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Wohngebäudeversicherung im Vergleich

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So schützen Sie Ihr Zuhause: Tipps zur optimalen Wohngebäudeversicherung

Sie haben hart für Ihr Zuhause gearbeitet und möchten es vor unerwarteten Schäden schützen. Eine Wohngebäudeversicherung ist gerade in solchen Fällen von entscheidender Bedeutung. Doch wie finden Sie die optimale Versicherung für Ihr Zuhause? In diesem Artikel erfahren Sie Tipps und Tricks, wie Sie Ihr Zuhause effektiv schützen können. Wir geben Ihnen einen Überblick über verschiedene Anbieter und Leistungen, sodass Sie die beste Entscheidung treffen können. Von Feuerschäden bis hin zu Sturmschäden, wir decken alle wichtigen Aspekte ab, die in Ihrer Wohngebäudeversicherung enthalten sein sollten. Unser Ziel ist es, Ihnen dabei zu helfen, Ihr Zuhause optimal abzusichern und ruhig schlafen zu können, während Ihre Versicherung alle unvorhergesehenen Ereignisse abdeckt. Lesen Sie weiter, um mehr über die wichtigsten Aspekte einer Wohngebäudeversicherung zu erfahren und wie Sie die beste Versicherung für Ihr Zuhause finden. Schützen Sie Ihr Zuhause mit der richtigen Wohngebäudeversicherung und sorgen Sie für umfassende Sicherheit.

Dieser Artikel wird regelmäßig überprüft und aktualisiert durch Dipl.Volkswirt Daniel Steinberger, Experte für Gebäude- und Sachversicherungen. Letzte Aktualisierung am 01.12.2024


Gebäudehaftpflichtversicherung

Nutzen Sie unseren Onlinevergleich für die Wohngebäudeversicherung. Berechnen Sie Ihren persönlichen Beitrag, vergleichen Sie die Leistungen und entscheiden Sie sich für eine günstige Wohngebäudeversicherung.

Sofern Sie Ihr Gebäude überwiegend gewerblich nutzen, benötigen Sie eine gewerbliche Wohngebäudeversicherung .

Beachten Sie bitte folgendes bevor Sie eine Gebäudeversicherung auswählen, damit Sie Rechtssicherheit darüber haben, dass Ihre zukünftige Wohngebäudeversicherung im Schadenfall auch wirklich in vollem tariflichen Umfang leistet:

Häufige Fehler bei Abschluss einer Gebäudeversicherung


Warum ist eine Wohngebäudeversicherung wichtig?

Eine Wohngebäudeversicherung ist von großer Bedeutung, da sie Ihr Zuhause vor unerwarteten Schäden schützt. Ihr Zuhause ist eine wichtige Investition und es ist wichtig, es gegen Risiken wie Feuer, Sturm, Einbruchdiebstahl und andere Schäden abzusichern. Eine Wohngebäudeversicherung bietet finanziellen Schutz und sorgt dafür, dass Sie im Falle eines Schadens nicht alleine für die Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten aufkommen müssen.

Mit einer Wohngebäudeversicherung können Sie ruhig schlafen, da Sie wissen, dass Ihr Heim abgesichert ist. Im Falle eines Schadens durch Feuer, Sturm oder andere Risiken wird die Versicherung die Kosten für Reparaturen oder den Wiederaufbau übernehmen. Eine Wohngebäudeversicherung bietet Ihnen also finanzielle Sicherheit und schützt Ihre Investition.

Es ist auch wichtig, eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen, da viele Hypothekengeber dies als Voraussetzung für die Gewährung eines Hypothekendarlehens verlangen. Eine Wohngebäudeversicherung bietet den Hypothekengebern Sicherheit, da sie sicherstellt, dass das Haus abgesichert ist und im Falle eines Schadens wieder aufgebaut oder repariert werden kann.

Insgesamt ist eine Wohngebäudeversicherung ein wichtiger Schutzmechanismus, der Ihnen und Ihrem Eigentum Sicherheit bietet. Es ist wichtig, die richtige Versicherungspolice zu finden, die Ihren individuellen Bedürfnissen entspricht und ausreichenden Schutz bietet.

Welche Risiken deckt eine Wohngebäudeversicherung ab?

Eine Wohngebäudeversicherung deckt eine Vielzahl von Risiken ab, die Ihr Zuhause betreffen können. Hier sind einige der häufigsten Risiken, die durch solch eine Wohngebäudeversicherung abgedeckt werden:

  • Feuerschäden: Eine Wohngebäudeversicherung deckt Schäden ab, die durch Brände verursacht werden. Dies umfasst sowohl Schäden am Gebäude selbst als auch an den darin enthaltenen Gegenständen.
  • Sturmschäden: Sturmschäden wie Schäden durch Hagel, starken Wind oder umstürzende Bäume sind ebenfalls in einer Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Diese Schäden können das Dach, Fenster, Türen und andere Teile des Gebäudes betreffen.
  • Einbruchdiebstahl: Eine Wohngebäudeversicherung bietet auch Schutz vor Schäden, die durch Einbruchdiebstahl verursacht werden. Dies umfasst nicht nur den Diebstahl von Wertgegenständen, sondern auch Schäden an Türen, Fenstern oder Schlössern.
  • Leitungswasserschäden: Wasserschäden, ausgelöst durch Leckagen, Rohrbrüche oder Überschwemmungen, sind ebenfalls in einer Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Dies umfasst Reparaturkosten für beschädigte Wasserleitungen, Möbel und andere Gegenstände im Haus.
  • erweiterte Elementarschäden: Dazu gehören beispielsweise Rückstau durch starke Regenfälle,Schneedruck Lawinen oder Erdbeben. (Einschluss nur in der Elementarversicherung)

Natur-Großschadenereignisse wie diese sollten als Zusatz in der Elementarschadenversicherung mitversichert werden. Die erhöht den Beitrag für die Wohngebäudeversicherung je nach Region um ca. 10-30%. Da Elementarereignisse wie Überschwemmungen und Hochwasser sich in den letzten Jahren jedoch stark häufen, sollten diese Elementarschäden unbedingt mitversichert werden, sofern man in einer Region lebt, in der sich diese Ereignisse in den nächsten 20 Jahren weiter ansammeln können. Da auch Ereignisse wie Starkregen dazu zählen, sind mehr Immobilieneigentümer betroffen als viele denken. Denn Elementarschaden meint nicht nur Erdbeben und Lawinen.

Die richtige Versicherungssumme bei der Wohngebäudeversicherung wird durch den Wert 1914 ermittelt, die genaue Berechnung erhalten Sie durch Nutzung unseres Wohngebäudeversicherung Vergleichs.

Im Gegensatz zur Hausratversicherung, sichert die Wohngebäudeversicherung alle die Dinge ab, die fest mit dem Gebäude, also der Immobilie verbunden sind und die bei einem Umzug damit üblicherweise auch mit dem Gebäude verbunden bleiben. Es gehören damit also insbesondere auch Fenster, Türen, Heizungen, Einbauküchen zu den versicherten Sachen in der Wohngebäudeversicherung .

Betreiber einer Photovoltaikanlage sollte zusätzlich zur Wohngebäudeversicherung auch eine passende Photovoltaik Versicherung abschließen. Der Einschluss von Elementarschäden in die Wohngebäudeversicherung wird ebenfalls empfohlen.

Welche Versicherungen benötige ich ebenfalls für mein Gebäude?

Als Gebäudeigentümer gibt es noch weitere wichtige Gebäudeversicherungen, die Sie zur richtigen Absicherung für sich und Ihre Immobilie benötigen:

  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung – diese schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen, die sich aus Ihrer gesetzlichen Haftung als Eigentümer eines Gebäudes ergeben. Bei selbstgenutzten Einfamilienhäuser ist die HUG-Haftpflicht meistens bereits im Deckungsumfang einer guten Privathaftpflichtversicherung enthalten. Bei vermieteten oder nicht selbst als Hauptwohnsitz genutzten Gebäuden benötigen Sie unbedingt zusätzlich eine solche Haftpflicht-Gebäudeversicherung
  • Umweltschadenhaftpflichtversicherung: Sofern Sie einen Heizöltank besitzen oder Ihr Gebäude über eine Sickergrube verfügt, benötigen Sie dringend eine Umweltschadenhaftpflichtversicherung. Diese ist in guten Privathaftpflichttarifen oder in guten Haus-und Grundbesitzerhaftpflichtversicherungen ebenfalls mitversicherbar.
  • Rechtsschutzversicherung mit Einschluss “Rechtsschutz für Immobilieneigentümer”: Um gegen Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrem Gebäude gewappnet zu sein (Nachbarschaftsstreitigkeiten, Ärger mit dem Versorger, Handwerkern etc.) sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung mit entsprechendem Einschluss nachdenken
  • Gebäudeglasversicherung – dies ist eine Allgefahrendeckung für Fensterscheiben und Gebäudeverglasungen. Abgesichert sind die Wiederherstellungskosten nach einem Schaden
  • Photovoltaikversicherung: Verfügt Ihr Gebäude über eine Solaranlage (z.B. auf dem Dach) wäre eine spezielle Photovoltaikversicherung nicht verkehrt. Diese versichert die Photovoltaikanlage nicht nur gegen die Grundgefahren (meist bereits in der Gebäudeversicherung selbst einschließbar), sondern auch gegen Elektronikschäden, Nutzungsausfall und Diebstahl und Beschädigungen nahezu ungeachtet der Ursache. In diesem Zusammenhang sollten Sie zudem darauf achten, dass Ihre Privathaftpflicht das Haftpflichtrisiko für den Betrieb einer Photovoltaikanlage einschließt, ansonsten sollte dies extra versichert werden.

Die korrekte Ermittlung des Versicherungswertes bzw. der Wohnfläche

Damit ein Preisvergleich verschiedener Gebäudeversicherungen überhaupt möglich ist, muss ein korrekter Versicherungswert(Gebäudeversicherung Versicherungswert (bei Wohngebäudem gilt meistens entweder der Wert1914 oder die Wohnfläche als Berechnungsgrundlage) ermittelt und angegeben werden. Ansonsten basieren die Berechnungen auf falschen Angaben und in dem Fall nützen Ihnen die besten Bedingungen und der günstigste Preis nichts, da ein Versicherer aufgrund von Unterversicherung im Schadenfall die Zahlung kürzen kann.

Sowohl bei der Ermittlung des 1914er-Wertes, aber auch bei nach Wohnfläche berechneten Gebäudeversicherungen ist die korrekte Ermittlung der Wohn- und Nutzfläche entscheidend.
Jede Gebäudeversicherung kann vom Prinzip her ihre eigene Definition festlegen, wie der Versicherungswert oder die Wohn- und Nutzfläche zu berechnen sind. Dies steht dann irgendwo in den Versicherungsbedingungen, was es problematisch macht, wenn man seine Versicherung pauschal über einen Vergleichsrechner wie den von Verivox oder CHECK24 berechnet. Denn ohne Vereinheitlichung müsste man jeden einzelnen Tarif nach der hauseigenen Wohnflächendefinition mit unterschiedlichen Wohnflächen berechnen.

Daher sind Vergleichsrechner auch nicht mehr als ein grober Richtungsweiser auf der Suche nach der richtigen Gebäudeversicherung. Zusätzlich sollte man sich von einem Versicherungsmakler oder dem Vermittler, der den Vergleichsrechner zur Verfügung stellt, vergewissern, ob für den ausgewählten Tarif, die korrekte Wohnflächenberechnung zu Grunde gelegt wurde bzw. welche Definition hier ausschlaggebend ist.
Bei der DOMCURA Gebäudeversicherung beispielsweise können die Daten des Kaufvertrags, Mietvertrags oder eine durch einen Sachverständigen (z.B. Architekt) vorgenommene Ermittlung der Wohnflächenberechnung als Grundlage gewählt werden. Das ist sehr kundenfreundlich und gibt ein höheres Maß an Rechtssicherheit.

Liegt eine solche fachmännische Berechnung nicht vor, gelten die allgemeinen Definitionen, die wie folgt lauten:

1.Wohnfläche

Wohnfläche ist die zu Wohnzwecken genutzte Grundfläche (Länge x Breite) aller Räume des versicherten Haushaltes einschließlich der dazugehörigen Hobbyräume (z.B. Partyraum, Fitnessraum), Wintergärten, Hauswirtschaftsräume sowie die ausschließlich über die Wohnung betretbaren, gewerblich genutzten Räume (z.B. Arbeitszimmer, Büroräume).
Nicht zu berücksichtigen sind dabei Treppen, Balkone, Loggien, Terrassen sowie Kellerräume und nicht zu Wohn-zwecken ausgebaute Dachgeschosse.
Befindet sich innerhalb des Gebäudes ein sonstiger Gewerbebetrieb ist dies ebenfalls zusätzlich zu berücksichtigen und auf die Wohnfläche separat aufzurechnen.

2. Nutzfläche

Nutzfläche ist die Gesamtgrundfläche aller geschlossenen Räume der versicherten Gebäude, die nicht zu Wohn- und/oder Gewerbezwecken genutzt werden.
Bei einigen Gebäudeversicherungen ist die Nutzfläche zusätzlich prämienrelevant und wird anteilig (z.B. mit 30%) auf die Wohnfläche aufgeschlagen.

Wie kann der Versicherer die korrekten Versicherungswerte und Wohnflächen überprüfen?

Sämtliche Daten Ihres Gebäudes sind behördlich beim Katasteramt erfasst. Dort sind zwar nicht alle Einzelheiten der Gebäudeausstattung hinterlegt, doch es lässt sich leicht herausfinden, ob Ihre Angaben zum Versicherungswert, insbesondere zu Wohn- und Nutzflächen korrekt sind. Versicherer überprüfen dies meistens erst im Schadenfall, vor allem bei größeren Schäden.
Über Programme wie SKENDATA lässt sich von Ihrem Versicherungsmakler ebenfalls eine solche Berechnung anstellten. Wenn Sie also Ihre genauen Wohn- und Nutzflächen nicht kennen, sind wir Ihnen sehr gern behilflich. Dies ist für Sie kostenlos, wenn Sie Ihr Gebäude über uns versichern.
Wir überprüfen dies gern auch für Ihre bestehende Gebäudeversicherung, wenn Sie uns mit der Betreuung beauftragen, was für Sie dann völlig kostenlos ist.

Da viele Online-Vergleichsprogramme den Versicherungswert nur sehr näherungsweise ermitteln, besteht hier oft die Gefahr einer Unterversicherung. In kleingedruckten Hinweisen werden Sie auch darauf aufmerksam gemacht, dort wird dies oft von Kunden übersehen.

Was passiert im Schadenfall bei zu gering berechneten Versicherungswerten

Stellt sich im Schadenfall heraus, dass es bezüglich Ihrer Angaben im Antrag deutliche Diskrepanzen zu den tatsächlichen Wohn- Nutzflächen bzw. gegenüber der Berechnung des Versicherungswertes gab, ist der Versicherer berechtigt seine Zahlung um den Anteil zu kürzen, um den Sie unterversichert sind.

Beispiel für Unterversicherung im Schadenfall

Sie berechnen bei einem Wohnflächentarif die Wohnfläche falsch, da Sie den 20qm Hobbykeller, welcher zu berücksichtigen wäre, nicht mit angeben. Statt korrekten 120qm Wohnfläche geben Sie beispielsweise nur 100qm im Antrag der Wohngebäudeversicherung an. Sie zahlen so zwar nur für 100qm statt für 120qm und somit weniger Versicherungsprämien, sind jedoch faktisch unterversichert, was im Schadenfall teuer werden kann.

Dies entspricht einer Unterversicherung von 1-(100/120) = 16,66%. Bei einem Schaden von 30.000 Euro würden Sie demnach nur 25.000 Euro von insgesamt 30.000 Euro erhalten.
Brennt Ihr Gebäude in so einem Fall komplett ab und der Schaden beträgt beispielsweise sogar 400.000 Euro, würden Sie auf rund 66.666 Euro sitzenbleiben.

Wer Beiträge bei seiner Gebäudeversicherung sparen möchte, sollte dies nicht durch zu niedrige Angaben der Wohnflächen bzw. Falschberechnung des Wert1914 tun. Besser wäre es einen Selbstbehalt von 500 Euro oder gar 1000 Euro zu vereinbaren, was je nach Versicherer 15-30% der Beiträge einsparen kann.
Wer zu viele „kleine“ Schäden meldet, riskiert schnell, meist nach dem 3. Schaden, bereits eine Kündigung durch das Versicherungsunternehmen, so dass es generell nicht ratsam ist Schäden für 300-500 Euro dem Versicherer zu melden.
Wichtiger ist es, dass vor allem die existenziell bedrohlichen großen Schäden korrekt versichert sind.

Fehler, die Sie nicht machen sollten:

Vermeiden Sie diese häufigen Fehler bei Abschluss oder Wechsel der Wohngebäudeversicherung

Hauseigentümer, die nach einer neuen Gebäudeversicherung suchen, z.B. da Sie ihr Gebäude gerade erworben haben und den alten Vertrag nicht übernehmen wollen oder der Meinung sind, der alte Vertrag sei zu teuer, sollten bei Auswahl und Abschluss einer neuen Gebäudeversicherung auf bestimmte Dinge achten und folgende Fehler vermeiden, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden:

  • Falsche Wohnfläche- bzw. falsch ermittelter Versicherungswert: Natürlich ist die Versicherungsprämie viel günstiger, wenn ich einfach eine falsche Wohnfläche oder einen niedrigeren Versicherungswert im Antrag angebe. Besonders bei großen Schadenfällen wird dieser Fehler aber regelmäßig auffliegen und dann zu gravierenden Kürzungen der Zahlungen führen. Zudem entfällt bei falschen Angaben zur Wohnfläche sofort der Verzicht auf die Einrede der Unterversicherung und das kann ernste Folgen auch bereits bei kleineren oder mittelgroßen Schäden haben.
  • Falsches Baujahr oder falsche Angaben zur Sanierung: Ist das Gebäude nicht kernsaniert, aber gebe dies im Antrag einfach so an, ist so ein Fehler noch gefährlicher bezüglich eines Schadenfalls, als eine zu niedrig vereinbarte Versicherungssumme. In diesem Sachverhalt könnte ein Versicherer im Schadenfall behaupten, dass er das Gebäude niemals versichert hätte, wenn ihm bekannt gewesen wäre, dass eben keine Kernsanierung vorlag oder das Gebäude in Wirklichkeit bereits 10 Jahre älter ist als angegeben wurde.
  • Falsche Angaben zu Vorschäden und Vorversicherung: Machen Sie niemals falsche Angaben zu im Antrag abgefragten Vorschäden oder der Vorversicherung. In den meisten Fällen überprüfen Gebäudeversicherung bereits bei Antragstellung die Richtigkeit der Angaben durch Abfrage bei der Vorversicherung. Falsche Angaben führen in vielen Fällen zum Rücktritt des Versicherers. Auch die Frage, ob Sie oder die Vorversicherung gekündigt hat, ist immer korrekt anzugeben. Legen Sie die Karten auf den Tisch, auch wenn es dann die Suche erschwert einen neuen Versicherer zu finden. (Hierbei unterstützen wir Sie gerne, auch im Fall von gekündigter Vorversicherung). Am Ende kommen Falschaussagen immer heraus und diesen Ärger möchten Sie sich unbedingt ersparen. Fragen Sie bei Abschluss einer neuen Wohngebäudeversicherung daher immer selbst bei Ihrer vorherigen Versicherung an und bitten um den Schadenspiegel der letzten 5 Jahre, bzw. 10 Jahre bei Elementarschäden. Diesen wird man Ihnen immer zusenden. Dadurch haben Sie Rechtssicherheit und ein gutes Gefühl bei der Suche nach einer neuen Versicherung für Ihr Eigenheim.
  • Falsche Angaben zur Nutzung: Auch bereits die Falschbeantwortung über die Art der Nutzung des Gebäudes (selbstbewohnt oder vermietet) oder ob das Haus beispielsweise gerade leersteht gefährdet den kompletten Versicherungsschutz und führt im Schadenfall durchaus zur kompletten Leistungsfreiheit des Versicherers.
  • zu geringer Versicherungsumfang: Während es noch verschmerzbar ist, wenn eine defekte Glasscheibe aufgrund fehlender Glasbruchversicherung nicht bezahlt wird, sollte man bei wichtigen Einschlüssen wie z.B. der Elementarschadenversicherung nicht auf die Idee kommen, man bräuchte diese nicht, es sei ja noch nie etwas passiert. Es ist korrekt: Elementarschäden wie Starkregen und Überschwemmung geschehen nur äußerst selten, wenn sie aber passieren kann dies zum Totalschaden eines Gebäudes führen.
    Ein Wohngebäude stellt im Normalfall nicht nur das “Zuhause” seiner Bewohner bzw. Eigentümer dar, ein derartiges Vermögen ist auch gleichzeitig die Altersvorsorge und damit die Existenzsicherung.
    Bei der Sicherung seiner Existenz ist es weniger entscheidend ein paar Euro zu sparen.
    Insofern sollte man neben dem Einschluss von Elementargefahren, sofern man es sich leisten kann (und das sollte man, wenn man schon hundertausende von Euro in sein Haus investiert hat), ist auch die Absicherung unbenannter Gefahren, also die Absicherung seines Gebäudes gegen Risiken, die nicht unter die Bereiche Sturm/Hagel-Feuer-Leitungswasser fallen.

Häufige Fragen zur Wohngebäudeversicherung

Warum steigen die Beiträge meiner Wohngebäudeversicherung jährlich?

Dass die Beiträge Ihrer Gebäudeversicherung ständig steigen, hat mehrere Gründe. Auf diese möchten wir im Folgenden näher eingehen.

Steigender Neubauwert, steigende Kosten und teure Bauauflagen

Ein dynamischer Faktor in der Wohngebäudeversicherung ist der Neubauwert. Wird ihr Haus beschädigt oder sogar komplett durch einen Versicherungsfall zerstört, erhalten Sie ein vollständig neues Gebäude wieder an den Ort hingestellt, wo sich Ihr altes Gebäude befindet und das eben auch zu heutigen Kosten.
Diese sind stark inflationär und steigen daher so gut wie jedes Jahr an. So kostet die vollständige Neueindeckung des Daches eines Einfamilienhauses vor ca. 10-15 Jahren in der Regel nicht mehr als ca. 25-35.000 Euro.
Heute hingegen müssen Sie für die gleiche Leistung bis zu 100.000 Euro einplanen.
Das liegt nicht nur an gestiegenen Preisen für den Handwerker und die Materialien, sondern auch an politisch gewollten Auflagen.
Beispielsweise ist es mittlerweile Pflicht bei Neuaufdeckung des Daches eine Photovoltaikanlage darauf zu installieren. Ebenso gelten bezüglich der Sanierung von Neubauten und Sanierungen deutlich höhere Wärmeschutz- bzw. Energiesparauflagen (z.B. Wärmepumpe), die sich auf die Kosten niederschlagen.
Und genau diese wären von einer guten Gebäudeversicherung zu bezahlen.
Kein Wunder also, dass Beiträge deutlich angestiegen sind und auch in Zukunft weiter ansteigen werden.

Es ist zudem ebenso zu bedenken, dass natürlich auch der Wert Ihres Gebäudes in den letzten 20 Jahren in den meisten Fällen deutlich angestiegen sind, was höhere Versicherungssummen begründet und damit Gebäudeversicherungen teurer macht.

Schadenhäufigkeiten und Schadenhöhe steigen

Ein weiterer Grund für steigende Preise der Wohngebäudeversicherung sind deutlich häufigere Schäden im Bereich der Elementarereignisse wie Sturm/Hagel und auch Starkregen.
Ebenso ist ein großer Kostenfaktor der Umstand, dass Leitungswasserschäden deutlich zugenommen haben, was teilweise an Sanierungsstau liegt, aber auch daran, dass bei vielen neugebauten Gebäuden in den letzten Jahren von den Bauherren an den Kosten im Bereich der Leitungssystemversorgung- und Installation gespart wurde.
Dies schlägt sich dann ca. 10-15 Jahren in häufigeren Schäden im Bereich der Leitungswasserschäden nieder, welche im Durchschnitt bis zu 40.000 Euro und mehr betragen können.
Aufgrund deutlich gestiegener Finanzierungskosten in den letzten Jahren, verbunden mit hohen Bürokratiekosten, ist jedoch gerade der Sanierungsstau bei Dächern und Leitungswasserversorgung ein Hauptgrund für steigende Schäden und damit steigende Versicherungskosten. Viele Eigenheimbesitzer haben schlicht und einfach nicht das Geld, nötige Sanierungen vorzunehmen, oftmals versuchen viele zudem nach einem Schaden, den Sanierungsstau über die Gebäudeversicherungen abzuwickeln, was teilweise auch gelingt und damit die Versicherungskosten steigen lässt.

Was kann ich tun, wenn meine Gebäudeversicherung die Beiträge erhöht?

Sofern es sich bei der Erhöhung der Prämie der Gebäudeversicherung nur um die Anpassung der Versicherungssumme aufgrund des jährlich steigenden Neubauwertfaktors handelt, besteht kein außerordentliches Kündigungsrecht.
In diesem Fall könnten Sie zwar der Erhöhung widersprechen, wären dadurch jedoch automatisch beim nächsten Schaden unterversichert und erhalten nicht den kompletten Schaden vom Versicherer erstattet. Dies ist also absolut nicht empfehlenswert.
Bei einer außerordentlichen Beitragserhöhung aufgrund gestiegener Schadenkosten hingegen, haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht, welches Sie innerhalb von 1 Monat nach Zugang des Schreibens der Versicherung ausüben können.

Doch Vorsicht! Kündigen Sie auf keinen Fall voreilig, sondern vergleichen Sie in Ruhe und lassen Sie sich beraten. Schließen Sie zunächst eine neue Gebäudeversicherung ab und kündigen Sie die bestehende erst, sobald Ihnen mindestens eine vorläufige Deckungszusage der neuen Versicherung vorliegt.

Beachten Sie, dass der Wechsel der Gebäudeversicherung bei mehr als einem Leitungswasserschaden in den letzten 5 Jahren oder bei mehr als 2 Sturm- Hagel- oder Brandschäden in den letzten 5 Jahren nicht ohne weiteres möglich ist. Auch bei einem Elementarschaden (z.B., Überschwemmung durch Starkregen) innerhalb der letzten 10 Jahre, ist es sehr schwer eine neue Gebäudeversicherung zu finden. Vor allem eine, die dann tatsächlich auch noch günstiger ist als die bisherige.
Ebenso haben es Eigentümer von Gebäuden schwerer eine neue günstige Gebäudeversicherung zu finden, die älter als 50 Jahre sind, bzw. bei welchen in den letzten 40 Jahren nicht alle Gewerke (Elektroleitungen, Dach, Leitungswasser- und Abwassersystem) vollständig saniert wurden.
Nutzen Sie unseren Vergleichsrechner oder rufen Sie uns an, wir berechnen gern mit Ihnen zusammen eine Alternative.

Wie ermittle ich die richtige Versicherungssumme? – Wertermittlung

Wichtig bei Abschluss einer Wohngebäudeversicherung ist, dass das Gebäude richtig versichert wird. Dazu gehören neben den korrekten Einschlüssen und korrekten Angaben im Antrag auch die Angabe eines ausreichend hohen Gebäude Versicherungswertes. Es gibt dafür verschiedene Ermittlungsmethoden. Zu den Bekanntesten gehören der Wert 1914 und die Wohnflächenberechnung.
Unser Vergleichsrechner berücksichtigt beide Arten von Tarifen und ermittel bei Angabe aller abgefragten Gebäudeinformationen auch automatisch die korrekte Versicherungssumme Ihres Gebäudes.

Was passiert, wenn ich die Wohnfläche falsch angebe?

Damit Sie im Leistungsfall keine böse Überraschung erleben, ist es wichtig, dass Sie genaue Angaben machen. Das betrifft auch die Wohnfläche.
Der Versicherer gewährt einen Verzicht auf Einrede der Unterversicherung, wenn alle Angaben inkl. der korrekten Wohnfläche der Realität entsprechen.
Werden im Schadenfall jedoch Abweichungen festgestellt könnte dies eine Unterversicherung zur Folge haben.
Selbst wenn es sich nicht um einen Totalschaden des Gebäudes handelt, sondern z.B. um einen Leistungswasserschaden in Höhe von 20.000 Euro, würde Unterversicherung in diesem Fall bedeuten, dass Sie die Erstattung der Reparaturkosten nur anteilt zurückerhalten.

Beispiel: Schaden 20.000 Euro, dem Versicherungsscheinnach hatten Sie jedoch nur eine zu geringe Wohnfläche von 100qm angegeben, tatsächlich verfügt das Gebäude nach korrekter Ermittlung der zu Wohnzwecken genutzten Grundfläche über 120qm Wohnfläche.
Im Schadenfall erhalten Sie dann eine gekürzte Erstattung in Höhe von: (Schaden/tatsächliche Wohnfläche) X angegebene Wohnfläche. = 20.000 Euro/120×100=*16.666 Euro* Zahlung der Wohngebäudeversicherung statt des tatsächlichen Schaden in Höhe von 20.000 Euro.
Bei einem 150.000 Euro Schaden würden Ihnen in diesem Beispiel bereits 25.000 Euro der tatsächlichen Schadenkosten nicht erstattet werden.
Aus diesem Grund können wir nur nochmals dazu raten, die Angaben korrekt zu machen bzw. eine bestehende Police von Zeit zu Zeit zu überprüfen und nötigenfalls falsche Angaben zu korrigieren.

Was ist eine Feuerrohbauversicherung – wann brauche ich sie?

Sofern Sie neu bauen und das Gebäude noch nicht fertiggestellt ist, benötigen Sie eine Rohbauversicherung, die den Bau gegen Feuer versichert. Sobald der Bau fertiggestellt wurde, verwandelt sich die Rohbauversicherung in eine vollwertige Wohngebäudeversicherung inkl. der wichtigen Einschlüsse für Wasser- und Sturmschäden etc.
Normalerweise ist die Feuerrohbauversicherung dabei auch kostenlos, bzw. sofern bei Versicherungsbeginn bereits eine Versicherungsprämie verlangt wird, wird diese mit dem ersten Jahresbeitrag der Gebäudeversicherung nach Bezug des Gebäudes verrechnet.

So funktioniert es:

  • Beantragung im Rahmen der Wohngebäudeversicherung bereits bis 24 Monate vor Fertigstellung möglich
  • Es wird der erste Jahres-Beitrag für die Wohngebäudeversicherung sofort fällig, allerdings wird die Feuerrohbauversicherung nach Fertigstellung in die Gebäudeversicherung umgewandelt : Der erste Jahresbeitrag wird dann nicht noch einmal erhoben
  • Die Feuerrohbauversicherung ist also beitragsfrei mitversichert.

Infos zur Feuerrohbauversicherung

Was tun ohne Wohngebäudeversicherung?

Immobilienbesitzer sollten auf keinen Fall auf wertvollen Versicherungsschutz verzichten und ihr Wohngebäude entsprechend versichern. Was Sie tun können, wenn Ihr Wohngebäude bisher nicht versichert war und welche Problematik sich daraus ergibt lesen Sie hier .

Was kann ich tun, wenn meine Wohngebäudeversicherung vom Versicherer gekündigt wurde?

Wurde Ihre Gebäudeversicherung aufgrund von Nichtzahlung oder aufgrund zu vieler Schadenfälle gekündigt, ist es nicht so einfach Ersatz zu finden. Hier haben wir aufgeführt, welche Lösungen es gibt.

Benötige ich unbedingt eine Elementarschadenversicherung?

Grundsätzlich sollten Sie in Ihre Gebäudeversicherung immer die Elementarschadenversicherung integrieren. Wurde dies vergessen oder der Versicherer bietet keinen adäquaten Schutz gegen die weiteren Elementargefahren (wie z.B. Überschwemmung duch Starkregen und Gewässer, Lawinen, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck usw.) an, können Elementarschäden auch zusätzlich über einen eigenständigen Tarif abgesichert werden:

Ab sofort lassen sich bestehende Wohngebäudeversicherungen ganz einfach um eine Absicherung gegen die Elementargefahren ergänzen. Die Lösung heisst hier Asspario Solo Elementar.

Neuigkeiten zum Bereich Privat/Recht/Heim/KFZ

Direkt Assekuranz Gebäudeversicherung

Die Direkt Assekuranz (Direkt-AS) erhöht die Prämien im Bereich der Gebäudeversicherung in den Tarifen Direkt-Home und MFH-Direkt zum 1.1.2025 um ca. 70-80%.
Grund genug nachzurechnen, ob sich günstigere Alternativen ergeben. Das ist zumindest bei innerhalb der letzten 5 Jahre schadenfreien Gebäuden, die jünger sind als 45-50 Jahre sind, in vielen Fällen der Fall.
Vor allem DEGENIA und DOMCURA sind hier als Wohnflächentarife mit hohem Leistungsniveau als Alternativen zu nennen. Nutzen Sie unseren Vergleichsrechner um nachzurechnen.
Kündigen Sie aber nicht voreilig, bevor Sie keine Deckungszusage der neuen Versicherung erhalten haben.

Kinderinvaliditätsversicherung

Eine der wichtigsten Absicherungen für Kinder ist die Kinder Invaliditätsversicherung. Diese zahlt eine lebenslange Rente, sollte das Kind aufgrund von Krankheit oder Unfall eine Schwerbehinderung von 50% oder mehr erleiden. Da Für Babies und Kleinkinder kein Versicherungsschutz über die Gesetzliche Unfall- oder Rentenversicherung besteht, ist eine diesbezügliche private Absicherung die beste Lösung. Die Barmenia bietet hier mit der KISS-Police eine der besten Lösungen am Markt.

Cyberversicherung

Mit einer Cyberversicherung schützen Sie sich und Ihre Familie vor den Risiken durch Cyberangriffe, Cybermobbing, Identitätsdiebstahl, Datenmissbrauch, bei Verletzungen von Datenschutzgesetzen oder bei Urheberrechtsverletzungen. Die private Cyberversicherung stellt im digitalen Zeitalter eine wichtige Ergänzung der privaten Absicherung dar.

Tierkrankenversicherung_klein

Egal, ob Hund, Katze oder Pferd: Kosten für Operationen und tierärztliche Behandlungen sind fast unbezahlbar teuer. Mit einer Tierkrankenversicherung lassen sich diese drohenden Behandlungskosten jedoch abfedern. In unseren Vergleichsrechnern für die Tierkrankenversicherung finden Sie reine OP-Versicherungen, jedoch auch Tarife mit einer zusätzlichen Leistung für ambulante Behandlungen, Zahnersatz und Vorsorgemaßnahmen für Ihren Vierbeiner.

Privathaftpflicht

Für die Privathaftpflicht-Tarife von Adam Riese (Württembergische) geben wir einen zusätzlichen 10% Rabatt an unsere Kunden direkt weiter, für die Haftpflicht- bzw. die Hausratversicherungen der Adcuri (Barmenia) geben wir einen Sonderrabatt von 5% auf die ohnehin schon sehr günstigen Beiträge weiter.
Die Rabatte sind in den Vergleichsrechnern bereits hinterlegt.

Asspario Versicherung

Ab sofort lässt sich jede bestehende Wohngebäude- oder Hausratversicherung um einen separaten Schutz gegen erweiterte Elementargefahren wie z.B. Überschwemmung durch Starkregen und Gewässer, Erdbeben, Lawinen, Schneedruck, Erdsenkung etc. versichern.
Für pauschal 110,- im Jahr ist der Tarif Asspario Elementar Solo für Gebäude bis 400qm Wohnfläche abschließbar.

Gebäudeversicherung

Ohne Vorversicherung nehmen viele Gebäudeversicherer einen Antrag auf Wohngebäudeversicherung nicht an und es wird sehr schwierig am Markt eine geeigente Absicherung für sein Wohnhaus zu finden.
Wir haben ein paar Versicherer zusammengetragen, bei dem Sie Ihr Gebäude trotz fehlender oder lange zurückliegender Vorversicherung versichern können und die problemlos online abschließbar sind.

Kreditabsicherung Todesfall

Wie sinnvoll sind Restschuldversicherungen, die z.B. Kreditraten gegen den Ausfall absichern, dass der Kreditnehmer arbeitslos oder arbeitsunfähig wird und die Kreditraten nicht mehr bedienen kann? Das kommt darauf an. Oft sind diese nicht besonders preiswert. Vor allem die Restschuldversicherungen, die von der Bank direkt bei Kreditvergabe mit verkauft werden. Heutzutage verdienen Banken nicht mehr viel an den Zinsen, wohl aber an solchen Nebengeschäften. Pauschal sollte man diese Absicherung jedoch nicht “verteufeln”. Man muss es sich durchrechnen.

Links zum Thema Gebäudeversicherung

Weiterführende Links zur Wohngebäudeversicherung