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Wohngebäudeversicherung im Vergleich

Gebäudeversicherungen im Vergleich

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Welche Vortteile haben Sie durch Nutzung unseren Wohngebäudeversicherung Vergleiches?

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Als ungebundener Versicherungsmakler mit über 20 Jahren Erfahrung im Bereich der Wohngebäudeversicherung lassen sich über unseren Vergleichsrechner nicht nur günstige, sondern vor allem leistungsstarke Gebäudetarife berechnen, vergleichen und direkt online beantragen. Durch unsere Dienstleistung entstehen Ihnen keine Mehrkosten oder Zusatzkosten gegenüber dem Abschluss direkt bei einem Versicherungsunternehmen. Im Gegenteil: Einkaufsrabatte und Einsparungen, die sich durch die reine Online-Vermittlung und Betreuung ergeben, haben wir in Form von Rabatten in den Tarifbeiträgen einkalkuliert.
Trotzdem erhalten Sie von uns telefonisch oder per E-Mail jederzeit eine persönliche und individuelle Betreuung, sofern Sie dies wünschen.

So schützen Sie Ihr Zuhause: Tipps zur optimalen Wohngebäudeversicherung

Sie haben hart für Ihr Zuhause gearbeitet und möchten es vor unerwarteten Schäden schützen. Eine Wohngebäudeversicherung ist gerade in solchen Fällen von entscheidender Bedeutung. Doch wie finden Sie die optimale Versicherung für Ihr Zuhause? In diesem Artikel erfahren Sie Tipps und Tricks, wie Sie Ihr Zuhause effektiv schützen können. Wir geben Ihnen einen Überblick über verschiedene Anbieter und Leistungen, sodass Sie die beste Entscheidung treffen können. Von Feuerschäden bis hin zu Sturmschäden, wir decken alle wichtigen Aspekte ab, die in Ihrer Wohngebäudeversicherung enthalten sein sollten. Unser Ziel ist es, Ihnen dabei zu helfen, Ihr Zuhause optimal abzusichern und ruhig schlafen zu können, während Ihre Versicherung alle unvorhergesehenen Ereignisse abdeckt. Lesen Sie weiter, um mehr über die wichtigsten Aspekte einer Wohngebäudeversicherung zu erfahren und wie Sie die beste Versicherung für Ihr Zuhause finden. Schützen Sie Ihr Zuhause mit der richtigen Wohngebäudeversicherung und sorgen Sie für umfassende Sicherheit.

Dieser Artikel wird regelmäßig überprüft und aktualisiert durch Dipl.Volkswirt Daniel Steinberger, Experte für Gebäude- und Sachversicherungen. Letzte Aktualisierung am 12.03.2025


Gebäudehaftpflichtversicherung

Nutzen Sie unseren Onlinevergleich für die Wohngebäudeversicherung. Berechnen Sie Ihren persönlichen Beitrag, vergleichen Sie die Leistungen und entscheiden Sie sich für eine günstige Wohngebäudeversicherung.

Sofern Sie Ihr Gebäude überwiegend gewerblich nutzen, benötigen Sie eine gewerbliche Wohngebäudeversicherung .

Beachten Sie bitte folgendes bevor Sie eine Gebäudeversicherung auswählen, damit Sie Rechtssicherheit darüber haben, dass Ihre zukünftige Wohngebäudeversicherung im Schadenfall auch wirklich in vollem tariflichen Umfang leistet:

Unser Wohngebäudeversicherung Vergleich wird beispielsweise vom unabhängigen Vergleichsmagazin Finanztip empfohlen.


Warum ist eine Wohngebäudeversicherung wichtig?

Eine Wohngebäudeversicherung ist von großer Bedeutung, da sie Ihr Zuhause vor unerwarteten Schäden schützt. Ihr Zuhause ist eine wichtige Investition und es ist wichtig, es gegen Risiken wie Feuer, Sturm, Einbruchdiebstahl und andere Schäden abzusichern. Eine Wohngebäudeversicherung bietet finanziellen Schutz und sorgt dafür, dass Sie im Falle eines Schadens nicht alleine für die Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten aufkommen müssen.

Mit einer Wohngebäudeversicherung können Sie ruhig schlafen, da Sie wissen, dass Ihr Heim abgesichert ist. Im Falle eines Schadens durch Feuer, Sturm oder andere Risiken wird die Versicherung die Kosten für Reparaturen oder den Wiederaufbau übernehmen. Eine Wohngebäudeversicherung bietet Ihnen also finanzielle Sicherheit und schützt Ihre Investition.

Es ist auch wichtig, eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen, da viele Hypothekengeber dies als Voraussetzung für die Gewährung eines Hypothekendarlehens verlangen. Eine Wohngebäudeversicherung bietet den Hypothekengebern Sicherheit, da sie sicherstellt, dass das Haus abgesichert ist und im Falle eines Schadens wieder aufgebaut oder repariert werden kann.

Insgesamt ist eine Wohngebäudeversicherung ein wichtiger Schutzmechanismus, der Ihnen und Ihrem Eigentum Sicherheit bietet. Es ist wichtig, die richtige Versicherungspolice zu finden, die Ihren individuellen Bedürfnissen entspricht und ausreichenden Schutz bietet.

Welche Risiken deckt eine Wohngebäudeversicherung ab?

Eine Wohngebäudeversicherung deckt eine Vielzahl von Risiken ab, die Ihr Zuhause betreffen können. Hier sind einige der häufigsten Risiken, die durch solch eine Wohngebäudeversicherung abgedeckt werden:

  • Feuerschäden: Eine Wohngebäudeversicherung deckt Schäden ab, die durch Brände verursacht werden. Dies umfasst sowohl Schäden am Gebäude selbst als auch an den darin enthaltenen Gegenständen. Brand ist dabei nicht gleich Brand, achten Sie darauf, dass Ihr Tarif auch z.B. Schmor- und Sengschäden zu den unterr “Feuer” versicherten Gefahren zählt.
  • Sturmschäden: Sturmschäden wie Schäden durch Hagel, starken Wind oder umstürzende Bäume sind ebenfalls in einer Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Diese Schäden können das Dach, Fenster, Türen und andere Teile des Gebäudes betreffen. Standardmäßig gilt als Sturmschaden einen durch eine Luftwirbelung mit mind. Windstärke 8 verursachten Schaden. Einige Anbieter wie z.B. die Allianz versichern Sturmschäden bereits ab Windstärke 7. In diesem Zusammenhang ist besonders ein Zusatzeinschluss “unbenannter Gefahren” empfehlenswert, damit auch Schäden durch Windstärke
  • Einbruchdiebstahl: Eine Wohngebäudeversicherung bietet auch Schutz vor Schäden, die durch Einbruchdiebstahl verursacht werden. Dies umfasst nicht nur den Diebstahl von Wertgegenständen, sondern auch Schäden an Türen, Fenstern oder Schlössern.
  • Leitungswasserschäden: Wasserschäden, ausgelöst durch Leckagen, Rohrbrüche oder Überschwemmungen, sind ebenfalls in einer Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Dies umfasst Reparaturkosten für beschädigte Wasserleitungen, Möbel und andere Gegenstände im Haus.. Versichert sind dabei jedoch so gut wie immer nur Schäden aufgrund eines Bruches (z.B. witterungsbedingt).
  • Vandalismusschäden: Durch Dritte am Gebäude verursachte mutwillige Zerstörung, Beschädigung. Beispielsweise auch durch Graffiti besprühte Häuserwände usw.
  • erweiterte Elementarschäden: Dazu gehören beispielsweise Rückstau durch starke Regenfälle,Schneedruck Lawinen oder Erdbeben. (Einschluss nur in der Elementarversicherung) – Achtung: Einige Anbieter sind dazu übergegangen, dass ein durch Starkregen verursachter Schaden, der nicht zur kompletten Überschwemmung von Grund und Boden führt, nur über einen Zusatzeinschluss “Starkregen” als mitversichert gelten.
    Natur-Großschadenereignisse wie diese sollten als Zusatz in der Elementarschadenversicherung mitversichert werden. Die erhöht den Beitrag für die Wohngebäudeversicherung je nach Region um ca. 10-30%. Da Elementarereignisse wie Überschwemmungen und Hochwasser sich in den letzten Jahren jedoch stark häufen, sollten diese Elementarschäden unbedingt mitversichert werden, sofern man in einer Region lebt, in der sich diese Ereignisse in den nächsten 20 Jahren weiter ansammeln können. Da auch Ereignisse wie Starkregen dazu zählen, sind mehr Immobilieneigentümer betroffen als viele denken. Denn Elementarschaden meint nicht nur Erdbeben und Lawinen.
  • Unbenannte Gefahren: Hiermit ist generell die Zerstörung oder Beschädigung des Gebäudes oder von Gebäudebestandteilen gemeint ungeachtet der Ursache, sofern dies nicht explizit bedinungsgemäß ausgeschlossen wird.

Was ist in der Regel bei Gebäudeversicherungen ausgeschlossen?

Generell nicht mitversichert sind beispielsweise Schäden, die aufgrund von Sanierungsstau bzw. Schäden aufgrund mangelhafter Instandhaltung oder Überalterung, Verschleiß, Bau oder Konstruktionsmängel passieren. Auch Krieg und Terror (Innere Unruhen) oder Schäden durch Kernenergie gehören zu den normalerweise nicht mitversicherrten Risiken, ebenso wie in der Elementarschadenversicherung in der Regel der Schäden durch den Anstieg von Grundwasser generell ausgeschlossen wird.
Zwar verzichten moderne Premium Gebäudeversicherungen auf die Einrede bei Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht werden, Schäden aufgrund von Vorsatz (des Versicherungsnehmers) sind jedoch generell nicht mitversichert.
Probleme entstehen zudem, wenn Sie die Nutzung Ihres Gebäudes während der Vertragslaufzeit ändern. Beispielweise, da Sie in einer Wohnimmobilie einfach ein Gewerbe ansiedeln (z.B. Kneipe, Restaurant). Derartige Nutzungsänderungen müssen immer sofort angezeigt werden.
Auch bei Allmählichkeitsschäden gilt in der Regel ein Leistungsausschluss. Das sind Schäden, die sich langsam und schleichend entwickeln, z. B. eine durch Regen verursachte über Monate andauernde Feuchtigkeitseinwirkung, Sofern diese Ursachen nicht über eine Allgefahrendeckung mit Einschluss unbenannter Gefahren als mitversichert gelten.

Die richtige Versicherungssumme bei der Wohngebäudeversicherung wird durch den Wert 1914 ermittelt, die genaue Berechnung erhalten Sie durch Nutzung unseres Wohngebäudeversicherung Vergleichs.

Im Gegensatz zur Hausratversicherung, sichert die Wohngebäudeversicherung alle die Dinge ab, die fest mit dem Gebäude, also der Immobilie verbunden sind und die bei einem Umzug damit üblicherweise auch mit dem Gebäude verbunden bleiben. Es gehören damit also insbesondere auch Fenster, Türen, Heizungen, Einbauküchen zu den versicherten Sachen in der Wohngebäudeversicherung .

Betreiber einer Photovoltaikanlage sollte zusätzlich zur Wohngebäudeversicherung auch eine passende Photovoltaik Versicherung abschließen. Der Einschluss von Elementarschäden in die Wohngebäudeversicherung wird ebenfalls empfohlen.

Welches ist die beste Gebäudeversicherung?

Das kann man pauschal gar nicht beantworten, denn es ist die Gebäudeversicherung am besten, die Ihr Wohngebäude korrekt zu einem angemessenen, aber bezahlbaren Preis versichert und die zudem im Leistungsfall unkompliziert und einigermaßen zügig Schäden reguliert.
Damit Sie die für Ihr Gebäude beste Gebäudeversicherung finden, ist ein Wohngebäudeversicherung Vergleich in jedem Fall hilfreich, einen wie den, welchen Sie auf unserer Seite finden.
Beachten Sie dabei, dass die beste Gebäudeversicherung nur dann vollständig und ohne Kürzungen reguliert, wenn alle nötigen Informationen zur Ausstattung des Gebäudes und eventueller Vorschaden korrekt von Ihnen angegeben werden und berücksichtigt werden konnten. Auf der Suche nach der besten Gebäudeversicherung sollten Sie daher folgende wichtige Punkte beachten:

  • Korrekte Berechnung der Wohnflächen und der Ausstattung – nur so kann der korrekte Versicherungswert(Versicherungswert Gebäudeversicherung vom Vergleichsrechner ermittelt werden
  • Korrekte Angaben zur Vorversicherung und Vorschäden
  • Einschluss von Elementarschäden (z.B. Starkregen)
  • Einschluss unbenannter Gefahren (Allgefahren) – nur dann kann man einen Gebäudeversicherung-Tarif als Premium-Schutz bezeichnen

Gerade der Einschluss einer Deckung von unbenannten Gefahren ist natürlich teurer als Grundschutztarife. Sie müssen selbst abwägen, ob Sie die beste Gebäudeversicherung wünschen oder einen Grund- oder Mittelklasseschutz, welche natürlich deutlich günstiger ist. Tarife, die besonders günstig sind, sparen oft an der Leistung oder der jeweilige Versicherer könnte eher langsam und bürokratisch in der Schadenregulierung aufgestellt sein.

Finanztip hat die besten Wohngebäudeversicherungen verglichen

Das Verbraucherschutzmagazin Finanztip hat im Dezember 2024 den Markt für Wohngebäudeversicherungen verglichen und empfiehlt hier unter anderem die Bestleistungstarife der Domcura Wohngebäudeversicherung (Top-Schutz mit Marktgarantie), aber auch das Deckungskonzept von Conceptif mit dem Tarif CIF4ALL best advice, einer Gebäudeversicherung, mit Bestleistungsgarantie und Absicherung unbenannter Gefahren zu einem günstigen Preis.
Ebenso hat Finanztip im März 2025 Vergleichsportale bezüglich ihrer Wohngebäudeversicherung Vergleichsrechner untersucht und in diesem Zusammenhang auch unseren Vergleichsrechner zur Gebäudeversicherung (Fairfekt Versicherungsmakler) ausgezeichnet, da wir für viele am Markt angebotene Tarife Sonderrabatte ausgehandelt haben und an unsere Kunden weitergeben.

Welche Versicherungen benötige ich ebenfalls für mein Gebäude?

Als Gebäudeigentümer gibt es noch weitere wichtige Gebäudeversicherungen, die Sie zur richtigen Absicherung für sich und Ihre Immobilie benötigen:

  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung – diese schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen, die sich aus Ihrer gesetzlichen Haftung als Eigentümer eines Gebäudes ergeben. Bei selbstgenutzten Einfamilienhäuser ist die HUG-Haftpflicht meistens bereits im Deckungsumfang einer guten Privathaftpflichtversicherung enthalten. Bei vermieteten oder nicht selbst als Hauptwohnsitz genutzten Gebäuden benötigen Sie unbedingt zusätzlich eine solche Haftpflicht-Gebäudeversicherung
  • Umweltschadenhaftpflichtversicherung: Sofern Sie einen Heizöltank besitzen oder Ihr Gebäude über eine Sickergrube verfügt, benötigen Sie dringend eine Umweltschadenhaftpflichtversicherung. Diese ist in guten Privathaftpflichttarifen oder in guten Haus-und Grundbesitzerhaftpflichtversicherungen ebenfalls mitversicherbar.
  • Rechtsschutzversicherung mit Einschluss “Rechtsschutz für Immobilieneigentümer”: Um gegen Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrem Gebäude gewappnet zu sein (Nachbarschaftsstreitigkeiten, Ärger mit dem Versorger, Handwerkern etc.) sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung mit entsprechendem Einschluss nachdenken
  • Gebäudeglasversicherung – dies ist eine Allgefahrendeckung für Fensterscheiben und Gebäudeverglasungen. Abgesichert sind die Wiederherstellungskosten nach einem Schaden
  • Photovoltaikversicherung: Verfügt Ihr Gebäude über eine Solaranlage (z.B. auf dem Dach) wäre eine spezielle Photovoltaikversicherung nicht verkehrt. Diese versichert die Photovoltaikanlage nicht nur gegen die Grundgefahren (meist bereits in der Gebäudeversicherung selbst einschließbar), sondern auch gegen Elektronikschäden, Nutzungsausfall und Diebstahl und Beschädigungen nahezu ungeachtet der Ursache. In diesem Zusammenhang sollten Sie zudem darauf achten, dass Ihre Privathaftpflicht das Haftpflichtrisiko für den Betrieb einer Photovoltaikanlage einschließt, ansonsten sollte dies extra versichert werden.

Die korrekte Ermittlung des Versicherungswertes bzw. der Wohnfläche

Damit ein Preisvergleich verschiedener Gebäudeversicherungen überhaupt möglich ist, muss ein korrekter Versicherungswert(Gebäudeversicherung Versicherungswert (bei Wohngebäudem gilt meistens entweder der Wert1914 oder die Wohnfläche als Berechnungsgrundlage) ermittelt und angegeben werden. Ansonsten basieren die Berechnungen auf falschen Angaben und in dem Fall nützen Ihnen die besten Bedingungen und der günstigste Preis nichts, da ein Versicherer aufgrund von Unterversicherung im Schadenfall die Zahlung kürzen kann.

Sowohl bei der Ermittlung des 1914er-Wertes, aber auch bei nach Wohnfläche berechneten Gebäudeversicherungen ist die korrekte Ermittlung der Wohn- und Nutzfläche entscheidend.
Jede Gebäudeversicherung kann vom Prinzip her ihre eigene Definition festlegen, wie der Versicherungswert oder die Wohn- und Nutzfläche zu berechnen sind. Dies steht dann irgendwo in den Versicherungsbedingungen, was es problematisch macht, wenn man seine Versicherung pauschal über einen Vergleichsrechner wie den von Verivox oder CHECK24 berechnet. Denn ohne Vereinheitlichung müsste man jeden einzelnen Tarif nach der hauseigenen Wohnflächendefinition mit unterschiedlichen Wohnflächen berechnen.

Daher sind Vergleichsrechner auch nicht mehr als ein grober Richtungsweiser auf der Suche nach der richtigen Gebäudeversicherung. Zusätzlich sollte man sich von einem Versicherungsmakler oder dem Vermittler, der den Vergleichsrechner zur Verfügung stellt, vergewissern, ob für den ausgewählten Tarif, die korrekte Wohnflächenberechnung zu Grunde gelegt wurde bzw. welche Definition hier ausschlaggebend ist.
Bei der DOMCURA Gebäudeversicherung beispielsweise können die Daten des Kaufvertrags, Mietvertrags oder eine durch einen Sachverständigen (z.B. Architekt) vorgenommene Ermittlung der Wohnflächenberechnung als Grundlage gewählt werden. Das ist sehr kundenfreundlich und gibt ein höheres Maß an Rechtssicherheit.

Liegt eine solche fachmännische Berechnung nicht vor, gelten die allgemeinen Definitionen, die wie folgt lauten:

Definition: Wohnfläche

Wohnfläche ist die zu Wohnzwecken genutzte Grundfläche (Länge x Breite) aller Räume des versicherten Haushaltes einschließlich der dazugehörigen Hobbyräume (z.B. Partyraum, Fitnessraum), Wintergärten, Hauswirtschaftsräume sowie die ausschließlich über die Wohnung betretbaren, gewerblich genutzten Räume (z.B. Arbeitszimmer, Büroräume).
Nicht zu berücksichtigen sind dabei Treppen, Balkone, Loggien, Terrassen sowie Kellerräume und nicht zu Wohn-zwecken ausgebaute Dachgeschosse.
Befindet sich innerhalb des Gebäudes ein sonstiger Gewerbebetrieb ist dies ebenfalls zusätzlich zu berücksichtigen und auf die Wohnfläche separat aufzurechnen.
Bei einigen Gebäudeversicherungen ist eine Angabe der Wohnfläche auch nach DIN-Norm oder Wohnflächenverordnung möglich, hier ergeben sich teilweise andere Definitionen und damit eine andere Wohnflächen-Summe. Eine von der oben aufgeführten Definition abweichende Wohnflächenberechnung ist jedoch nur dann statthaft, wenn diese bedingungsgemäß auch vom Versicherer akzeptiert wird.
Daher überprüfen Sie unbedingt die Versicherungsbedingungen Ihrer Police oder sprechen Sie Ihren Versicherungsvermittler an, ob die von Ihnen genutze und dem Versicherer angezeigte Wohnflächenberechnung den Vorgaben des Versicherers entspricht.

Definition Nutzfläche

Nutzfläche ist die Gesamtgrundfläche aller geschlossenen Räume der versicherten Gebäude, die nicht zu Wohn- und/oder Gewerbezwecken genutzt werden.
Bei einigen Gebäudeversicherungen ist die Nutzfläche zusätzlich prämienrelevant und wird anteilig (z.B. mit 30%) auf die Wohnfläche aufgeschlagen.

Wie kann der Versicherer die korrekten Versicherungswerte und Wohnflächen überprüfen?

Sämtliche Daten Ihres Gebäudes sind behördlich beim Katasteramt erfasst. Dort sind zwar nicht alle Einzelheiten der Gebäudeausstattung hinterlegt, doch es lässt sich leicht herausfinden, ob Ihre Angaben zum Versicherungswert, insbesondere zu Wohn- und Nutzflächen korrekt sind. Versicherer überprüfen dies meistens erst im Schadenfall, vor allem bei größeren Schäden.
Über Programme wie SKENDATA lässt sich von Ihrem Versicherungsmakler ebenfalls eine solche Berechnung anstellten. Wenn Sie also Ihre genauen Wohn- und Nutzflächen nicht kennen, sind wir Ihnen sehr gern behilflich. Dies ist für Sie kostenlos, wenn Sie Ihr Gebäude über uns versichern.
Wir überprüfen dies gern auch für Ihre bestehende Gebäudeversicherung, wenn Sie uns mit der Betreuung beauftragen, was für Sie dann völlig kostenlos ist.

Da viele Online-Vergleichsprogramme den Versicherungswert nur sehr näherungsweise ermitteln, besteht hier oft die Gefahr einer Unterversicherung. In kleingedruckten Hinweisen werden Sie auch darauf aufmerksam gemacht, dort wird dies oft von Kunden übersehen.

Was passiert im Schadenfall bei zu gering berechneten Versicherungswerten

Stellt sich im Schadenfall heraus, dass es bezüglich Ihrer Angaben im Antrag deutliche Diskrepanzen zu den tatsächlichen Wohn- Nutzflächen bzw. gegenüber der Berechnung des Versicherungswertes gab, ist der Versicherer berechtigt seine Zahlung um den Anteil zu kürzen, um den Sie unterversichert sind.

Ist es problematisch, wenn meine Gebäudeversicherung keine feste Versicherungssumme in der Police ausweist?

Das ist zunächst einmal unproblematisch, denn bei bestimmten Gebäudeversicherungstarifen wie z. B. der Domcura Wohngebäudeversicherung oder der GEV Grundeigentümerversicherung gilt eine unbegrenzte Versicherungssumme. Wird also keine explizite Höchstleistungssumme im Versicherungsschein aufgeführt, gilt eine Absicherung bis zu den tatsächlichen Neubaukosten der Immobilie. Sofern die im Antrag abgefragten risikorelevanten Gebäudedaten (z. B. Bauartklasse, Wohnfläche) korrekt sind, können Sie in diesen Policen nicht unterversichert sein.

Eine im Versicherungsschein ausgewiesene Versicherungssumme ist vielmehr eine Höchstleistung, die der Versicherer im Fall eines Totalschadens maximal erbringen würde. Versicherungspolicen ohne feste Versicherungssumme bedeuten demnach, dass Sie ohne Gefahr der Unterversicherung in jedem Fall ausreichend abgesichert sind – zumindest in Bezug auf die versicherten Risiken und die Maximalleistung.

Beispielrechnung für eine Unterversicherung im Schadenfall

Sie berechnen bei einem Wohnflächentarif die Wohnfläche falsch, da Sie den 20qm Hobbykeller, welcher zu berücksichtigen wäre, nicht mit angeben. Statt korrekten 120qm Wohnfläche geben Sie beispielsweise nur 100qm im Antrag der Wohngebäudeversicherung an. Sie zahlen so zwar nur für 100qm statt für 120qm und somit weniger Versicherungsprämien, sind jedoch faktisch unterversichert, was im Schadenfall teuer werden kann.

Dies entspricht einer Unterversicherung von 1-(100/120) = 16,66%. Bei einem Schaden von 30.000 Euro würden Sie demnach nur 25.000 Euro von insgesamt 30.000 Euro erhalten.
Brennt Ihr Gebäude in so einem Fall komplett ab und der Schaden beträgt beispielsweise sogar 400.000 Euro, würden Sie auf rund 66.666 Euro sitzenbleiben.

Wer Beiträge bei seiner Gebäudeversicherung sparen möchte, sollte dies nicht durch zu niedrige Angaben der Wohnflächen bzw. Falschberechnung des Wert1914 tun. Besser wäre es einen Selbstbehalt von 500 Euro oder gar 1000 Euro zu vereinbaren, was je nach Versicherer 15-30% der Beiträge einsparen kann.
Wer zu viele „kleine“ Schäden meldet, riskiert schnell, meist nach dem 3. Schaden, bereits eine Kündigung durch das Versicherungsunternehmen, so dass es generell nicht ratsam ist Schäden für 300-500 Euro dem Versicherer zu melden.
Wichtiger ist es, dass vor allem die existenziell bedrohlichen großen Schäden korrekt versichert sind.

Absicherung einer Photovoltaikanlage in der Gebäudeversicherung

Auf immer mehr Gebäude sind heuzutage Solar- oder Photovoltaikanlagen installiert. Viele Gebäudeversicherung decken auch Schäden für auf dem Gebäude installierte Solar- oder Photovoltaikanlagen ab. Teilweise, ohne dass eine Mehrprämie dafür nötig ist. Oft beinhaltet dies jedoch nur die Grundgefahren (Sturm/Hagel, Feuer, Leitungswasser), jedoch keine Elektronikschäden oder Schäden durch unbenannte Gefahren. Auch der Nutzungsausfall ist standardmäßig nicht versichert.
Aus diesem Grund empfehlen wir zusätzlich zur Absicherung der Grundgefahren im Rahmen der Gebäudeversicherung eine zusätzliche Photovoltaikanlagen Versicherung, welche eine Allgefahrendeckung umfasst und auch z.B. den Nutzungsausfall und Schäden an einem Batteriespeicher oder den Sonnenkollektoren ungeachtet der Schadenursache mitversichern

Fehler, die Sie nicht machen sollten:

Vermeiden Sie diese häufigen Fehler bei Abschluss oder Wechsel der Wohngebäudeversicherung

Beim Abschluss einer neuen Wohngebäudeversicherung – sei es nach einem Immobilienkauf oder aus Unzufriedenheit mit dem bisherigen Vertrag – ist Sorgfalt gefragt. Wer vorschnell handelt oder falsche Angaben macht, riskiert im Schadenfall ernsthafte Leistungseinschränkungen oder sogar den vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes. Die folgenden Fehler treten dabei besonders häufig auf und sollten unbedingt vermieden werden:

  • Unkorrekte Angaben zur Wohnfläche oder zum Versicherungswert: Eine zu niedrig angegebene Wohnfläche in einer Wohngebäideversicherung oder ein geschätzter, aber zu geringer Versicherungswert mögen die Prämie zunächst attraktiv erscheinen lassen. Im Leistungsfall – insbesondere bei größeren Schäden – wird jedoch geprüft, ob diese Angaben korrekt waren. Stellt sich dann eine Unterversicherung heraus, kann dies zu erheblichen Kürzungen der Entschädigungszahlung führen. Wichtig: Nur bei korrekter Flächenangabe gilt der Verzicht auf die Einrede der Unterversicherung – ein essenzieller Schutzmechanismus.
  • Fehlerhafte Angaben zum Baujahr oder zum Sanierungsstand: Ein oft unterschätztes Risiko: Wird ein nicht kernsaniertes Gebäude im Antrag fälschlich als vollständig saniert deklariert oder ein falsches Baujahr angegeben, droht im Schadenfall die komplette Leistungsfreiheit. Der Versicherer könnte sich auf die sogenannte „vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung“ berufen und geltend machen, dass der Wohngebäudeversicherungs-Vertrag bei Kenntnis der wahren Gegebenheiten nie zustande gekommen wäre.
  • Unvollständige oder falsche Angaben zu Vorschäden und Vorversicherungen: Werden f*rühere Schäden oder Informationen zur Vorversicherung* nicht korrekt angegeben, kommt dies in vielen Fällen bereits bei Antragstellung ans Licht – zum Beispiel durch Datenabfragen beim Vorversicherer. Die Folge kann ein Rücktritt vom Vertrag seites des Gebäudeversicherers sein. Auch ob eine Kündigung durch den Versicherungsnehmer oder durch den Vorversicherer erfolgte, muss wahrheitsgemäß beantwortet werden. Tipp: Fordern Sie zur Absicherung Ihrer Angaben den Schadensverlauf der letzten fünf Jahre (bei Elementarschäden zehn Jahre) direkt bei Ihrer bisherigen Versicherung an.
  • Falsche Nutzung des Gebäudes angeben: Ob das Gebäude selbst bewohnt oder vermietet ist, regelmäßig leersteht oder gewerblich genutzt wird – all das sind Informationen, die den Risikoeinschätzungen der Wohngebäudeversicherung zugrunde liegen. Eine falsche Deklaration kann zur vollständigen Leistungsfreiheit im Schadenfall führen.
  • Unzureichender Versicherungsumfang: Gerade bei existenziellen Risiken sollte nicht an der falschen Stelle gespart werden. Eine fehlende Glasversicherung mag ärgerlich, aber verkraftbar sein. Der Verzicht auf die Absicherung gegen Elementarschäden (z. B. Starkregen, Rückstau, Überschwemmung) kann hingegen existenzbedrohend sein. Ebenso sinnvoll ist der Einschluss unbenannter Gefahren, um auch gegen außergewöhnliche, nicht konkret genannte Risiken abgesichert zu sein. Wer mehrere hunderttausend Euro in eine Immobilie investiert hat, sollte auch beim Versicherungsschutz keine Kompromisse eingehen.

Häufige Fragen zur Wohngebäudeversicherung

Warum steigen die Beiträge meiner Wohngebäudeversicherung jährlich?

Dass die Beiträge Ihrer Gebäudeversicherung ständig steigen, hat mehrere Gründe. Auf diese möchten wir im Folgenden näher eingehen.

Steigender Neubauwert, steigende Kosten und teure Bauauflagen

Ein dynamischer Faktor in der Wohngebäudeversicherung ist der Neubauwert. Wird ihr Haus beschädigt oder sogar komplett durch einen Versicherungsfall zerstört, erhalten Sie ein vollständig neues Gebäude wieder an den Ort hingestellt, wo sich Ihr altes Gebäude befindet und das eben auch zu heutigen Kosten.
Diese sind stark inflationär und steigen daher so gut wie jedes Jahr an. So kostet die vollständige Neueindeckung des Daches eines Einfamilienhauses vor ca. 10-15 Jahren in der Regel nicht mehr als ca. 25-35.000 Euro.
Heute hingegen müssen Sie für die gleiche Leistung bis zu 100.000 Euro einplanen.
Das liegt nicht nur an gestiegenen Preisen für den Handwerker und die Materialien, sondern auch an politisch gewollten Auflagen.
Beispielsweise ist es mittlerweile Pflicht bei Neuaufdeckung des Daches eine Photovoltaikanlage darauf zu installieren. Ebenso gelten bezüglich der Sanierung von Neubauten und Sanierungen deutlich höhere Wärmeschutz- bzw. Energiesparauflagen (z.B. Wärmepumpe), die sich auf die Kosten niederschlagen.
Und genau diese wären von einer guten Gebäudeversicherung zu bezahlen.
Kein Wunder also, dass Beiträge deutlich angestiegen sind und auch in Zukunft weiter ansteigen werden.

Es ist zudem ebenso zu bedenken, dass natürlich auch der Wert Ihres Gebäudes in den letzten 20 Jahren in den meisten Fällen deutlich angestiegen sind, was höhere Versicherungssummen begründet und damit Gebäudeversicherungen teurer macht.

Schadenhäufigkeiten und Schadenhöhe steigen

Ein weiterer Grund für steigende Preise der Wohngebäudeversicherung sind deutlich häufigere Schäden im Bereich der Elementarereignisse wie Sturm/Hagel und auch Starkregen.
Ebenso ist ein großer Kostenfaktor der Umstand, dass Leitungswasserschäden deutlich zugenommen haben, was teilweise an Sanierungsstau liegt, aber auch daran, dass bei vielen neugebauten Gebäuden in den letzten Jahren von den Bauherren an den Kosten im Bereich der Leitungssystemversorgung- und Installation gespart wurde.
Dies schlägt sich dann ca. 10-15 Jahren in häufigeren Schäden im Bereich der Leitungswasserschäden nieder, welche im Durchschnitt bis zu 40.000 Euro und mehr betragen können.
Aufgrund deutlich gestiegener Finanzierungskosten in den letzten Jahren, verbunden mit hohen Bürokratiekosten, ist jedoch gerade der Sanierungsstau bei Dächern und Leitungswasserversorgung ein Hauptgrund für steigende Schäden und damit steigende Versicherungskosten. Viele Eigenheimbesitzer haben schlicht und einfach nicht das Geld, nötige Sanierungen vorzunehmen, oftmals versuchen viele zudem nach einem Schaden, den Sanierungsstau über die Gebäudeversicherungen abzuwickeln, was teilweise auch gelingt und damit die Versicherungskosten steigen lässt.

Versicherer reagieren daher in den letzten Jahren immer häufiger mit Sanierungskündigungen und trennen sich zudem vor allem von Gebäuden, bei denen 2-3 oder mehr Leitungswasserschäden in den letzten 5 Jahren gemeldet wurden.
Unser Tipp: Vereinbaren Sie lieber einen Selbstbehalt von 500 oder sogar 1,000 EUR in Ihrer Gebäudeversicherung., Das senkt zum einen die Versicherungsbeiträge und zum anderen riskieren Sie bei Meldung vieler kleiner Schäden irgendwann eher eine Versichererkündigung.

Was kann ich tun, wenn meine Gebäudeversicherung die Beiträge erhöht?

Sofern es sich bei der Erhöhung der Prämie der Gebäudeversicherung nur um die Anpassung der Versicherungssumme aufgrund des jährlich steigenden Neubauwertfaktors handelt, besteht kein außerordentliches Kündigungsrecht.
In diesem Fall könnten Sie zwar der Erhöhung widersprechen, wären dadurch jedoch automatisch beim nächsten Schaden unterversichert und erhalten nicht den kompletten Schaden vom Versicherer erstattet. Dies ist also absolut nicht empfehlenswert.
Bei einer außerordentlichen Beitragserhöhung aufgrund gestiegener Schadenkosten hingegen, haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht, welches Sie innerhalb von 1 Monat nach Zugang des Schreibens der Versicherung ausüben können.

Doch Vorsicht! Kündigen Sie auf keinen Fall voreilig, sondern vergleichen Sie in Ruhe und lassen Sie sich beraten. Schließen Sie zunächst eine neue Gebäudeversicherung ab und kündigen Sie die bestehende erst, sobald Ihnen mindestens eine vorläufige Deckungszusage der neuen Versicherung vorliegt.

Beachten Sie, dass der Wechsel der Gebäudeversicherung bei mehr als einem Leitungswasserschaden in den letzten 5 Jahren oder bei mehr als 2 Sturm- Hagel- oder Brandschäden in den letzten 5 Jahren nicht ohne weiteres möglich ist. Auch bei einem Elementarschaden (z.B., Überschwemmung durch Starkregen) innerhalb der letzten 10 Jahre, ist es sehr schwer eine neue Gebäudeversicherung zu finden. Vor allem eine, die dann tatsächlich auch noch günstiger ist als die bisherige.
Ebenso haben es Eigentümer von Gebäuden schwerer eine neue günstige Gebäudeversicherung zu finden, die älter als 50 Jahre sind, bzw. bei welchen in den letzten 40 Jahren nicht alle Gewerke (Elektroleitungen, Dach, Leitungswasser- und Abwassersystem) vollständig saniert wurden.
Nutzen Sie unseren Vergleichsrechner oder rufen Sie uns an, wir berechnen gern mit Ihnen zusammen eine Alternative.

Wie ermittle ich die richtige Versicherungssumme? – Wertermittlung

Wichtig bei Abschluss einer Wohngebäudeversicherung ist, dass das Gebäude richtig versichert wird. Dazu gehören neben den korrekten Einschlüssen und korrekten Angaben im Antrag auch die Angabe eines ausreichend hohen Gebäude Versicherungswertes. Es gibt dafür verschiedene Ermittlungsmethoden. Zu den Bekanntesten gehören der Wert 1914 und die Wohnflächenberechnung.
Unser Vergleichsrechner berücksichtigt beide Arten von Tarifen und ermittel bei Angabe aller abgefragten Gebäudeinformationen auch automatisch die korrekte Versicherungssumme Ihres Gebäudes.

Was passiert, wenn ich die Wohnfläche falsch angebe?

Damit Sie im Leistungsfall keine böse Überraschung erleben, ist es wichtig, dass Sie genaue Angaben machen. Das betrifft auch die Wohnfläche.
Der Versicherer gewährt einen Verzicht auf Einrede der Unterversicherung, wenn alle Angaben inkl. der korrekten Wohnfläche der Realität entsprechen.
Werden im Schadenfall jedoch Abweichungen festgestellt könnte dies eine Unterversicherung zur Folge haben.
Selbst wenn es sich nicht um einen Totalschaden des Gebäudes handelt, sondern z.B. um einen Leistungswasserschaden in Höhe von 20.000 Euro, würde Unterversicherung in diesem Fall bedeuten, dass Sie die Erstattung der Reparaturkosten nur anteilt zurückerhalten.

Beispiel: Schaden 20.000 Euro, dem Versicherungsscheinnach hatten Sie jedoch nur eine zu geringe Wohnfläche von 100qm angegeben, tatsächlich verfügt das Gebäude nach korrekter Ermittlung der zu Wohnzwecken genutzten Grundfläche über 120qm Wohnfläche.
Im Schadenfall erhalten Sie dann eine gekürzte Erstattung in Höhe von: (Schaden/tatsächliche Wohnfläche) X angegebene Wohnfläche. = 20.000 Euro/120×100=*16.666 Euro* Zahlung der Wohngebäudeversicherung statt des tatsächlichen Schaden in Höhe von 20.000 Euro.
Bei einem 150.000 Euro Schaden würden Ihnen in diesem Beispiel bereits 25.000 Euro der tatsächlichen Schadenkosten nicht erstattet werden.
Aus diesem Grund können wir nur nochmals dazu raten, die Angaben korrekt zu machen bzw. eine bestehende Police von Zeit zu Zeit zu überprüfen und nötigenfalls falsche Angaben zu korrigieren.

Was ist eine Feuerrohbauversicherung – wann brauche ich sie?

Sofern Sie neu bauen und das Gebäude noch nicht fertiggestellt ist, benötigen Sie eine Rohbauversicherung, die den Bau gegen Feuer versichert. Sobald der Bau fertiggestellt wurde, verwandelt sich die Rohbauversicherung in eine vollwertige Wohngebäudeversicherung inkl. der wichtigen Einschlüsse für Wasser- und Sturmschäden etc.
Normalerweise ist die Feuerrohbauversicherung dabei auch kostenlos, bzw. sofern bei Versicherungsbeginn bereits eine Versicherungsprämie verlangt wird, wird diese mit dem ersten Jahresbeitrag der Gebäudeversicherung nach Bezug des Gebäudes verrechnet.

So funktioniert es:

  • Beantragung im Rahmen der Wohngebäudeversicherung bereits bis 24 Monate vor Fertigstellung möglich
  • Es wird der erste Jahres-Beitrag für die Wohngebäudeversicherung sofort fällig, allerdings wird die Feuerrohbauversicherung nach Fertigstellung in die Gebäudeversicherung umgewandelt : Der erste Jahresbeitrag wird dann nicht noch einmal erhoben
  • Die Feuerrohbauversicherung ist also beitragsfrei mitversichert.

Infos zur Feuerrohbauversicherung

Was tun ohne Wohngebäudeversicherung?

Immobilienbesitzer sollten auf keinen Fall auf wertvollen Versicherungsschutz verzichten und ihr Wohngebäude entsprechend versichern. Was Sie tun können, wenn Ihr Wohngebäude bisher nicht versichert war und welche Problematik sich daraus ergibt lesen Sie hier .

Was kann ich tun, wenn meine Wohngebäudeversicherung vom Versicherer gekündigt wurde?

Wurde Ihre Gebäudeversicherung aufgrund von Nichtzahlung oder aufgrund zu vieler Schadenfälle gekündigt, ist es nicht so einfach Ersatz zu finden. Hier haben wir aufgeführt, welche Lösungen es gibt.

Benötige ich unbedingt eine Elementarschadenversicherung?

Grundsätzlich sollten Sie in Ihre Gebäudeversicherung immer die Elementarschadenversicherung integrieren. Wurde dies vergessen oder der Versicherer bietet keinen adäquaten Schutz gegen die weiteren Elementargefahren (wie z.B. Überschwemmung duch Starkregen und Gewässer, Lawinen, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck usw.) an, können Elementarschäden auch zusätzlich über einen eigenständigen Tarif abgesichert werden:

Ab sofort lassen sich bestehende Wohngebäudeversicherungen ganz einfach um eine Absicherung gegen die Elementargefahren ergänzen. Die Lösung heisst hier Asspario Solo Elementar.

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Privathaftpflicht Versicherung

Noch immer laufen in Deutschland tausender Menschen herum, die keine Privathaftpflichtversicherung besitzen. Vielen ist dies schon allein aus dem Grund egal, weil sie selbst am Existenzminimum leben und daher einen Schaden sowieso nicht übernehmen könnten und würden, sondern einfach in sol einem Fall Privatinsolvenz anmelden würden.
Warum trotzdem eine Haftpflichtversicherung unverzichtbar ist und vor allem auch eine ausreichend hohe Versicherungssumme, ist in folgendem Artikel zu lesen.

GEV Grundeigentümer

Ab sofort erhalten Sie auf alle Sach- und Haftpflichtversicherungen der Grundeigentümer Versicherung (GEV) 10% Sonderrabatt durch uns.
Sie finden die Tarife in den Vergleichsrechner mit bereits hinterlegtem Rabatt. Bei mind. 3 Verträgen bei der Grundeigentümer gibt es zudem einen weiteren 10% Rabatt nachträglich.
Besonders empfehlenswert ist beispielsweise die GEV Protect+ Premium Gebäudeversicherung.

Wohngebäudeversicherung Vergleich

Das unabhängige namhafte Verbrauchermagazin Finanztip empfiehlt unseren Vergleichsrechner zur Wohngebäudeversicherung.
Sie finden darin nicht nur einige der leistungsstärksten Deckungskonzepte am Markt im Bereich der Gebäudeversicherung, wir geben zudem zahlreiche Rabatte, die wir von Versicherern erhalten direkt an unsere Kunden weiter.

Direkt Assekuranz Gebäudeversicherung

Die Direkt Assekuranz (Direkt-AS) erhöht die Prämien im Bereich der Gebäudeversicherung in den Tarifen Direkt-Home und MFH-Direkt zum 1.1.2025 um ca. 70-80%.
Grund genug nachzurechnen, ob sich günstigere Alternativen ergeben. Das ist zumindest bei innerhalb der letzten 5 Jahre schadenfreien Gebäuden, die jünger sind als 45-50 Jahre sind, in vielen Fällen der Fall.
Vor allem DEGENIA und DOMCURA sind hier als Wohnflächentarife mit hohem Leistungsniveau als Alternativen zu nennen. Nutzen Sie unseren Vergleichsrechner um nachzurechnen.
Kündigen Sie aber nicht voreilig, bevor Sie keine Deckungszusage der neuen Versicherung erhalten haben.

Kinderinvaliditätsversicherung

Eine der wichtigsten Absicherungen für Kinder ist die Kinder Invaliditätsversicherung. Diese zahlt eine lebenslange Rente, sollte das Kind aufgrund von Krankheit oder Unfall eine Schwerbehinderung von 50% oder mehr erleiden. Da Für Babies und Kleinkinder kein Versicherungsschutz über die Gesetzliche Unfall- oder Rentenversicherung besteht, ist eine diesbezügliche private Absicherung die beste Lösung. Die Barmenia bietet hier mit der KISS-Police eine der besten Lösungen am Markt.

Cyberversicherung

Mit einer Cyberversicherung schützen Sie sich und Ihre Familie vor den Risiken durch Cyberangriffe, Cybermobbing, Identitätsdiebstahl, Datenmissbrauch, bei Verletzungen von Datenschutzgesetzen oder bei Urheberrechtsverletzungen. Die private Cyberversicherung stellt im digitalen Zeitalter eine wichtige Ergänzung der privaten Absicherung dar.

Tierkrankenversicherung_klein

Egal, ob Hund, Katze oder Pferd: Kosten für Operationen und tierärztliche Behandlungen sind fast unbezahlbar teuer. Mit einer Tierkrankenversicherung lassen sich diese drohenden Behandlungskosten jedoch abfedern. In unseren Vergleichsrechnern für die Tierkrankenversicherung finden Sie reine OP-Versicherungen, jedoch auch Tarife mit einer zusätzlichen Leistung für ambulante Behandlungen, Zahnersatz und Vorsorgemaßnahmen für Ihren Vierbeiner.

Privathaftpflicht

Für die Privathaftpflicht-Tarife von Adam Riese (Württembergische) geben wir einen zusätzlichen 10% Rabatt an unsere Kunden direkt weiter, für die Haftpflicht- bzw. die Hausratversicherungen der Adcuri (Barmenia) geben wir einen Sonderrabatt von 5% auf die ohnehin schon sehr günstigen Beiträge weiter.
Die Rabatte sind in den Vergleichsrechnern bereits hinterlegt.

Links zum Thema Gebäudeversicherung

Weiterführende Links zur Wohngebäudeversicherung