zahntarif Bayerische Zahn Smart handelt es sich um eine preisgünstige, aber leistungsstarke Zahnversicherung der gehobenen Mittelklasse. Die Erstattungen für zahnerhaltende Behandlungen, Prophylaxe und hochwertige Zahnersatzmaßnahmen sind zu einem annehmbaren Erstattungssatz von 80% versichert und der Versicherte ist damit vor dem größten Teil der möglichen Behandlungskosten sinnvoll abgesichert.
Der Zahnzusatztarif Zahn Smart von der Bayerischen gehört zu den günstigsten Komfort-Tarifen im Bereich Zahnzusatzversicherung, die es auf dem Markt gibt.
Trotz des günstigen Preises hat es dieser Tarif durchaus in sich. Die halbjährliche Prophylaxe Behandlung bekommt man mit jeweils 80 Euro erstattet. Zudem werden zusätzliche Kosten bei Zahnbehandlungen zu 80% inkl. einer möglichen Vorleistung der Krankenkasse übernommen. Hierzu zählen z.B. Kunststofffüllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlungen.
Und wenn es mal bei Brücken Implantaten oder Inlays im Bereich Zahnzusatz richtig teuer werden sollte, ist man auch hier mit einer Abdeckung von 80% der Kosten abgesichert. Sogar bei Antragstellung bereits fehlende, nicht ersetzte Zähne können bis zu 3 mitversichert werden (allerdings gibt es hier dann eine ziemlich strenge Maximalleistungsbegrenzung innerhalb der ersten 4 Kalenderjahre ab 2 fehlenden Zähne).
Es gibt zwar eine 6 Monatige Wartezeit, jedoch fällt die Summenbegrenzug in den ersten Jahren durchaus großzügig aus. 1.250 Euro im ersten Jahr und 5.000 Euro in den ersten 4 Kalender-Jahren (strengere Leistungsstaffel, sofern bei Antragstellung bereits Zähne fehlen und nicht ersetzt sind).
Der Versicherungsschutz gilt bei der Bayerischen übrigens weltweit.
Da gibt es durchaus schlechteres auf dem Markt. Für wenig Geld bekommt man also eine mehr als solide Absicherung im Bereich Zahnzusatzverischerung.
Weitere Details entnehmen Sie bitte unserem Vergleichsrechner bzw. den Tarifbedingungen oder fragen Sie uns einfach.
Schauen Sie sich auch die beiden anderen empfehlenswerten Zahnzusatzversicherungen der Bayerischen an.
Wenn in den letzten 6 Monaten vor Vertragsabschluss eine Zahnersatzversicherung bei einem anderen Versicherer bestand, dann wird die Zahnstaffel auf 2 Kalenderjahre verkürzt. Das bedeutet, dass ab dem 3. Kalenderjahr schon keine Summenbegrenzung mehr besteht. Die Art der Zahnersatzversicherung oder wie lange Sie bestand hatte, ist egal.